Blödsinn, bitte schreib nur was wenn du dir sicher bist!
Den DBS 5000 gibt es mit Fahrtrichtungsanzeiger und das gezeigte GIF (Video) hat genau diesen eingeschaltet. Das gelbe (orange) Licht ist kein Warnlicht wie sie auf Straßenmeistereifahrzeugen verwendet werden, es fungiert hier als zusätzliche Warnblinkanlage!
Ich definier es gerne noch genauer wenns sein muss…
Was willst du für eine gesetzliche Grundlage haben, für das verwenden einer Warnblinkanlage? Also bitte…
Es geht hier nicht um eine Orange Rundumleuchte, denn das ist das nicht was hier am NEF verwendet wird!
Und nur so nebenbei, in NÖ am NEF war es eine „Verkehrsleiteinrichtung“, und keine Warnblinkanlage, und ein Rettungsdienst darf keinen Verkehr regeln, aus dem Grund darf es in NÖ nicht verwendet werden!
Denke bitte mal an die neueste Dlouhy T6 RTW Generation, die haben den Warnblinker am Dach ebenfalls im Blaulichtteil an der Rückseite montiert. Das ist nichts anderes, und funktioniert ebenfalls mit eingeschalteten Blaulicht.
Ich verlinke hier gerne noch ein Video das die Funktion von der ich rede genauer zeigt, in Deutschland haben das fast alle Fahrzeuge mit RTK7 Balken etc. Das ganze nennt sich Zusatzblinker.
Und bitte zitier mal den Gesetztestext der Besagt das beides gleichzeitig nicht zulässig ist, denn das finde ich nirgends. Was aber hier eh nicht zutrifft da es kein Gelblicht in dem Sinne den du meinst ist.
Bevor einer fragt, ich weis das wir offtopic sind, also vielleicht kann das einer trennen bzw. Abtrennen von dem eigentlichen Thema.
Es gibt imme wieder transportbegleiter die beides abstrahlen aber es ist jedem egal, genau so wie es jedem egal ist das viele Rettungsfahrzeuge in ostösterreich das sogenannte Springlicht am fernlicht haben.
Wenn ein recht zwar theoretisch vorhanden ist, aber nicht exekutiert wird, dann nennt man dies totes recht.
Es gibt für beides Vorschriften und Gesetze aber beides ist der Polizei egal, ergo totes recht.
Grundsätzlich muss man noch anmerken, dass man mit die Warnblinkanlage während der Fahrt sowieso nicht einsetzen darf soweit ich weiß.
Die ist gedacht, um bei einem stehenden Auto eine Panne bzw. ein anderes Problem zu signalisieren und die anderen Verkehrsteilnehmer zu warnen.
Es gibt Polizisten denen ist zB egal ob jemand innerhalb der 5m Grenze parkt oder nicht. Deshalb ist es aber kein totes Recht. Den es gibt Polizisten, denen ist es nicht egal.
Ich habe auch noch nie einen Transportbegleiter wahrgenommen, der beides gleichzeitig ausstrahlt.
Nicht umsonst hat die MA70 das Springlicht entfernt.
@gelöscht
der Balken gilt rechtlich als Warneinrichtung bzw Rundumleuchte. Sollte das nicht so sein, muss es eine Typisierung bzw Zulassung dafür geben.
Das war nicht die Antwort auf meine Frage.
Ebenso vermute ich sehr stark das die MA70 diesen Balken am Fahrzeug typisiert hat, somit sollte es kein Problem darstellen.
Und unter uns, die Diskussion ist Sinnlos da wir nicht 100% wissen was Sache ist, Beide!
Somit ist die Diskussion meinetseits beendet.
Wenn das ganze als Warnblinkanlage eingesetzt wird (beim stehenden Fahrzeug) so ist es durchaus erlaubt, Warnblinker dürfen nur bei stillstand verwendet werden, Ausnahme beim Abschleppen.
Während der Fahrt und/oder Verkehrsleitsysteme/Richtungsanzeiger sind nicht gestattet (für den Rettungsdienst), die Feuerwehr darf sehrwohl den Verkehr leiten, die sind dahingehend ausgebildet.
Ob der Warnblinker nun am Dach/Heck oder im Balken verbaut wird ist irrelevant, es sind einfach zusätzliche Blinker die eventuell auch als solche fungieren wenn der Blaulichtbalken nicht eingeschalten ist, wie bei den größeren Fahrzeugen, wo ein zusätzlicher Blinker am Dach/Heck sogar vorgeschrieben ist.
Generell muss ich hierzu noch sagen das es schon interessant ist wie sich vermutlich erwachsene Menschen wegen a paar Lamperl gegenseitig zerfetzen bzw. aufregen können, im Internet kann man sich halt gut verstecken und schimpfen, nicht wahr?
Bezüglich der Rucksäcke kann ich bestätigen, dass die Ma 70 verschiedene Rucksäcke sowohl für Nef als auch Rtw derzeit testet. Ich habe diese schon in einem Büro der Ma70 gesehen. Eine Sache ist hier laut auskunft eines Mitarbeiters fix und zwar wird es eine Extra Sauerstofftasche geben.
Wobei das eigentlich kein BIT ist, da damit kein KH-Bett transportiert werden kann, sondern der Patient auf eine Schwerlasttrage umgelagert werden muss.
Ich fände es sinnvoller, international etablierte Begriffe wie ITW (deutsch) oder IMCU (englisch) zu benutzen. Wenn man außerhalb von Ostösterreich von SNAWs oder BITs spricht, wird man verwundert angeschaut.
@zeilerkommentar Sorry, natürlich MICU. Aber ein MICU (Type C EN1789) ist laut Wikipedia vom Einsatzzweck meist genau das, nämlich ein Fahrzeug für den Transport von Intensivpatienten zwischen Krankenhäusern. Der NAW wird in der EN1789 nicht konkret erwähnt, es wird nur zwischen „Patient transport ambulance“ (A), „Emergency Ambulance“ (B) und „Mobile intensive car unit“ (C) unterschieden, jeweils für Krankentransport, Rettungsdienst und Intensivtransport.