@Marcumar & @BerMedic
Ein Fieberkrampf ist nicht zeitkritisch, schon gar nicht bei einem zuvor neurologisch gesunden Kind und tritt in der Regel auch nicht hintereinander auf. Bei bereits neurologisch vorgeschädigten Kindern bzw Epileptikern kann es zu mehreren Anfällen kommen, aber das ist auch nicht akut Zeitkritisch.
Also: besser nochmal mit der Materie auseinandersetzen, das hätte jegliche Diskussion hier gespart inkl deiner Sperre (auch wenn übertrieben laut deiner Schilderung).
Und so nebenbei, ich sprach davon dass das aufziehen sinnfrei sei, nicht dass man das Medikament wieder im RTW verstecken soll. Leg die Ampulle halt mit einer spritze und nadel auf die Ablagefläche. Wenn man dann zum aufziehen eine Minute dafür braucht, scheitert es an den Skills. Ich schaff das wie gesagt in 5 sekunden. Und sich hier auf CRM Grundsätze zu verweise finde ich auch fehl am Platz. Ein Medikament aus Angst und Unwissenheit aufzuziehen steht sicher in keiner CRM Grundlage.
Für das RKNÖ stimmt diese Aussage definitiv nicht, wir haben auch keine SOPs mehr sondern Behandlungsleitlinien mit einem Therapieziel ja es steht Therapie dort), und es darf bei begruendeten Faellen davon abgewichen werden. Das RKNÖ stellt auch klar, verbindlich ist die reine AML
Ist alles super. Leider habe ich in meinem täglichen Geschäft keine Zeit mir erstmal eine S1 Leitlinie durchzulesen oder bei jedem Fall vorher die Studienlage zu betrachten.
Ich arbeite am Tag 7-10 Notfälle und teilweise wirklich kritische Geschehen ab (auch viel Blödsinn, geb ich zu).
Es ist eines, wenn man alles besser weiss und das dann in einem Forum gscheid zum Besten gibt. Es ist ein anderes, wenn man eine kreischende Mutter, eine kreischende Großmutter und ein krampfendes Kind vor sich hat. - Das Setting macht den unterschied. Und ich habe mich dazu entschieden vorbereitet zu sein. Weil ich das Kind und seine Geschichte nicht kenne.
Du würdest vermutlich zuerst die Leitlinien und aktuelle Studienlage googeln. Erklär das mal einer vollkommen ausrastenden Mutter, die Ihr Kind beschützen will und um dessen Leben bangt (denn auch wenn ein Krampfanfall meist glimpflich vorbeigeht, es ist ein sehr eindrucksvolles Bild für einen Laien. Und das sind Eltern nunmal).
In der Situation betrachte ich meine Vorgehensweise als gerechtfertigt. Retrospektiv betrachtet kann man alles zerlegen und sezieren und daraus lernen.
Du bist so weiter lese ich der erste der/die von einem Fieberkrampf spricht. Vielleicht weißt du mehr als ich. Davor bin ich davon ausgegangen dass wir ein aus anderen Gründen krampfendes Kind haben.
Ohne die Leitlinie jetzt gelesen zu haben würde ich aber meinen dass ein Kind das ich postiktal antreffe und dann wieder krampft von einer maximal schnellen krampfbeendigung profitiert.
Auch das RKNÖ hat Leitlinien und SOPs. Die Präambel geht lediglich darauf ein, dass man nicht stur der SOP folgen soll, sondern eben mitdenkt. - Dennoch gibts SOPs.
Ich weiss, dass in NÖ manchmal Cowboys unterwegs sind, welche alles verspritzen, was Sie am Auto haben. Das ist aber nicht gedeckt und Dr. Schreiber lässt auch nicht alles zu (obwohl er schon sehr progressiv ist, das gebe ich durchaus zu).
Nein es sind definitiv keine SOPs. Das wurde in der Umstellung klar kommuniziert und der Chefarzt hat im letzten BVRD Podcast auch den Unterschied betont.
SOP, die Abkürzung für „Standard Operating Procedure“, bedeutet auf Deutsch „Standardarbeitsanweisung“ oder „Standardvorgehensweise“.
Nenne es „Behandlungsvorgabe“, es ist halt so, dass wenn Du einem Hypertoniker anstatt Urapidil ein Supra i.v. spritzt er daran versterben kann. - Insofern sind diese „Nicht - SOPs“ dann doch wieder bindend. Denn ein Richter wird die Geschichte nicht so sehen, dass Du im Feld machen kannst was Du willst und der LV nur eine „Empfehlung“ abgegeben hat. - So läuft das nicht.
Der Arztvorbehalt besagt, dass bestimmte ärztliche Tätigkeiten, insbesondere solche, die auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und einen gewissen Rationalitätsstandard aufweisen, nur von Ärzten durchgeführt werden dürfen. Verstöße gegen den Arztvorbehalt können strafrechtlich geahndet werden.
Wir haben im SanG hier eine Sonderstellung mit den Notfallkompetenzen, die wie der Name schon sagt im Notfall greifen. - Nenne es wie Du willst. SOPs, Dienstanweisung, Standardvorgehensweise, whatever. Hältst Du dich im Kern nicht daran und ein patientenschaden tritt ein, bist Du derjenige der vor deinem Strafrichter steht.
SOPs sind starre Konstrukte mit Handlungsabläufen die ich strikt 1:1 befolgen muss. Siehe „eine Bagatelle muss ins UKH“
Die Behandlungsleitlinien sind Hilfestellungen und beschreiben eine Therapieziel. Es muessen nicht alle Kriterien erfüllt werden und eine Abweichung ist möglich
Fuer die Indikationen und Kontraindikationen von Wirkstoffen brauche ich weder SOP noch BLL.
Zitat RDMED
Gesetzlich verbindlich im Sinne der §§ 10 und 11 SanG sind die Arzneimittellisten
Nun das Topic ist anscheinend wie furchtbar der ASB ist. Da passt das wohl dazu.
Das einzig wahre ist die MA70, nach deren SOPs arbeitet man aber nicht (obwohl in diesem Falle nicht den ASB-SOPs widersprechend) man sucht sich alternative Wege in ASB-AML-SOPs und auch wenn man die korrekten Dosierungen nicht kennt, ist man ganz auf „lege artis“ und den aktuellen Stand der Wissenschaft bedacht, auch wenn S1 Leitlinien völlig wurscht sind.
Sry, aber das noch ernst zu nehmen ist schon reichlich schwer.
Ist er gar nicht. Und ich mag den ASB eigentlich. Es sind halt die vielen kleinen Gruppen, die allesamt Ihr eigenes Süppchen kochen, die halt schon eine eigene Gruppendynamik haben. Beim ASB gibts durch diese Zersplitterung in Gruppen sehr viele Partikularinteressen und Befindlichkeiten. Das ist ein Nachteil der Struktur.
Leitlinien sind auch nicht „Wurscht“, aber es macht schon einen Unterschied ob man draussen im Feld ist oder im Lehrsaal oder hier im Forum ist. Nicht jeder kennt jede Leitlinie. Das kann man auch nicht verlangen. Weder von Sanis, noch von Ärzten.
Die Tatsache, dass der Post hier nun so dermaßen abgedriftet ist, zeigt wie man jeden Einsatz bis in die kleiste Kleinigkeit sezieren könnte und wenn man will, findet man bei jedem Rucker fehler. Und es sind dann die Fehler, die dazu verwendet werden solche Sanktionen wie in meinem Fall zu legitimieren. Auch wenn, wie Du richtig gesagt hast, es um gar nichts geht sondern lediglich um persönliche Befindlichkeiten.