Ich weiß nicht wie es in DE war, aber ich würde erwarten, dass berufliche NFS den „Upgrade“ auf diese neue Stufe ja wohl nicht in ihrer Freizeit machen müssen. Die entsprechende Finanzierung werden die großen Player bei uns nicht machen, aber das ist ja etwas, was so ein Reformgesetz auch beinhalten muss im Rahmen der Übergangsphase.
Ganz sicher nicht. Das war auch bisher schon so.
Wenn du als RS eingestellt wurdest und den NFS gemacht hast, war die Zeit in Ausbildung bezahlte Arbeitszeit. Genau wie die Praktika und alles andere auch (Fortbildungen, etc).
Das geht ja arbeitsrechtlich schon gar nicht anders.
Evtl. würde man eine umfangreichere Ausbildung dann mit Bildungskarenz o.ä. machen damits nicht ganz so teuer kommt.
Aber wie schon von mehreren anderen gesagt, mal abwarten WAS und OB ÜBERHAUPT noch irgendwann was kommt. Die Zeit bis zur Wahl ist recht knapp. Ich glaub inzwischen nicht mehr, dass sich da überhaupt noch irgendwas ausgehen wird.
So sollte es zumindest sein. Die Realität sieht ganz anders aus.
Ich garantiere dir, das die Ausbildung vom RS zum NFS nicht in allen LVs in der Arbeitszeit stattfindet. Traurig aber wahr.
So schauts leider aus… Mir hat letztens ein beruflicher Kollege erzählt, dass wenn er den NFS in der Dienstzeit machen möchte eine Ausbildungsvereinbarung unterzeichnen muss und sich 4 Jahre „verpflichtet“ - kommt es zu einem Ausscheiden innerhalb der 4 Jahre müssten wohl 15.000 Euro bezahlt werden für die Ausbildungskosten - kannst dir nicht ausdenken - wird wohl ein Fressen für jeden AK-Juristen.
Dem kann ich mich anschließen. Ich weiß von einer größeren bundesweit tätigen Rettungsorganisation bei deren Hauptstadtlandesverband Fortbildungen NFS, NKx sofern die Kurse nicht in der Dienstzeit sind, in der „Freizeit“ stattfinden. Gerne auch im Anschluss an einen 12 Stunden Dienst. Gerne auch bis 22:00 mit einem darauffolgenden 12 Stunden Dienst. Alles garkein Problem
15 000? Macht er den NFS auf der DPU oder was?
Nein, den normalen NFS-Kurs über den LV…
Also in Tirol wird das definitiv nicht in jedem Bezirk so gehandhabt, dass das Arbeitszeit ist. Wenn das in Vorarlberg so ist, dann freue ich mich für Euch, aber in Tirol ist das nicht der Regelfall.
Wenn du als RS eingestellt wurdest und den NFS gemacht hast, war die Zeit in Ausbildung bezahlte Arbeitszeit. Genau wie die Praktika und alles andere auch (Fortbildungen, etc).
Auf meiner großen RK Bezirksstelle machen HA den NFS teilweise in Freizeit und teilweise in ihrer beruflichen Zeit. Grund ist hier auch, dass man zur Erfüllung der Verträge keine weiteren NFS benötigt oder mehr Geld bekommt, sondern die Leute das „nur“ selber auch wollen.
solche Vereinbarungen halte nicht und sind das Papier nicht wert. Kann man getrost unterschreiben, machen die Dienstgeber eigentlich nur als psychologische Abschreckung. Wenn er zB. 1 Jahr danach bleibt, dann ist nix mehr an Rückforderung übrig.
Da muss ich wiedersprechen, die Rückforderungen sind sehr wohl möglich, kommt auf die Vertragsgestaltung und den Einzelfall an zb. wechselt von A - nch - B Org usw.
Na sicher kann man was fordern. Es ist auch übliche zwischen Dienststellen eine Ausgleichssumme zu zahlen (nicht vom Mitarbeiter!), doch das geschieht freiwillig, denke nicht dass da wer schon den Klagsweg beschritten hat.
Steigt die Person aus, so könnte der Dienstgeber auf Schadenersatz bzw. Einhaltung der Rückzahlungsvereinbarung klagen. Doch die Rechtspraxis ist hier sehr dienstnehmerfreundlich, insbesondere bei längeren Verweildauern laut Vereinbarung kommt dabei nix raus. Setze mal 15.000€ in Verhältnis zu einem Jahresgehalt. Nur bei einer grossen Summe wie zB. Pilotenausbildung kann es länger sein.
Die arbeitgeberfreundliche Darstellung findest du hier:
Und hier die Sichtweise der AK:
Es geht immer um Angemessenheit.
Und darum ob du nach dem Wechsel davon profitierst und mehr verdienst. Gehst du woanders hin → kein Ersatz
Arbeitest du während der Ausbildung weiter → kein Ersatz
Ist deine Ausbildung Teil der Arbeitsplatzbeschreibung → kein Ersatz
Generell muss genau definiert sein wie die Rückzahlung berechnet wird. zB. Firma zahlt MBA Studium um 30.000€ auf 3 Jahre, du bleibst nur 2 → maximale Rückforderung sind 10.000
Kann da nur empfehlen Mut zu haben. Die Firmen wissen genau wie schwer solche Forderungen durchzusetzen sind.
Es tut sich was das stimmt und auch weitaus schneller und progressiver als in den letzten Jahren. Für solch ein Posting wäre der Social Media Beauftragte vor ein paar Jahren noch in der Sekunde entfernt worden.
Ausbildungsvereinbarungen sind zulässig, ABER es gibt ganz genaue Vorschriften was da drin stehen muss. Der NFS Kurs kostet halt schon mal nie und nimmer 15.000€ und außerdem muss festgelegt werden in welchem Rahmen die Kurskosten über die Jahre niedriger werden (und auch dazu gibt es Vorschriften). Wenn das alles nicht drin steht oder falsch drinnen steht, ist die gesamte Vereinbarung das Papier nicht wert, auf dem sie steht.
Das Arbeitsrecht, da geb ich dem Poster recht ist da sehr Arbeitnehmerfreundlich. Generell sind formalismen extrem zu beachten. Nur automatisch unwirksam stimmt nicht. Aber eins is fix, man sieht sich vor Gericht. Arbeitsrecht, 3 Richter, einer von der Arbeitnehmerseite (AK…) einer von der Arbeitgeberseite und ein Berufsrichter.
Interessant ist es schon auf der Freiwilligenseite denn auch da gibts Vereinbarungen zur Kostenaufteilung im Falle des drop out und dem Vereinsaustritt, da ist nicht das Arbeitsgericht sondern das Bezirksgericht zuständig. Auch bekommt der ehrenamtliche keinen Rechtsschutz durch die AK.
Nun wenn die Organisation klagt, entscheidet ein Gericht darüber. Fraglich ob sie das auch wirklich tun. Denn sie werden es auch erst mal einem Anwalt übergeben und der wird sich das zu Grunde liegende Dokument einmal anschauen und dann einschätzen ob es den Vorschriften entspricht und der Organisation raten ob eine Klage sinnvoll ist oder nicht. - Und ich habe schon so manche lustige Vereinbarungen gelesen und die meisten sind das Papier auf dem sie stehen eben nicht wert.
Und ja, Bedienstete finden sich vor dem Arbeits- und Sozialgericht wieder und haben von AK und/oder (so Mitglied) Gewerkschaft Rechtsschutz. Ehrenamtliche müssen sich selbst um eine Rechtsvertretung kümmern.
Du liegst falsch, dass der Arbeitgeber klagen muss. Er rechnet das einfach bei der Endabrechnung gegen und behält somit die ganzen Auszahlungen ein.
Step 1, der Ag zahlt kein Gehalt mehr (15.000 E?) und der AN sagt sauerei.
Step 2, Geht zur AK, sagt mir wurde Lohn vorbehalten. Die AK fordert im Namen des AN bei Gericht den Betrag klagsweise ein.
Step 3, der AG macht nun alles mögliche geltend warum dass so stimmt mit dem Geld.
Vergleichsversuch, Urteil 1. Instanz.
Der Andere Weg, aus der Vereinbarung - Ich AG zahle die Ausbildung, Du AN musst aber dafür …
Die 2 trennen sich, nun ist der, der fordert der erste, der zu Gericht geht klagt. Das Vorbringen ist berechtigt? der Höhe nach? Formalismen eingehalten? jetzt muss die Vereinbarung vorgelegt werden. Der der fordert ist beweispflichtig, Stunden - Leistungsabrechnung etc.