Also in Tirol wird das definitiv nicht in jedem Bezirk so gehandhabt, dass das Arbeitszeit ist. Wenn das in Vorarlberg so ist, dann freue ich mich für Euch, aber in Tirol ist das nicht der Regelfall.
Wenn du als RS eingestellt wurdest und den NFS gemacht hast, war die Zeit in Ausbildung bezahlte Arbeitszeit. Genau wie die Praktika und alles andere auch (Fortbildungen, etc).
Auf meiner großen RK Bezirksstelle machen HA den NFS teilweise in Freizeit und teilweise in ihrer beruflichen Zeit. Grund ist hier auch, dass man zur Erfüllung der Verträge keine weiteren NFS benötigt oder mehr Geld bekommt, sondern die Leute das „nur“ selber auch wollen.
solche Vereinbarungen halte nicht und sind das Papier nicht wert. Kann man getrost unterschreiben, machen die Dienstgeber eigentlich nur als psychologische Abschreckung. Wenn er zB. 1 Jahr danach bleibt, dann ist nix mehr an Rückforderung übrig.
Da muss ich wiedersprechen, die Rückforderungen sind sehr wohl möglich, kommt auf die Vertragsgestaltung und den Einzelfall an zb. wechselt von A - nch - B Org usw.
Na sicher kann man was fordern. Es ist auch übliche zwischen Dienststellen eine Ausgleichssumme zu zahlen (nicht vom Mitarbeiter!), doch das geschieht freiwillig, denke nicht dass da wer schon den Klagsweg beschritten hat.
Steigt die Person aus, so könnte der Dienstgeber auf Schadenersatz bzw. Einhaltung der Rückzahlungsvereinbarung klagen. Doch die Rechtspraxis ist hier sehr dienstnehmerfreundlich, insbesondere bei längeren Verweildauern laut Vereinbarung kommt dabei nix raus. Setze mal 15.000€ in Verhältnis zu einem Jahresgehalt. Nur bei einer grossen Summe wie zB. Pilotenausbildung kann es länger sein.
Die arbeitgeberfreundliche Darstellung findest du hier:
Und hier die Sichtweise der AK:
Es geht immer um Angemessenheit.
Und darum ob du nach dem Wechsel davon profitierst und mehr verdienst. Gehst du woanders hin → kein Ersatz
Arbeitest du während der Ausbildung weiter → kein Ersatz
Ist deine Ausbildung Teil der Arbeitsplatzbeschreibung → kein Ersatz
Generell muss genau definiert sein wie die Rückzahlung berechnet wird. zB. Firma zahlt MBA Studium um 30.000€ auf 3 Jahre, du bleibst nur 2 → maximale Rückforderung sind 10.000
Kann da nur empfehlen Mut zu haben. Die Firmen wissen genau wie schwer solche Forderungen durchzusetzen sind.
Zumindest gibt sich das Rote Kreuz (Social-Media-Team) reformfreudig.
Es tut sich was das stimmt und auch weitaus schneller und progressiver als in den letzten Jahren. Für solch ein Posting wäre der Social Media Beauftragte vor ein paar Jahren noch in der Sekunde entfernt worden.
Das Arbeitsrecht, da geb ich dem Poster recht ist da sehr Arbeitnehmerfreundlich. Generell sind formalismen extrem zu beachten. Nur automatisch unwirksam stimmt nicht. Aber eins is fix, man sieht sich vor Gericht. Arbeitsrecht, 3 Richter, einer von der Arbeitnehmerseite (AK…) einer von der Arbeitgeberseite und ein Berufsrichter.
Interessant ist es schon auf der Freiwilligenseite denn auch da gibts Vereinbarungen zur Kostenaufteilung im Falle des drop out und dem Vereinsaustritt, da ist nicht das Arbeitsgericht sondern das Bezirksgericht zuständig. Auch bekommt der ehrenamtliche keinen Rechtsschutz durch die AK.
Du liegst falsch, dass der Arbeitgeber klagen muss. Er rechnet das einfach bei der Endabrechnung gegen und behält somit die ganzen Auszahlungen ein.
Step 1, der Ag zahlt kein Gehalt mehr (15.000 E?) und der AN sagt sauerei.
Step 2, Geht zur AK, sagt mir wurde Lohn vorbehalten. Die AK fordert im Namen des AN bei Gericht den Betrag klagsweise ein.
Step 3, der AG macht nun alles mögliche geltend warum dass so stimmt mit dem Geld.
Vergleichsversuch, Urteil 1. Instanz.
Der Andere Weg, aus der Vereinbarung - Ich AG zahle die Ausbildung, Du AN musst aber dafür …
Die 2 trennen sich, nun ist der, der fordert der erste, der zu Gericht geht klagt. Das Vorbringen ist berechtigt? der Höhe nach? Formalismen eingehalten? jetzt muss die Vereinbarung vorgelegt werden. Der der fordert ist beweispflichtig, Stunden - Leistungsabrechnung etc.
Ganz schön viele Rechte erwerben nun die MTD-Berufe. Künftig dürfen auch nach Erlassung einer Rechtsverordnung Medikamente verordnet werden.
"Nach 32 Jahren: Neue rechtliche Grundlagen für MTD-Berufe
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wollen ÖVP und Grüne die nichtärztlichen Gesundheitsberufe aufwerten und stärken. Das bestehende Gesetz stammt aus dem Jahr 1992. Einig waren sich im Plenum alle Parteien, dass es einer Überarbeitung bedarf. Dennoch stimmten FPÖ und SPÖ nicht zu.
Im Fokus der Novelle steht vor allem die zeitgemäße Gestaltung der Berufsbilder und der Einsatzbereiche der Angehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Berufe), das sind Physiotherapeut:innen, Biomedizinische Analytiker:innen, Radiologietechnolog:innen, Logopäd:innen, Diätolog:innen, Ergotherapeut:innen und Orthoptist:innen, wie Minister Johannes Rauch aufzählte."
Bericht:
https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2024/pk0790#XXVII_NRSITZ_00272
Gesetzestext:
Auch eine Notfallregelung wurde eingeführt:
Kompetenz bei Notfällen
§ 26. (1) Die Angehörigen der MTD-Berufe verfügen über die Kompetenz bei Notfällen. Diese umfasst:
- das Erkennen und Einschätzen von Notfällen und Setzen entsprechender Maßnahmen sowie
- die eigenverantwortliche Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen, solange und soweiteine Ärztin / ein Arzt nicht zur Verfügung steht; die unverzügliche Verständigung einer Ärztin / eines Arztes ist zu veranlassen.
(2) Lebensrettende Sofortmaßnahmen gemäß Abs. 1 Z 2 umfassen insbesondere
- Herzdruckmassagen und Beatmung,
- Durchführung der Defibrillation mit halbautomatischen Geräten oder Geräten im halbautomatischen Modus sowie
- Verabreichung von Sauerstoff.
AK schlägt Novelle zum Sanitätergesetz (SanG) vor und präsentiert Vorschlag
Ein Vorschlag, ohne die Ausbildungsdauer von den einzelnen Stufen in Gesetzesform zu gießen. Das kann nicht gut gehen.
Aber es ist wohl mal als Diskusionsgrundlage zu verstehen. Leider ist hier noch einiges zu korrigieren.
Das Hauptproblem ist, dass alleine die Trennung von Sanitätsdienst und Notfallmedizin (auf die depperte Idee muss man erst mal kommen) wieder einmal dem Standesdünkel geschuldet ist…! Und dies, obwohl man dem NFS 180 ECTS Ausbildung angedeihen lassen möchte.
Die Beschränkung auf Algorithmen und Maßnahmen welche von der jeweiligen Organisation freigegeben werden, werden - wie in Deutschland - zu Maßnahmen, fern der aktuellen Leitlinien führen wieder nur dazu, dass das Minimalste abgedeckt wird.
Eine beschränkte Heilkundebefugnis muss einfach in das Gesetz rein!
Ich denke, dass wir uns von den Änderungen alle zu viel erhoffen. Eine 3 jährige Ausbildung halte ich für fast ausgeschlossen (auch wenn ich ein Befürworter hierfür bin). Sie werden sich immer auf unser Notarztsystem ausreden. Und solch eine Ausbildung ist dementsprechend Kostenintensiv. Ich denke nicht das sie bereit sind dies in den Rettungsdienst zu stecken. Vor allem denke ich das sich durchaus auch die Ärzte dagegen stellen könnten. Da wir ja ihnen den Arbeitsplatz streitig machen würden mit solch einer hochwertigen Ausbildung. Also ich würde hier wirklich abwarten und mich wirklich nicht auf zu viel freuen.
Ich finde den Ansatz nicht verkehrt, aber ich finde es bedenklich wie viele Passagen gefühlt nur dafür existieren, ganz klar zu machen dass einer besser ist als der andere, anstatt wirklichen Inhalt zu transportieren. Warum beurteilt ein RS-N einen RKS (oder ein NFS einen RS-N) wenn er gar keine Aus- oder Fortbildung zum Trainer hat? Oder ist jetzt jeder automatisch Ausbilder, damit wir hier noch weniger Qualitätssicherung haben?
Warum gibt es jetzt einen qualifizierten und einen unqualifizierten Rettungsdienst? Was ist der Unterschied?
Fühlt sich sehr wie leere Phrasen an, nur damit man sagen kann der andere ist schlechter, deshalb bin ich besser. Ich finde es nicht sinnvoll, hier solch eine Spaltung aufzubauen, eigentlich geht es darum (insgesamt) Kompetenzen aufzubauen, nicht eine Gruppe höher zu stellen. Auch die Formulierung, dass der NFS nur Beruflich möglich ist wegen des Berufsschutz macht für mich keinen Sinn, da das in meinem Verständnis nicht die Voraussetzung ist, sondern alleine der „Umfang“ der Ausbildung.
Im selben Zug ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum „nur“ der NFS freiberuflich tätig sein dürfen soll, klingt halt als würde man da schon nach einer „NFS-Börse“ ala Notarztbörse trachten. Ein juristischer Grund warum dann nicht ein RKS/RS-N auch freiberuflich unterwegs sein dürfen sollte ergibt sich mir dabei nicht.
Es war bisher auch schon so, dass man nur Praxisanleiter für die Qualifikationsstufe sein kann die man auch selber hat. RS-> RS, NFS → RS und NFS, etc… Das ist auch vollkommen logisch, was soll der RS den NKI „beurteilen“?
Es ist mit keinem Wort erwähnt, dass keine zusätzliche Aus- bzw. Fortbildung zum PAL, Instructor oder LS notwendig ist? Das ist ebenfalls jetzt auch schon notwendig.
An dieser Front also genau NULL Änderung zum Ist-Zustand …
Es steht auch nicht drinnen, dass der angestrebte Berufsschutz der Grund ist warum man die Tätigkeit als NFS nur beruflich ausüben darf. Es steht drinnen, dass für einen beruflichen NFS Berufsschutz gewährleistet sein muss.
Der juristische Grund warum ein RKS/RS-N nicht freiberuflich unterweigs sein soll, wäre das neue SanG selbst…
seufz
Also heute beurteilt weder ein RS einen RS noch ein NFS einen RS noch ein NFS einen NFS. Es beurteilt wenn überhaupt ein Lehrsanitäter. Natürlich nicht aus einem niedrigeren Ausbildungsstand heraus.
Hast du das Dokument gelesen? Es steht ausdrücklich in der Tabelle, dass der Dipl. NFS nur beruflich möglich ist, um Berufsschutz sicherzustellen.
Und deine letzte Aussage ist einfach „ist so weil es so ist“
Dein Hohn ist also sehr sachlich und förderlich.
Im Inhalt steht doch, dass der Entwurf nur Formulierungsvorschläge für die §§ 1, 8-11 und 23 enthält. Auch im aktuellen SanG kommt die Ausbildung (und deren Dauer) erst in §§ 32 ff. vor.
Wenn sie schon das Ergebnis aus dem Positonspapier abdrucken, dann ist doch anzunehmen, dass sie dahinter stehen.
Ich wäre mittlerweile froh wenn überhaupt mal Bewegung im den ganzen Prozess kommen würde. Wobei ich bin mir nichtmal sicher ob das ein Prozess ist, bis dato gibt es Positionspapiere, Stellungnahmen, Empfehlungen aber kein politisches Commitment. Oder ein Versprochenes aber nicht Eingehaltenes.
Vor kurzen wurde, die xte GUK-Novelle verabschiedet und das Gesundheitsministerium hat es bis jetzt nicht einmal als notwendig erachtet, zu der von ihnen in Auftrag gegebene, GÖG Evaluierung Stellung zu nehmen.
Also ich bin skeptisch, selbst wenn Rauch im Herbst noch in eine zweite Runde gehen würde.
Wenn ein neues Gesetz kommt, und das wird irgendwann kommen, dann ist die höchste Ausbildung mit Sicherheit 3 Jahre lang. Alles andere wäre kompletter Schwachsinn und national und international nicht zu vertreten. Man kann es einfach nicht argumentieren sich explizit gegen Westlichen Mindeststandard bei einer Gesetzesänderung zu entscheiden. Manche HiorgLVs versuchen das nur noch so lange wie es geht rauszuzögern.
*Nun was ich vermute:
Ob diese drei Jährige Ausbildung nun verpflichtend auf allen Rtws sitzen wird bezweifle ich. Hier wird es vermutlich den Kompromiss mit diesem RSN geben. So kann man dann immer noch behaupten „aber wir haben ja eh einen 3 jährigen nfs in maximalvariante“. Es wird sicherlich weiterhin Organisationen geben die das Maximum rausholen und Organisationen die eben nur das Minimum liefern werden.