"First Responder Niederösterreich"

Jetz’ hast du mich schockiert. Ich musste grad auf der Homepage nachsehen ob zumindest unser Josef noch dabei ist. Ich kann Entwarnung geben. Er ist noch da.

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Die Ausrückeordnung is ja geil. Notarzt BODEN und Notarzt ECHO gibts ja schon lang nicht mehr als Kategorie. Hat da jemand einfach bei NNÖ im Archiv gewildert? :smiley:

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Richtig cute find ich ja auch die Anmerkungen im Gesetzesentwurf die einfach nicht entfernt wurden :joy:
Von den Rechtschreibfehlern mal abgesehn.

Aber simma uns ehrlich… eigentlich können wir froh sein, dass das so unfassbar stümperhaft umgesetzt ist alles. Das erhöht die Chancen nicht unbedingt dass das durchgeht.

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Ich bin echt sprachlos

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Ach du heilige Scheiße…

„Berechtigt eigene Notfallkompetenzen zu entwickeln“. Wie ahnungslos kann man eigentlich sein?

Ich wär’ gern mal einen Tag lang so unwissend und unbekümmert. Muss herrlich sein, wenn man den Wind durch den Kopf rauschen hören kann.

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Das geht aber lt. Sangesetz definitiv nicht oder?

Hölle nein. Das Gesundheitsministerium kann neue Notkompetenzen erlassen und kein einzelner Chefarzt von irgendeiner möchtegern Rettung.

Mal GANZ davon abgesehen, dass Notfallkompetenzen auf den NFS aufbauen und nicht auf RS.

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alter verwalter!
bin sprachlos das muss ich mal sacken lassen!

Nicht dass ich jetzt irgendwem verteidigen möchte, aber das lehnen sich andere Organisationen mit Kardioversion und Pacing auch ganz weit aus dem Fenster. Ganz ohne ministeriale Verordnung.

Ich hab das mal einem befreundeten Juristen gezeigt. Der hätte den Schwachsinn am liebsten direkt in der Luft zerissen…

Das Traurige ist ja, dass das Grundkonzept - auf mich als Außenstehenden - gar nicht einmal so abwegig wirkt. Aber das fatale Gesamtbild macht das halt zunicht …

  • Rechtlich unmögliche Notfallkompetenzen, die bei Anwendung einen (zumindest) Verwaltungsstraftatbestand bilden würden
  • eigenes Chefarztauto
  • konstante Eigenbezeichnung als „Dr.“ auf Basis einer mehr als dubiosen Arbeit, basierend auf einem Studiengang, den die erwähnte Universität gar nicht (mehr?) anbietet … Amazon.de - oder hier mit Vorschau: Facility Management in Europe von Ingmar Höppner - Buch - epubli
    Ein eher ungünstiges Bild.
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naja.. sehe jetzt nicht was das zur Diskussion beiträgt. Wenn er den Dr. Titel rechtmäßig verliehen bekommen hat, darf er den ja auch führen.
Wenn du Zweifel an der Arbeit hast, musst du das mit den zuständigen Behörden / Institutionen klären.

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„Schmerzflöte“ :rofl:..ich kann nicht mehr

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Ja bist du fertig… Da fragt man sich echt nur noch.

Ich versteh es einfach nicht. Ich finde die Idee ja prinzipiell nicht verkehrt aber dann setzt man das so um? Entweder hat man kein Gespür dafür, dass es der Sache abträglich ist, solche Dinge zu machen oder man macht’s halt schon absichtlich. Ich tippe in dubio auf ersteres.
Es fängt ja schon damit an, dass wenn ich so eine Idee habe mit guten Absichten und noch besseren Zielen, ich aber in der Rettungsdienstlandschaft eine mehr als streitbare Vergangenheit habe, mir die Sache selbst wichtiger sein sollte als ich selbst und ich dann entsprechend auch versuchen würde, meinen Namen da möglichst rauszuhalten und möglichst in der zweiten oder dritten Reihe stehen würde. Dann würd sich aber auch eine de facto-Monopolstellung, die absurderweise in ein Gesetz gewünscht wird, nicht ausgehen. Oder eben solche Sachen. Das muss einem doch eigentlich klar sein, welche Resonanz das in einer professionellen Rettungsdienst-Community bewirken wird. Oder beim Gesetzgeber. Und auch wenn ich mich wiederhole: Ich verstehe es einfach nicht.

@Luke2 Danke dass du dir das angetan hast, da nachzufragen und die Antwort von „Max“ zu posten. Magst du deine vorangegangene Anfrage auch posten?

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-kritisiert NNÖ und RKNÖ wegen Monopolstellung
-versucht ein Monopol zu gründen

geil.

Wollen wir einen Verein „First Responder FR Niederösterreich“ gründen, der dann tatsächlich in Niederösterreich gemeldet ist? Das „FR“ steht dann für „For Real“.

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Was NÖ kann, kann das Burgenland schon lange :wink:

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Also zur Notkompetenz Mediengeilheit, dem kruden Gesetzesentwurf und der Schmerzflöte will ich gar nix sagen… Das erübrigt sich von selbst.

Etwas amüsant finde ich die „Ausrückeordnung“, zu jeglichen Brustschmerzen und zu jeder Schwangeren will man also alarmiert werden. Ein Schelm wer böses denkt, wenn schon beim Covid-Test der Brustkorb freigemacht werden soll. :thinking:

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Die Ausrückeordnung ist ziemlich sicher aus einer RK FR-Vorschrift (erkennbar an der verwendeten Schrift, das ist die Design-Schrift vom RK). Ich müsste mal schauen, ob ich das komplette Dokument dazu noch finde und ob es die aktuellste Version ist.

EDIT: Es ist ist so gut wie sicher aus der FR-Richtlinie des RK-NÖ, die findet man auch frei zugänglich auf der Webseite von NNÖ in der Bereits verlinkten Info zu den Retttungsdienstlichen FR bzw. direkt hier als PDF: https://notrufnoe.com/wp-content/uploads/2023/10/first_responder_richtline.pdf Es wurde nur die Fußzeile entfernt und das eigene Logo draufgeklatscht.

Kurze Frage zur AAO abseits von den RKM PHTLS Schmerzflöten Respondern: Was macht bitte ein FR bei 10A1 Brustschmerzen Normale Atmung <35J.??
Oder 26B0 Kranke Person Aufwertung? Gerade während Influenza Wellen müssten die FR ja dann im halbstündigen Takt ausfahren?
Dann so gut wie alle Einsätze der Hauptbeschwerde 7 von Verbrennung bis Explosion hahahaha