ORF Thema 3.6.2024: Was dürfen Sanitäter in Österreich?

Vorabinfo zum Beitrag am Montag gibts hier:

Weil das aus den Vorabinfos nicht rauskommt: Tobias hat einen mit einem großen Stück Fleisch verlegten Atemweg mit einem Laryngoskop und einer Magillzange frei gemacht. Er ist aber „nur“ NKV. Würde auch in den Bereich „Recht“ passen :wink:

„Der Chefarzt des Roten Kreuz Tirol stellt ein Verwaltungsstrafverfahren in Aussicht…“

Da fängts schon mal an - alte weiße Männer, Götterkomplex aus ihren längst vergangen Tagen in der Klinik (inzwischen ist man sowieso nur mehr „der Herr Doktor“ in seiner riesen Ordination) und nebenbei halt noch Spitzenfunktionär beim Roten Plus - „alles soll beim alten bleiben, das Rote Kreuz soll genau so weitermachen wie vor 20 Jahren, weil das machen wir schon immer so und gut so.“

Solche Charaktere gibts sicher noch sehr viele - das Gute ist, die nächste Generation Notfallmediziner wird nicht mehr so. Über Studentenintiativen schon in Unitagen in Kontakt mit Notfallmedizin, lernen und arbeiten dann auf ZNAs, besetzen von dort aus die NEFs, und wer weiß, vllt werden wir sogar den Notfallmedizinfacharzt erleben (die AAEM arbeitet ja schon innerklinisch gut darauf hin). Und interdisziplinäres Arbeiten wird schon viel mehr gelehrt, „ich Arzt, du nix“-Charaktere wirds sicher kaum mehr geben in der Notfallmedizin.

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Das ist eine der Fragen. Man KANN das SanG so interpretieren, dass das erlaubt ist. Man kann aber auch argumentieren, dass es zur Benützung eines Laryngoskops eine Schulung und Praxis braucht, und es nicht „einfach so“ im Gesetz erlaubt ist. Was wäre zB. wenn er im Zuge seiner Maßnahme dem Patienten einen Zahn beschädigt hätte? Nachweisbar gelernt wie man mit einem Laryngoskop umgeht hat er nicht.

Nebenbei: Wir haben (endlich) seit einigen Monaten die Magillzange in den normalen Notfallrücksäcken - die Verwendung der Magillzange ist also nicht das Problem.

Unabhängig davon, ob es nach SanG „erlaubt“ ist oder nicht, es gibt auch im Verwaltungsrecht einen „rechtfertigbaren Notstand“:

§6 VStG (Verwaltungsstrafgesetz)
Eine Tat ist nicht strafbar, wenn sie durch Notstand entschuldigt oder, obgleich sie dem Tatbestand einer Verwaltungsübertretung entspricht, vom Gesetz geboten oder erlaubt ist.

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Wenn er NFS ist, dann hoffentlich schon. Ist bei uns in der Ausbildung zum NFS schon dabei.

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Die Antwort ist ganz simpel…!

Sowohl im Verwaltungsstrafrecht (insofern dies überhaupt darunter fällt) als auch im Strafrecht gibt es für die Lebensrettung (was über geregelte Kompetenzen hinaus geht) gesetzliche Rechtfertigungsgründe…!

Das sind § 6 VStG und § 10 StGB. Das Strafrecht wird hier nicht zur Anwendung kommen. Zu prüfen ist eine etwaige Übertretung der Verwaltungsvorschrift „SanG“. Sollte das Verfahren tatsächlich eröffnet werden, wird es mit Sicherheit auch schon wieder wegen § 6 VStG eingestellt werden!

Schließlich hat der handelnde Sanitäter eine Garantenstellung gegenüber dem Patienten. Dieser muss sogar alles in seiner Macht stehende unternehmen, um die Lebensgefahr abzuwenden. Dazu gehört auch die Überschreitung einer formalen Kompetenz, wenn besondere Kenntnisse vorliegen (laryngoskopische Entfernung), die vielleicht nicht formal zertifiziert sind. Und laryngoskopische Fremdkörper-Entfernung ist jetzt keine hochtrabende Maßnahme.

Rechtfertigung:
§ 6 VStG Abfrage 31. Mai 2024

Die Garantenstellung ist sogar im StGB verankert:
§ 2 StGB Abfrage 31. Mai 2024

Einerseits traurig für den RD in Tirol.
Andererseits auch Spannend, sollte dieser Fall vor Gericht kommen wird daraus sicherlich ein Präzedenzfall.

Ähm also in Tirol lernt man den Umgang sicher nicht. Vielleicht darf man mal an der Puppe probieren, herrichten für den Herren Notarzt lernt man natürlich, aber selber anwenden? Nö. definitiv nicht. Ist in der Lehrmeinungsinterpretation des LV Tirol nicht drin. Und ganz ehrlich? Auch WENN - im NFS Praktikum verwendet das in den 40h mal sicher nicht JEDE/R. Bei euch schon? einmal der puppe in den „Hals“ schauen zählt nicht m.E.

ach ist sie das? Das heißt, der NKV muss den Patienten einfach sterben lassen? Weil reanimieren bringt halt nix, wenn man nicht beatmen kann und das NEF 10 Minuten später kommt.

also Wahl 1: Ich hab „etwaige Konsequenzen“ (was auch immer diese hässliche Drohgebärde heißen soll) und der Patient überlebt oder
Wahl 2: für meine „Aus Liebe zum Menschen“-Organisation hab ich alles richtig gemacht, aber der Patient ist halt tot. Und ich darf mit mit meinem Gewissen selber zurechtkommen.

Find ich eine interessante Interpretation. Ich glaube eher, da hat niemand drüber nachgedacht, dass man das Laryngoskop für mehr als „intubieren“ verwenden kann

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Das Laryngoskop ist eine Taschenlampe. Ich verwende es als Taschenlampe. usw. Das Gerät wird von der Definition was ist eine kleine mobile Lichtquelle zu 100% erfasst. Wo ist nun der Fehler? Ich arbeite mit der Magillzange, ich beleuchte das Umfeld mit der Taschenlampe.

Was für ein schlechter Beitrag.

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Der Chefarzt… naservas.

NKV entfernt bolus mit laryngoskop und magillzange. Chefarzt sagt das ist regelbruch

Thema vom 03.06.2024 - ORF ON Falls es jemand nochmal anschauen will

Nächstes mal nimmt er am besten einen zufällig gleich geformten Stock, dann hat er kein Medizinprodukt benutzt für das er nicht geschult ist, und keiner kann sich beschweren.

Spaß beiseite, wenn wir jetzt an dem Punkt angekommen sind, dass die Sanis vom eigenen Chefarzt so behandelt werden, dann weiß ich nicht wie das weiter gehen soll.
Von Risikomanagement und No-Blame culture hat der Typ anscheinend noch nie was gehört, weil Fahrlässig war das ja wohl bei aller Liebe nicht.

Auch wenn ich auch absolut kein Freund von dem „Notstand hin Notstand her“ bin, muss ich sagen, dass es doch einen Grund hat, warum es das gibt.

In meiner Sicht stellt sich nur die Frage, hätte es mit dem Laryngoskop-„Versuch“ schlimmer werden können? Ich bin der Meinung nicht wirklich.
Hats dem Mann auch noch das Leben gerettet? Ja

Das nächste was mich total aufregt in dem Beitrag ist, das man so tut als wüsste der Sani überhaupt nix von dem Laryngoskop und hats einfach mal probiert. Also sorry, aber schon der NFS lernt wie ein Laryngoskop funktioniert und auch in meinem Bundesland wie die Anwendung ist + wie man einen Arzt assistiert und co.
Und nochmal, viel schlimmer hätts nichtmehr werden können.

Sau Spannend wäre ein Interview mit dem Notarzt, der vor Ort gewesen ist, wie der die Situation wahrgenommen hat und was seine Einschätzung ist. Weil der Chefarzt von seinem Büro der wahrscheinlich nichtmal mehr weiß wie ein RTW von innen aussieht hat leicht reden.

Alles zusammen find ich das ein großer Scherz.

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Ist halt ein typischer Chefarzt der seit Ewigkeit keinen Notfallpatienten mehr behandelt hat & davon wahrscheinlich auch keine Ahnung mehr hätte weil er 1999 s’letztemal in am LT35-NAW wen mehr oder weniger unabsichtlich Intubiert hat!

Wenigstens stehen seine Vorgesetzten hinter ihm & geil das ers wieder machen würd👍🏻

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Oder vll das als Anlassfall nehmem um mit der NKI Ausbildung in Tirol flächendeckend zu beginnen…

Also der Chefarzt ist ein klassisches Fossil. Den Vergleich zum Militär hätte er sich sparen können. In einem anderen Bundesland mit modernerem Chefarzt beokmmt er einen Schulterklopfer und ein „weiter so“! Dass der Chefarzt zum Schluss noch sagt dass es motivierte Mitarbeiter braucht diese Motivation aber mit seinen Aussagen nimmt zeigt, dass der Doc mehr als Jurist fungiert und nicht als Mediziner - der sollte die medizinische Sicht vertreten und da kann er sich nicht aufregen weil alles richtig gemacht wurde. Und selbst wenn der Kollege einen Zahn abgebrochen hätte - ja mei - mit gebrochenem Zahn kann man leben aber > 3min ohne O2 schauts halt schlecht aus.

Vl können wir auch sagen, dass sie Qualität der Chefärzte ein Zufallsprodukt ist.

Ich kann mich an meine NFS-Ausbildung erinnern und da hams gesagt: „Wenn ein Bolus drin ist, Laryngoskop her und Magill-Zange dazu und versuchen das Zeug rauszuholen“. Ich glaube dass hier der „entschuldigende Notstand“ als Argument genug wäre und dann so ein Bericht gar nicht zustande kommen würde. Diese Paragraphen wurden aber gar nicht erwähnt - vermutlich weil StGB aber wir haben ja noch §6 VStG und weil es keinen Prozess gibt.

Was ich gut finde ist, dass die GF hinter dem Kollegen steht.

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Nach dem ABCDE Schema muss er sowieso bei A bleiben bis er das Problem gelöst hat, der betroffene Kollege findet bestimmt auch Leitlinien ohne Ende die seine Entscheidung stützen. Den Einsatz so aufzublasen ist lachhaft und zeigt exemplarisch wo der RD in Österreich steht.
Der Kollege hat gemacht wofür er da ist

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Sanitäter nach Lebensrettung vor Berufsverbot - tirol.ORF.at

Ich frag mich wie es zu dem Verfahren kommt. Wer hat hier Anzeige erstattet?
Der Patient ja vmtl. mal nicht.