Danke fürs Teilen des Links.
Ich finde, dass Wien da eine außergewöhnlich gute und präzise Abgrenzung des qualifizierten Krankentransportes zur -beförderung gefunden hat.
In NÖ hatten wir schon mehrmals Probleme bei Einweisungen auf die Psychiatrie (normale Einweisung, nicht UBG!), weil die Kassa im Nachhinein mit der Begründung, dass der Patient ja gehfähig sei, nicht zahlen wollte.
Wer es noch nicht kennt
Ein nettes Kurzvideo über die Nebenorganisationen in Wien, die im Auftrag der MA70 unterwegs sind
Ps wenn ich mich nicht täusche, fehlt da auf jeden Fall eine Aufnahme von den Johanniter …
Wünsche Euch allen einen guten Rutsch und viel Spaß beim Gucken
Den Begriff „Nebenorganisation“ finde ich jetzt nicht gerade nett.
Aber schön zu sehen, dass viele Nebenorganisationen auf das böse, streng Verbotene, total gefährliche Springlicht setzen.
Urteil gibt es keines aber was die Verwendung von Fernlicht im Ortsgebiet betrifft, gibt es eine klare Regelung im KFG.
Genauso wie die Gurtenpflicht, gegen die die meisten Einsatzlenker in diesem Video verstoßen.
Aber egal welche Vorschrift gebrochen wird, im Endeffekt muss es jeder einzelne Lenker selbst wissen.
Deswegen blinkt bei uns das Abblendlicht in Abwechslung mit den Nebelschweinwerfern. Schaltet man das Abblendlicht ein, dann geht natürlich die Funktion nicht mehr. Neue Fahrzeuge mit Xenon haben zusätzlich zu den blauen Blitzern im Grill auch noch weiße Blitzer, da die Funktion dort nicht geht. Bei LED Scheinwerfern geht es wieder wie beim herkömmlichen Halogenlicht.
Wobei im KFG ur die dauerhafte Verwendung von Fernlicht geregelt ist. Nicht das Aufblenden in Notsituationen - das is m.E. Nämlich auch im Ortsgebiet erlaubt.
Weiße Blitzer?
Wobei aber die Einsatzfahrt nicht unter solche Notsituation fällt.
Blitzer sinds nicht wirklich, das sind weiße LED Spots, ca 8x2 cm groß, die ständig auf und abblenden.
Video kann man da ja nicht hochladen oder? Aber ich hab grad gesehen, zusätzlich zu den weißen „Blitzern“ blinken die Nebelscheinwerfer nach wie vor. Nur halt das Abblendlicht nicht
Werden hier nicht auch die Bestimmungen für die Verwendung von Nebelscheinwerfern in der StVO relevant?

Werden hier nicht auch die Bestimmungen für die Verwendung von Nebelscheinwerfern in der StVO relevant?
Die da lauten?
Ok. Ich habe gerade gelesen, dass dies seit 2005 erlaubt sei. Ist wohl an mir vorbei gegangen.

Ok. Ich habe gerade gelesen, dass dies seit 2005 erlaubt sei. Ist wohl an mir vorbei gegangen.
Ja sonst wäre das Abbiegelicht ja auch nicht erlaubt.
fyi:
SMD-4 in Aspern stationiert (Primärfahrzeug)
SMD-5 in Liesing stationiert (das gleiche wie SMD-2 bzw SMD-3)

fyi:
SMD-4 in Aspern stationiert (Primärfahrzeug)
SMD-5 in Liesing stationiert (das gleiche wie SMD-2 bzw SMD-3)
Darf man fragen warum SMD-4 genau in Aspern stationiert wurde, gibt es da einen Hintergrund ?
Ich vermute mal, dass das mit dem Bevölkerungszuwachs in Aspern(Seestadt) zu tun hat.
Meines Wissens, ist dort derzeit keine Rettungsdienststelle geplant und wenn man bedenkt, dass dort von anderen Dienststellen ein ziemlich langer Anfahrtsweg besteht, ist es nur logisch die geographisch näheste Dienststelle etwas aufzustocken.
Ma70 oder von welcher HiOrg?
Ma70

Ma70
ist das was konkretes oder einfach nur eine überlegung?