Öngd

Interessant wäre es was die KFZ Versicherung vom ÖNGD sagen würde, wenn die wüssten, dass die ein Blaulicht am Dachl haben…

Meines Wissens nach muss man ja eine Vollkasko Versicherung haben, bei Einsatzfahrzeugen…

Versichert ist das Auto zumindest bei der Allianz :laughing:

so viele neue hier wegen diesem thread, herzlich wilkommen :wink:

Ich kann jetzt nur für das westlichste Bundesland reden, aber bei uns wurde die Vollkasko-Versicherung abgeschafft,
da die Prämien soweit nach oben gestiegen sind, dass die Versicherung mehr kostet als die Reparatur der Schäden selbst ^^

Interessant. Unsere Versicherungsanstalt in Wien hat uns glaub ich nur mit Vollkasko versichert… (und nein, mein Stützpunkt ist komplett Unfallfrei). :unamused:

wie kommst du auf die Idee, dass man, um auf krone.at artikel schreiben zu dürfen, studieren muss?

Naja, die Erfindung des lebensrettenden, famosen Beamtungsgerätes kommt ja wohl nicht von ungefähr… :stuck_out_tongue:

einmal vom Oxylog 2000 losgelöst ist ein Babylog 2000 am Transportinkubator TI5400 zu erkennen…zumindest für jene die Ahnung haben :wink:

Also wir haben bei unseren Einsatzfahrzeugen keine Vollkasko nur bei Neu oder Leasingfahrzeugen. Ansonsten genügt da wir auch eine Privater Verein sind Die Anmeldung bei der Behörde als Verwendung Privater Rettungsdienst

Mir wurde zugetragen, der Verein habe seinen Sitz seit 7.4. nun offiziell in Wien und dort ein RD-Kennzeichen erhalten… Kann das jemand bestätigen? Also, wenn dem wirklich so ist, dann gute Nacht. Damit kann sich dann offensichtlich jeder irgend ein altes Auto mit ebensolcher Ausstattung anschaffen, zuerst lustig monatelang verbotenerweise mit Blaulicht herumgurken und danach wird man mit diesen „Standards“ in der Bundeshauptstadt offiziell rettungsdienstlich anerkannt?!

Es gibt Dinge, die will ich einfach nicht glauben.

Das wäre mit dem Gesamtbild des österreichischen Rettungsdienstes aber durchaus im Einklang.

woher weisst du dass er verbotener weise damit gefahren ist?

Meiner Meinung nach gehören solche ominöse Rettungsdienste VERBOTEN !!!
Will jetzt nicht sagen das beim Rk, Asb oder andern RD Organistaionen alles super läuft aber da geht es um die Sicherheit des Patienten.
ÖGND würde bei mir NIE ein RD Kennzeichen bekommen wenn die keine ordentliche Ausstattung, Personal usw haben.
Aber so ist es hald in Österreich…
Das hab ich jetzt mal raus lassen müssen. :slight_smile:

Seitenhieb - demnach dürfte laut Forum keiner ein solches Kennzeichen haben :wink:

jo jetzt wirds spannend

Weil ich den Wagen schon in den Wintermonaten einsatzmäßig herumfahren gesehen hab. Mehrmals, immer jedoch im Nahbereich des Wilhelminenspitals. Und wenn sowohl Behörde (Bezirkshauptmannschaft sowie NÖ Landesregierung) per März, wo der Wagen noch im Bezirk Mödling angemeldet war, bestätigen, dass es keine Sondersignalgenehmigung gab, war das klarerweise jedes Mal eine verbotene Einsatzfahrt.

Wenn man sich ein bisschen mit den diversen, nicht öffentlich aufscheinenden „strukturellen“ Mitarbeitern des Vereins befasst, könnte auch erklärlich werden, wie man nun doch - trotz des wohl eher einem qualitativen Rettungsunternehmen nicht zuträglich wirkenden Gesamtbildes - zu einer Blaulichtgenehmigung kommen konnte: nicht gerade untätig, wenngleich auch nicht im Vereinsregister als Vorstandsmitglied aufscheinend, und auch nicht auf der Website aktuellerweise geführt, ist ein gewisser (Ex-)Gendarmeriebeamter, Hubert P., der schon seit Jahren ein „Flugrettungsunternehmen“ betreibt, welches jedoch keine eigenen Ambulanzjets vorhält, sondern quasi als „Vermittler“ bzw. Reiseversicherer agiert. In einer OTS-Aussendung - also dem Bezahl-Portal der APA, auf dem jedermann in beliebiger Weise PR-Texte hinausjagen kann - rühmt er sich jedenfalls selbst „für seinen jahrelangen, unermüdlichen Einsatz im Dienste der kranken und verunfallten Menschen im In- und Ausland“. Passend: die dazugehörige „Flugrettungsseite“ bedient sich auch, wie jetzt der ÖNGD-Auftritt, einer Vielzahl an Symbol- bzw. Stock-Fotos.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass jemand mit entsprechenden Verknüpfungen in die Kreise der Exekutive beziehungsweise des Innenministeriums vielleicht auch weniger „bürokratische Hürden“ zu überwinden hätte, um an eine Sondersignalgenehmigung zu gelangen… :unamused:

Das Mindeste, was von einem als solchen agierenden Rettungs- oder Krankentransportunternehmen zu erwarten ist, wäre wohl:

  • Dass alle Genehmigungen zum Betrieb vor dessen Aufnahme vorliegen (und wenn Blaulicht am Dach montiert ist, hat dieses auch entsprechend bewilligt zu sein)
  • Dass die Gerätschaften dem Zweck entsprechen, MPG-geprüft sind und nicht aussehen, als kämen sie von der Resterampe eines Sonderpostenabverkaufs
  • Dass die Website seriös gestaltet ist
  • Dass die agierenden Personen auch transparent auftreten, anstatt irgendwelche „Papier-Vorstandsmitglieder“ und/oder Postkastenadressen pro forma einzusetzen
  • Dass die Sicherheit für Personal und Patienten uneingeschränkt gewährleistet ist - Stichwort technischer Zustand von Fahrzeug und Innenraum, inklusive crashsicheren Halterungen für alle Geräte und Ausrüstungsgegenstände

Den Rest schreiben Sanitätergesetz bzw. Landesrettungsgesetze ohnehin vor.

Meiner persönlichen Auffassung nach gehört einem Verein wie dem ÖNGD auf schnellstem Wege der Hahn zugedreht, bevor irgendwann noch einmal wirklich gröberer Schaden entsteht. Bei der „Seriosität“, mit der ich diesen Verein erlebe, halte ich einen drohenden Zwischenfall zu Lasten eines Patienten oder unbeteiligten Dritten bloß für eine Frage der Zeit.

Für die Montage alleine wird keine Bewilligung benötigt - erst bei Benützung ist eine Bewilligung notwendig :wink:

Aber Rest - bin bei Dir :slight_smile:

Doch, für die Montage braucht man auch schon die Bewilligung, da man ja damit schon bevorzugter Verkehrsteilnehmer ist und die Vorzüge von §26a StVO genießen kann. Diese Tatsache kann man auch gut bei historischen Fahrzeugen erkennen, die in Privatbesitz sind. Da sind entweder die Blaulichter abgedeckt, abgeklebt oder durch blaulichtähnliche Attrappen ersetzt.

Ein rd Kennzeichen bekommt jeder Verein der im Sinne des Gesetzes ein Rettungsdienst ist, einen Chefarzt hat und die Vorgaben des Landes erfüllt.
Nachdem nur Niederösterreich die Ausrüstung vorschreiben will, kann ich in allen anderen Bundesländern vermutlich mit einem PKW fahren solang ich die formal-juridischen Anforderungen Entspreche.

Die Ausrüstung der Fahrzeuge ist in Salzburg seit Jahren per Landesrettungsgesetz (mit Vorgabe EN1789) vorgegeben. Meines Wissens auch das einzige Bundesland, welches die EN1789 damit rechtsverbindlich macht.