Hab letztens einen ASB RTW der Gruppe 921 mit Stollenwerk CPS gesehen. Laut dem Kollegen von dem Fahrzeug sollen bei denen jetzt jedes Jahr ein RTW mit der Trage zulaufen
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Hab letztens einen ASB RTW der Gruppe 921 mit Stollenwerk CPS gesehen. Laut dem Kollegen von dem Fahrzeug sollen bei denen jetzt jedes Jahr ein RTW mit der Trage zulaufen
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Interressant, Könnte ja mal sein, dass ich danebenstehe und sehen muss, wie ein Sanitäter in das System hinengewurstelt wird und nicht mehr zu dem Notaus kommt.
Gäbs eventuell ein paar Fotos für die Forumsgemeinschaft, wo dieser Killswitch bei den Systemen in Österreich ist?
Bitte Danke
Nein. Das ist eine Ente.
Das Sozialministerium ist dafür nicht zuständig. Die Bundesländer könnten die Ausstattung (wie es Wien macht) in den Landesrettungsgesetzen vorgeben. Aber selbst in Wien, wo sogar die Anzahl der Mullbinden aufgeführt ist, macht einen solchen Schritt nicht (Eventuell weil man selbst rund 80 Fahrzeuge OHNE Vollelektrische Trage hat?).
Ich muss öfters ins Forum schauen, hier wird mehr diskutiert als erwartet ![]()
Eben … und wieviel Prozent der Fahrten sind der 0815 Einsatz?
Die gibts bei den manuellen Systemen auch. Mehr als genug.
Das ist deine Meinung - die Evidenz und internationale Praxis sagt was anderes.
Haben wir uns angeschaut (und übrigens nicht nur wir). Die Antwort ist eindeutig.
Also was ich schon gesehen habe, wie manche mit der Stryker M1 umgehen … (egal ob EA oder was anderes). Tut mir leid - ich sehe die nicht per se als “sicherer” an, als eine elektrische.
eben … “auch nicht schwerer”
Doch hat es. Nicht in seiner Rolle als “Gesundheitsministerium” im Sinne der Aufsicht über irgendwas mit “Gesundheit”, sondern in der Rolle als Arbeitsministerium (das ist es nämlich auch - “Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz”).
Das Zentralarbeitsinspektorat untersteht ausschließlich der Ministerin. Diese kann in ihrer Rolle sehr wohl Weisungen erteilen, welche dann vom ZAI an die AI in den Bundesländern weitergegeben werden. Also zB. “prüfts mal alle RD Anbieter und achtets auf die Arbeitsmittel - und hier steht übrigens was da so einzuhalten ist, falls deren Arbeitsplatzevaluierung eventuell Lücken hat”. Das ginge.
Ob das passiert ist, weiß ich nicht. Aber GEHEN tut das. Das ist total unabhängig von der Frage der Ausstattung nach Landesrettungsgesetzen. Da gehts rein um das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Arbeitsverfassungsgesetz und eben die Aufsichtsbehörde dieser (Arbeitsministerium → ZAI → AI Bundesländer).
Nun, als gelernter Österreicher, welcher seit Jahren auf eine Novelle des SanG wartet und weiss, welchen Einfluss so manche Organisation auf die Landes und Bundesgesetzgebung hat kann ich Dir sagen, dass dies niemals geschehen wird. Das bedienen einer manuellen Trage ist keine Schwerarbeit. Und das wissen auch die Organisationen.
Geb ich dir recht - wir werden sehen, was die ordentlichen Gerichte dazu sagen.
Das ist schlicht falsch. Wir können gern über “Schwerarbeit” diskutieren, aber nicht darüber, dass das Bedienen und Benutzen einer manuellen Fahrtrage für den Anwender ein Gesundheitsrisiko darstellt und fraglos körperlichen Schaden anrichtet. Genauso wie das Umlagern von liegend Patienten ohne Hilfsmittel oder ein Tragstuhl ohne Raupe. Oder Niederdachfahrzeuge. Oder Tassen statt Rampen. Oder oder oder
Im Sinne der “Schwerarbeiterregelung”. - Also de jure. Sanitäter ist nichtmal ein anerkannter Beruf mit Berufsschutz,…
Gar nichts. Weil hier nichts zu verhandeln ist. Nada. Es ist nur heisse Luft.
aja - sogar das ist falsch - zumindest bei einigen Kolleg:innen. Nach Schwerarbeitsverordnung §1 Abs. 1 Z1 reicht bereits regelmäßiger Nachtdienst (mit einigen Detailregeln - im Wesentlichen 6 mal pro Monat) um in die Verordnung zu fallen. Da gibt es schon Kolleg:innen, die das erreichen. Deine Aussage ist also falsch. Ich kenne sogar Fälle, in denen Z4 bejaht wurde.
Der Berufsschutz ist für diese Beurteilung völlig irrelevant.
Was genau ist deiner Meinung nach hier “nur heisse Luft”? Es interessiert mich ehrlich. Du kommst hier echt etwas überheblich rüber, aber ich würde mich freuen wenn du deine Aussagen etwas untermauern würdest oder könntest. Hast du zB. das Video von meinem Vortrag (und auch dem Vortrag von der Dame von der AUVA) angeschaut? Was genau ist “heiße Luft” oder falsch?
Gesundheitshilfsdienste/Sanitätshilfsdienste fallen generell unter Schwerarbeit und sind bei uns auch alle so gemeldet
Schwerarbeitszeiten und die Zuerkennung einer Schwerarbeiterpension (dafür ist das relevant) werden per Bescheid durch die Pensionsversicherungsanstalt “zuerkannt”. Wobei eine (vorläufige) Beantragung/Anfrage frühestens 10 Jahre vor Pensionsantritt erfolgen kann. Eine Meldungsmöglichkeit gibt es hier nur ab einem Alter von 40 Jahren (Männer) bzw. 35 Jahren (Frauen). Schwerarbeitsmeldung
Melden kann man es - für die Beurteilung dann ist es aber nicht “so wichtig” aus der Erfahrung. Einfacher machts es im Falle evtl.
Wo es eine wichtige und dringende Meldung gäbe, wäre beim Nachtschwerarbeitergesetz, weil das einiges mehr auslösen würde (u.a. sofort erhöhte Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber, mehr Urlaub). Und genau darunter fallen Sanitäter in der Regel nicht (um das gings in der Petition vor 1-2 Jahren). Es gibt m.W. (ich wills jetzt nicht raussuchen) ein Urteil aus Wien von der Berufsrettung, wo die Nachtschwerarbeit zuerkannt wurde wegen der Bildschirmzeit beim Dokumentieren (!!!).
Aktuelle Liste der Berufe bei denen körperliche Schwerarbeit im Sinne des §1 Abs. 1 Z4 (die “Kaloriengrenze”) angenommen wird ohne nähere Prüfung: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.683460&version=1600153780
(Ja, Sanitätshilfsdienste stehen hier drauf)
Infos zur Schwerarbeitspension: Schwerarbeitspension: Berufslisten, Berechnung & Abschläge | PV
Gerade per Mail gekommen:
Elektrohydraulische Fahrtragen auf jedem RTW im RK Burgenland, Schrittweise Umstellung beginnt mit 01/26
Der Neid könnt mich fressen ich bin echt im beschissensten Bundesland haha
Es ist auch zzt. der neu gebaute Dlouhy Elektro Raupentragsessel zum testen quer im Burgenland unterwegs. Wird dann wahrscheinlich auch kommen.
Ich hoffe, das wird zum Präzedenzfall!
Man muss halt bei aller Begeisterung anmerken, dass es hier nur um RTW geht. Von den KTW steht in der Mail kein Wort.
Die SNAW’s, SRTW’s und SKTW’s der JUH NÖ sind alle mit neuen elektronischen Fahrtragen ausgestattet. Sind ein richtiger Gamechanger
Das wurde aber in der Ausschreibung auch so gefordert, wenn ich mich richtig erinnere.
Ja, genau. Für die Sekundärtransporte in NÖ war das in der Ausschreibung vorgegeben und gerade im Sekundärbereich macht es ja auch absolut sind, da ist ja alles barrierefrei und somit perfekt für elektrohydraulische Tragensysteme.
Weiß eigentlich jemand, ob mit den neuen Tragen auch eine neue RTW Generation im Burgenland kommt? Gerüchteweise könnte es ähnlich wie der neue SNAW ein Koffer von Dlouhy werden. Nur halt auf RTW Level abgespeckt. Aber wie gesagt…das sind Gerüchte.