Sie haben keinen rettungsauftrag aber wenn sie einen „aufklaubet“ haben leisten sie hoffentlich erste Hilfe.
Ich denke mir wenn sie erste Hilfe leisten und den Patienten eingeladen haben werden sie ihn hoffentlich ins nächste kh fahren und einen Notarzt kann ich über 144 jederzeit nachfordern.
Also das stelle ich mir jetzt nicht so als Problem vor.
Ja sie haben keine rettungsvertrag daher wird es bei „aufklaubern“ bleiben.
Dazu fällt mir gerade was ein aber da mach ich ein eigenes Thema auf.
Natürlich können sie einen Notarzt nachfordern. Anruf unter 144 reicht.
Würde man ja beispielsweise auch nicht anders machen, wenn man mit einem Patienten im Zuge eines regulären Krankentransports am anderen Ende des Landes unterwegs ist und sich dort - außerhalb des eigenen Leitstellenbereichs - ein Notfall ereignet, der die außerplanmäßige Hinzuziehung eines Notarztes erforderlich macht.
Zur Aussage, man würde auch Primärrettung fahren… Früher hieß es, Papier ist geduldig. Digitale Medien sind es genauso. Ich werte die Qualität dieser Aussage genau so wie die angeblichen, symbolbildschwangeren (und wahrscheinlich urheberrechtlich völlig unzulässigen) Fuhrparkabbildungen auf der Website.
Ich halte das sehr wohl für ein Problem, wenn man es so macht. Denn es scheint ja durchaus fragwürdig, ob dieser Verein überhaupt die Vorgaben erfüllt, rettungsdienstlich tätig zu sein, wenn schon die Behörde angibt, dass kein ärztlicher Leiter benannt ist und es auch keine Blaulichtgenehmigung zu geben scheint. Abgesehen davon, dass ich nicht nur wegen derartiger Umstände, sondern auch schon vom allgemeinen Fahrzeugzustand her definitiv nicht in einem solchen Wagen transportiert werden möchte, weiß ich auch nicht, wie es versicherungsrechtlich aussieht. Wer haftet, wenn irgendetwas passiert? Welche Versicherung steht dahinter, wenn hier Tätigkeiten ausgeführt werden, mit denen man sich auf offensichtlich mehr als dünnem rechtlichen Eis bewegt?
Also im Fall eines „Aufklaubers“ wären die guten „Kinderintensivretter“ sicherlich wesentlich besser beraten, sich auf die Erstversorgung vor Ort zu beschränken und keinesfalls selbst einen Transport vorzunehmen, sondern auf die lokal zuständigen Rettungskräfte zu warten.
Außerdem: Wo sollte ein Notfallpatient denn sinnvoll gelagert werden, wenn der Wagen als „Baby-ITW“ konfiguriert ist, und der Tragentisch daher mit einem Inkubator bestückt ist?
Also ich hoffe, dass dieses Geschreibsel mit „Primärrettung“, auch „in Ausnahmefällen“, bloß frommes Wunschdenken des seltsamen Vereins bleibt.
Also ich hoffe, wenn ich einen Unfall oder sonst medizinische Hilfe benötige und so ein Auto zufällig neben steht, das ich damit NICHT in das KH gebracht werde.
Da fahr ich lieber mit den anderen offiziellen RD Organisationen.
Na gut, ein Bericht in berühmt-berüchtigter Krone-Qualität… Was ein ‚Beamtungsgerät‘ sein soll, erschließt sich mir immer noch nicht ganz, aber ich muss gestehen, dass sich das - vor allem für Neugeborene - sehr gefährlich anhört…
Beamtungsgerät - wird in unseren Kreisen wenn es nicht mit dem Produktnamen benannt wird, auch üblicherweise so genannt, alternativ ist nur noch Beatmungsmaschine bzw. die Kurzform „Maschine“ üblich („Der Gerät“ fällt dann schon etwas in die humoristische Schiene ) - ist ein Respirator, damit ist wohl der Oxylog 2000 gemeint.
Hab mir jetzt hier alles durchgelesen und es hat mein Gefühl von vorher als ich den Kronen-Artikel gelesen hab (ja, ich hab mich getraut ihn zu öffnen ) nur noch bestätigt - und zwar ein Ungutes.
Also das Fahrzeug ist sicher nicht auf dem neuesten Stand der Technik und hat seine besten Tage hinter sich. Nur sollte man sich die Ausstattung dieses Fahrzeuges einmal auf der Zunge zergehen lassen, wenn sie den derzeitigen technischen Anforderungen entsprechen würde und es nicht nur ein ausgelutschtes und abgeschriebenes Fahrzeug aus Deutschland wäre.
Bezeichnend ist auch das in einem Form wo Personen die dem Rettungsdienst nahe stehen die Bezeichnung „Beatmungsgerät“ nicht gekannt wird.
Sorry aber den Terminus kennt man in Deutschland selbst als Rettungshelfer, auch wenn man das Gerät selbstverständlich nicht anwenden darf.
Doch gut der RTW in Österreich hat an Mitteln zum Monitoren - lassen sie mich überlegen: einen Pulsoxy, seit neuestem ein Blutzuckermessgerät, vielleicht ein Fiebertermometer mit und das war es. Wenn ich mir das Bild in der Krone ansehe, dann stelle ich fest, dass ich den Inkubator vermutlich aus den 90ern, einen Medumat (Beamtungsgerät) aus der gleichen Zeit und eine Überwachungseinheit mit Blutdruck (theoretisch sogar invasive), EKG, Sättigung usw. sehe. Selbstverständlich möchte ich diese Geräte nicht mehr am Patienten sehen, sondern eher im Museum. Nur sollte man in Österreich bevor sich meldet einmal fragen: „Das hatten die schon von 10 - 15 Jahren und was haben wir heute?“
Der Kollege hat einen Scherz gemacht, da die Krone nicht Beatmungsgerät sondern Beamtungsgerät (siehe Zitat ^^) geschrieben hat. Das geht eindeutig aus dem Nachrichtenverlauf hervor!
Ach herrje, ich hätte nicht gedacht, dass meine Aussage auf so viel Resonanz stoßen würde. Auch interessant ist, wie hartnäckig das Beamtungsgerät (hätte ich wohl rückblickend betrachtet gleich so kennzeichnen sollen…) sich letztlich in einigen Folgeposts gehalten hat.
Na gut, da spielt uns leider unser Gehirn gewissermaßen einen Streich, weil zwei verdrehte Buchstaben beim raschen Lesen nicht auffallen, wenn man nicht explizit darauf achtet. Das hätte ich vielleicht auch im Hinterkopf behalten sollen, also sorry nochmal an all jene, die ich damit unwollentlich ein wenig in die Irre geführt habe…
Bekomm ich ein Plus, weil mir schon beim ersten mal durchlesen aufgefallen ist, dass da ein Tippfehler drinnen steckt. An unseren medizinischen Kenntnissen hier im Forum hatte ich insoweit keine Zweifel.
Hat die „vox populi - Zeitung“ eigentlich von jemandem aus diesem Forum den Tipp bekommen? Weil so ein Orchideenthema drängt sich ja nicht gerade auf.