Es gab ca 20% Durchfallrate. Da aber der RA auf NFS nicht viel Unterschied in der Länge der Ausbildung war, ging es halbwegs gut über die Bühne, auch weil das system schon immer Beruflich war , kommt das vom BVRD, der AK und ÖGB kann das klappen das die NFS - zu RS-N einfach weiter machen können bis die Diplo NFS fertig sind. Aber es wird 10 bis 15 Jahre brauchen.
Das von Asbö unterstütze ich überhaupt nicht. Man liest heraus das es denen um die erste Stufe - billige Zivis geht, da sind es ja noch 180 stunden RS 300 stunden und NFS 2000 stunden.
Es würden mit dem Papier alle NFS mit 480 Stunden auf RS 300 stunden degradiert werden damit verjagen die sich sämtliche Nfs.
Ich hoffe das es das von BVRD und Ak/Ögb wird
Ansonsten kann ich mit meinen NFS den ich Mai mache in den Arsch schieben.
So wie ich das verstehe sollen die genauen Kompetenzen vom ärztlichen Leiter definiert werden.
Und NFS mit mehr Ausbildung und Hintergrundwissen kann man auch entsprechend mehr zumuten als einem RS-N.
Außerdem haben diplomierte NFS im Entwurf der Initiative Zukunft Rettungsdienst auch einen eigenständigen Kompetenzrahmen (ähnlich der pflegerischen Kernkompetenz) in dem sie auch eigenständig tätig werden dürfen. Was das bedeutet und wie Sinnvoll das ist sei mal dahingestellt…
Ich sehe einige Kleinigkeiten die man im SanG ändern könnte, zb NKV als Regelkompetenz oder Schräubhen bei der Ausbildung drehen. Allerdings erwarte ich auch mangels Geld nicht eine komplette Umstellung unserer Systeme. Schon aktuell könnte jedes Bundesland sagen, wir wollen bessere Versorgung und auf jeden RTW einen NFS oder NFS-NKI ohne einem neuen Gesetz. Passiert aber auch nicht.
Also ich kann nur für Kärnten sprechen: sind gerade in der Umstellung auf RTW mit NFS als Transportführer. Umstellung der Indikationslisten usw. Trennung von Krankentransport und Rettungsdienst und Testphase des Telenotarztes. Anschaffung von Material und Fahrzeugen auf einen Vernünftigen Standard. Es dauert zwar alles seine Zeit aber in den letzten 2 Jahren ist sehr viel passiert und ich stehe dem ganzen Recht positiv gegenüber. Und jetzt eine ehrliche Gesetztes Novellierung währe die Krönung. Aber ich warte mal ab ob wir doch eher wieder die Österreichische Lösung erhalten
Das ist halt ein Entschließungsantrag der Grünen, die das SAN-G in der letzten Legislaturperiode ganz einfach verhandeln hätte können. Hier hat BM Rauch eine Chance verpasst.
Entschließungsanträge sind nicht bindend.
Es ist auch bekannt, dass Klubobmann Wöginger, ÖVP (RK Braunau) hier massiv auf der Bremse steht. (Mal wieder OÖ). Ich glaube nicht dran, dass wir im März 2026 ein beschlussfertiges Gesetz vorliegen haben. - Lasse mich aber sehr gerne von Gegenteil überzeugen.
Ja danke, kann auch lesen.
Dir ist schon aufgefallen, dass das SanG in gemau einem Satz erwähnt wird?
Und dass die Novelle in den letzten 3 Regierungsprogrammen ebenfalls beinhaltet war?
Ich will hier nicht der pessimistische Partystopper sein, aber speziell das RK hat nun seit 2018 erfolgreich jegliche Novelle oder jeden Ansatz zur Novelle im Keim erstickt. Nur bei den COVID Maßnahmengesetzen wollten Sie die Sanis dann doch wieder dring haben. Einfach nur deshalb, weil Sie damit Geld verdienen konnten.
Wie gesagt, der Prozess existiert seit 2018. Das sind nun schon 7 Jahre.
Der unterschied zu damals ist nur, dass nun auch in einigen LVs andere Akteure am Zug sind, welche eine Aufwertung sowie eine Notfallrettung auf International vergleichbaren Niveau fordern. Auch nicht ausser Acht zu lassen: die Politik hat es durchaus auch erkannt… siehe NÖ, Burgenland etz, welche explizit Notfallrettung bestellt haben und nicht nur ein Krankentaxi…
Irgendwie fühle ich mich in dieser Diskussion gerade 10 Jahre zurück versetzt. Ja wir alle wollen eine Änderung im SanG und Professionalisierung und die Zustände und das Verständnis was RD ist, sind in OÖ, der STMK, KTN… einfach inakzeptabel aber man darf dennoch nicht übersehen was das RK NÖ in den letzten Jahren weitergebracht hat in dem es einfach nur das aktuelle SanG ausreizt und seitens des Landes ein ordentliches Landesgesetzt auf die Beine gestellt wurde. Ein noch so tolles SanG bringt nichts wenn per Landesverordnung nichts gefordert wird und der Wille der Orgas für Veränderungen nicht vorhanden ist. Also bevor irgendeine hochakademisierte Änderung des SanG (und ja ich bin für eine qualitative Anpassung und kämpfe seit Jahren erfolgreich in meinem Wirkungskreis für Änderungen) müssen vorab die Rahmenbedingungen geändert werden und die blockierenden Landesverbände der Orgas auf Stand gebracht werden. Davor in einer Übergangszeit die jetzige Form des SanG wie RK NÖ und MA70 mal ausreizen und die Mitarbeiter überhaupt mal soweit bringen, dass sie verstehen was mordernen RD bedeuten kann und was die Rolle eines NKV außerhalb eines sogenannten Sonderrettungsmittels ist (ich liebe diese OÖ Wörter ). Wie stellt ihr euch denn vor wie die genannten Bundesländer das ad hoc umsetzen sollen? In OÖ hat es eher den Anschein wie wenn eh um nix geht und RD is wie ein Kegelklub und jeder der mitmacht sitzt bei drei im RTW ahhh sorry SEW. Machen kann er halt nix, aber das ist egal ich habe eine Rote Uniform und ein Blaulicht. Da kommt vom Gesetzgeber dann wohl auch die Rückfrage was würden euch dort erweiterte Kompetenzen bringen…
und ja liebe OÖ´ler sorry, ich weiß es gibt bei euch viele die Änderungen wollen aber so kommt das Bild halt von extern rüber und man kann es für plakative Erklärungen recht gut hernehmen. In NÖ hats vor nicht all zu langer Zeit nicht anders ausgesehen und es gibt immer noch Ecken im Bundesland wo es noch immer eschreckend ähnlich abläuft.
Man muss halt ein paar Interessen unterscheiden:
Besserer RD (Qualität) = RD Gesetze, gibt SanG durchaus schon her
Besserer Beruf = SanG, bessere Umsetzung Arbeitsschutzgesetze etc.
Willst du einen besseren Beruf, brauchst du Berufsschutz, Durchlässigkeit und diverse andere Themen. Die ersten beiden kann das SanG auf jeden Fall liefern (egal ob akademisiert und ausgeweitet, oder einfach weil man reinschreibt „dieser Beruf genießt Berufsschutz mit 20 Stunden Ausbildung, weil wir das so wollen!!!“)
Gebe dir total recht und ich glaub jeder von uns kann die verschiedenen Dinge auseinanderhalten und wir haben sie schon viel zu oft durch diskutiert. Einen Berufsschutz für den RS zu fordern ist mehr als verwegen und daher denke ich, initial muss vorab mal der Ansatz RD mit dem „richtigen“ Personal zu betreiben umgesetzt werden. Denn schon klar wenn´s ja eh der RS mitn NA machen kann warum brauch ma denn dan einen NKV der einen Berufsschutz fordert.
Diese Eckpunkte sind wie schon erwähnt hoffentlich jeden bekannt, ich wollte nurmal weg von dem beharren auf der SanG Änderung und mal hin zur Änderung SanG und dann auch richtig inkl. einer professionellen Umsetzung des jetzigen.
Du kannst schon jemanden Steine in die Hand drücken aber wenn derjenige nicht weiß, dass man damit Feuer machen kann wird er den Sinn dahinter nicht verstehen.
Ich glaube persönlich halt, dass der politische Wille „hat Berufsschutz“ in ein Gesetz zu schreiben wesentlich größer ist, als den RD zu professionalisieren. Aber das ist nur meine subjektive Meinung.
Das RKNÖ reizt nicht das SanG aus, sondern hat die NFS-Ausbildung einfach auf eigene Kosten verfünffacht (88 Stunden praktische Übungen statt 16), „da hast den (deutschen) LPN und jetzt lern amal“. Das ist schon ein bisserl frech gegenüber den Teilnehmern.
Die Politik zahlt trotzdem nur die 480-Stunden-NFS und die NFS kriegen irgendwo anders auch nur die 480 Stunden lt. San-AV anerkannt. Und die HBs verdienen das gleiche wie wo anders. Am Namensschild steht auch nur „NFS“ und nicht „5x mehr als Minimum-selbstständig arbeitender NFS“.
Oiso supergscheid ist das jetzt auch nicht… eher sogar im Gegenteil, weil man vorgaukelt, dass man mit dem bestehenden SanG eh ganz gut Rettung liefern kann.
Ok, also Leitlinien mit Med. Gabe usw. leitest du nicht vom SanG ab. Alles klar.
Aber ich bin bei dir und beim Vorposter, langfristig brints nur auf Gesetzesbasis etwas und dem HB am Gehaltszettel auch, wobei zumindest in NÖ schon Kleinigkeiten passiert sind.
Was ich aber trotzdem nicht verstehe, ist dass ihr jahrelang fordert es muss sich was ändern, dann machts eine von euch viel gebashte Orga endlich und was passiert. Ahh das is auch wieder nix. Das muss man echt ned verstehen.
Mit diesen Änderung kann man faktenbasiert aufzeigen was eine flächendeckende Änderung auf ein solches System bringen würde und man hat progressive Partner an Board umd die SanG Änderung voran zu treiben. Noch dazu von der größten Teilorganisation des Big Players der lang verhindert hat. Ist das ebenfalls negativ? Dazu endlich ein Bundesland außer Wien in dem der NKV seine Kompetenzen fast regelrecht und nicht nur in der Not anwenden kann. Somit ein Benefit für den um den es eigentlich gehen sollte, der Patient.
Viel Spaß noch beim gut österreichischen grantln und Dinge fordern welche weit ab vom derzeitigen Gesamtsystem sind.
Letzter Tagesordnungspunkt Fortführung Novellierung des Sanitätergesetzes
Mag wer wetten wie oft das nun vertagt wird in die nächsten Sitzungstermine?
Oder könnte es am 18.3. zumindest aufgenommen werden in die Beratungen… wer weiß
Neuigkeiten dazu
…für Novellierung des Sanitätergesetzes und ein modernes Ausbildungskonzept
Es stehe für ihn außer Zweifel, dass es dringend eine Reform der Sanitäterausbildung in Österreich brauche, macht Ralph Schallmeiner (Grüne) in einer weiteren Initiative seiner Fraktion geltend (126/A(E)). Die im europäischen Vergleich zu kurze Ausbildungszeit sowie die mangelnde Durchlässigkeit würden derzeit den Beruf zu einer „Sackgasse“ machen. Zudem würde die Möglichkeit zur tertiären Weiterbildung fehlen, zeigt der Gesundheitssprecher der Grünen auf. Die Tatsache, dass seit 2012 rund 100.000 Sanitäter:innen ausgebildet wurden, davon aber nur ca. 45.000 Personen aktiv sind, weise auf die hohe Fluktuation in diesem Berufsfeld hin.
Es sei zu begrüßen, so Schallmeiner, dass die Professionalisierung des Rettungsdienstes im Regierungsprogramm als Zielsetzung verankert wurde. Es sollte daher auf den unter Gesundheitsminister Johannes Rauch durchgeführten Vorarbeiten, insbesondere der Evaluierung der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), aufgebaut werden. Wichtig seien zudem die Orientierung an internationalen Standards sowie die Einbindung aller relevanter Akteur:innen, wie unter anderem auch einer unabhängigen Interessenvertretung der Sanitäter:innen.
Entsprechende Reformvorschläge würden bereits am Tisch liegen und unter anderem eine stufenweise Qualifikation vorsehen. Das neue Ausbildungskonzept sollte laut Schallmeiner folgendermaßen ausschauen: Einstieg als Rettungssanitäter:in (15 ECTS), Weiterqualifizierung als Rettungssanitäter:in mit Notfallkompetenzen (45-60 ECTS), gefolgt von einer Ausbildung zum/zur diplomierten Notfallsanitäter:in mit 180 ECTS (Bachelor-Abschluss möglich). Der Zugang für Zivildiener und Freiwillige soll dabei ebenso erhalten bleiben. All diese Eckpunkte müssten nach Ansicht von Schallmeiner in einer Novelle enthalten sein, die spätestens bis Ende März 2026 dem Nationalrat vorgelegt werden soll.
Schon interessant, dass die Grünen hier gestalten wollen. Habens halt in Regierungsverantwortung nicht geschafft, ob sie jetzt aus der Opposition mehr zusammenbringe wage ich wirklich zu bezweifeln.
Grüne für Novellierung des Sanitätergesetzes und ein modernes Ausbildungskonzept
Eine Reform der Sanitäterausbildung fordert Ralph Schallmeiner (Grüne) (126/A(E)). Die im europäischen Vergleich zu kurze Ausbildungszeit sowie die mangelnde Durchlässigkeit würden derzeit den Beruf zu einer „Sackgasse“ machen. Zudem würde die Möglichkeit zur tertiären Weiterbildung fehlen, argumentiert der Abgeordnete. Die Tatsache, dass seit 2012 rund 100.000 Sanitäter:innen ausgebildet wurden, davon aber nur ca. 45.000 Personen aktiv sind, weise auf die hohe Fluktuation in diesem Berufsfeld hin. Das neue Ausbildungskonzept sieht den Grünen nach einen Einstieg als Rettungssanitäter:in (15 ECTS), eine Weiterqualifizierung als Rettungssanitäter:in mit Notfallkompetenzen (45-60 ECTS) sowie einer Ausbildung zum/zur diplomierten Notfallsanitäter:in (180 ECTS , Bachelor-Abschluss möglich) vor. Die Zeit sei reif für eine Novellierung und dabei sollten nicht nur die Interessen der Einsatzorganisationen sondern auch die der Sanitäter:innen berücksichtigt werden, forderte Ralph Schallmeiner (Grüne) im Ausschuss.
Der Stakeholderprozess sei bisher nicht sehr transparent gelaufen und es habe noch keinen Einblick in die bisherigen Vorarbeiten gegeben, begründete Fiona Fiedler (NEOS) den Vertagungsantrag, der mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS angenommen wurde.
Es gebe zwischen den einzelnen Organisationen sehr unterschiedliche Zugänge, berichtete Mario Lindner (SPÖ) und sprach sich für eine weitere Bearbeitung des Themas auf parlamentarischer Ebene aus. Dabei sollte auch die Finanzierung des Rettungswesens thematisiert werden. Einigkeit über den Handlungsbedarf ortete Ausschussobmann Gerhard Kaniak (FPÖ). (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) pst