Also ich finde es seriöser von einem Einsparungs-POTENTIAL zu sprechen, als unter irgendwelchen Annahmen einen konkreten Betrag zu nennen - das wär dann wirklich Glaskugel.
Das ist auch durchaus so üblich - siehe CO2 Einsparungen, werden auch oft als Potential dargestellt - wenn sich in anderen Bereichen außerhalb des eigenen Einflussbereiches auch etwas tut.
Was ich definitiv unterstütze ist die Kritik an den Ausbildungskosten, das erscheint ziemlich random.
Bezüglich der Themenauswahl - da muss man halt (als kleinerer Player) auch auf den Zug aufspringen, der in den Medien gerade präsent ist. Und da hat sich in den letzten Monaten halt das Thema der Rolle entwickelt. Thema Kompetenzen am Notfallort etc. wie angesprochen gabs die letzten Jahre - hat keinen Interessiert. Ich war zu Coronazeiten noch bei Tagungen und Pressekonferenzen vom BVRD wo es um das Thema ging. Wenn man jetzt mit Einsparungen mehr Aufmerksamkeit generiert, dann sollte man das auch nutzen.
• Sieht das Ministerium die aktuelle präklinische Versorgung als ausreichend an?
a) Wenn nein, sehen Sie die Notwendigkeit einer professionalisierten Ausbildung im
präklinischen Bereich, wie sie bereits in den Nachbarstaaten Österreichs besteht?
• Welche Maßnahmen wurden in den vergangenen drei Jahren gesetzt, um die
präklinische Versorgung - insbesondere durch Notfallsanitäter:innen – zukünftig zu
stärken und Notarztabhängigkeiten zu verringern? Wo steht Ihr Haus aktuell in
dieser Frage?
• Wann ist mit einer Reform des Sanitätergesetzes (SanG) zu rechnen und welche
Eckpunkte sind derzeit in Diskussion?
Politische Einschätzungen und Bewertungen bilden keinen Gegenstand der Vollziehung.
Nach der in der österreichischen Bundesverfassung geregelten Kompetenzverteilung fällt
die Organisation des Rettungswesens – sowohl in Gesetzgebung (neun Ländergesetze) als
auch Vollziehung – in die Zuständigkeit der Bundesländer (Artikel 15 B-VG).
Das Berufs- und Ausbildungsrecht von Sanitäter:innen ist gemäß der österreichischen
Bundesverfassung Bundessache (Artikel 10 Abs. 1 Z 12 B-VG) und wird durch das
Sanitätergesetz (SanG) sowie durch die Sanitäter-Ausbildungsverordnung (San-AV)
bundeseinheitlich geregelt.
Eine Reform des Berufs- und Ausbildungsrechts der Sanitäter:innen ist meinem Ressort ein
wichtiges Anliegen.
Auf Grund von Veränderungen und Weiterentwicklungen im Rettungs- und Notfallwesen
sowie zahlreicher Forderungen der unterschiedlichen Stakeholder hat mein Ressort die
GÖG mit der Evaluierung des Berufs- und Ausbildungsrechts der Sanitäter:innen beauftragt.
Der Ergebnisbericht liegt vor und ist veröffentlicht.
Parallel zum Evaluierungsprojekt wurden seitens verschiedener Stakeholder
(Rettungsorganisationen, betroffene Bundesministerien, Arbeiterkammer) und des
Berufsverbands BVRD unterschiedliche Konzepte für die Novellierung bzw. Neugestaltung
der Berufsbilder vorgelegt. Die vorliegenden Konzepte enthalten inhaltlich teilweise
divergierende Vorschläge. Daher ist es unerlässlich, mit allen betroffenen Stakeholdern eine
breite, konstruktive Diskussion hinsichtlich der Erzielung eines Konsenses zu führen, welche
zeitnah starten wird.
Das übliche BlaBla halt. Das ÖRK will die Minimal-Lösung, der BVRD die Maximal-Variante. Es gibt Gerüchte aus der SPÖ, dass aufgrund der Ehrenamtlichkeit die SPÖ (und ÖVP) zu der Minimal-Lösung tendieren. Gratis arbeitende Arbeitskräfte kann man in Budget-Engen Zeiten nicht gehen lassen. Besonders bei Kriegsgefahr.
Was mich in dieser gesamten Situation immer wieder wundert, ist die Tatsache, dass von Einsparungen die Rede ist, aber nie erwähnt wird, dass das Rückgrat Österreichs (ausgenommen vielleicht Wien) in den Abendstunden und am Wochenende von Ehrenamtlichen gebildet wird. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Ehrenamtliche bereit sein werden, drei Jahre zu studieren. Damit einhergehend müsste man auf hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen. Und mal ehrlich: So etwas kostet den Staat und die Länder so viel Geld, dass sich die Rechnung der Einsparungen ehrlicherweise nicht mehr wirklich ausgeht.
Wer die Fahrzeuge wie besetzt bleibt Ländersache. Es gibt im BVRD Entwurf nicht nur das 3 jährige Studium/Ausbildung zum Dipl. NFS, sondern auch Abstufungen darunter. In Wahrheit bleibt alles beim Alten außer dass das Gesetz den aktuellen Anforderungen genügt und es die Möglichkeit gibt Notfallsanitäter auch 3 jährig auszubilden. Wer das nicht möchte besetzt seine Fahrzeuge weiterhin mit RKS und RS-N um beim vorliegenden Entwurf zu bleiben. Also woher die Angst ?
Sitzung des Gesundheitsausschusses
Dienstag, 27. Jänner 2026, 12 Uhr
Lokal 5 | Ludwig Wittgenstein
Tagesordnung
…
13.) Antrag der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Fortführung Novellierung des Sanitätergesetzes (126/A(E))
(Wiederaufnahme der am 18. März 2025 vertagten Verhandlungen)
Und das wird sich auch nicht so schnell ändern. In Krisenzeiten wird nicht gerne geändert. Außerdem bremst ja das ÖRK gewaltig. Sämtliche progressiven Forderungen stehen auf der Kippe. Einig ist man sich nur über die NKV als neuer NFS. Das war es schon.
Solange die Ehrenamtlichen „Bitte“ sagen, dass sie sich ehrenamtlich „ausbeuten“ lassen dürfen, ist natürlich jeder Reformdruck vom Tisch.
Das Bayerische Rote Kreuz prescht vor, zusammen mit Experten aus der DACH-Region:
(Facebook-Beitrag „Bayerisches Rotes Kreuz“)
" Schulterschluss für präventiven Rettungsdienst auf akademischem Niveau im DACH-Raum
Der Rettungsdienst ist mehr denn je im Wandel, um den steigenden Herausforderungen im Berufsalltag gerecht zu werden. Die Technische Hochschule Deggendorf lud deshalb zu einem Workshop zur akademischen Ausbildung in der außerklinischen Akut- und Notfallversorgung für Notfallsanitäter*innen ein.
Daran beteiligten sich routinierte Akteure wie das Bayerische Rote Kreuz sowie hochschulische Expert*innen im präventiven Rettungsdienst aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sie tauschten sich über ihre Erfahrungen im aktiven Dienst, in der Aus- und Weiterbildung von Rettungsfachpersonal sowie in der Verbandsarbeit aus, um die Grundlage für einen möglichst flächendeckend einheitlichen Basislehrplan für die Teilakademisierung in der außerklinischen Akut- und Notfallversorgung zu schaffen.
Im Fokus des gemeinsamen Vorhabens stehen die akademische Qualifizierung von Notfallsanitäter*innen im präventiven Rettungsdienst sowie die Befähigung zur eigenverantwortlichen, fallabschließenden Bearbeitung niedrigprioritärer Einsätze. In den kommenden Monaten stehen die Entwicklung und die Ausformulierung des gemeinsamen Basislehrplans an."
Ich hänge mich mal seit längerer Zeit rein. Der Staat hat kein Geld. Wir arbeiten und gahren in einem Kaputten System was sich schon im Kollaps befindet, heisst damit eine neue Reform greifen kann braucht es ein gutes undstabiles Fundament.
Meine Persöhnliche Meinung: Ich bin jetzt seit ca 16 Jahren Feuerwehrmann und Sani, 2019 von D nach AT ausgewandert. 7 Jahre RD AT haben gereicht das ich aktuell nicht mehr im RD arbeite (Seit dem 31.12) weil ich erstmal mir selber gesagt habe das es eine Auszeit braucht. Schlechte Bezahlung, Überstunden, kaum Planbare Freizeit weil aus Kostengründen wenig Personal. Witzige anekdote: Ich bin seit Sep 2024 mit der Nfs Ausbildung dran, aber aufgrund der Beruflichen tätigkeit im RD und der unplanbarkeit + anschliessend einer Op die mir das Praktia erschwert hat werde ich ihn jetzt erst dieses Jahr abschliessen können. Das wae jetzt nur ein Auszug von mir aber vielen beruflichen Kollegen also euch geht es denke ich ähnlich. Das Ausbildungssystem ist nicht mal zwischen rknö und asbö standard, die vorgaben für das NEF Praktikum völlig unterschiedlich, aufgrund der steichung von 10 nef in nö wird das ganze noch mehr ein flaschenhals mit der Ausbildung - um auf den Punkt zu kommen - Das Haus ist abgebrannt und wir stochern in der Asche rum. Ein neues San G wird mehr als ein Jahrzehnt brauchen bis es umgesetzt ist, und die millarden an Eueo die es benötigt exestieren nicht.
Ich unterstütze voll den Vorstoss des BVRD und der AK aber aktuell sehe ich eher das wie die Finanzierung dringend sichern müssen - und das wie in D oder anderen Ländern.
Beispiel das Thema Johanniter in Nö. Wir müssen nicht laut darüber reden das dies ein ziemliches Chaos verursacht hat und eine asbö Dienststelle regelrecht vernichtet hat.
Sowas darf nicht passieren - das der Rettungsdienst auf Wettbewerb aufgebaut ist.
Es wird hier seir Jahren mit Gesundheit und dem Leben von Menschen sehr hoch gepokert und aktuell passieren viel negativ beispiele.
Ich pack mir selber an die eigene Nase wenn ich sehe wie ich zwischenzeitlich Lazyfare geworden bin bis zum start Nfs weil ich mich an das System gewöhnt habe und eingerostet bin.
Der fakt den ich sehe: Wir sind zwar unterschiedlicher Meinung und sind in unterschiedlichen Organisationen, aber es ist unsere Arbeit, Freizeit und das Herzblut trotz der ganzen Widrigkeiten die da drinstecken,
Daher würde ich mit einem kleinen Wunsch beginnen das wir uns erstmal aufhören uns zu bekriegen sei es im Dienst im Forum oder sonst wo und uns zusammenraufen das mal endlich ein Berufschutz, vernünftige Bezahlung und finanzierung des RD im allgemeine kommen - und mit dem neuen Fundament dann eine Tragfähige Reform kommt.
Beispiel das Thema Johanniter in Nö. Wir müssen nicht laut darüber reden das dies ein ziemliches Chaos verursacht hat und eine asbö Dienststelle regelrecht vernichtet hat.
Ich bin da out-of-the-loop. Darf man wissen, welche Dienststelle, und warum?
Der ASB St. Georgen hat quasi (fast) nur Sekundärtransporte gemacht, dafür da fast alles was man sich vorstellen kann (inkl. Neo-Intensiv mit Inkubator, BIT,…)
Durch die Ausschreibung und die Vergabe an die JUH ist denen der für sie größte und wichtigste Leistungsbereich weggefallen. Ich glaube sie stellen jetzt noch einen RTW, bin mir da aber auch nicht ganz sicher.
Ja genau. Das ist so ein lokales Gschichtl, es gibt den ASB St. Pölten in mehrfacher Ausführung und gewissermaßen sind die eine selbstständige Ortsstelle mit RTW und KTW. Ich verstehe nicht wieso man da nicht fusioniert, aber es sind halt selbstständige Vereine.
Letztens war in deren Webansicht bei den Ressourcen zumindestens der BIT auf Bereitschaft gemeldet. Neben einer KTW und einer RTW Ressource.
Bezüglich dem BIT: Weiß jemand, gibt es da eine Sonderregelung dass der weiterhin beim ASB ST Georgen angemeldet werden kann? Dachte der wäre im Rahmen der Neuauschreibung von den SEK an die JUH NÖ gegangen.
Der BIT der JUH ist nur für Sekundärtransporte zuständig. Etwaige Primärtransporte (inkl. Heimtransporten) fallen weiterhin ins Aufgabengebiet des ASB St. Georgen.
Ich würde ersuchen, hier bitte wieder den Weg zurück zum Topic zu finden! Der Sekundärtransport der JUH wird in anderen Themen bereits lebhaft diskutiert!