eh, aber keinen RTW Typ-C
Vom Fahrzeug her schon, oft auch mit NKV besetzt.
Das mag schon sein, aber auf was @gehtweiter2030 hinaus wollte, ist das diese Veränderung mit den NKV eben nur für die RTW-C gilt, und somit nixut für Orth verpflichtend wird - das sie es aber häufig machen werden, ist ein eigene Thema
Aber diese Nachricht betrifft die nicht
Das war kein Angriff/Cheap-shot gegen die JUH sondern rein die Tatsache, dass kein RTW-C Standort ist gemäß Rettungslandschaft neu/Gesundheitspakt2040
Übrigens kann man glaube ich freiwillig einen offiziellen RTW-C Standort stellen, der dann aber verpflichtend auch als RTW-C zu besetzen ist.
Soweit ich informiert bin, hat der ASB Ternitz das so geregelt. Correct me if I‘m wrong.
Wird der dann auch als RTW-C bezahlt?
soweit ich weiß ja, aber gefährliches halbwissen
Nein, wird nicht bezahlt.
Man muss ihn dann aber auch nicht zwingend besetzen.
Man kann…aber ohne Vergütung, es wird nur der normale RTW vergütet (im Falle des ASB Ternitz zB)
Nachtrag: man wird dadurch aber auch nicht zum offiziellen RTW-C Stützpunkt!
Man gewinnt rein die Möglichkeit, einen RTW-C anzumelden, unter Verzicht auf zusätzliche Vergütung, aber auch ohne zusätzliche Pflichten
Das ÖRK hat eine Petition gestartet: https://unsererettung.at
Hoffentlich unterschreiben nicht viele Sanitäter:innen (bzw. Personen) diese Petition. So wird ja ausdrücklich eine Nivellierung nach unten gefordert.
Mein erster Gedanke war auch nur „hoffentlich unterschreibt das keiner“.
Die Forderung: “Es bleibt wie es ist und eine Stufe unter dem RS wird eingeführt plus bla la”
Ist iwie nicht zielführend und man fragt sich welche “Experten” da wieder mitgearbeitet haben bzw wo die Innovation ist?
Leider sind doch schon einige Unterschriften da. Der BVRD schläft wieder einmal. Aber er hat ja Angst, keine NAEMT-Kurse mehr verkaufen zu können, wenn er sich aktiv dagegen stellt.
Also hier von einigen Unterschriften zu sprechen finde ich schon übertrieben. Ich verstehe den Frust und teile ihn, aber man kann die Petition schon realistisch einordnen.
Faktum ist, dass jeder unterzeichnen kann und es die Petition seit vollen 9 Tagen gibt. Je länger eine Petition geht, desto langsamer wird auch der Zustrom. Die aktuelle Zahl ist Welten davon entfernt in irgendeiner Form relevant zu sein. Warum sollte dahingehend der BVRD gratis Werbung dafür machen?
Ich bleibe dabei: Es gibt weder in der Politik, noch in der Bevölkerung Interesse an einer ernsthaften Novellierung des SanG.
10% vom Ziel sinds trotzdem, auch wenn das Ziel extrem niedrig ist^^. Eine ernsthafte Novellierung fordert die Petition ja nicht, von daher triffts sich ganz gut.
Der BVRD hat graphisch verglichen was die verschiedenen Player sich an Ausbildungsstunden in der Zukunft wünschen.
Edit: Es gibt das Ganze auch in Textform: Mehr oder weniger Ausbildung – Wohin steuert die Reform des Sanitätergesetzes? - BVRD
Vorsichtig erlaube ich mir folgende Einordnung:
Jetzt stellt man sich vor, dass in etwaigen Verhandlungen JUH, ASB, AK, ÖGB und BVRD gemeinsam ungefähr 1/4 des Gewichts vom ÖRK haben und man kann sich denken, wie das SanG in 10 Jahren aussehen wird: weitestgehend unverändert.
War ja 2002 nichts anderes. Wenn (primär) das RK nicht die ganze Zeit auf die Bremse getreten hätte, gäbe es jetzt einen Dipl. Rettungsassistenten mit ~2000h Ausbildungszeit.
Also die Zahlen vom ÖRK stimmen in der Grafik des BVRD (wie so oft) nicht. Oder soll das nur die Theorie darstellen? Ich kenne eine Zahl von >2000 Stunden inkl. Praxis
Steht im übrigens auch auch schon im Dokument von 2023: https://www.roteskreuz.at/fileadmin/user_upload/PDF/Organisation/Anliegen___Forderungen/Positionspapier_Rettungsdienst_2023.pdf
Die Petition ist „hatschat“ - ich hätte halt auch die Inhalte und den Stundenumfang angegeben. Da stimmt man ja für leeren Inhalt ab ![]()
Vermutlich ist das auch der Plan. Ich kenn mich vor lauter Verlinkungen auf andere Seiten, auf denen sich dann unterschiedliche PDFs finden auch nicht, aus, wofür oder wogegen man da ist. Außer, dass die Ausbildung mit 16 möglich sein soll, gibt es ja keine klar greifbaren Forderungen der Petition.


