Zur Spiegelverkehrten Schrift - macht das wirklich noch wer? - war ja eher Ende 80ee bis Mitte 90er ein Hype
Meineer Meinung nach, wie die Vorredner, völliger Blödsinn. Bei den flachen Motorhauben der diversen als NeF eingesetzten SUV sowieso sinnfrei
Interessanter Auszug.
Die 3 Rucksäcke (wären dann ja gesamt 4) sind wohl nur Platzhalter? Der NEF Rucksack schaut ja an sich anders aus und Platz für einen LUCAS sollte auch noch wo sein.
Sehr lustig außerdem, dass der Dlouhy finally ein Fahrzeug gefunden hat in das er Ferno Intraxx Schienen einbauen kann… Bin gespannt wie gut die halten. Eine derartige Schiene auf einem Auszug sind 2 Potentielle Quellen für Klappern.
Jedes RLF der FW hat beides, genauso die meisten Abschleppfahrzeuge und die haben das meistens gleichzeitig an - bei uns kommen sogar noch rote Lichter beim Bremsen hinzu
Unglaublich aber wahr: das Fahrzeug war zum Zeitpunkt der Aufnahme NICHT im Dienst und in einer geschlossenen Garage weit abseits jeglichen Verkehrs.
Könnte man fast meinen meinen das wäre als Demonstration gedacht gewesen
@zeillerkommentar
LUCAS Rucksack passt in das Fach unter den drei Rucksäcken, ob die 3 orangen Rucksäcken nur provisorisch sind oder nicht weiß ich nicht. Man munkelt die MA70 testet ein neues System mit mehreren Rucksäcken…
Nicht zu verwechseln mit einer Verkehrsleitenrichtung.
Außer Kran- und Abschleppfahrzeugen sind mir keine bekannt die zusätzlich Orangewarnlicht haben. Also wo stehen die tausende Fahrzeuge?
Bei unsrem WLF funktioniert beides gleichzeitig definitiv nicht.
Diese Lichtdiskussion bringt nichts, das ist so wie das Fernlicht das bei vielen Fahrzeugen (vorallem RK) mit blinkt wenn die Sondersignalanlage eingeschaltet ist. Das ist auch nicht erlaubt in Österreich.
Aber es gibt keinen Kläger und auch keinen Richter der dies beanstanden würde. Daher ist es zwar Gesetz aber Totesrecht weil es soweit mir bekannt ist jedenfalls nicht exikutiert wird.
Gut dann machen wir das im juristisch korrekten Sprachgebrauch.
Es gab bis jetzt keine mir bekannte Anzeige gegen Fahrzeuge von Rettungsdienst wenn sie vorschriftswidrig das Fernlicht mit der sondersignalanlage verbunden hatte bzw. Wenn sie gleichzeitig gelbes und blaues Licht abgestrahlt haben.
Selbst wenn Fahrzeuge bei der Begleitung von sonder und Schwertransportern blaues und gelbes Licht abstrahlen werden diese nicht angezeigt, also wieso sollten dann rettungsfahrzeuge angezeigt werden?
Es ist zwar eine verwaltungsübertretung nach dem kfg die aber nicht exekutiert wird und daher gilt die als totes recht.
Außerdem handelt es sich um einen Warnbalken, somit gilt das dort ausgestrahlte Licht als Warnleuchte und nicht als Alarmblinkanlage. Für diese gibt es auch ganz andere Regelungen.