Öngd

Weil ich den Wagen schon in den Wintermonaten einsatzmäßig herumfahren gesehen hab. Mehrmals, immer jedoch im Nahbereich des Wilhelminenspitals. Und wenn sowohl Behörde (Bezirkshauptmannschaft sowie NÖ Landesregierung) per März, wo der Wagen noch im Bezirk Mödling angemeldet war, bestätigen, dass es keine Sondersignalgenehmigung gab, war das klarerweise jedes Mal eine verbotene Einsatzfahrt.

Wenn man sich ein bisschen mit den diversen, nicht öffentlich aufscheinenden „strukturellen“ Mitarbeitern des Vereins befasst, könnte auch erklärlich werden, wie man nun doch - trotz des wohl eher einem qualitativen Rettungsunternehmen nicht zuträglich wirkenden Gesamtbildes - zu einer Blaulichtgenehmigung kommen konnte: nicht gerade untätig, wenngleich auch nicht im Vereinsregister als Vorstandsmitglied aufscheinend, und auch nicht auf der Website aktuellerweise geführt, ist ein gewisser (Ex-)Gendarmeriebeamter, Hubert P., der schon seit Jahren ein „Flugrettungsunternehmen“ betreibt, welches jedoch keine eigenen Ambulanzjets vorhält, sondern quasi als „Vermittler“ bzw. Reiseversicherer agiert. In einer OTS-Aussendung - also dem Bezahl-Portal der APA, auf dem jedermann in beliebiger Weise PR-Texte hinausjagen kann - rühmt er sich jedenfalls selbst „für seinen jahrelangen, unermüdlichen Einsatz im Dienste der kranken und verunfallten Menschen im In- und Ausland“. Passend: die dazugehörige „Flugrettungsseite“ bedient sich auch, wie jetzt der ÖNGD-Auftritt, einer Vielzahl an Symbol- bzw. Stock-Fotos.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass jemand mit entsprechenden Verknüpfungen in die Kreise der Exekutive beziehungsweise des Innenministeriums vielleicht auch weniger „bürokratische Hürden“ zu überwinden hätte, um an eine Sondersignalgenehmigung zu gelangen… :unamused:

Das Mindeste, was von einem als solchen agierenden Rettungs- oder Krankentransportunternehmen zu erwarten ist, wäre wohl:

  • Dass alle Genehmigungen zum Betrieb vor dessen Aufnahme vorliegen (und wenn Blaulicht am Dach montiert ist, hat dieses auch entsprechend bewilligt zu sein)
  • Dass die Gerätschaften dem Zweck entsprechen, MPG-geprüft sind und nicht aussehen, als kämen sie von der Resterampe eines Sonderpostenabverkaufs
  • Dass die Website seriös gestaltet ist
  • Dass die agierenden Personen auch transparent auftreten, anstatt irgendwelche „Papier-Vorstandsmitglieder“ und/oder Postkastenadressen pro forma einzusetzen
  • Dass die Sicherheit für Personal und Patienten uneingeschränkt gewährleistet ist - Stichwort technischer Zustand von Fahrzeug und Innenraum, inklusive crashsicheren Halterungen für alle Geräte und Ausrüstungsgegenstände

Den Rest schreiben Sanitätergesetz bzw. Landesrettungsgesetze ohnehin vor.

Meiner persönlichen Auffassung nach gehört einem Verein wie dem ÖNGD auf schnellstem Wege der Hahn zugedreht, bevor irgendwann noch einmal wirklich gröberer Schaden entsteht. Bei der „Seriosität“, mit der ich diesen Verein erlebe, halte ich einen drohenden Zwischenfall zu Lasten eines Patienten oder unbeteiligten Dritten bloß für eine Frage der Zeit.

Für die Montage alleine wird keine Bewilligung benötigt - erst bei Benützung ist eine Bewilligung notwendig :wink:

Aber Rest - bin bei Dir :slight_smile:

Doch, für die Montage braucht man auch schon die Bewilligung, da man ja damit schon bevorzugter Verkehrsteilnehmer ist und die Vorzüge von §26a StVO genießen kann. Diese Tatsache kann man auch gut bei historischen Fahrzeugen erkennen, die in Privatbesitz sind. Da sind entweder die Blaulichter abgedeckt, abgeklebt oder durch blaulichtähnliche Attrappen ersetzt.

Ein rd Kennzeichen bekommt jeder Verein der im Sinne des Gesetzes ein Rettungsdienst ist, einen Chefarzt hat und die Vorgaben des Landes erfüllt.
Nachdem nur Niederösterreich die Ausrüstung vorschreiben will, kann ich in allen anderen Bundesländern vermutlich mit einem PKW fahren solang ich die formal-juridischen Anforderungen Entspreche.

Die Ausrüstung der Fahrzeuge ist in Salzburg seit Jahren per Landesrettungsgesetz (mit Vorgabe EN1789) vorgegeben. Meines Wissens auch das einzige Bundesland, welches die EN1789 damit rechtsverbindlich macht.

In Wien entspricht das Landesrettungsgesetz beinahe der EN1789 bis auf die Position der Trage und ein paar Invasive Sachen die im Nef sind.

Das Hilft leider auch nichts wenn Typ A2 für einen RTW reicht.

Dann würde ich Dir empfehlen, das Gesetz mal nachzulesen - A2 ist bei uns ausschließlich KTW und ist auch so lt Gesetz vorgeschrieben. Typ B ist per Salzburger Gesetz bzw. der dazugehörenden Rettungsverordnung als RTW (wie es in der originalen englischen Version der EN1789 auch vorgesehen ist) definiert :wink:

Typ B
Emergency Ambulance (EA)
Notfallkrankenwagen
Ein Krankenkraftwagen, der für den Transport, die Erstversorgung und die
Überwachung von Patienten konstruiert und ausgerüstet ist.
Der Fahrzeugtyp B darf nicht mit dem in einigen Regionen verwendeten
„Mehrzweckfahrzeug“ verwechselt werden. Dieses gab es weder nach der
DIN 75 080, noch wird es diese nach der DIN EN 1789 geben.

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Lt. Norm darf nur ein Typ C sich Rettungswagen nennen. Alles andere sind Krankenkraftwagen. Also max. N-KTW…

Wollen wir hier jetzt so wie in vielen anderen Themen wieder über die Normen oder Ausrüstung diskutieren oder könnne wir beim Thema bleiben?

Einmal noch OT - daher auch der Hinweis mit der Originalfassung in Englisch und nicht der fälschlich übersetzen Version in Deutsch. In der Originalfassung dient TypC für Transporte von Patienten zwischen Krankenhäusern oder im primären Bereich Arztbesetzte Rettungsmittel. Daher hat auch bspw. england keine TypC Fahrzeuge im primären RD

So und jetzt BTT

Wo ist denn diese Aufnahme entstanden? Sieht ein bisschen suburban aus… :wink:

Wir haben hier im Forum ja auch Ärzte, also gründen wir schnell unseren eigenen rd. Dann melden wir alle unsere privat PKW auf den Verein an und jeder kann sich dann aussuchen ob nur rd Kennzeichen oder gleich mit blau Licht…

ich will meinen daihatsu aber schon mit RD-Kennzeichen, Blaulicht und Star of Life haben :laughing:

Hab mal der Ärztekammer geschrieben… Wie zu erwarten wissen die nichts von einer „Kooperation“…

Hahaha! Sorry aber deine Aussage ist mit „ich will meinen daihatsu…“ ungläubig geworden…

Die einig für mich denkbare Variante wie der Satz weitergehen kann ist mit „… wegen dem hohen Metall und Kupfer Preises mit einem guten Schrottwert loswerden“ ?

Interessant, unter anderem ist die PremiQaMed unter den Kooperationspartnern. Ich kenne die Privatklinik Döbling sehr gut und glaube kaum, dass sie sich mit so einem Baby NAW zufrieden geben würden.

Anschreiben und fragen!

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1.he nix gegen meinen daihatsu :smiling_imp:
2.is der nicht mal als altmetall was wert
3. jetzt wirds OT :wink: