Bin auch sehr gespannt, wie sich das entwickelt… 
Die Terminologie sei mal dahingestellt, egal ob das Kind jetzt ein NKI+, Dipl.-NFS, NFS-P, Paramedic, … oder sonst irgendwie genannt wird
… im Lauf dieses Prozesses wird sicherlich noch mit mehr kreativen Bezeichnungen herumgeworfen
egal, (derzeitige) Grundlage für alle diese Modelle ist nun mal das SanG, aber auch da wäre eine Novellierung möglich
M.E. nach sollte das Ausbildungskonzept bis zur Stufe NFS-NKV, bis auf ein paar kleine Modifikationen, gleich bleiben.
Die Ausbildung in den Notfallkompetenzen würde ich etwas ausführlicher gestalten, insbesondere würde ich mir ein etwas längeres KH-Praktikum wünschen… (so ca. 100 Stunden statt der bisherigen 40)
Es sollte auch für den EA-Mitarbeiter möglich sein, diese Stufe zu erreichen, wenn dieser den Lern- und Zeitaufwand (auch nach der Prüfung, um fit zu bleiben!!!), aufwenden kann. Gibt ja auch EA’s, die hauptberuflich in einem anderen Gesundheitsberuf arbeiten und durchaus die Möglichkeit haben, die Venenpunktion u.s.w. auch laufend zu trainieren. Die anderen sollen dann v. a. im Eigeninteresse die Maßnahmen zumindest jedes Jahr ein paar Tage im KH auffrischen, die paar Stunden Fortbildung in den Notfallkompetenzen, die derzeit gefordert werden, finde ich nicht ausreichend.
Diese Aus- und Fortbildung kann m. E. auch weiterhin auf den Bildungseinrichtungen der HiOrg’s stattfinden.
Die Stufe NKI (oder wie das dann heißt) sollte dann für die Berufsretter oder DGKP/S (FH) vorgesehen sein, die regelmäßig im Rettungsdienst fahren und beim Sanitäter auf die NKV aufbauen.
Wenn die FH’s diese Ausbildung in das Studium der gehobenen Pflege inkludieren, so wie es in NÖ geplant ist, finde ich das auf alle Fälle ok.
Bestehende NFS, die bereits mindestens NKV haben und dies beruflich machen (wollen), sollten diese Ausbildung absolvieren können, allerdings auch auf der FH, z. B. als berufsbegleitenden Hochschullehrgang. Denke da an ein Ausmaß von ca. 30-60ECTS (entspricht ca. 750-1500 Stunden), aufgebaut aus Präsenz- und Selbstlernphasen sowie ausführlichen KH-Praktika.
Der Notarzt sollte bleiben und bei besonders kritischen Fällen (z. B. die beim Symposium „Wo bleibt der Notarzt?“ von Dr. Halmich angeführten Punkte, siehe dementsprechender Thread mit dem Link dazu) hinzugezogen werden.
Auch für die Berufssanitäter sollte weiterhin das SanG gelten, das jedoch einer Novellierung bedarf (auch das wurde bei diesem Symposium) erläutert, damit Standardeinsätze, die nicht unter die erwähnten NA-Kriterien fallen, von den Sanitätern eigenständig abgearbeitet werden können. Bei den Arzneimittellisten besteht ohnehin ein großer Spielraum, da geht es hauptsächlich um den Punkt der NA-Verständigung.
Das würde den Notarztdienst auch für die Notärzte attraktiver machen, da die Einsatzfrequenz sinkt und der Notarzt nur mehr mit Einsätzen konfrontiert wird, die tatsächlich der sofortigen ärztlichen Intervention bedürfen.
So, das waren jetzt mal so meine Gedanken, die mir zu dem Thema durch den Kopf gehen und nicht durch wissenschaftliche Methoden entstanden sind
bin daher für Anregungen, Ergänzungen, Korrekturen jederzeit offen 