Hat der Lauda ja auch so gemacht… Er ist halt soviel selber geflogen, dass er auf die Stunden für die Lizenz gekommen ist.
Und fühle ich mich unwohl bei KLM oder bin nicht mehr eingestiegen, seit ich das weiß? Nein, weil ich mir sicher bin, dass auch der niederländische König die Anforderungen erfüllt. Und genauso ist es beim Rettungsdienst. Hoffentlich. Irgendwann mal.
Naja, wir sind uns im Kern glaube ich beide ziemlich einig. Für mich gehört zu jedem Notfallpatient ein NFS, bei dem auch tatsächlich ordentliches QM betrieben wird. Welche Beschäftigungsform der hat, ist wie ich finde völlig Schnuppe.
Logisch ist, dass sich das auf lange Sicht nur mit primär beruflichem Personal ausgeht, dahingehend muss man Budget und Bedarfsplan anpassen.
Ich bin dahingehend auch der Meinung, das implizit der Freiwillige „weg vom Patienten“ gehört.
Ich bin auch für die Diskussion offen ihn garnichtmehr im System zu haben, wobei ich persönlich der Meinung bin, dass der heutige RS durchaus als zweiter oder auf jeden Fall Dritter ein wertvolles Teammitglied darstellt, es reicht wenn primär einer das medizinische Fachwissen hat, die ‚mechanischen‘ Skills müssen für mich auch beim RS sitzen.
Trotzdem finde ich es falsch, sowas implizit in einem Berufsgesetz reinzumogeln, die Problematik des QM löst es so auch nicht und wir brauchen ein ganzheitliches Commitment, endlich mehr Fokus auf Qualität und Behandlung und weniger Logistikunternehmen zu setzen.
Aber ich glaub wir sind uns hier alle einig dass wir kein System wollen, in dem man Leuten mit dem Wissensstand von RS sowas wie Fenta in die Hand gibt, ganz unabhängig vom Anstellungsverhältnis
Was mir bei diesen ganzen Papern fehlt, ist auch das Auseinandersetzen mit der Umsetzung und den Einfluß auf die Aufstellung der Rettungsmittel.
Wie sieht es dann mit dem Dienststellennetz aus? Wie schaut die Versorgung dann vor allem im ländlichen Raum aus? Welche Mehrkosten entstehen dadurch?
Wenn ich mir meine Land-Dienststelle ansehen, 24/7 besetzt, rund 100 Fahrten in der Woche, realistisch gesehen davon 97 KTW und 3 RTW. Aktuell haben wir 1 Auto und eine Dienstmannschaft. Wenn man nix am Dienststellennetz und den Autos überregional ändert bedeutet die gewünschte Änderung wir bräuchten ein 2. Auto mit voller Mannschaft für 3 Fahrten in der Woche, dh die Kosten würden sich mehr als verdoppeln. Weiter gedacht, „Dann soll der RTW-N ein größeres Gebiet abdecken“ → wird sich mit den Soll-Eintreffzeiten nicht ausgehen.
Was passieren kann ist dann so ein System wie in DTL und wie ich es im Grenzgebiet sehe, unter der Woche unter Tags sind wir österreichischen Sanis nicht gut genug um hinzufahren, in der Nacht und am WE wenn manche Dienststellen aus Kostengründen nicht besetzt sind dann ist es okay wenn wir kommen.
Weitere Fragen die sich für mich ergeben:
Warum soll der Dipl. NFS zur selbständigen Berufsausübung befähigt sein?
So eine Analyse haut man auch nicht mal so mir nichts dir nichts raus. Um hier belastbare Aussagen treffen zu können werden sich viele Leute mit den Einsatzzahlen auseinandersetzen müssen. Und das pro Bezirk und pro Land. Und erst wenn ich weiß wo ich die Leute einsetze und dann noch wieviele ich brauche, kann ich sagen wie viel es kosten wird diese vorzuhalten.
Warum nicht? Wenn ich eine dreijährige Ausbildung auf diplomniveau absolviere, will ich die Möglichkeit haben selbstständig zu sein und nicht wieder von einem Dienstgeber abhängig sein.
Wobei der §23 das ganze sowiso wieder einschränkt auf div. Einrichtungen bei denen ärztl. Aufsicht gegeben ist.
Ich verstehe absolut nicht, warum sich sogar Leute aus dem Fach hier für „Beschränkungen“ stark machen. Ich will eig. ein sehr offenes neues Gesetz das viel zulässt und nicht wieder die nächsten 20 Jahren auf standesdünkel beruhende Hindernisse haben.
Ärztl. aufsicht → ja bitte. Aber eingenverantwortliches Handeln bedeutet für mich, dass ich auch Spielraum habe und Aufgrund des tatsächlichen(!) wissenschaftlichen Standes handeln darf. Und nicht des wissenschaftlichen Standes den mir irgendein beliebiger Arzt unter Regie einer Organisation vorgibt.
Würde das dann überhaupt noch unter den Begriff „selbstständige Berufsausübung“ fallen? Ich verstehe darunter eher, dass Sanitäter ähnlich wie Ärzte, Krankenpfleger, Hebammen, Physios etc. Freiberuflich oder im Rahmen einer eigenen Praxis Behandlungen an Patienten durchführen dürfen.
Aber abgesehen davon bin ich aber auch der Meinung, dass Diplomierte Sanitäter im Dienst einen gewissen Ermessensspielraum haben müssen und nicht strikt an SOPs/Algorithmen/BLLs festgenagelt werden dürfen. Außerdem sollten Bundesweit als auch Landesweit gewisse Mindeststandards festgelegt werden, die sich die Bevölkerung von Sanitätern und dem System Rettungsdienst erwarten kann. Das wovon wir letztendlich weg müssen ist, dass die Qualität der Sanitätsdienstlichen Versorgung ganzer Bundesländer von wenigen ÄLRDs abhängt.
Z.B. könnte vom Gesundheitsministerium festgelegt werden, dass jeder Diplomierte Sanitäter in Österreich eine Hypoglykämie, starke Schmerzen, ein ACS, … behandeln können muss.
Auf Landesebene könnte sich ein Bundesland dazu entscheiden, dass dessen Sanitäter z.B. zusätzlich allgemeinmedizinische bzw. pflegerische Tätigkeiten beherrschen müssen (etwa einen Katheterwechsel, paliative Schmerzbehandlung, …), wenn es dort keinen ärztlichen Bereitschaftsdienst oder dergleichen gibt.
Die ÄLRDs der einzelnen Organisationen wären dann dafür zuständig die Mindeststandards lokal umzusetzen (z.B. durch die Auswahl der eingesetzten Medikamente), bei Bedarf zu erweitern (z.B. Abnahme von Blutkulturen in der Notaufnahme) und sicherzustellen, dass Qualitätsstandards eingehalten werden.
Sollte sich später herausstellen, dass die lokalen Richtlinen nicht zur Einsatzsituation passen, oder nicht mehr dem Stand der Wissenschaft entsprechen, muss der Sanitäter im Sinne des Patienten eigenständig entscheiden können (ähnlich §2a NotSanG in Deutschland).
Aber abgesehen davon bin ich aber auch der Meinung, dass Diplomierte Sanitäter im Dienst einen gewissen Ermessensspielraum haben müssen und nicht strikt an SOPs/Algorithmen/BLLs festgenagelt werden dürfen.
Beim RKNÖ ist das seit 10.6 schon Behandlungsphilosophie.
Es wird nun deutlich betont, dass es sich um BehandlungsLEITLINIEN handelt, an die man sich halten kann aber rechtlich nicht muss.
Sinnhaft: Im aktuellen SanG ist die rede von einer AML und nicht von Behandlungsleitlinien, SOPs etc.
Es bleibt auch nicht unerwähnt, dass ein Sanitäter der sich an die BLL haltet, rechtlich in einer besseren Position ist als jener der seine Pat. medikamentös individuell behandelt.
Damit möchte ich nur sagen, dass SOPs/Algorithmen/BLLs den Sanitäter nicht festnageln.
Derzeit stimmt das, aber es muss in Zukunft ja nicht zwingend so bleiben (auch wenn es zugegeben recht unwahrscheinlich ist).
[quote=„Bulldoc87, post:467, topic:1520“]
… Wie gesagt. Habe meinen Beruf in D erlernt und d abegonnen. Da gibt es das ehrenamt im RD nicht, sondern in Katastrophenschutz und Sanitätsdienst.
… [/quote]
Ich bin auch in .de im Rettungsdienst tätig, in Bayern gibt es sehr Wohl ehrenamtliche im RD.
Der Ausbildungsstand muss natürlich passen,
Richtig, in Bayern müssen die Kollegen deswegen einen Arzt „nachfordern“ hab aber noch nie gehört, dass deswegen wirklich einer kommt.
---- So wie ich mich erinnere ist der ehrenamtliche eigentlich Fahrer.
Zur Klarstellung, Zitat der NKA-Ausbildung RKNÖ:
Das SanG regelt nur die Arzneimittelliste!
Rein auf das SanG reduziert, müssten sich Notfallsanitäter:innen nur an die gesetzlich vorgesehenen Arzneimittellisten halten. Wofür sie die freigegebenen Arzneimittel einsetzen und in welcher Dosis könnten sie selbst entscheiden.
Stellt die Rettungsorganisation ihren Notfallsanitäter:innen zusätzlich Behandlungsleitlinien zur Verfügung, so handelt es sich dabei um organisationsinterne Empfehlungen. Verstöße gegen diese Behandlungsleitlinien können also grundsätzlich nur organisationsinterne Konsequenzen haben - sofern die Patient:innen medizinisch korrekt behandelt wurden!
Hier kommt die Sorgfaltspflicht gem. § 4 SanG ins Spiel: hältst du dich an die Behandlungsleitlinien deiner Organisation, wirst du wohl sorgfältig handeln - ohne dass du selbst alle notfallmedizinischen Empfehlungen überprüfen musst, ob deine gewählte Behandlung dem Stand der Wissenschaft entspricht.
Hältst du dich an die Behandlungsleitlinien deiner Organisation, bist du rechtlich besser abgesichert, weil du dich im Falle von Komplikationen auf die Empfehlungen deiner Organisation beziehen kannst und nicht selbst argumentieren musst, warum du beispielsweise eine bestimmte Kontraindikation, die in der Fachinformation angeführt ist, nicht beachtet hast.
Zitat Ende
Zitat vom Weingartshofer aus einem persönlichen Gespräch: Wenn du glaubst, dass du mit deiner Maßnahme/deiner Therapie deinem Pat hilfst dann tue das. Wenn du Erfahrungen anderweitig gesammelt hast und das SanG es dir ermöglicht, dann darfst du deiner Erfahrung nach behandeln.
So wies im SanG §4 Allgemeine Pflichten steht.
Ich möchte die Träume ja nicht stören, aber wenn man den Vorschlag der AK durchliest, und da gibt es viele Befürworter, geht es darum, dass der RS-N und Dipl. NFS künftig nur das darf, was explizit freigegeben wird - und das von der jeweiligen Rettungsorganisation…!
Das kommt ja einem Behandlungsverbot gleich, wenn sich der jeweilige Landesverband nicht erweicht, eine minderwertige SOP heraus zu geben!
Es fehlt dem Dipl. NFS in dem Vorschlag auch an einer beschränkten Erlaubnis der Ausübung der medizinischen Heilkunde, wie es in im deutschen § 2a NotSanG geregelt ist.
Das Rote Kreuz und die Ärzte-Standesvertreter haben hier anscheinend enormen Einfluss gehabt.
Auch wenn solch eine Gesetzesreform einen Fortschritt darstellt, wäre das zeitgleich auch ein Rückschritt. Denn: Die Gerichte müssten künftig über die Anwendung einer „Notkompetenz im entschuldigenden Notstand“ sowohl verwaltungsrechtlich als auch zivilrechtlich entscheiden. Besonders wenn die SOP gegen die Leitlinien verstoßen bzw. veraltet sind.
Damit machen wir das Fass dann auf.
Daher ist für den RS-N als auch für den Dipl. NFS die Ausübung der Kompetenzen nochmals zu überarbeiten.
Und die Ärzte-Standesvertreter… genau alle Ärzte haben immer nur Standesdünkel und wollen die „einzigen großen Heiler“ bleiben.
Ich denke damit können und sollen wir langsam aufhören. Bei den Ärzte-Standesvertretern wird sicher mal an die ÖGARI gedacht werden und die Notfallmedizin-Referatsleiter der ÄK - also alles Leute die echt Ahnung von Notfallmedizin haben.
Warum glaubt immer jemand dass die immer ihre Dünkel haben. Die Notärzte stehen ja komplett drauf, zu irgendwelchen fragwürdigen Indikationen geschickt zu werden weil RK-mäßig sicher is sicher, „schick ma es Nef mit“ oder von irgendwelchen RS mit 1 Dienst/Monat zu ebenfalls fragwürdigen Situationen nachgefordert werden.
Alle NÄ die ich kenne sprechen sie für eine hochqualitative Sani-Ausbildung aus, weil sie aus ihrem durchaus auch hochkritischen Klinik-Alltag im Schockraum, OP etc. wissen was eine gute und hochqualifizierte Assistenz ausmachen kann.
Veranstaltung wurde aufgrund des Wetters der letzten Tage abgesagt
Hätte ich jetzt nirgendwo gefunden das diese abgesagt wurde
Ok Dankeschön, sehr schade
Vom ASBÖ gibt es nun auch ein Positionspapier .