Das kanns ned geben :/

Oder man klebt sich einfach ein Pflaster rauf. Alleine der Aufwand wäre mir schon zu blöd.

1 „Gefällt mir“

Das ist kein Thema von „Aufwand“ oder nicht. Es gibt klare Prozeduren und Handlungsanweisungen im Falle von Verletzungen im Dienst. Dazu gehört die Versorgung und Meldung an die AUVA. - Und das ist auch gut so.

Eine Mini Schnittwunde zähl ich jetzt nicht unbedingt als „Verletzung“. Hätte auch noch nie erlebt, dass da wer in KH fährt. Aber ja. Wird schon der korrekte Weg sein.

3 „Gefällt mir“

Es ist der korrekte Weg. Sorry, da gibt es wirklich sehr klare Regelungen. Sowohl Arbeitsrechtlich als auch Organisationsintern.

Das soll jetzt nicht übergriffig sein, aber hast du jemals am Bau gearbeitet?

Wäre eine kleine Schnittwunde, ein Span oder eine Schürfwunde dort auch so ein Thema könnten wir ein zweites AKH bauen, nur für Schnittwunden die jeden Tag tausendfach auf österreichs Baustellen passieren. Und kein Gebäude in Österreich würde jemals fertig werden.

Isolierbandl über den Schnitt und weiter geht’s. Span im Auge mit der Ecke von der Bankomatkarte entfernen. :wink:

2 „Gefällt mir“

Im Ernst. Es gibt hier Vorschriften. Und diese sind zu befolgen. Ja, ich gebe Dir recht, dass man nicht mit allem in ein KH fahren muss. Dennoch gibt es Organisationsinterne Regelungen, die man nicht so einfach von Bord werfen kann, nur weil „am Bau“ das nicht so gehandhabt wird.

Ich verstehe Dich, kann in diesem Kontext aber nur nochmals betonen, dass die Vorgehensweise korrekt und mit den SOPs in Einklang war. So wie es gelaufen ist, war es Richtig.

Aber jetzt mal ernsthaft :sweat_smile:
Selbes Prozedere auch wenn ich mich bei Auffülln von Druckerpapier schneide?

Wenn Deine Firma dafür eine SOP hat, dann ja. Schau, es ist halt so, dass im Rettungsdienst SOPs gelten. Das mag im Büro nicht so sein. Die Organisationen sind einfach enorm „picky“ dass das so eingehalten wird. Also, halte ich das ein, so wie ich jede mir zur Kenntnis gebrachte SOP einhalte.

Stimmt. Es sind 5mg.

Ja, das wäre eine Option gewesen. Und das habe ich anfangs auch getan. Und es wäre kein Problem gewesen, wenn man mir gesagt hätte, dass es halt nicht passt in der Anstellung. - No issue at all.

Es wurden aber gezielt Vorfälle und Verfehlungen konstruiert, die es nicht gab und die auch nicht der Wahrheit entsprechen. Diese Vorwürfe haben zur Kündigung und sogar Dienstsperre geführt. - Ich wurde also mit sehr harten Sanktionen wegen nachweislich falschen Vorwürfen belegt.

Warum man das getan hat? Keine Ahnung. - Aber damit hat man mich vor meinem Kolleg*innen und vor der gesamten Gruppe bloßgestellt. - Wenn so etwas passiert und Dein Ruf aktiv zerstört wird und Du vom Vorstand Deiner Gruppe als Inkompetent und Patientenschädigend dargestellt wirst und deshalb auch mit solchen harschen Sanktionen belegt wirst, dann musst Du reagieren und gegenhalten.

Ich weiss, dass es in Hi-Orgs besser ist, manchmal einfach Dinge zu schlucken. Aber ich finde, dass so ein Umgang untereinander und auch mit Mitarbeitern einfach nicht geht. Wir halten uns alle an Regeln, Statuten und Gesetze. Dieselben gelten auch für die Leitungspositionen. Man kann nicht einfach wissentlich irgendwelche Vorwürfe in den Raum stellen, diese Vorwürfe dann sanktionieren und sich gleichzeitig dem Diskurs entziehen, indem man nicht kommuniziert und damit demjenigen dem die Verfehlungen angelastet werden und der die Sanktionen tragen muss das Gehör verweigern.

Es muss möglich sein, einen normalen, erwachsenen Diskurs zu führen. Das Erfinden von Vorwürfen um Konsequenzen zu erwirken ist nichts neues. Das gibt es überall. Es ist eine sehr befremdliche Vorgehensweise. In diesem Fall hat es zu massiven Sanktionen gegen mich geführt. Und es wäre langsam an der Zeit dass die handelnden Personen mit mir sprechen.

1 „Gefällt mir“

Ich persönlich sehe meine eigene Intelligenz dennoch einer organisationsinternen SOP für die breite Masse überlegen und würde in dem konkreten Fall (wo keine Kosequenzen zu erwarten sind) einfach nach meinem Hausverstand arbeiten. Habe mich in den ersten Jahren auf der ICU genug geschnitten und lebe immer noch.
Aber gut, sieht wohl auch nicht jeder so. Aber es trägt halt zu einem Gesamteindruck bei, denn ich würde auch nicht wie in deinem geschilderten Fall ein nicht-zeitkritisches Medikament aufziehen für einen kurzen Transport für den Fall dass ich es eventuell bräuchte. Dann muss er die 5 sekunden länger krampfen. Sowas würde ich eventuell nur bei Katecholaminen machen, sonst fällt mir da nichts ein wo es notwendig wäre.

2 „Gefällt mir“

GAAAANZ schlechte Idee. Speziell im Rettungsdienst. Wir handeln bereits rechtlich auf sehr dünnem Eis. Eine Anwendung eines Medikaments mit falscher Indikation und nicht SOP konform kann zu erheblichen organisatorischen und strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Ich erinnere da an den Tiroler Kollegen, welcher mit einem Laryngoskop einem Menschen das Leben gerettet hat, dann aber mit erheblichen Konsequenzen zu kämpfen hatte.

Ich schrieb nie was falscher Anwendung eines Medikaments o.ä.

Ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber ich habe bewusst „ich persönlich sehe meine Intelligenz…etc“ geschrieben. Da ist eine Bewertung deinerseits fehl am Platz.

1 „Gefällt mir“

Das verstehe ich nicht und sehe ich (persönlich) anders. Oder ist das auf organisationsinterne Abläufe bzw. der Umgang mit Abweichungen von SOPs o.ä. bezogen?

Also eine SOP für die Medikamentengabe sieht das SanG nicht vor. Es reicht wenn das Medikament auf der AML steht. Auch wenn die Vorgabe entsprechender Rahmenbedingungen auch nach Juristen als sinnvoll erscheint. Insofern ein Abweichung von einer organisationsinternen SOP (wenn es sonst dem Stand der Wissenschaft entspricht und z.B. bei Medikamenten dieses auf der AML steht), ein organisationsinternes Problem, das primär nur organisationsintern/disziplinarisch geahndet werden kann.

Was sind die erheblichen Konsequenzen, die der Tiroler Kollege erlitten hat (insbesondere die strafrechtlichen)?

2 „Gefällt mir“

Doch, in den Erläuterungen ist klar erklärt, dass die Anwendung durch den Chefarzt der entsprechenden Organisation freigegeben sein muss. - Dieser gibt SOPs frei. Und nur in Rahmen dieser SOPs ist die Anwendung der NOTKompetenz auch zulässig.

Wie gesagt, ich bin nun doch schon in einigen Organisationen tätig gewesen. Eine Anwendung einer Notkompetenz ohne eine organisationsinterne SOP dazu zu haben ist eine sehr schlechte Idee.

Das sehe ich anders, zum einen wäre es meiner Meinung nach aktives ignorieren von mehreren CRM Punkten wenn ich dran denke es vielleicht aufzuziehen und mich dann dagegen entscheiden und nicht antizipierend voraus plane und herrichte.

Weiters ist die Dauer des Kampfes afaik durchaus schon mit einer erhöhten Morbidität und Mortalität verbunden. Auch werden Krämpfe je länger sie dauern meines Wissens nach refraktär.
In diesem Einzelfall kam es zwar zu keinen Krampf und es wird vermutlich auch keine harte Evidenz dazu geben ob 30 Sekunden oder 10 Sekunden Krampf einen Unterschied machen nichts desto trotz bin ich 100% pro Aufziehen.
Realistisch wird die Zeit bis zur Gabe durch aus länger sein als 30 Sekunden. Ich brauche ~5 Sekunden bis ich mir sicher bin das Kind krampft jetzt - muss ja nicht sofort tonisch sein, mein Fahrer braucht 10 Sekunden bis er steht. Ich brauche dann sicherlich rund 20 Sekunden bis ich das Medikament aus dem Ampullarium, mir eine Spritze und Aufziehkanüle aus dem Schrank genommen habe und dann den MAD dran gemacht habe. Eventuell muss ich in der Zeit noch kurz die SOP Aufschlagen um mich in der Dosierung nicht zu irren… Das dauert halt seine Zeit

1 „Gefällt mir“

Einen Krampf bei einem Kleinkind zu durchbrechen ist definitiv zeitkritisch. Und es sind nicht 5 Sekunden. Eher eine Minute.

Ich denke, so eine Minute für alles zusammen, von Anfang des Krampfes (vor allem wenn das Kind vorher tonisch krampft) bis man das fertige Medikament und Utensilien gefunden, geöffnet, aufgezogen und Applikationsbereit hat UND der RTW definitiv steht sind ein sehr realistischer Wert.

Klinisch sieht das sicherlich anders aus. Aber wir sind eben nicht in einem klinischen Setting.

Und ich bin definitiv, pro Aufziehen. Der 2. CRM Grundsatz (Rall & Gaba) hat schon seine Begründung. Speziell im RD.

Dass der Chefarzt SOPs freigibt, hat nun nichts damit zu tun, dass diese im SanG schlicht nicht erwähnt sind (auch so ein Punkt für eine SanG-Reform).

Wenn du gegen organisationsinterne Richtlinien verstößt, hat das natürlich interne Konsequenzen. Wenn du eine allgemeine Notfallkompetenz lege artis, aber nicht in Einklang mit deinen SOPs, anwendest, dann wird dir rechtlich nichts passieren.
Wenn du aber eine besondere Notfallkompetenz lege artis anwendest, ohne über die schriftliche Einzelermächtigung des Chefarztes zu verfügen, dann ist das (zumindest verwaltungs-)strafrechtlich aber verboten und somit strafbar. Das war der Punkt beim tiroler Kollegen.

Aber all das ist dir als Mag. iur. und NKI doch sicher klar, denn in meinem NKI-Kurs wurde das unterrichtet … und in jedem anderen, den ich kenne, verhielt sich das genauso.

2 „Gefällt mir“

Doch, in den Erläuterungen ist klar erklärt, dass die Anwendung durch den Chefarzt der entsprechenden Organisation freigegeben sein muss.

In welchen Erläuterungen? In den Erläuterungen zum SanG steht diesbezüglich nichts drinnen. Dort werden nur einheitliche Arzneimittellisten vorgeschlagen bzw. als zweckmäßig erachtet:

Zweckmäßig scheint, dass pro futuro in jedem Bundesland bzw. innerhalb der Einrichtungen gemäß § 23 Abs. 1 möglichst einheitliche „Listen der Arzneimittel“ erstellt werden. Beispielsweise seien etwa Großschadensereignisse (zB Massenkarambolage auf der Autobahn) erwähnt, die bei bundesländer-übergreifenden Einsätzen möglichst einheitliche Vorgangsweisen hinsichtlich der Verabreichung von Arzneimitteln erfordern.

https://www.parlament.gv.at/dokument/XXI/I/872/fname_605090.pdf (Seite 42)

Und ja der ChA gibt die Arzneimittel frei. Und wie ich geschrieben habe, wird es auch üblicherweise SOPs dazu geben, wie die Medikamente anzuwenden sind. Aber zwingend notwendig laut SanG sind diese nicht.

Wie gesagt, ich bin nun doch schon in einigen Organisationen tätig gewesen. Eine Anwendung einer Notkompetenz ohne eine organisationsinterne SOP dazu zu haben ist eine sehr schlechte Idee.

Das stelle ich ja nicht in Abrede. Aber primär ist dies ein organistionsinternes/disziplinarisches Problem (sofern Indikation, Dosierung, etc. passt und Medikament dem Stand der Wissenschaft entsprechend verwendet wurde).

Würde es immer eine SOP brauchen, dann könnte man auch nicht nach Rückfrage bei einem TNA mit Medikamenten die auf der AML stehen diese in anderen Dosierungen oder in anderen Indikationen verwenden.

Und es heißt Notfallkompetenz und nicht Notkompetenz. Auch wenn das leider hier an anderer Stelle zu Hauf so verwendet wird.

2 „Gefällt mir“

Sag mal, macht es Dir Freude, solche polemischen und unangebrachten Kommentare zu posten?

TNA gilt alt rechtlich als Visite. Und der TNA kann Medikamente, auf die Du nachweislich geschult bist und die in deiner AML deiner Organisation stehen in anderen Dosierungen anordnen.

Der Chefarzt gibt die AML frei. Dazugehörig die SOPs. Ich kenne aktuell keine HiOrg ohne SOPs für Arzneimittel, weil das eben nur gemeinsam geht.
Es ist eine Notfallkompetenz. Sanitäter haben keinen Therapieauftrag. Die Therapie einer Krankheit ist mit dem Ärztevorbehalt klar geregelt.
Die Notfallkompetenzen laut SanG. wurden dazu erschaffen um Schaden am Patienten abzuwenden und die (Not-)Arztfreie Zeit überbrücken zu können. Mehr nicht.
Alles andere ist nicht in das SanG interpretierbar. - Auch nicht teleologisch.

Ich fahre in Wien. Und hier wird das SanG schon sehr weit ausgelegt. Aber selbst bei der progressivsten HiOrg, der MA70 gibt es für ALLES eine SOP. Und für Medikamente sowieso.

Dem kann ich so zustimmen. Gibt eine S1 Leitlinie zum Fieberkrampf. Dort steht das kindliche Fieberkrämpfe üblicherweise nach 3min. von selbst sistieren und somit keiner akuten antikonvulsiven Therapie bedürfen. Erst nach 5min ist von einer zwingenden Indikation für eine antikonvulsive Therapie die Rede.
Nun das man vielleicht nicht unbedingt beim plötzlich krampfenden Kind sich mal zurücklehnt und die Stoppuhr startet um zu schauen ob es binnen 5min. aufhört und dann erst mal gemütlich aufsteht und ein entsprechendes Medikament erst mal aufzieht - ich denke das sollte schon selbstverständlich sein. Zeitdruck besteht jedoch definitiv nicht. Übrigens egal ob das Medikament bukkal oder rektal appliziert wird. Die S1 Richtline sieht darin übrigens keinen Unterschied, auch wenn es mittlerweile Studien gibt, die eine bukkale Gabe beim kindlichen Krampfanfall bevorzugen.
Ach ja und da man sich ja verständlicherweise gerne an den sehr guten SOPs der MA70 anhält: Kind 1-3j 5mg Diazepam rectiole, 3-65j 10mg Diazepam rectiole. Eine bukkale Gabe ist dort nicht vorgesehen.