OGH-Urteil: Aufklärungspflichten von Rettungssanitätern

@Spinne

bro, du checkst es nicht.

Der Rettungssanitäter schuldet die ordnungsgemäße Aufklärung. Dabei gilt der Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen RS.

Der RS muss nicht aufklären wie ein NFS und der NFS nicht wie ein Arzt.

Eine Transportverweigerung mit Revers ist bei RS wirklich NULL Problem, die Dokumentation ist meistens das Problem.

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Unabhängig davon bin auch ich für einen qualifizierteren Rettungsdienst. Aber das Grazer Beispiel kannst mit 2x NKI genauso spielen und der NKTW in Wien ist ein super Beispiel wo man RS im Rettungsdienst gut einsetzen kann.

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Der BVRD macht mit ÖGERN einen Vortrag zu dem Thema:

" REVERS UND AUFKLÄRUNGSPFLICHT FÜR SANITÄTER:INNEN – NEUE ERKENNTNISSE AUS DEM OGH-URTEIL

11.12.2025 um 20:00 Uhr auf Zoom

Ein Team aus zwei Rettungssanitätern lässt eine Patientin auf Revers zu Hause. Wenige Zeit später stirbt sie an den Folgen eines Herzinfarktes. Gerichte nehmen sich der Sache an und sprechen Recht.
In Kooperation mit der Österr. Gesellschaft für Ethik und Recht in der Notfallmedizin (ÖGERN) beleuchtet dieses Emergency Webinar die Umstände aus einer rechtlichen Perspektive. Jurist Dr. Michael Halmich erläutert das OGH-Urteil und die Auswirkungen für die rettungsdienstliche, aber auch notärztliche Praxis."

Anmeldung:
https://www.bvrd.at/emergency-zoom/

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