Also ich finde es seriöser von einem Einsparungs-POTENTIAL zu sprechen, als unter irgendwelchen Annahmen einen konkreten Betrag zu nennen - das wär dann wirklich Glaskugel.
Das ist auch durchaus so üblich - siehe CO2 Einsparungen, werden auch oft als Potential dargestellt - wenn sich in anderen Bereichen außerhalb des eigenen Einflussbereiches auch etwas tut.
Was ich definitiv unterstütze ist die Kritik an den Ausbildungskosten, das erscheint ziemlich random.
Bezüglich der Themenauswahl - da muss man halt (als kleinerer Player) auch auf den Zug aufspringen, der in den Medien gerade präsent ist. Und da hat sich in den letzten Monaten halt das Thema der Rolle entwickelt. Thema Kompetenzen am Notfallort etc. wie angesprochen gabs die letzten Jahre - hat keinen Interessiert. Ich war zu Coronazeiten noch bei Tagungen und Pressekonferenzen vom BVRD wo es um das Thema ging. Wenn man jetzt mit Einsparungen mehr Aufmerksamkeit generiert, dann sollte man das auch nutzen.
• Sieht das Ministerium die aktuelle präklinische Versorgung als ausreichend an?
a) Wenn nein, sehen Sie die Notwendigkeit einer professionalisierten Ausbildung im
präklinischen Bereich, wie sie bereits in den Nachbarstaaten Österreichs besteht?
• Welche Maßnahmen wurden in den vergangenen drei Jahren gesetzt, um die
präklinische Versorgung - insbesondere durch Notfallsanitäter:innen – zukünftig zu
stärken und Notarztabhängigkeiten zu verringern? Wo steht Ihr Haus aktuell in
dieser Frage?
• Wann ist mit einer Reform des Sanitätergesetzes (SanG) zu rechnen und welche
Eckpunkte sind derzeit in Diskussion?
Politische Einschätzungen und Bewertungen bilden keinen Gegenstand der Vollziehung.
Nach der in der österreichischen Bundesverfassung geregelten Kompetenzverteilung fällt
die Organisation des Rettungswesens – sowohl in Gesetzgebung (neun Ländergesetze) als
auch Vollziehung – in die Zuständigkeit der Bundesländer (Artikel 15 B-VG).
Das Berufs- und Ausbildungsrecht von Sanitäter:innen ist gemäß der österreichischen
Bundesverfassung Bundessache (Artikel 10 Abs. 1 Z 12 B-VG) und wird durch das
Sanitätergesetz (SanG) sowie durch die Sanitäter-Ausbildungsverordnung (San-AV)
bundeseinheitlich geregelt.
Eine Reform des Berufs- und Ausbildungsrechts der Sanitäter:innen ist meinem Ressort ein
wichtiges Anliegen.
Auf Grund von Veränderungen und Weiterentwicklungen im Rettungs- und Notfallwesen
sowie zahlreicher Forderungen der unterschiedlichen Stakeholder hat mein Ressort die
GÖG mit der Evaluierung des Berufs- und Ausbildungsrechts der Sanitäter:innen beauftragt.
Der Ergebnisbericht liegt vor und ist veröffentlicht.
Parallel zum Evaluierungsprojekt wurden seitens verschiedener Stakeholder
(Rettungsorganisationen, betroffene Bundesministerien, Arbeiterkammer) und des
Berufsverbands BVRD unterschiedliche Konzepte für die Novellierung bzw. Neugestaltung
der Berufsbilder vorgelegt. Die vorliegenden Konzepte enthalten inhaltlich teilweise
divergierende Vorschläge. Daher ist es unerlässlich, mit allen betroffenen Stakeholdern eine
breite, konstruktive Diskussion hinsichtlich der Erzielung eines Konsenses zu führen, welche
zeitnah starten wird.
Das übliche BlaBla halt. Das ÖRK will die Minimal-Lösung, der BVRD die Maximal-Variante. Es gibt Gerüchte aus der SPÖ, dass aufgrund der Ehrenamtlichkeit die SPÖ (und ÖVP) zu der Minimal-Lösung tendieren. Gratis arbeitende Arbeitskräfte kann man in Budget-Engen Zeiten nicht gehen lassen. Besonders bei Kriegsgefahr.
Was mich in dieser gesamten Situation immer wieder wundert, ist die Tatsache, dass von Einsparungen die Rede ist, aber nie erwähnt wird, dass das Rückgrat Österreichs (ausgenommen vielleicht Wien) in den Abendstunden und am Wochenende von Ehrenamtlichen gebildet wird. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Ehrenamtliche bereit sein werden, drei Jahre zu studieren. Damit einhergehend müsste man auf hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen. Und mal ehrlich: So etwas kostet den Staat und die Länder so viel Geld, dass sich die Rechnung der Einsparungen ehrlicherweise nicht mehr wirklich ausgeht.
Wer die Fahrzeuge wie besetzt bleibt Ländersache. Es gibt im BVRD Entwurf nicht nur das 3 jährige Studium/Ausbildung zum Dipl. NFS, sondern auch Abstufungen darunter. In Wahrheit bleibt alles beim Alten außer dass das Gesetz den aktuellen Anforderungen genügt und es die Möglichkeit gibt Notfallsanitäter auch 3 jährig auszubilden. Wer das nicht möchte besetzt seine Fahrzeuge weiterhin mit RKS und RS-N um beim vorliegenden Entwurf zu bleiben. Also woher die Angst ?