Das kanns ned geben :/

Beispiele der „Off-Label-Use“ in den aktuellen Algorithmen/SOPs/BLLs:

  • Midazolam ist nicht für Krampfanfälle zugelassen
  • Midazolam, Naloxon und Esketamin sind nicht für die intranasale Anwendung zugelassen

Also das Argument „Off-Label-Use“ kann man so nicht gelten lassen.

Im Algorithmus steht die Applikationsart bukkal dabei und unter den Spezialitäten lediglich Midazolam 5 mg/ml. Das kann man schon so interpretieren, dass das „normale“ Midazolam bukkal verwendet werden darf.

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Unabhängig davon würde ich ohnehin die i.n. Gabe bevorzugen. Nasenlöcher krampfen selten :wink:

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Midazolam
3. LM–1. LJ: 2,5 mg bukkal
1.–5. LJ: 5 mg bukkal
5.–10. LJ: 7,5 mg bukkal
10.–18. LJ: 10 mg bukkal
Einmalanwendung
z. B.:
• Buccolam 2,5 mg ; 5 mg; 7,5 mg; 10 mg

im Unterschied zu:
Midazolam
.> 8. LJ: 10 mg unverdünnt über MAD nasal
(= 5 mg/Nasenloch)
Einmalanwendung
z. B.:
• Midazolam 5 mg/ml
• Dormicum 5 mg/1 ml

Nun daraus kann man einiges Schlussfolgern… es lässt etwas Spielraum für Interpretationen, wovon ich ehrlich gesagt wenig halte.
Die Polypragmasie der verschiedenen Medikamentenfreigaben und Algorithmen der Rettungsdienste in Wien ist mir ehrlich gesagt sowieso ziemlich suspekt. War das noch schön als es eine 4fW Liste gab, die alle Organisationen in Wien so umgesetzt hatten.

Wie können dann die Naloxon Nasensprays zugelassen werden?

Er spricht hier von den Ampullen, diese sind nicht zur i.n.-Anwendung gedacht. (Zumindest meint das der Hersteller)

Der Naloxon-Nasenspray ist für die i.n.-Applikation gedacht und wurde dahingehend vom Hersteller in Studien getestet.

Die Wirkstoffe können natürlich nasal verabreicht werden, wenn der Hersteller das auch empfehlen möchte, muss er seine Produkte dahingehend testen.

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Guter Punkt, das Buccolam habe ich komplett übersehen :see_no_evil_monkey:

@AmbuWarrior Genau, es war etwas zu allgemein formuliert.

Lasst es mich umformulieren:
In Österreich gibt es keine Naloxon Ampulle die eine Zulassung für intranasal hat.
Lediglich Nyxoid 1,8 mg Nasenspray ist NUR für die intranasale Gabe freigegeben.

Eigentlich müsste auf jedem RTW Naloxon Ampullen und dieser Nasenspray vorhanden sein wenn man die Off-Label-Use vermeiden möchte. Bis jetzt habe ich aber auf keinem Rettungsmittel in Österreich Nyxoid gesehen (Beim RK Vorarlberg wurde darüber diskutiert, was da rausgekommen ist weiß ich leider nicht).

Weil hier mal wieder das Gespenst „off label use“ umgeht.

Aus der Leitlinie „Medikamentensicherheit bei Kindernotfaellen“

• Für die prähospitale und innerklinische Behandlung von Notfällen bei Kindern sollen
Therapieentscheidungen auf wissenschaftlicher Evidenz und Erfahrung basieren und nicht
allein aufgrund des Zulassungsstatus erfolgen. Ein „Off-Label-Use“ ist nicht unsachgemäß,
illegal oder kontraindiziert, sondern kann die bestmögliche Therapie darstellen. Ein
grundsätzlicher Verzicht auf „Off-Label-Use“ gefährdet Kinder und macht eine sachgemäße
Behandlung unmöglich.

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Eine Person hat sich beim Einsatz verletzt. (Schnittwunde) → UKH Meidling und Unfallmeldung. Und so haben Sie davon erfahren.

Ich kann gut zwischen dem was ich im Forum, und dem was ich im Dienst von mir geben unterscheiden. Das ist so nicht passiert.

Guter Punkt. Das Spielen überlasse ich dennoch anderen wie dem Herrn H beispielsweise.

Ich fahr einfach nur gerne Rettung, weil ich das gerne mache. Mehr nicht. Es ist nicht mein Brotjob und deshalb kann ich mich auch etwas mehr rauslehnen als andere. Das Problem ist halt, dass wenn man mich so frontal angreift, dann muss ich mich wehren.

Und Multimillionär ist zu hoch gegriffen. Sagen wir, ich verfüge über ausreichende finanzielle Mittel.

Das ist auch gut und richtig so, sonst wären die Möglichkeiten der Medikamentenapplikation (generell, nicht im prähospitalen Setting) überschaubar. Dennoch sollte das eine Entscheidung sein, die Ärzte treffen und dann auch dafür gerade stehen.

Das macht’s nicht viel besser, im Gegenteil. Die Plattform ist größer. Jedem von uns sollte klar sein, dass die Organisationen hier mitlesen und jeder von uns entscheidet selbst, wie weit er hier anonym agiert. Und entweder hast du dich entschieden, nicht sehr anonym sein zu wollen oder du bist nicht gut darin, deine Entscheidung diesbezüglich umzusetzen :wink:

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Machen sie ja in dem sie AML freigeben. Das Medikament weiss zum Glück nicht ob es ein Akademiker verabreicht oder nicht

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Dann reden wir eh vom selben.

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Eine Erklärung/Einordnung noch von meiner Seite:

Es sind Medikamente immer nach dem international anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft (=lege artis) zu verabreichen und der deckt sich nicht zwingend mit der Arzneimittelzulassung (das gilt beispielsweise für fast alle Medikamente in Bezug auf Kinder oder bei Schwangeren etc.). Und dieser Standard ergibt sich aus Leitlinien von anerkannten Fachgesellschaften, Journals etc., die etwa die Midazolam-Gabe intranasal in der Notfallmedizin vorsehen.

Das heißt, es ist für den Sani (vereinfacht gesagt) powidl, ob Arzneimittel off label oder nicht verabreicht werden.

Wenn der Arzt Arzneimittel off label verabreicht oder sie Sanis freigibt (Chefarzt in Bezug auf die AML) und dies lege artis ist, spielt die Zulassung (label) keine Rolle (mehr) - für die Sanis sowieso nicht. Mann muss die Medis dann ggf. sogar off label geben, um nicht Gefahr zu laufen, wegen Unterlassung zu haften.

Es geht in der (angewandten) Medizin nicht um die Zulassung, wenn sich standards herausgebildet haben. Sie spielt nur eine Rolle bei ganz neuen Medikamenten, bei denen es noch keine Erfahrungen gibt.

LG

Ja ist bewusst und auch einkalkuliert. Finde es sogar gut, wenn die Orgs hier mitlesen. Die Organisationen sind ja nicht unser (mein) Feind. Eigentlich im Gegenteil. Wir wollen doch alle, dass das System besser wird. Und da tut es ganz gut wenn von den Orgs. auch gesehen wird, was Sanis so denken,

„[…] ich habe Buccolam in Wien noch nirgends gesehen.“

Anmerkung hierzu für diejenigen, die es interessiert:
ASB 921 führt Buccolam auf seinen RTW mit, jedoch nur im Fahrzeugampullarium, nicht im Rucksack (Über den Sinn davon lässt sich natürlich streiten. Selbiges gilt im Übrigen auch für Penthrop, das ebenfalls nicht im Rucksack vorgesehen ist.)

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Ich finde es nicht sehr schlau. Mit den hier geteilten Informationen ist es ein leichtes rauszufinden wer hinter dem Pseudonym steht. Wenn etwas im Wiener Rettungsdienst funktioniert, dann das jeder irgendwen irgendwo kennt…
Es ist ein leichtes rauszufinden, dass an der Geschichte nicht nur die Dosierung für eine eventuelle bukkale Midazolamgabe von 2,5mg für einen 3jährigen falsch ist. In Wirklichkeit ging es eigentlich um gar nix und eigentlich würde wohl auch kein Hahn mehr über irgendwas krähen, wenn man es nicht mit Zwang so zur Eskalation treiben würde, dass das ganze nicht dort blieb wo es hingehört. Man hätte einfach nur ein wenig die Füße stillhalten können… Oder eben auch nicht…
Dann braucht man sich aber leider auch nicht zu wundern…

Die größte Frage die ich mir stelle, ist, warum fährt man ins UKH nachdem man sich bei einer Ampulle geschnitten hat?

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Weil das ein Arbeitsunfall ist. Und meldepflichtig.

Und dann aber gleichzeitig darüber aufregen, warum die Patienten wegen jeden Schas auf die Ambulanz fahren :wink:

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