Weil ich den Wagen schon in den Wintermonaten einsatzmäßig herumfahren gesehen hab. Mehrmals, immer jedoch im Nahbereich des Wilhelminenspitals. Und wenn sowohl Behörde (Bezirkshauptmannschaft sowie NÖ Landesregierung) per März, wo der Wagen noch im Bezirk Mödling angemeldet war, bestätigen, dass es keine Sondersignalgenehmigung gab, war das klarerweise jedes Mal eine verbotene Einsatzfahrt.
Wenn man sich ein bisschen mit den diversen, nicht öffentlich aufscheinenden „strukturellen“ Mitarbeitern des Vereins befasst, könnte auch erklärlich werden, wie man nun doch - trotz des wohl eher einem qualitativen Rettungsunternehmen nicht zuträglich wirkenden Gesamtbildes - zu einer Blaulichtgenehmigung kommen konnte: nicht gerade untätig, wenngleich auch nicht im Vereinsregister als Vorstandsmitglied aufscheinend, und auch nicht auf der Website aktuellerweise geführt, ist ein gewisser (Ex-)Gendarmeriebeamter, Hubert P., der schon seit Jahren ein „Flugrettungsunternehmen“ betreibt, welches jedoch keine eigenen Ambulanzjets vorhält, sondern quasi als „Vermittler“ bzw. Reiseversicherer agiert. In einer OTS-Aussendung - also dem Bezahl-Portal der APA, auf dem jedermann in beliebiger Weise PR-Texte hinausjagen kann - rühmt er sich jedenfalls selbst „für seinen jahrelangen, unermüdlichen Einsatz im Dienste der kranken und verunfallten Menschen im In- und Ausland“. Passend: die dazugehörige „Flugrettungsseite“ bedient sich auch, wie jetzt der ÖNGD-Auftritt, einer Vielzahl an Symbol- bzw. Stock-Fotos.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass jemand mit entsprechenden Verknüpfungen in die Kreise der Exekutive beziehungsweise des Innenministeriums vielleicht auch weniger „bürokratische Hürden“ zu überwinden hätte, um an eine Sondersignalgenehmigung zu gelangen…
Das Mindeste, was von einem als solchen agierenden Rettungs- oder Krankentransportunternehmen zu erwarten ist, wäre wohl:
- Dass alle Genehmigungen zum Betrieb vor dessen Aufnahme vorliegen (und wenn Blaulicht am Dach montiert ist, hat dieses auch entsprechend bewilligt zu sein)
- Dass die Gerätschaften dem Zweck entsprechen, MPG-geprüft sind und nicht aussehen, als kämen sie von der Resterampe eines Sonderpostenabverkaufs
- Dass die Website seriös gestaltet ist
- Dass die agierenden Personen auch transparent auftreten, anstatt irgendwelche „Papier-Vorstandsmitglieder“ und/oder Postkastenadressen pro forma einzusetzen
- Dass die Sicherheit für Personal und Patienten uneingeschränkt gewährleistet ist - Stichwort technischer Zustand von Fahrzeug und Innenraum, inklusive crashsicheren Halterungen für alle Geräte und Ausrüstungsgegenstände
Den Rest schreiben Sanitätergesetz bzw. Landesrettungsgesetze ohnehin vor.
Meiner persönlichen Auffassung nach gehört einem Verein wie dem ÖNGD auf schnellstem Wege der Hahn zugedreht, bevor irgendwann noch einmal wirklich gröberer Schaden entsteht. Bei der „Seriosität“, mit der ich diesen Verein erlebe, halte ich einen drohenden Zwischenfall zu Lasten eines Patienten oder unbeteiligten Dritten bloß für eine Frage der Zeit.