So. Da hammas ja.
Wie stelle ich denn fest und dokumentiere ob ein Patient zu behandeln ist oder nicht wenn ich nicht beurteilen darf ob eine Krankheit vorliegt? Erkennst du vll. jetzt, dass deine Argumentation fehlerhaft ist?
Des weiteren kommt das Wörtchen „Verdachtsdiagnose“ im Gesetz genau 0 mal vor. Das ist NUR Rk sprech und hat genau null relevanz.
??? Dann erklär mir doch bitte mal welche „Gefahr“ ich mit einer 500er Mexalen abwehre die bei den meisten LVs auf der Liste 1 steht. Indikation bei meinem LV „Fieber und / oder leichte Schmerzen“… Leichte Schmerzen sind keine „Gefahr“. Somit stiftet mein LV mich hier laut deiner Logik zum Gesetzesbruch an?
Bei den NOTkompetenzen stimme ich dir zu. Da steht es aber auch 1 zu 1 so im Gesetz, auch wenn es in der Praxis schon oft etwas anders gehandhabt wird von den Organisationen.
Irgendwie sind Euch Juristen und führende Fachleute egal.
Ihr dürft nicht behandeln und belassen. Ist halt so. Ob Ihr das nun anders seht oder nicht ist irrelevant. Das ist ein rechtlicher Fakt.
Alleine schon die Belassung ist eine heikle Angelegenheit. Beim Patienten Hausarzt zu spielen ist grob fahrlässig. Jede Organisation wird sich in diesem Fall von Euch lösen und Euch nicht unterstützen wenns zu Problemen kam.
Der Ärztevorbehalt gilt und ist unumstößlich. Deshalb gibt es aktuell auch diese Diskussion ob Apotheker impfen dürfen sollen, eben genau weil Sie es nicht dürfen und es den Ärztevorbehalt gibt. Ihr habt als NFS eine Notstandsregelung, in der Ihr Medikamente zur direkten Abwehr von Gefahren geben dürft. Aber Ihr dürft keine „Nichtärztliche Behandlung“ machen. Ihr müsst den Patienten danach dem Arzt vorstellig machen. Eine Belassung setzt voraus, dass der Patient kein Patient ist. Ergo braucht er auch keine Medikamente.
Ist er ein Patient und behandelt Ihr, müsst Ihr transportieren. Its that simple und eben einfach ein rechtlicher Fakt… WEIL WIR KEINE ÄRZTE SIND!!!
Fragt einfach mal Euren Hausjuristen bei der Organisation in welcher Ihr tätig seid, wie er die Sache so sieht. Es gibt halt viele unbelehrbare, die einfach nicht begreifen oder verstehen wollen und glauben Arzt spielen zu müssen… Wenn Ihr das wollt, geht studieren.
@Menico, bitte lerne wie Recht funktioniert. Im 2. Semester des Jus Studiums kann man sich mal in eine Vorlesung setzen und sich das anhören. Recht funktioniert nicht so wie Du denkst, also literal … „Es steht nirgends geschrieben, also gilt es nicht“. Gesetze werden teleologisch Ausgelegt. Der Richter fragt sich folglich bei älteren Gesetzen, was der Gesetzgeber mit dem Gesetz erreichen wollte und wie dieses in der heutigen Zeit dann zu bewerten ist. Und beim SAN-G ist die Auslegung sehr klar und eindeutig und es gibt Konsens zwischen den führenden Medizinjuristen, dass eine Belassung schwierig, eine Behandlung und Belassung unmöglich und definitiv nicht vom SAN-G gedeckt ist.
Irgendwie ging es in der Diskussion mal um ein sehr intressantes Thema und du verrennst dich in eine Richtung die wir hier schon 100 mal besprochen haben. Echt Schade.
Wenn du von „Meinung von Experten“ sprichst, kommen leider nur Zitate welche dein Narrativ stützen. Den Rest ignorierst du gekonnt. Und beide sagen, dass die Belassungen rechtlich nicht eindeutig definiert sind, es sich bei ihren Aussagen um ihre jeweilige Auslegung handelt und wir ohne Judikatur nie wissen werden was schlussendlich raus kommt.
Im einleitenden Beispiel zur sedierung / anxiolyse habe ich nicht grade unabsichtlich die rücksprache mit dem Psychiater angeführt. Kann von mir aus auch der jeweilige Telemediziner sein.
Also, um tatsächlich BTT zu kommen: auch ohne endotracheale Intubation halte ich die NKI-Ausbildung für praktisch und nützlich - gerade am RTW (aber halt auch nur da und nicht am NKTW, das wundert aber auch keinen, der die Ausrückordnung der MA70 in Wien kennt - ist halt ein RTW-Code, da komme ich mit dem NKTW na no na ned nicht hin) ist der 6D2A/E, also Atemnot - Sprachschwierigkeiten zwischen den Atemzügen - Asthma/COPD-Vorgeschichte, richtig häufig, gerade in der kälteren Jahreszeit. Kein Medi der AML2 hab ich so oft angewandt wie das Combivent - und ein paar davon hätten auch von NIV profitiert. Ist schon eine gute Sache.
Ich hoffe dass zumindest perspektivisch auch irgendwas anxiolytisches/sedierendes zum NIVen freigegeben wird, sonst wird das Kollektiv leider sehr klein
Wäre sehr schön, ja.
Allerdings glaube ich nicht daran. Die schnell wirksamen Sedativa die wir so standardmässig vorhalten, haben alle eine Atemdepression als mögliche Nebenwirkung. Das dann häufig bei Pat. mit Polypharmazie und in den Händen von Leuten die keine wirkliche klinische Erfahrung haben… hmm… glaub’ ich einfach nicht daran.
Mir gefällt das Konzept der Einzelfreigabe (solange es transparent und fair abläuft und nicht zu freunderlwirtschaft kommt), bei der man unter Beweis stellen muss die Maßnahmen zu beherrschen.
Wenn ich sehe, dass viele langjährige NFS NKx schon an simpelsten Fachtermini verzweifeln und kein korrektes ABC herbringen, würde es mir als verantwortlichem schon auch grausen sowas automatisch an alle freizugeben bzw. sie ja sogar dazu zu verpflichten es anzuwenden.
Führt halt zu noch mehr wildwuchs am Feld draußen. Was ja auch nicht grad’ wünschenswert ist.
NIV ist sicher eine gute Sache und mit entsprechenden Equipment auch gut durchzuführen - dafür könnte man evtl. sogar Vendal auf die AML2 geben. Ist relativ gut steuerbar und kann auch, wenns probleme macht antagonisiert werden wenn Naloxon auf einer AML ist.
Wäre laut Halmich möglich. Es muss halt die sichere Verwahrung im RTW gegeben sein und eine lückenlose Dokumentation der Ampullen durchgezogen werden.
Vendal wäre mir sogar lieber als Ket / Mida.
Weils einfacher ist nur ein Medikament zu geben.
Sedierung inklusive.
Könnte man auch fürs ACS freigeben.
Die Ärzte bei uns arbeiten am liebsten mit Opiaten → fortführende Therapie
Exakt!
Meiner Meinung könnte man evtl. eine Zusatzausbildung schaffen, die das Handling von und Erfahrung mit Sedativa vermittelt. Aber wo soll sowas stattfinden außerhalb von Kliniken mit großen Lungenzentren…
Aber ja, wenn was schief geht, simma sehr schnell in der präklinischen Narkoseeinleitung.
Und das „kann ma ja einfach bissi antagonisieren“ greift zu kurz. Was machst in der Zwischenzeit bis das Medikament aufgezogen und verarbreicht ist und bis es dann wirkt?
Grade bei COPDlern, Asthmatikern bei denen der Atemwegswiderstand stark erhöht ist, ist Beutel-Maske nicht das einfachste / optimalste Backup.
Das würde jetzt schon mehrmals als rechtlich möglich bezeichnet. Ich denke zuletzt von Halmich auf einem Symposium.
Das größte Thema daran ist glaube ich die Wahrnehmung und die Reaktionen darauf. Weil es ein Suchtgift ist, wird es nicht rational bewertet und es ist potenziell diese eine rote Linie, wo dann doch viele schreien, dass das nix für Sanis ist.
Kennt jemand Halmichs genaue Argumentation bzw. zB diejenige der VA-Betriebsrettung? §6 Abs 4a SMG spricht ausdrücklich davon, dass „den organisierten Notarztdiensten die Verarbeitung, der Erwerb und Besitz von Suchtmitteln auch ohne Bewilligung insoweit gestattet ist, als sie diese für die notärztliche Tätigkeit benötigen.“
Von daher würde mich interessieren, wie sie das umgangen haben …