SanG Reform

Naja, wir sind uns im Kern glaube ich beide ziemlich einig. Für mich gehört zu jedem Notfallpatient ein NFS, bei dem auch tatsächlich ordentliches QM betrieben wird. Welche Beschäftigungsform der hat, ist wie ich finde völlig Schnuppe.
Logisch ist, dass sich das auf lange Sicht nur mit primär beruflichem Personal ausgeht, dahingehend muss man Budget und Bedarfsplan anpassen.

Ich bin dahingehend auch der Meinung, das implizit der Freiwillige „weg vom Patienten“ gehört.
Ich bin auch für die Diskussion offen ihn garnichtmehr im System zu haben, wobei ich persönlich der Meinung bin, dass der heutige RS durchaus als zweiter oder auf jeden Fall Dritter ein wertvolles Teammitglied darstellt, es reicht wenn primär einer das medizinische Fachwissen hat, die ‚mechanischen‘ Skills müssen für mich auch beim RS sitzen.

Trotzdem finde ich es falsch, sowas implizit in einem Berufsgesetz reinzumogeln, die Problematik des QM löst es so auch nicht und wir brauchen ein ganzheitliches Commitment, endlich mehr Fokus auf Qualität und Behandlung und weniger Logistikunternehmen zu setzen.

Wenn man etwas ueber den begrenzten, oesterreichischen Tellerand hinaus blickt, sieht man erstaunlich viele kombinierte Rettungssysteme aus ehrenamtlichen und beruflichen Mitarbeitern. In diesen haben ehrenamtliche auf RS Niveau oft doch erstaunliche Befugnisse, wie zb nasale Fenta Gabe, da waere bei den Besorgnisträgern hier der Aufschrei schon wieder gross.

Es also auf die Anstellungsform runter zu brechen ist kurzsichtig und Quatsch. Am Ende des Tages muss die Qualität stimmen, egal unter welchem Mascherl.

7 „Gefällt mir“

Aber ich glaub wir sind uns hier alle einig dass wir kein System wollen, in dem man Leuten mit dem Wissensstand von RS sowas wie Fenta in die Hand gibt, ganz unabhängig vom Anstellungsverhältnis

1 „Gefällt mir“

Sind wir das oder sprichst du nur von dir?

Komisch auf einem grossen Kontinent funktioniert das wohl, aber " Austria is to small" :stuck_out_tongue_winking_eye::wink:

2 „Gefällt mir“

Keta intranasal würd ich bei schlimmsten traumatischen Schmerzen tatsächlich ab RS freigeben. Es ist einfach ethisch nicht vertretbar, dass jemand starke Schmerzen leiden muss, wenn der Rettungsdienst schon vor Ort ist.

Wie gesagt in anderen Ländern geben First Responder mit Basisausbildung oder sogar Pistenrettungsdienste Fentanyl. Ich weiß nicht wieso bei uns das so ein Tabuthema ist.

2 „Gefällt mir“

Was mir bei diesen ganzen Papern fehlt, ist auch das Auseinandersetzen mit der Umsetzung und den Einfluß auf die Aufstellung der Rettungsmittel.
Wie sieht es dann mit dem Dienststellennetz aus? Wie schaut die Versorgung dann vor allem im ländlichen Raum aus? Welche Mehrkosten entstehen dadurch?
Wenn ich mir meine Land-Dienststelle ansehen, 24/7 besetzt, rund 100 Fahrten in der Woche, realistisch gesehen davon 97 KTW und 3 RTW. Aktuell haben wir 1 Auto und eine Dienstmannschaft. Wenn man nix am Dienststellennetz und den Autos überregional ändert bedeutet die gewünschte Änderung wir bräuchten ein 2. Auto mit voller Mannschaft für 3 Fahrten in der Woche, dh die Kosten würden sich mehr als verdoppeln. Weiter gedacht, „Dann soll der RTW-N ein größeres Gebiet abdecken“ → wird sich mit den Soll-Eintreffzeiten nicht ausgehen.
Was passieren kann ist dann so ein System wie in DTL und wie ich es im Grenzgebiet sehe, unter der Woche unter Tags sind wir österreichischen Sanis nicht gut genug um hinzufahren, in der Nacht und am WE wenn manche Dienststellen aus Kostengründen nicht besetzt sind dann ist es okay wenn wir kommen.

Weitere Fragen die sich für mich ergeben:
Warum soll der Dipl. NFS zur selbständigen Berufsausübung befähigt sein?

Entweder das, oder RS (= eine Minimalausbildung die immer für den Krankentransport gedacht war und nicht für die Notfallrettung) nicht mehr in der Notfallrettung einsetzen.
Das ist nämlich das, was ethisch nicht vertretbar ist. Leute ohne Ausbildung auf Notfallpatienten loslassen.

1 „Gefällt mir“

Da geb ich dir Recht. Das soll aber nicht das Problem des Patienten mit der offenen Fraktur sein. Erklär dem mal warum die „Rettung“ eh schon da ist, und außer gut zureden nichts machen kann.

Du kannst Keta quasi nicht überdosieren. Außer du hast 10 Schachteln im Rucksack. Vielleicht gibt es ja eine Lösung ähnlich dem Narcan Kit der Polizei. Definierte Wirkstoffmenge. Und das wars dann. Ich seh nicht ein warum jemand leiden muss.

Ja eben. Es sollte gar nicht passieren, dass eine „Rettung“ kommt, die keine ist. Deshalb NKV/NKI in die Notfallrettung, RS in den Krankentransport. dem Gesetz ist damit genüge getan und dem Patienten hilft es auch.

1 „Gefällt mir“

So eine Analyse haut man auch nicht mal so mir nichts dir nichts raus. Um hier belastbare Aussagen treffen zu können werden sich viele Leute mit den Einsatzzahlen auseinandersetzen müssen. Und das pro Bezirk und pro Land. Und erst wenn ich weiß wo ich die Leute einsetze und dann noch wieviele ich brauche, kann ich sagen wie viel es kosten wird diese vorzuhalten.

Warum nicht? Wenn ich eine dreijährige Ausbildung auf diplomniveau absolviere, will ich die Möglichkeit haben selbstständig zu sein und nicht wieder von einem Dienstgeber abhängig sein.

Wobei der §23 das ganze sowiso wieder einschränkt auf div. Einrichtungen bei denen ärztl. Aufsicht gegeben ist.

Ich verstehe absolut nicht, warum sich sogar Leute aus dem Fach hier für „Beschränkungen“ stark machen. Ich will eig. ein sehr offenes neues Gesetz das viel zulässt und nicht wieder die nächsten 20 Jahren auf standesdünkel beruhende Hindernisse haben.

Ärztl. aufsicht → ja bitte. Aber eingenverantwortliches Handeln bedeutet für mich, dass ich auch Spielraum habe und Aufgrund des tatsächlichen(!) wissenschaftlichen Standes handeln darf. Und nicht des wissenschaftlichen Standes den mir irgendein beliebiger Arzt unter Regie einer Organisation vorgibt.

3 „Gefällt mir“

und gleichzeitig wird eine freiberufliche tätigkeit gewünscht, was dazu führen wird, dass es wie im notarztpool sanitäter geben wird die da und dort einzelne dienste besetzen sollen, wann sie lust und zeit haben - das dient sicher auch nicht der regelmäßigkiet und routine, die hier ach so viele auf hauptberuflich-only fordern.

Würde das dann überhaupt noch unter den Begriff „selbstständige Berufsausübung“ fallen? Ich verstehe darunter eher, dass Sanitäter ähnlich wie Ärzte, Krankenpfleger, Hebammen, Physios etc. Freiberuflich oder im Rahmen einer eigenen Praxis Behandlungen an Patienten durchführen dürfen.

Aber abgesehen davon bin ich aber auch der Meinung, dass Diplomierte Sanitäter im Dienst einen gewissen Ermessensspielraum haben müssen und nicht strikt an SOPs/Algorithmen/BLLs festgenagelt werden dürfen. Außerdem sollten Bundesweit als auch Landesweit gewisse Mindeststandards festgelegt werden, die sich die Bevölkerung von Sanitätern und dem System Rettungsdienst erwarten kann. Das wovon wir letztendlich weg müssen ist, dass die Qualität der Sanitätsdienstlichen Versorgung ganzer Bundesländer von wenigen ÄLRDs abhängt.

Z.B. könnte vom Gesundheitsministerium festgelegt werden, dass jeder Diplomierte Sanitäter in Österreich eine Hypoglykämie, starke Schmerzen, ein ACS, … behandeln können muss.
Auf Landesebene könnte sich ein Bundesland dazu entscheiden, dass dessen Sanitäter z.B. zusätzlich allgemeinmedizinische bzw. pflegerische Tätigkeiten beherrschen müssen (etwa einen Katheterwechsel, paliative Schmerzbehandlung, …), wenn es dort keinen ärztlichen Bereitschaftsdienst oder dergleichen gibt.
Die ÄLRDs der einzelnen Organisationen wären dann dafür zuständig die Mindeststandards lokal umzusetzen (z.B. durch die Auswahl der eingesetzten Medikamente), bei Bedarf zu erweitern (z.B. Abnahme von Blutkulturen in der Notaufnahme) und sicherzustellen, dass Qualitätsstandards eingehalten werden.
Sollte sich später herausstellen, dass die lokalen Richtlinen nicht zur Einsatzsituation passen, oder nicht mehr dem Stand der Wissenschaft entsprechen, muss der Sanitäter im Sinne des Patienten eigenständig entscheiden können (ähnlich §2a NotSanG in Deutschland).

Aber abgesehen davon bin ich aber auch der Meinung, dass Diplomierte Sanitäter im Dienst einen gewissen Ermessensspielraum haben müssen und nicht strikt an SOPs/Algorithmen/BLLs festgenagelt werden dürfen.

Beim RKNÖ ist das seit 10.6 schon Behandlungsphilosophie.
Es wird nun deutlich betont, dass es sich um BehandlungsLEITLINIEN handelt, an die man sich halten kann aber rechtlich nicht muss.
Sinnhaft: Im aktuellen SanG ist die rede von einer AML und nicht von Behandlungsleitlinien, SOPs etc.
Es bleibt auch nicht unerwähnt, dass ein Sanitäter der sich an die BLL haltet, rechtlich in einer besseren Position ist als jener der seine Pat. medikamentös individuell behandelt.
Damit möchte ich nur sagen, dass SOPs/Algorithmen/BLLs den Sanitäter nicht festnageln.

Derzeit stimmt das, aber es muss in Zukunft ja nicht zwingend so bleiben (auch wenn es zugegeben recht unwahrscheinlich ist).

Das muss man glaube ich etwas präzisieren. Ja, es ist nicht so, dass man von der Organisation fallen gelassen wird oder seinen Job verliert, sobald man im begründeten Einzelfall geringfügig von der BLL abweicht.
Als „individuelle“ Behandlung ist die BLL aber denke ich nicht zu sehen. Maximaldosierungen, Indikationen und Kontraindikationen sind sehr wohl einzuhalten.
Einen randalierenden Patienten mit Mida ruhigstellen wird genauso wenig gedeckt werden wie einer nicht durch den Sanitäter verursachten Benzoüberdosis eigenmächtig Flumazenil zu verabreichen oder bei einer Rhythmusstörung Amiodaron zu geben.

[quote=„Bulldoc87, post:467, topic:1520“]
… Wie gesagt. Habe meinen Beruf in D erlernt und d abegonnen. Da gibt es das ehrenamt im RD nicht, sondern in Katastrophenschutz und Sanitätsdienst.
… [/quote]

Ich bin auch in .de im Rettungsdienst tätig, in Bayern gibt es sehr Wohl ehrenamtliche im RD.
Der Ausbildungsstand muss natürlich passen,

Dort müsst ihr aber auch ein NEF nachfordern wenn mehr als 8 Liter Sauerstoff gegeben werden, right?

Ist bei euch auch möglich dass der Freiwillige Transportführer ist?

Richtig, in Bayern müssen die Kollegen deswegen einen Arzt „nachfordern“ hab aber noch nie gehört, dass deswegen wirklich einer kommt.
---- So wie ich mich erinnere ist der ehrenamtliche eigentlich Fahrer.

1 „Gefällt mir“

Also doch ein Unterschied zu Österreich, wo es eher die Regel als die Ausnahme ist, dass zwei (ehrenamtliche) RS den „RTW“ besetzen und zu Notfällen geschickt werden. Oder der berufliche NKx ist zwar am RTW-C, aber eben als Fahrer…

Zumindest beim letzten Punkt waere ich mir da nicht so sicher. Wird immer eine Einzelfallentscheidung bleiben, aber möglich ist es.