SanG Reform

Wundert das Positionspapier wirklich wen? Für mich liest es sich wie der größte gemeinsame Nenner zwischen den Landesverbänden, die alle ihre eigenen Interessen verfolgen. Die Narrenfreiheit der LVs gegenüber dem ÖRK sollte man fast studieren.

Mein Senf zu den Ausbildungen:
Ad Rettungshelfer habe ich hier sicherlich eine kontroverse Meinung. Ich finde die Ausbildung für KTs als Fahrer wäre mehr als ausreichend. So lange ein RS hinten sitzt, kann man es schon zutrauen, dass man KTs gut abwickelt. Wenn etwas sein sollte, kann man sich immer noch einen RTW nachholen. KTs werden mit der aktuellen Demografie stark zunehmen und dann einen niederschwelligen Einstieg zu ermöglichen ist sicher ein Weg das System zu entlasten.

Rettungssanitäter abspecken finde ich aber auf jeden Fall dreist. Ich habe die Befürchtung, dass da vor allem das Thema Großeinsätze sofort “entrümpelt” wird und dann die Führungskräfte vor Ort hoffnungslos überfordert sein werden, wenn es einmal so weit ist.

Der geplante NFS Fleckerlteppich ist eine Katastrophe. Wer soll sich da dann noch auskennen? Vor allem es vom ÄLRD abhängig zu machen, wer welche Zusatzkompetenz wo bekommt finde ich absolut wahnsinnig. Wir haben jetzt schon auf ganz Österreich einen Fleckerlteppich was den NFS Ausbildungsstand und die Freigaben via die AMLs betrifft. Ich finde es aber schon einmal einen richtigen Schritt, dass man erkennt, dass es neue Erkenntnisse in der Präklinik gibt und man die NFS Ausbildung dahingehend ausrichten muss.

Naja, Qualität sucht man hier leider vergebens, aber es ist besser als nichts. Wer niedrige Erwartungen hat, kann nicht enttäuscht werden.

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Ich weiß, das ist nur ein Positionspapier und bei Gott kein neues SanGesetz. Wenn man den Weg mit den verschiedenen Kompetenzen aber unbedingt gehen will, gäbe es trotzdem ein halbwegs erträgliche Lösung. Der Gesetzgeber muss einfach nur Regelkompetenzen definieren, die auch kein Arbeitgeber beschneiden kann. Wenn das Gesetz sagt ein NFS muss bei Indikation zb eine ETI oder ein Pacing durchführen, kann der Arbeitgeber ihm das nicht verbieten.

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Ich schätze deinen Idealismus aber wenn es eine Institution gibt, die weniger Fortschrittlich ist als die HiOrgs dann ist es der Gesetzgebungsapparat.

Solche Vorschläge MÜSSEN von innen kommen. Wir können nicht davon ausgehen, dass jemand anderes für uns die Reformarbeit macht. Wir leben noch immer in Österreich.

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Naja die Definition von Regelkompetenzen ist eigentlich bei allen anderen Berufsgesetzen im Gesundheitswesen Standard. Warum sollte es hier anders sein?

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Ja mag sein aber ich glaube nicht, dass ETI, Sono und Pacing einfach so als regelkompetenz festgelegt werden.

Bei Ultraschall bin ich bei dir. Da gibt es schlicht und einfach keine Indikation ohne Notarzt. Und es ist auch nicht lebensrettend. Bei ETI, Pacing oder zb einer Entlastungspunktion schaut die Sache aber anders aus.

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/OT Ultraschall wäre keine Indikation ohne Notarzt die Entlastungspunktion aber schon? Noch dazu wo die reine Punktion mit einer sehr hohen Fehlerrate verbunden ist.

17.11.2025
Infotag der Fachbereichsleiter:innen Rettungsdienst - Schwerpunkt „Future of Paramedicine“

Danke, wie darf ich diesen Hinweis verstehen? Ich sehe keine Details zu den Inhalten….

Gerade mit dem US kann eine Notarzt/Schockraum-Indikation fest gemacht werden. Wenn nix blutet, kann man auch mit dem RTW alleine ins KH fahren. Somit ist eine US-Untersuchung durch NFS jedenfalls zu bejahen.

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Dieser Fleckerltepich ist exakt der Grund warum in Deutschland NotSanG §2a eingeführt wurde.

Es darf nicht passieren, dass eine Organisation bzw. eine Person das Ganze System ad absurdum führt (siehe Bayern wo NFS für Sauerstoffgaben über 6L/min ein NEF nachfordern mussten).

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war auf den ÖRK Termin da bezogen, aber sehe grade dass das RK NÖ Termin war, hoffe dass da die FBL RD aus dem RK NÖ gut mitreden werden über das Positionspapier…

Was soll denn der FBL RD aus NÖ großartig sagen? Die anderen LVs wollten nicht? Im Endeffekt ist das Positionspapier ein irgendwie erreichbarer Konsensus zwischen den LVs. Man weiß dahingehend sehr genau welche LVs fortschrittlich sind und welche nicht.

Ich muss ehrlich sagen, ich finde das gar nicht so schlimm, speziell wenn man berücksichtigt, dass es von der am wenigsten Innovationsfreundlichen Front kommt.

Lasst mich meine Gedanken kurz schildern:

Sanitätshelfer/Rettungshelfer:
Finde ich sehr gut - Perfekt für den Zivildiener - minimale Ausbildung für minimale Tätigkeit.
Das ist auch ein Statement vom RK (!!) dass der Zivildiener nichts im Rettungsdienst verloren hat, sondern nur im Krankentransport (Sanitätseinsatz)
Wenn dieser SH/RH den KTW lenkt, und ein RS am Beifahrersitz, ist das für alle Krankentransporte ausreichend.
Auf einem BKTW oder KTW-B (der speziell disponiert wird) reichen auch 2 SH/RH.
Also wenn ein KTW-B nur Heimtransporte fährt, Kontrollen zum Arzt und KEINE Einweisungen von zu Hause oder dem Pflegeheim (also Keine Transporte zu einer Behandlung) reicht es völlig aus. Die Transporte zur Behandlung/Einweisungen wäre dann etwas für den KTW wo der RS der Transportführer ist, da wir wissen, dass hier immer etwas sein kann, wenn auch selten

Rettungssanitäter:
Mit dem Blick auf die von mir angesprochene SanAV bzw. die Anlage 1 macht das entrümpeln Sinn. Ich habe das nicht als kürzen verstanden, sondern als ein anpassen der Inhalte auf den aktuellen Stand - glaube zwar, dass vllt das eine oder andere weg kommen würde (zb SGA) aber auch andere Dinge dazu kommen könnten - einfach angepasst auf das Jahr 2025
(Anmerkung: Er sollte auch nur Notfalls am RTW eingesetzt werden, entweder als Fahrer oder als Dritter)

Notfallsanitäter:
Diesen inkl. NKA und NKV auszubilden macht auf alle Fälle Sinn. Und dieser NFS am RTW, oder ideale 2 davon wäre schon ein guter Start.

Den Fleckerlteppich der Zusatzqualifikationen finde ich teilweise nicht problematisch - wenn etwas umgedacht bzw. Gut umgesetzt.
Eine (Zusatz)qualifikation Qualitätsmanagement / Field Supervisor finde ich super. Das ist ein Statement, dass das RK das will (natürlich in Unterschiedlicher Ausprägung je nach BL).
Aber das braucht ja keiner am Namensschild zu haben am normalen RTW.
Field Supervisor ist man ja nicht wenn man RTW Dienst hat, sondern nur wenn man Dienst als FiSu hat. Trage ja auch kein Namensschild „Lehrsanitäter“ am RTW.
Gleiches mit Intensiv-Transport-Sanitäter. Das erweitert die Möglichkeit für einen spezifischen Bereich.

Also First Responder (ALS), Qualitätsmanagement, Intensiv-Transport und Gemeindesanitäter sehe ich als eine Art Grundausbildung, die mit dem Regelrettungsdienst per se nichts zu tun hat, sondern zu dieser Tätigkeit überhaupt berechtigen. Wenn ein Qualitätsmanager kommt, ist klar, dass er diese Ausbildung hat.

Die übrigen Ausbildungen, also Atemwegsmanagement, Invasives Traumamanagement und präklinischer Ultraschall sollten hald keine einzelnen Ausbildungen sein, sondern eine gemeinsame - Quasi wie in England ein „Advanced Paramedic“ (bitte jetzt keine Stundenvergleiche anstellen)
Dieser „Advanced Notfallsanitäter“ könnte dann die Speerspitze bilden, die nach einigen Jahren als NFS gemacht werden kann und am RTW Platz finden kann (aber nicht verpflichtend ist) aber genauso als SingleResponder vorhanden sein könnte.

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Das sehe ich ganz anders. Das ist ein Statement das Gesetzt so zu schreiben das die Orgas dann machen können auf was Sie Lust haben. Und die Organisation die gerne Status Quo behalten können / werden das auch sollte das so passieren.

Es tut niemanden weh und bewegt niemanden dazu seinen RKT qualitativ aufzuwerten.

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Ich sehe das im Umkehrschluss.

  1. Dieser Vorschlag kam vom Roten Kreuz. Das bedeutet für mich, zumindest irgendein Landesverband will das, sonst stünde es da nicht drinnen. Besser als der Status Quo als
  2. Wenn es eine im Gesetz festgehaltene Qualifikation zum „Qualitätsmanagement“ gibt, kann es sich kein Landesverband leisten, diese gar nicht zu haben. Das bietet Angriffsfläche.
    Natürlich kann dies dann in den Landesverbänden unterschiedlich gelebt werden, und nur eine „Planposten“ haben und dem keine Handlungsmöglichkeiten geben, aber dennoch - besser als der Status Quo wo das quasi überhaupt keinen Platz findet…
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Es gibt im aktuellen Gesetz auch die NKI, deswegen haben tut das noch lange keiner.

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Ja die sind jetzt schwer vergleichbar.

Das RK (in vielen Bundesländern) sagt - Intubation macht der Notarzt und da gibt es auch evidente Studienlage die Intubation dur Da den NFS kritisch sieht (100x zum erlernen und 10x pro Jahr zum Aufrechterhalten)

Aber das Qualitätsmanagement - macht jetzt keiner. Das RK müsste also sagen, man braucht kein QM durch Sanitäter, so wie sie jetzt sagen, es braucht keine Intubation durch den Sanitäter - kein medienwirksames Statement
Da sind sie um ein vielfaches angreifbarer.

Und selbst wenn es 1:1 vergleichbar wäre (was es wirklich nicht ist finde ich)
Wien hat die NKI und NÖ hat die NKI.
Gäbe es die NKI gar nicht (deiner Argumentation folgend), hätten 2 Bundesländer die Möglichkeit nicht.

Wenn also 2 Bundesländer ein QM dadurch etablieren (oder eines, da Wien es ja hat) dann ist es ein Bundesland mehr als jetzt.

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Auch andere Bundesländer haben durchaus ein QM. Halt nicht in Form eines FISU.

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Aber auch QM gibt es Heute schon, das Gesetz schafft nicht diese Möglichkeit, und auch keinen Zwang. Es ändert sich nicht wirklich was. Ich glaube, dass deine Hoffnung, dass durch die explizite Erwähnung plötzlich Zugzwang entsteht sehr optimistisch ist.

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