Das war halt der erste Kurs fürs RKNÖ, ich geh mal davon aus, dass in ein zwei Jahren die Anzahl der Interessenten nicht mehr so hoch sein wird.
das liegt vieleicht daran, dass du nur N-KTW fährst. ![]()
Ich hatte am „dummen“ RK RTW NIV-Pflichtige Lungenödeme, respiratorisch insuffiziente COPD´ler und genug Patienten die sich über Keta/Mida gefreut hätten.
Ist jetzt nicht an der Tagesordnung, aber zu den Patienten kommen wir durchaus auch.
Das NIVen kannst beim RK außerhalb Wiens sowiso komplett vergessen, weil kein anderes Bundesland den Medumat für NFS+ freigegeben bzw. am Auto hat sondern das bescheuerte CPAP Set das bei 15 Litern flow nicht mal soviel Druck produziert wie eine Lippenbremse.
Über ein potentes i.v. Medikament zur Analgesie würd’ ich mich wirklich freuen, weil ich doch einige Patienten hatte bei denen einfach die Compliance gefehlt hat. V.a. ältere Patienten verstehen oft auch nach mehrmaligem erklären nicht wie das Pfeifchen funktioniert.
Was mir aber tatsächlich fehlt, wäre was sedierendes für Pat. in psych. Ausnahmesituationen (Angstzustände, Panik, etc…). Zu solchen Einsätzen fahre ich mehrmals pro Dienst und es ist oft nicht möglich die Patienten nur mit Betreuung und Gesprächen zu beruhigen.
Dieses CPAP-Set ist zwar in NÖ freigegeben, jedoch kenne ich im Industrieviertel keine Bezirksstelle die dieses Set jemals erhalten hat und daher auch nicht mitführt.
Was schwebt Dir denn da als sedierendes Medikament vor? Und wie würde, könntest Du sie gestalten, die SOP dazu aussehen?
Naja. So grob hätte ich zwei „Schenkel“ im Sinn.
In meinem Bundesland schauts mit der akutpsychologischen Behandlung recht schlecht aus. Nachts werden daher nur die wirklich absolut-ohne-wenn-und-aber Fälle direkt auf die Psych gebracht (Ausnahme: Kinder).
Die so-zwischen-drin Fälle bei denen keine akute Selbst- oder Fremdgefährdung erkannt wird, werden zuhause belassen und auf die Ambulanzzeiten unter Tags verwiesen.
Dazu würde ich auch die Fälle von psychischem Ausnahmezustand zählen (Todesnachricht, etc.). Die Leute brauchen zum Großteil keine Hospitalisierung.
Für die akuten Fälle, die definitiv mitgenommen werden, würde ich 2-3 Mittelchen im Auto vorhalten, die nach Absprache mit dem aufnehmenden Psychiater verabreicht werden können. Benzos wie Valium, Dormicum (das wir eh jetzt auch schon dabei haben), Lorazepam, Hydroxyzin etc…
Für die Belassungsfälle (auch nach Absprache mit Psychiater) evtl. Tabletten / Tropfen wie Hydroxyzin, Alprazolam oder Valium (PsychoPax). Die unter Aufsicht eingenommen werden und man bis zur Entspannung der Situation vor Ort bleibt (~30 Minuten).
Lieber Einsatzleiter!
Warum so bissig? Niemand ausser Dir in diesem Post hat behauptet, dass der WRK RTW „dumm“ sei. Es ist halt so, dass speziell Nachts schon ein paar fragwürdige Entscheidungen der Mannschaften getroffen werden. Aber Sie werden schon Ihre Gründe haben. Geht mich nix an.
Am NKTW haben wir auch alles von Bauchweh seit 3 Monaten bis zum Hypertensiven LÖ. Auch der NKTW ist ein Rettungsmittel und aus meiner Sicht muss hier ein NFS an Bord sein, speziell wenn nun zusätzliche Codes auf die NKTWs kommen. Für die Politik beim WRK kann ich nichts und um ehrlich zu sein, reizt mich der WRK-RTW auch nicht wirklich.
Sollte es Gesprächsbedarf geben, schick eine Whatsapp. Aber dieser bissige Hate im öffentlichen Forum sollte nun bitte aufhören. Thx!
De jure musst Du den Patienten ins KH transportieren, wenn Du eine Notkompetenz anwendest. Jede Verabreichung von Medikamenten, egal ob Notkompetenz oder AML1 lt. §10 SanG bedarf einem Transport ins KH.
Eine medikamentöse Therapie mit anschließender Belassung ist nicht vom SAN-G gedeckt. Auch nicht beim Diabetiker mit Hypo. Die Belassung muss auch in diesem Fall immer von einem Arzt ausgesprochen und verantwortet werden.
Wir sind keine Ärzte. Wir haben Kompetenzen um unmittelbare Gefahr abzuwenden. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Die AML 1 ist keine Notkompetenz. Da steht weder etwas von unmittelbarer Abwehr von Lebensgefahren noch von der verständigung eines Arztes. Punkt 1.
Viele LVs haben da zum Beispiel Mexalentabletten drauf, damit man bei Ambulanzdiensten und dergleichen was hat um den Leuten die mit leichten Kopfschmerzen etc. daherkommen was in die Hand drücken zu können.
Und ich glaub ich hab mehrfach geschrieben „in Rücksprache mit dem Psychiater“. Das sind meines Wissens nach Ärzte.
Quelle bitte?
Rechtshandbuch für Sanitäter (2021) von Michael Halmich
Kann man hier bestellen: educa-verlag.at/recht-fuer-sanitaeter/
Anderes Setting. Hier kommt der Patient zur Ambulanz.
Nochmals, wir sind keine Ärzte! Wir können nicht einschätzen, was nach einer Medikamentengabe passiert, noch können wir ein ev. auftretendes Problem lösen. Belassungen nach Therapie sind Kompetenzüberschreitungen. Das ist nicht der Job des Sanitäters.
Nope - habe ich auch immer geglaubt - früher war es mit Med.Studium gekoppelt. Jetzt nicht mehr.
Das habe ich leider nicht zur Hand. Ich schätze seine Meinung sehr, trotzdem ist es nur eine Meinung die uns keinerlei Garantie / Handlungsgrundlage sein kann.
Gibt es vll. dazu ausjudizierte Beispiele in seinem Buch?
Psychiater sind FachÄRZTE für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin.
Du meinst wohl Psychologen oder Psychotherapeuten. Das sind keine Ärzte.
Zur Ausbildung:
Nein, er bringt keine Beispiele laufender Judikatur. Aber die Aussage ist aber relativ eindeutig. Auch Leonardelli schließt sich dieser Meinung an und hat dies bereits mehrfach, zuletzt in der Online Fortbildung der MA70 (Belsssung) betont.
Die Belassung ist ein Sonderfall. Laut Halmich hat der Gesetzgeber die Belassung gar nicht vorgesehen. Ergo kann es eine solche auch nicht geben. Wir alle wissen, dass es diese gibt. Die Belassung erklärt sich daraus, dass der Sanitäter eine „Hilfsbedürftige oder in Not befindliche Person“ vor sich haben muss. Ist das nicht der Fall, ist das kein Fall für den Sanitäter, sondern für das Taxi. Da gilt das Taxigesetz (je nach Bundesland).
Strafbar ist nur was gesetzlich auch festgeschrieben ist.
Solange es keine KLAREN gesetzlichen Regelungen oder Judikatur gibt, erübrigt sich jede Diskussion darüber und Meinungen bleiben Meinungen.
Man muss die Meinung von den beiden sicher ernst nehmen, sollte aber bedenken, dass vor allem Leonardelli als Verantwortlicher wohl eher auf der vorsichtigeren Seite des Interlretationsspielraums sein wird.
Ich war auch in seinem Webinar bzgl. Belassungen und habe einen Entwurf zur SOP für Belassungen durch NFS bei der Ma70. Danach können NFS Patienten mit NACA0 und 1 unter gewissen Voraussetzungen belassen.
Und wenn wir nach deiner - strengen - interpretation gehen, wäre das schon im illegalen Bereich…
Belassung kommt im SanG nicht vor und Punkt aus. Das ist via Halmich usw. schon ausführlich diskutiert worden. Laut derzeitigem Stand gibts das nicht - SOPs der WBR abgesehen. Die gelten aber auch nur dort für das Personal und nicht für einen NFS in Vlbg oder sonst wo.
Das kleben eines 12 Kanal EKG kommt auch nicht vor, worauf willst du hinaus? Weil es nicht explizit erwähnt ist, heißt es nicht automatisch, dass es nicht erlaubt ist. Sonst würde auch die MA70 keine SOP rausbringen. Das Gesetz gilt in Wien gleich wie in Kärnten, oder?
Und wenn wir schon bei Zitaten von Halmich sind, mach es doch bitte richtig. Er sagt nämlich, dass das SanG sehr wohl eine Belassung hergibt. Weil der Sanitäter nur für die „eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung kranker, verletzter und sonstiger hilfsbedürftiger Personen, die medizinisch indizierter Betreuung bedürfen“ zuständig ist. Gelle. Personen die nicht darunter fallen können rechtlich einwandfrei Belassen werden. Trifft auf die diskutierten Fälle nicht zu, weiß ich. Muss aber der vollständigkeithalber gesagt werden.
Aber es ist festgeschrieben.
Es gibt in Österreich den sog. „Ärztevorbehalt“. Die Untersuchung auf das Vorliegen einer Krankheit oder krankheitswertigen Störung sowie deren Behandlung sind in Österreich Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin und Fachärztinnen und Fachärzten vorbehalten.
Deshalb haben wir auch nur eine „Verdachtsdiagnose“.
Deshalb dürfen wir nicht „Behandeln“
Deshalb sind alle unsere (Not-)Kompetenzen nur im Zuge der Abwehr von Gefahr möglich.
Bitte, können wir diese Diskussion beenden? Du darfst nur grenzwertig „Behandeln“. Du drafst de-jure nicht belassen, ausser Du hast keinen zu behandelnden Patienten vor Dir (Im Übrigen sieht die BRW SOP Belassungen nur bei NACA0 vor). Gibst Du ein Medikament, ist das ein Behandlungsvertrag. Und Du MUSST hospitalisieren.
Wir sind KEINE Ärzte!! Bitte das zu respektieren!