Dinge die jetzt schon mehr Unterschriften haben als das Ziel des RK:
..einen Sportplatz in Hernals zu erhalten! (Aktuelle Petitionen) ![]()
Die PR des RK zu dem Thema wird immer peinlicher wenn man ihren Instagram-Auftritt ansieht.. die Antworten der Instagram-Abteilung (wo btw. auch schon regelmäßig auch Zivildiener eingesetzt werden, wie sie auf get social mal stolz mit einem HAK Absolventen verkündet haben) auf die Kommentare sind so hilflos und nichtssagend, sie gehen auf keine einzige Nachfrage ein und dann ein paar Fotos von NKV und NKI Absolventen zu posten und dann “Bitte unterstützt unsere Petition”
wirkt irgendwie auch nicht besonders vertrauensfördernd.
Die haben sich mit ihrer Politik da massiv verrannt und kommen jetzt nicht mehr raus. ![]()
Für mich ein klassischer Fall von die Leitung hat keine Ahnung was die Basis der HiOrg wirklich will, weil sie sich komplett von dieser abgekoppelt hat. Die staunen jetzt, weil sie sicher mit mehr Zuspruch gerechnet haben. Selber schuld wenn man sich mit den aktiven Sanitätern nicht auseinander setzt.
Soll schon öfters im RK vorgekommen sein.
Bei den Mitarbeitergesprächen, unter den Hauptberuflichen Kollegen, kommt diese Petition ebenfalls nicht sonderlich gut an. Den zunehmend verzweifelteten Antwortpostings, von der Öffentlichkeitsarbeit, nach zu urteilen merken sie langsam, dass es eine Schnappsidee ist.
Gerade im Feed gehabt:
https://www.instagram.com/reel/DXt8L3DDV56/?l=1
…für uns steht nicht im Vordergrund was sich irgendwelche Berufsgruppen oder Vertretungen wünschen…
Edit: link angepasst… alle anderen dürfen gern folgen
![]()
Eine sehr anti-wertschätzende Aussage, und der Versuch Unterstützung zu erhaschen, weil man ja die Patienten über alle anderen stellt, selbst die eigenen Mitarbeiter!
Das ist halt wirklich gewagt sich hinzustellen, und den Berufsvertretern so klar den symbolischen Mittelfinger zu zeigen. Eine zufriedene, und damit motivierte, Mitarbeiterschaft ist für den potentiellen Patienten doch sicher mehr von Vorteil als irgendwelche Fük-Kurse im SanG zu verankern.
Ist zwar nur eine Vermutung meinerseits, aber ich gehe davon aus, dass eine nicht zu vernachlässigende Zahl an sehr geeigneten Menschen diesen Beruf nicht (hauptberuflich) ausübt, weil u.a. kein Berufsschutz und keine durchlässigkeit in den innerklinischen Bereich gegeben ist. Selbst wenn mir beim Schreiben eines Positionspapiers also nur der Patient wichtig wäre, würde ich nicht auf diesen Schluss kommen..
Das kannst du dir nicht ausdenken: Zivildiener im Marketing einsetzen, damit die größte der HiOrgs sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtige Arbeitsplätze einsparen kann. Kein Wunder, dass sie so drauf pochen, den Zivildienst um alles in der Welt zu erhalten. Sowas halt hat mit dem “Dienst an der Gesellschaft”, der der Zivildienst eigentlich sein sollte, genau gar nichts mehr zu tun.
Schon alleine die Bezahlung und anderen Arbeitsbedingungen führen dazu, dass viele Sanitäter die ich kenne das Tätigkeitsfeld so nicht als Brotberuf ausüben würden, obwohl sie die Tätigkeit ja ehrenamtlich bereits erwiesenermaßen gut beherrschen.
Das mit dem Pacen für RM ist aber ein riesen Graubereich, da das bei denen auf der AML steht und im SanG nicht vorgesehen sind.
Am Ende des Tages sind die nämlich vorm Gesetzt her Sanis und keine „Rettungsmediziner“.
Aus § 12 SanG Besondere Notfallkompetenzen:
Der Notfallsanitäter kann entsprechend dem Stand der medizinischen Wissenschaft die Berechtigung zu weiteren Tätigkeiten, insbesondere zur Durchführung der endotrachealen Intubation ohne Prämedikation und endotrachealen Vasokonstriktorapplikation (Beatmung und Intubation), erwerben.
Ich nehm mal an, Sachen wie zB. Pacen werden auf der Grundlage von dem Satz freigegeben.
Das sieht Halmich anders (im Zuge der IO-Diskussion, lässt sich aber übertragen, weil §12):
“Laut herrschender juristischer Auffassung ist ein intraossärer Zugangswegs aktuell nicht von den im SanG beschriebenen Notfallkompetenzen umfasst. Bei der „NKV“ ergibt sich dies aufgrund der eindeutigen Umschreibung der Art des Zugangsweges (Punktion peripherer Venen). Im Bereich der „NKI“ hat der Gesetzgeber in § 12 SanG zwar eine demonstrative Aufzählung der besonderen Notfallkompetenzen vorgenommen (insbesondere …), doch ist aufgrund systematischer Erwägungen (vor allem § 12 SanG in Verbindung mit § 13 SanG) nicht abzuleiten, dass der Gesetzgeber es allein dem ärztlich Verantwortlichen der jeweiligen Einrichtung (§ 23 SanG) überlassen möchte, weitere Notfallkompetenzen im Alleingang festzulegen, zumal sich sonst die Notfallkompetenzverordnung nach § 13 SanG ad absurdum führen würde. Dies wird auch durch die Erläuterungen zum SanG aus 2002 untermauert: „Die demonstrative Aufzählung der besonderen Notfallkompetenzen berücksichtigt im Zusammenhang mit § 13 die rasante Entwicklung im Bereich der Notfallversorgung. Sofern zukünftig einzelne Tätigkeiten entsprechend dem Stand der medizinischen Wissenschaft aus fachlicher Sicht Notfallsanitätern/Notfallsanitäterinnen nach Maßgabe der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten übertragen werden können, wird es daher keiner Gesetzesänderung bedürfen.“ “
Siehe Intraossärer Zugangsweg als Notfallkompetenz für Sanitäter? - öGERN
Die Organisation die oben genannte Sachen freigeben, können sich aber auch mit gutem Gewissen weit aus dem Fenster lehnen, weil diese Punkte alle schwammig formuliert sind und nichts ausjudizert ist. Rechtsmeinungen ersetzen kein höchstgerichtliches Urteil
Das nicht, aber wer sich aus dem Fenster lehnt endet gegebenenfalls dann in der Literatur als Präzedenzfall. Und je invasiver die Maßnahme desto höher die Fallhöhe. Also “mit gutem Gewissen weit aus dem Fenster lehnen” halte ich für (mindestens) mutig
.
Also ehrlich ich verstehe nicht warum wir uns beim Pacen so schwer tun. Das SanG verbietet es nicht explizit, ich darf potentiell risikoreichere Maßnahmen bei Pat mit kritischer Bradykardie (Supra) ergreifen. Also warum sollte ich im Größenschluss nicht Pacen dürfen? Selbiges für i.o. Als NKI darf ich im Rahmen der Reanimation einen Patienten intubieren, aber eine Nadel in den Knochen bohren geht nicht? Rein schon die Risiko - Nutzen - Alternativen Abwägung spricht hier doch ein deutliches Bild.
Wegen “Kompetenzüberschreitung” nach den SanG angeklagt oder sogar verurteilt zu werden musst in AT auch erst mal hinbekommen. Da findest ja schon kaum eine Behörde die sich dafür überhaupt zuständig fühlt zu beurteilen ob das eigene Handeln im Rahmen des SanG war oder nicht. Der Kollege in Tirol, welcher als NKV eine lebensrettende Bolusentfernung mit Laryngoskop durchgeführt hat, kann davon ein Lied singen.
Aber auch eine weitere unnötige Diskussion die mit einem neuen SanG hoffentlich der Vergangenheit angehört (um die Kurve zum eigentlichen Thema wieder zu bekommen)
“…was sich irgendwelche Berufsgruppen wünschen..” ist halt eine Aussage die in dieser Diskussion echt an Frechheit kaum zu überbieten ist..
Dass der Bundesrettungskasperl damit indirekt auch den Notärzten ans Bein schi**** ist ihm wohl nicht ganz so klar - und das wo ja die Notarztversorgung eine der Hauptforderungen dieses ÖRK-Reformvorschlags is..
Für den Aufwand, den das RK macht, sind das nicht viele Unterschriften. Außer sie gehen jetzt noch die Senioren um Unterschriften anbetteln.
Man hat schon einmal das Ziel halbiert, einfach nochmal und man hat sogar weit übertroffen ![]()
Kann man nicht so eine „ich bin dagegen“ online-petition machen?
Einfach um alle zu sammeln?
Wäre es nicht besser, endlich einen plausiblen und umsetzbaren Gegenentwurf auf den Tisch zu bringen? Also einen, der medizinisch, wirtschaftlich und handwerklich gut gemacht ist? Die Benchmark des ÖRK ist nicht hoch, aber bislang seh’ ich niemanden, der die Schöpfungshöhe wirklich übertrifft (siehe restlicher Thread um das nicht wieder aufzumachen).
