Fahrzeuge der Wiener Berufsrettung

Und auf Pressefotos schaut das ned gut aus. Wenn von hinten Blaulicht kommt sollte es doch egal sein was da drauf steht…

Und so grundsätzlich erkennt man eh was kommt:

FW: sehr groß, sehr laut, treten im Rudel auf
SW: Klein, Ugly sound, silber

RD: kraut und rüben, schleicht sich oft lautlos an

Vor allem in Wien :slight_smile:

Zur Spiegelverkehrten Schrift - macht das wirklich noch wer? - war ja eher Ende 80ee bis Mitte 90er ein Hype
Meineer Meinung nach, wie die Vorredner, völliger Blödsinn. Bei den flachen Motorhauben der diversen als NeF eingesetzten SUV sowieso sinnfrei



Definitiv ein cooles NEF ?. Und wenn man die Auszüge heraussen lässt, kann man damit eine ganze Straße sperren ?.

Interessanter Auszug.
Die 3 Rucksäcke (wären dann ja gesamt 4) sind wohl nur Platzhalter? Der NEF Rucksack schaut ja an sich anders aus und Platz für einen LUCAS sollte auch noch wo sein.

Sehr lustig außerdem, dass der Dlouhy finally ein Fahrzeug gefunden hat in das er Ferno Intraxx Schienen einbauen kann… Bin gespannt wie gut die halten. Eine derartige Schiene auf einem Auszug sind 2 Potentielle Quellen für Klappern.

Blaues und Orangenlicht darf nicht gleichzeitig ausgestrahlt werden.

Ich schätze, dass das an der eingeschalteten Warnblinkanlage liegt.

Sagt wer?

Jedes RLF der FW hat beides, genauso die meisten Abschleppfahrzeuge und die haben das meistens gleichzeitig an - bei uns kommen sogar noch rote Lichter beim Bremsen hinzu :wink:

Unglaublich aber wahr: das Fahrzeug war zum Zeitpunkt der Aufnahme NICHT im Dienst und in einer geschlossenen Garage weit abseits jeglichen Verkehrs.

Könnte man fast meinen meinen das wäre als Demonstration gedacht gewesen :wink:

@zeillerkommentar
LUCAS Rucksack passt in das Fach unter den drei Rucksäcken, ob die 3 orangen Rucksäcken nur provisorisch sind oder nicht weiß ich nicht. Man munkelt die MA70 testet ein neues System mit mehreren Rucksäcken…

§ 20 Abs 6 KFG

Bremslicht fällt nicht darunter. Die Halbwitzigen Schmähs kannst dir behalten, wennst keine Ahnung hast :wink:

Ebenso schrieb ich von der gleichzeitigen Ausstrahlung und nicht von der gleichzeitigen Montage.

Nichts desto trotz scheint es diese Funktion zu geben, was aber nicht sein dürfte. Würde übrigens aus den NEF’s in NÖ herausprogrammiert deswegen.

Das Orangewarnlicht nach hinten, während das Blaulicht läuft.

Nicht zu verwechseln mit einer Verkehrsleitenrichtung.
Außer Kran- und Abschleppfahrzeugen sind mir keine bekannt die zusätzlich Orangewarnlicht haben. Also wo stehen die tausende Fahrzeuge?

Bei unsrem WLF funktioniert beides gleichzeitig definitiv nicht.

Kurz Offtopic:

Diese Lichtdiskussion bringt nichts, das ist so wie das Fernlicht das bei vielen Fahrzeugen (vorallem RK) mit blinkt wenn die Sondersignalanlage eingeschaltet ist. Das ist auch nicht erlaubt in Österreich.
Aber es gibt keinen Kläger und auch keinen Richter der dies beanstanden würde. Daher ist es zwar Gesetz aber Totesrecht weil es soweit mir bekannt ist jedenfalls nicht exikutiert wird.

Einen Richter geht das auch nichts an, weil es eine Verwaltungsübertretung ist und das KFG ist alles andere als ein Totesrecht.

Deinen halbwitzigen Ton kannst Dir ebenfalls behalten - war eine normale Frage, aber ist man von deiner Seite ja ohnehin schon gewohnt …

Gut dann machen wir das im juristisch korrekten Sprachgebrauch.

Es gab bis jetzt keine mir bekannte Anzeige gegen Fahrzeuge von Rettungsdienst wenn sie vorschriftswidrig das Fernlicht mit der sondersignalanlage verbunden hatte bzw. Wenn sie gleichzeitig gelbes und blaues Licht abgestrahlt haben.

Selbst wenn Fahrzeuge bei der Begleitung von sonder und Schwertransportern blaues und gelbes Licht abstrahlen werden diese nicht angezeigt, also wieso sollten dann rettungsfahrzeuge angezeigt werden?

Es ist zwar eine verwaltungsübertretung nach dem kfg die aber nicht exekutiert wird und daher gilt die als totes recht.

Woher weißt du dass es nicht exekutiert wird?

Transportbegleiter strahlen entweder blaues oder oranges Warnlicht aus, aber nicht beides. Die Verkehrsleiteinrichtung gilt nicht als Warnlicht.

Dem Muster nach keine Fahrtrichtungsanzeiger.

Außerdem handelt es sich um einen Warnbalken, somit gilt das dort ausgestrahlte Licht als Warnleuchte und nicht als Alarmblinkanlage. Für diese gibt es auch ganz andere Regelungen.

Dir muss schon gscheid langweilig sein, dassd dich über sowas aufregst

Gesendet von meinem SM-A320FL mit Tapatalk