ORF Thema 3.6.2024: Was dürfen Sanitäter in Österreich?

Wieder in der Zeitung:

https://www.tt.com/artikel/30884843/wie-ein-tiroler-sanitaeter-mit-einer-lebensrettung-seinen-job-riskierte

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Stellungnahme von ÖGERN zu diesem Fall: ÖGERN nimmt Stellung zur fraglichen Kompetenzüberschreitung durch Sanitäter - öGERN

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Schön dass ÖGERN das auch so sieht. Die Chancen stehen gut, dass dieser Sanitäter wohl nicht standrechtlich erschossen wird.

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Im Endeffekt liegt es an der Behörde und am Gericht um das zu lösen. Das größte Problem mMn ist die fehlende Schulung.

Zudem gehört es zum Aufgabengebiet des Notfallsanitäters, die berufsspezifischen Geräte,
Materialien und Arzneimittel eigenverantwortlich zu betreuen (§ 10 Abs. 1 Ziffer 4 SanG), sodass
auch die Medizinprodukte-Einschulung diesbezüglich in der Ausbildung zu erfolgen hat.

Die Schulung dürfte ihm wohl fehlen.

? Laryngoskop ist wohl in jeder NFS Ausbildung als Inhalt dabei?

Eh klar.
Aber die MPG Einschulung hat ja auch nicht den Zweck dass ich das Ding dann fachgerecht einsetzen kann.
Beim Corpuls lerne ich bei der MPG Einschulung auch nicht wie ich das EKG interpretiere, sondern nur wie ich das Gerät bediene.

Ich sehe es kritisch, dass er laut der Schilderung der Ögern nicht zuerst leitlinienkonform versucht hat den Bolus zu mobilisieren (HDM).

Aber schlussendlich muss man glaub ich schon die Kirche im Dorf lassen. Das Laryngoskopieren ist jetzt auch nicht wirklich mehr invasiv als der Güdel oder Larynxtubus.

Also wir haben bei unseren NFS/NKA/NKV Schulungen und Praktika weder eine MPG Einschulung ins Laryngoskop/Magill-Zange bekommen noch ist uns gezeigt worden / trainiert worden wie man einen Bolus damit entfernt.

Irgendwie habe ich schön langsam dass Gefühl, hier wird ein abgekartetes Spiel getrieben und jemand will einen Freifahrtschein dafür bekommen um am Patienten alles ausprobieren zu können und wenn es schief geht nicht belangt zu werden.

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Wo hast du deinen NFS gemacht? Bei uns im NFS war es Standardmäßig so, dass wir unter Leitung eines Notarztes das Laryngoskop am Phantom üben konnten, und auch in Fallbeispielen proaktiv anwenden mussten. Die Assistenz beim Vorbereiten/Zuereichen der Materialen war natürlich ebenfalls Teil davon.

Was dennoch nicht zwangsläufig bedeutet, dass ich an einem Patienten, als nicht NKI, ein Videolaryngoskop selbst anwende. Dafür hab ich dann den NA bzw. NKI.

Wer soll dieser jemand sein?

Und andere Frage an die Juristen oder einfach rechtlich Versierten unter uns.

Ist jetzt die Fremdkörperentfernung unter Laryngoskopie offiziell Teil der NKI-Ausbildung bzw. fällt explizit (erwähnt) in den Tätigkeitsbereich von NKIs (aus rechtlicher Sicht) oder ist das einfach die logische Schlussfolgerung, weil man als NKI am Besten ausgebildet ist bzgl. Airway, ETI, etc. und halt die inner bzw präklinische Erfahrung mitbringt?

Bezieht sich die besondere Notkompetenz im praktischen Kontext nicht auf die Reanimation, also das Intubieren von „Toten“ ? (auf deppat gesagt).
Hat nach dieser Logik dann überhaupt ein Laryngoskop abseits der CPR was im Patienten zu suchen?
Bin natürlich auch dagegen, dass wir jetzt alle anfangen herumzudoktern aber irgendwie blick ich da nicht mehr ganz durch. Danke im Voraus.

Beim Samariterbund gibt es eine eindeutige SOP für NKI dazu:

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In Salzburg

Ich habe das Laryngoskopieren und Intubieren im NFS Kurs auch ein paar mal am Phantom und einmal am echten Patienten geübt. Ich würde mir es in der Notfallsituation deshalb trotzdem oder vieleicht auch gerade deshalb nicht zutrauen.

Im RKNOE für NKI freigegeben: Scope of Practice Matrix | RKNÖ - RDMED

Sehr komisch. Dort solltest du das eigentlich im Kurs machen (hatten wir) und auch im Praktikum im OP (idealerweise 160h statt der 40) sowie beim NEF Praktikum. Haben das damals mehrmals durchgemacht auch im OP mit dem Anästhesisten.

Was aber natürlich nicht heißt, dass man damit jetzt durch die Gegend laufen kann :wink:

Weils gerade gut dazu passt und um zu zeigen, dass die Diskussion keine neue ist hat der BVRD etwas in den Archiven gekramt.

Keine Frage - aber mich verwundert es, dass es Kollegen gibt wo das quasi gar nicht Teil vom Unterricht war

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Wieso soll selber Intubieren und mit dem Laryngoskop arbeiten im NFS unterrichtet werden wenn du es erst beim NKI verwenden kannst/darfst. Mir ist schon klar, dass man im Praktikum im OP oder am NEF sachen macht die nix mit dem Kurs zu tun haben, bringt halt nix. Ich habe gerade meine Ausbildungsnachweise angesehen und da gibt es nix mit Laryngoskop.

Naja, wenn man bei einer Narkose assistieren soll, solle man schon wissen, was der Arzt da eigentlich macht.
Das lernt man am besten, wenn man es selbst am Phantom paar mal übt.

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Naja also als NFS solltest du damit schon umgehen und dem NA assistieren können. Deshalb wirds ja auch unterhalb NKI gelehrt und gezeigt. Und wenn man die Chance hat, im OP abseits der Puppe damit zu arbeiten, dann sollte man das auch nützen. Das gilt für alle zusätzlichen Dinge, die nicht wo niedergeschrieben sind :wink: alleine um sein Wissensgebiet zu erweitern.

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Nach der Logik könnten wir aber ganz viel aus den Ausbildungen streichen…

Natürlich brauchst du für die Notarztassistenz eine MPG einschulung auf das Laryngoskop. Genau so wie auf den Medumat etc.
Und bei der MPG einschulung für den Corpuls sollte das Pacen und das Kardiovertieren dabei sein.

Die Ärzte arbeiten innerklinisch oft mit ganz anderen Geräten, da sollte zumindest der Assistent wissen wie ich wo was machen kann.