das ist aber der Antrag vom letzten Jahr - der oben genannte ist eben noch offen.
Meinst du das eh „zur Dokumentation“ und nicht verwechselt?
Das ist auch unabhängig von diesem Verein ein Problem. Z.B. in Wien gehen ja auch diverse HiOrg Spenden sammeln, z.T. sogar in RD Uniform mit dem (zumindest implizierten) Grund für die Rettung zu sammeln, obwohl es in Wien absolut keine Notwendigkeit dafür gibt. Oder wenn am Land in Bezirken in denen man überhaupt nicht tätig ist gesammelt wird etc.. Das wird auch meistens gar nicht bösartig sein weil das Geld dann anderswo sinnvoll verwendet wird, aber einen faden Nachgeschmack hinterlässt das schon.
Da müsst eigentlich zB eine umfangreiche Aufklärungspflicht beim Spendensammeln her, inkl. genauer Aufschlüsselung worfür wo wieviel Prozent der Spende hinfließen werden.
Und in dem konkreten Fall hier gebietet es allein schon der Anstand, dass man die Spender auf den Umstand hinweist, dass man noch nicht im RD bzw als FR tätig ist und es nicht klar ist ob man es jemals sein können wird. Ob sie das machen
Vermutlich nein - das aber nicht zuletzt, da die Spender selbst Gewinnbeteiligt sind an dem was sie „erwirtschaften“ - Somit haben sie einen Anreiz so viele Spender wie möglich zu gewinnen, da damit der eigene Gehalt steigt. Das merkt man auch beim Roten Kreuz selbst - auch wenn hier sehr klare „Spielregeln“ und „Rote Linien“ vorgegeben werden, werden die vom Werber selbst so ab und zu nicht eingehalten um das eigene Gehalt zu steigern.
Wenn aber die Organisation es selbst schon mit der Wahrheit nicht so genau nimmt, wird das mit den Werbern sicherlich nochmals problematischer werden. Durchaus bedenkliche Situation.
Wenn euch die Thematik „Spendenbetrug“ interessiert, habe ich euch das Relevante aus der juristischen Literatur und Judikatur (kurz und knapp!) zusammengefasst:
Ein Spendenbetrug erfüllt grundsätzlich die allgemeinen Voraussetzungen des Betrugstatbestands (§ 146 StGB). Es müssen zur Erfüllung des objektiven Tatbestands folgendeTatbestandselemente vorliegen:
- Täuschungshandlung (a):
- Jedes Verhalten, das geeignet ist, beim Opfer einen Irrtum über Tatsachen hervorzurufen oder aufrechtzuerhalten – auch durch Unterlassen.
- Beispiel: Das Tragen einer uniformähnlichen Kleidung (ähnlich dem Roten Kreuz), obwohl es sich nicht um eine anerkannte und seriöse Rettungsorganisation (Stichwort: KI-Mitglieder, Fake-Pressekonferenz etc) handelt.
- Auch konkludentes Verhalten (zB eben durch Auftreten, Uniform, vage Aussagen, dass etwa hier in der Gegend schon First Responder aktiv sind) kann eine Täuschung darstellen.
- Wird dem Spender also glaubhaft gemacht, er würde durch seine Spende das Rote Kreuz, oder zumindest ein etabliertes, bereits tätiges, First-Responder-Netzwerk (mit „über 1000 Mitgliedern“), wird er über den mit der Spende verfolgten Zweck getäuscht. Damit wäre diese Voraussetzung erfüllt.
- Irrtum beim Opfer (b):
- Eine falsche Vorstellung über Tatsachen, zB über die Identität oder Seriosität der Organisation.
- Auch unvollständige oder nur teilweise richtige Informationen können genügen.
- Ein Irrtum liegt auch vor, wenn der Getäuschte nur ein „unreflektiertes Mitbewusstsein“ hat oder trotz Zweifeln glaubt, es handle sich etwa um eine seriöse Organisation.
- Vermögensverfügung und Schaden (c):
- Der Irrtum führt dazu, dass das Opfer freiwillig Geld (zB Spende) übergibt.
- Kausalzusammenhang (d):
- Die Täuschung muss ursächlich für den Irrtum und die daraus resultierende Vermögensverfügung sein.
- Auch das Bestärken oder Aufrechterhalten eines bestehenden Irrtums kann genügen.
- Wird ein bestehender Irrtum aktiv ausgenutzt oder eine gebotene Aufklärung unterlassen, ist ebenfalls Betrug gegeben (im letzteren Fall bei vorliegender „Garantenstellung“).
Fazit: Man muss beim Spendensammeln schon sehr aufpassen. Dies gilt insb aber nicht nur für „neue“ Akteure in der Rettungs- und FR-Branche. Wenn die etablierten Player das in der Praxis nicht so genau nehmen, heißt es nicht, dass sie nicht doch vorsichtiger sein sollten (wie man weiß: „Hamma immer schon so gemacht“ ist im Regelfall selten ein besonders valides Argument…).
Quellenauswahl:
- Judikatur: OGH 12 Os 135/85; EvBl 1983/111; 1972/178; OGH 12 Os 103/19t EvBl-LS 2020/94; 5 Os 1137/33 SSt 14/2; 5 Os 795/37 SSt 17/108
- mwN Kert in Hinterhofer (Hrsg), SbgK (26. Lfg 2012) § 146 StGB Rz 39, 112, 134, 140, 146 f
- mwN McAllister in Wess (Hrsg), Wirtschaftsstrafrecht (2. Aufl 2023) § 146 StGB Rz 73
Puhh hab mir das jetzt auch angetan und beim TikTok „Fan“ Account reingeschnuppert. Man muss halt schon sagen, dass das ganze maximal verstörend wirkt. Die „Tribute“ für den Obmann mit der traurigen Musik hat wirklich den Vogel abgeschossen
Das kann niemals ernst gemeint sein.
Ich wette zu 100%, dass sich da jemand einen Spaß erlaubt. Allein die absichtlichen Rechtschreibfehler sind viel zu hilarious.
Wie dem auch sein. Das Bezirksblattl hat die ganze Sache auch schon unhinterfragt aufgenommen.
Ist es abwegig, dass mir der Gedanke gekommen ist, dass der Arzt der dafür seine Unterschrift hergibt evtl. gefesselt in irgendeinem Keller sitzt oder in einer Tiefkühltruhe liegt?
„It puts the signature on the paper, or it gets the hose.“
Aber vll. ist das auch ein Therapieversuch, ala Shutter Island. „Jaja.. bist ein gaaanz ein feiner Notfallretter. Und jetz ab zur Lobotomie.“
Das hab ich mir tatsächlich auch schon gedacht. Aber auf einen Punkt vergisst du, und der ist auch recht spannend. Mittlerweile sind ja die Statuten des Vereins gemäß des Mottos „100% Transparenz“ auf der Homepage einsehbar, aus denen möchte ich zitieren:
Der Verein ist ein privater Rettungsdienst gem. §23 Abs. 1 Ziffer 7 des Sanitätergesetzes (SanG
BGBl I Nr. 30/2002). Ehrenamtliche Vereinsmitglieder die sich im Umkreis von 4km eines Not-
falles befinden, werden durch die Leitstelle „Notruf Niederösterreich GmbH“ über die ESApp
alarmiert und haben den Auftrag, die Hilfsfrist zu verkürzen und die Zeitspanne zwischen Ein-
treffen des First Responders und des eigentlichen Rettungsdienstes durch das Verwirklichen
von lebensrettenden Sofortmassnahmen und erweiterter Erste Hilfe zu verkürzen, um so die
Bevölkerung von Niederösterreich zu unterstützen und unnötige Todesfälle zu vermeiden.
Kein Konjunktiv, kein „wird irgendwann mal so sein“. Einfach ein „so läuft’s“
Wenn auch nur ein einziger aufgrund dieser Angaben gespendet hat…
Würd mich auch interessieren wie NNÖ das findet, wenn sich da jemand mit ihren Federn schmückt.
2 Beiträge wurden in ein existierendes Thema verschoben: Rettungssanitäter legt Venenzugang
Danke, puhhhh… Mir fehlen die Worte. Langsam fange ich wirklich an, mir darüber Gedanken zu machen (bzw zu hoffen!), ob @Zivi-RTW-Bomber nicht Recht haben könnte, und der Vereinsobmann nicht einfach alle nach Strich und Faden „auf den Arm“ nimmt. Wobei wenn ja, dann wäre er vorsichtiger und würde nicht derartige Falschinformationen auf die Homepage schreiben. Spätestens seit dem Tagespresse-Urteil wissen eigentlich alle, dass Satire wirklich wirklich deutlich als Satire erkennbar sein muss, um einer Haftung zu entgehen, und das ist bei der Website und (mutmaßlich) beim Spendensammeln nicht so.
Ich denke, dass die rechtliche Beurteilung da womöglich weniger das Problem bzw weniger kompliziert sein wird als die Beweisführung, wobei ich es auch höchstskurril finde, dass auf der Website mit dem NÖN-Artikel geworben wird, dass sie Spenden einheben und damit wäre ich wieder bei dem soeben Gesagten… Es darf einen aber eigentlich nichts mehr wundern.
LG
Ich warte nur mehr drauf, dass Robert Palfrader sich outet und sagt, dass ist eine Kunstfigur von ihm. Für mich besteht da eine optische Ähnlichkeit
Oder MA2412 Rettungsdienst Edition
Inschenöööör bitteschön, ja..
Der Tiktok Account muss doch Satire sein
Ich habe den TikTok Account ebenfalls gesehen und bin nur mehr verwundert.
Wenn ich mich selbst so darstelle, wie die Person in diesem Account, dann würde man mir eine
Narzisstische Persönlichkeitsstörung diagnostizieren. Also, wenn ICH das machen würde.
Der Auftritt hat sehr viele parallelen zum aktuellen US-Präsidenten und seinen Aktionen.
Verstörend.
edit von eklass: Aussagen, die nur einzelne Personen betreffen und keinen Bezug zum Verein haben wurden entfernt.
Wär’ ich gar nicht mal so sicher. Er hat auf der Homepage ja auch Fotos mit den paar Jugendlichen die auch wirklich zu existieren scheinen. Evtl. hat er die nur für einen Tag zum Fotos machen engagiert, oder evtl. auch um von Haus zu Haus zu ziehen.
Er hat das Spendenkonto aber zumindest mal auf der Homepage. D.h. es könnten theoretisch Spenden eingehen, auch wenn niemand aktiv von Tür zu Tür geht.
Naja.. Wenn multiple Persönlichkeiten zählen, könnts hinkommen
Zumindest jemanden der die Homepage betreut wirds geben, weil die Tonalität ist so „gemäßigt“ und vergleichsweise „professionell“, das kann nicht die gleiche Person sein.
edit von eklass: Aussagen, die nur einzelne Personen betreffen und keinen Bezug zum Verein haben wurden entfernt.
Viel mehr würd’ mich intressieren, warum der KI Typ mit der RK Uniform noch auf der Homepage zu sehen ist, bzw. was das RKNÖ tut (oder vielmehr nicht tut) bzgl. dem Verein.
Hätten sie eine Unterlassung geschickt, müsste die doch inzwischen längst bei ihm eingeganen sein.
Doch die gehen (bzw zumindest gingen) definitiv Spendensammeln - waren im Bezirk Waidhofen/Ybbs unterwegs und damit wohl auch in Amstetten. Wo sie jetzt sind bzw ob sie noch unterwegs sind, weiß ich nicht
Da bin ich jetzt aber wirklich erstaunt. Dann muss der Verein auch eine Bewilligung nach § 4 NÖ SaG 1974 erhalten haben. - Wäre interessant zu wissen ob es eine solche auch gibt.
edit von eklass: Aussagen, die nur einzelne Personen betreffen und keinen Bezug zum Verein haben wurden entfernt.
Könntest du das bitte verlinken, ich find aufm X Profil vom Bundesheer Bauer nix diesbezüglich
Nachtrag: Habs gefunden: https://x.com/Bundesheerbauer/status/1922751183015252227
Ich warte immernoch auf die Klage
Huiuiunich wüsste gar nicht gegen wem ich weniger gerne einen Rechtsstreit führen würde: ÖRK, MA70 oder das ÖBH. Na bumm.
Photoshop und ChatGPT regeln alles. Wenn gar nichts mehr hilft einfach noch einen lustigen Titel kaufen.
Apropos Titel: Ich habe mir überlegt den Professor of all and everything zu kaufen. Eventuell noch einen Lord Titel dazu? Oder ist das zu dick aufgetragen?
Vü hüft vü. Also nimm was du kriegen kannst.