Fahrzeuge der Wiener Berufsrettung

Das Orangewarnlicht nach hinten, während das Blaulicht läuft.

Muss ich dich enttäuschen. Funktioniert weiterhin bei angezogener Handbremse. Wie bei tausenden von Feuerwehrfahrzeugen auch.

Nicht zu verwechseln mit einer Verkehrsleitenrichtung.
Außer Kran- und Abschleppfahrzeugen sind mir keine bekannt die zusätzlich Orangewarnlicht haben. Also wo stehen die tausende Fahrzeuge?

Bei unsrem WLF funktioniert beides gleichzeitig definitiv nicht.

Kurz Offtopic:

Diese Lichtdiskussion bringt nichts, das ist so wie das Fernlicht das bei vielen Fahrzeugen (vorallem RK) mit blinkt wenn die Sondersignalanlage eingeschaltet ist. Das ist auch nicht erlaubt in Österreich.
Aber es gibt keinen Kläger und auch keinen Richter der dies beanstanden würde. Daher ist es zwar Gesetz aber Totesrecht weil es soweit mir bekannt ist jedenfalls nicht exikutiert wird.

Einen Richter geht das auch nichts an, weil es eine Verwaltungsübertretung ist und das KFG ist alles andere als ein Totesrecht.

Deinen halbwitzigen Ton kannst Dir ebenfalls behalten - war eine normale Frage, aber ist man von deiner Seite ja ohnehin schon gewohnt …

Gut dann machen wir das im juristisch korrekten Sprachgebrauch.

Es gab bis jetzt keine mir bekannte Anzeige gegen Fahrzeuge von Rettungsdienst wenn sie vorschriftswidrig das Fernlicht mit der sondersignalanlage verbunden hatte bzw. Wenn sie gleichzeitig gelbes und blaues Licht abgestrahlt haben.

Selbst wenn Fahrzeuge bei der Begleitung von sonder und Schwertransportern blaues und gelbes Licht abstrahlen werden diese nicht angezeigt, also wieso sollten dann rettungsfahrzeuge angezeigt werden?

Es ist zwar eine verwaltungsübertretung nach dem kfg die aber nicht exekutiert wird und daher gilt die als totes recht.

Woher weißt du dass es nicht exekutiert wird?

Transportbegleiter strahlen entweder blaues oder oranges Warnlicht aus, aber nicht beides. Die Verkehrsleiteinrichtung gilt nicht als Warnlicht.

Hat eigentlich irgendwer auch genau hingesehen? :wink:
So wie es aussieht sind die gelben Leuchten im Balken keine orangen Warnleuchten, sondern Fahrtrichtungsanzeiger - bzw. die Warnblinkanlage.
Diese dürfen natürlich sehr wohl gemeinsam mit blauem Licht leuchten.

Dem Muster nach keine Fahrtrichtungsanzeiger.

Außerdem handelt es sich um einen Warnbalken, somit gilt das dort ausgestrahlte Licht als Warnleuchte und nicht als Alarmblinkanlage. Für diese gibt es auch ganz andere Regelungen.

Dir muss schon gscheid langweilig sein, dassd dich über sowas aufregst

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Blödsinn, bitte schreib nur was wenn du dir sicher bist!
Den DBS 5000 gibt es mit Fahrtrichtungsanzeiger und das gezeigte GIF (Video) hat genau diesen eingeschaltet. Das gelbe (orange) Licht ist kein Warnlicht wie sie auf Straßenmeistereifahrzeugen verwendet werden, es fungiert hier als zusätzliche Warnblinkanlage!
Ich definier es gerne noch genauer wenns sein muss…

Ja bitte auch mit dementsprechenden gesetzlichen Grundlage, Verordnung usw…

Aufregen zu ich mich nicht. Keine Sorge :wink:

Was willst du für eine gesetzliche Grundlage haben, für das verwenden einer Warnblinkanlage? Also bitte…
Es geht hier nicht um eine Orange Rundumleuchte, denn das ist das nicht was hier am NEF verwendet wird!
Und nur so nebenbei, in NÖ am NEF war es eine „Verkehrsleiteinrichtung“, und keine Warnblinkanlage, und ein Rettungsdienst darf keinen Verkehr regeln, aus dem Grund darf es in NÖ nicht verwendet werden!

Denke bitte mal an die neueste Dlouhy T6 RTW Generation, die haben den Warnblinker am Dach ebenfalls im Blaulichtteil an der Rückseite montiert. Das ist nichts anderes, und funktioniert ebenfalls mit eingeschalteten Blaulicht.

Ich verlinke hier gerne noch ein Video das die Funktion von der ich rede genauer zeigt, in Deutschland haben das fast alle Fahrzeuge mit RTK7 Balken etc. Das ganze nennt sich Zusatzblinker.

Und bitte zitier mal den Gesetztestext der Besagt das beides gleichzeitig nicht zulässig ist, denn das finde ich nirgends. Was aber hier eh nicht zutrifft da es kein Gelblicht in dem Sinne den du meinst ist.

Bevor einer fragt, ich weis das wir offtopic sind, also vielleicht kann das einer trennen bzw. Abtrennen von dem eigentlichen Thema.

Es gibt imme wieder transportbegleiter die beides abstrahlen aber es ist jedem egal, genau so wie es jedem egal ist das viele Rettungsfahrzeuge in ostösterreich das sogenannte Springlicht am fernlicht haben.
Wenn ein recht zwar theoretisch vorhanden ist, aber nicht exekutiert wird, dann nennt man dies totes recht.
Es gibt für beides Vorschriften und Gesetze aber beides ist der Polizei egal, ergo totes recht.

Grundsätzlich muss man noch anmerken, dass man mit die Warnblinkanlage während der Fahrt sowieso nicht einsetzen darf soweit ich weiß.
Die ist gedacht, um bei einem stehenden Auto eine Panne bzw. ein anderes Problem zu signalisieren und die anderen Verkehrsteilnehmer zu warnen.

Es gibt Polizisten denen ist zB egal ob jemand innerhalb der 5m Grenze parkt oder nicht. Deshalb ist es aber kein totes Recht. Den es gibt Polizisten, denen ist es nicht egal.

Ich habe auch noch nie einen Transportbegleiter wahrgenommen, der beides gleichzeitig ausstrahlt.

Nicht umsonst hat die MA70 das Springlicht entfernt.

@gelöscht
der Balken gilt rechtlich als Warneinrichtung bzw Rundumleuchte. Sollte das nicht so sein, muss es eine Typisierung bzw Zulassung dafür geben.

Das war nicht die Antwort auf meine Frage.
Ebenso vermute ich sehr stark das die MA70 diesen Balken am Fahrzeug typisiert hat, somit sollte es kein Problem darstellen.
Und unter uns, die Diskussion ist Sinnlos da wir nicht 100% wissen was Sache ist, Beide!
Somit ist die Diskussion meinetseits beendet.

Wenn das ganze als Warnblinkanlage eingesetzt wird (beim stehenden Fahrzeug) so ist es durchaus erlaubt, Warnblinker dürfen nur bei stillstand verwendet werden, Ausnahme beim Abschleppen.
Während der Fahrt und/oder Verkehrsleitsysteme/Richtungsanzeiger sind nicht gestattet (für den Rettungsdienst), die Feuerwehr darf sehrwohl den Verkehr leiten, die sind dahingehend ausgebildet.

Ob der Warnblinker nun am Dach/Heck oder im Balken verbaut wird ist irrelevant, es sind einfach zusätzliche Blinker die eventuell auch als solche fungieren wenn der Blaulichtbalken nicht eingeschalten ist, wie bei den größeren Fahrzeugen, wo ein zusätzlicher Blinker am Dach/Heck sogar vorgeschrieben ist.

Generell muss ich hierzu noch sagen das es schon interessant ist wie sich vermutlich erwachsene Menschen wegen a paar Lamperl gegenseitig zerfetzen bzw. aufregen können, im Internet kann man sich halt gut verstecken und schimpfen, nicht wahr? :wink: