BIT - ASBÖ St. Georgen

Ist die Infinity V500 überhaupt für den mobilen Betrieb zugelassen?

ich kann mir nicht vorstellen, dass es explizit verboten ist.

Und nachdem es eine Halterung auf der Trage dafür gibt - geh ich mal davon aus.

hier gibt’s Fotos von Innen

notrufnoe.com/2015/06/01/bit/

notrufnoe.com/wp-content/upload … 18-BIT.pdf

youtu.be/1V_eM7y6MbU

Mit Wail Horn :astonished:

Wo sind die Hater Kommentare? :smiley:

Das hat nichts mit Hater zu tun. Es gibt dazu eine ganz klare gesetzliche Regelung.

Gelten übrigens auch für die Polizei:

youtu.be/a_SYWQ5ccq4

Solange es keiner anzeigt wirds jeden wurscht sein

Äpfel und Birnen und so…
Bei deinem Beispielvideo geht es um das abstrahlen von rotem Licht nach vorne, das tut der Bit ja auch nicht.
Und das Horn ist tatsächlich nicht verboten, es gibt keine Rechtsnorm, wie ein Folgetonhorn zu klingen hat. Außer bei Postbussen. Und das ist ja ein BIT wohl eher weniger.

§ 22 KFG:

(6) An den im § 20 Abs. 1 Z 4 angeführten Fahrzeugen, an denen Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht angebracht sind, dürfen Vorrichtungen zum Abgeben von Warnzeichen mit aufeinanderfolgenden, verschieden hohen Tönen außer der im Abs. 5 angeführten Tonfolge des Posthornes angebracht sein, wenn die Vorrichtungen sonst den Bestimmungen des Abs. 1 dritter und vierter Satz entsprechen

Und der 3. Satz des Absatzes 1 lautet:
Sie muß einen gut wahrnehmbaren, nicht auf- und abschwellenden, nicht schrillen Klang haben und auch wirksam betätigt werden können, wenn die Vorrichtung zum Abgeben von optischen Warnzeichen eingeschaltet ist.

Für die Unterscheidung zwischen den Einsatzorganisationen habe ich noch keine Vorschrift gefunden. Wail und Yelp sind aber ganz klar nach dem Gesetz verboten!

Abs. 1 bezieht sich auf jedes Fahrzeug, nennt sich landläufig „Hupe“ und ist für die, die ohne Sonderregelungen aufmerksamkeitsbedürftig sind. So schätze ich, dass auch der BIT eine solche „Hupe“ eingebaut hat, um auf sich aufmerksam zu machen, wenn er gerade nicht sein blaues Licht ausstrahlt.

Hast du den Abs 6 gelesen und verstanden? Abs 6 spricht davon, wie die Warneinrichtung von Einsatzfahrzeugen zur Schallabgabe eben nicht beschaffen sein darf.

Aber vielleicht glaubst ja einem Redakteur des ORF mehr als mir:
orf.at/m/v2/stories/2214983/2215010/

Als ob die Diskussion nicht schon ein-, zwei-, … mehrmals geführt worden wäre.
Jeder der hier rein schaut und sich fürs BIT interessiert, wird wieder einmal schwer enttäuscht.

Der BIT war heute zur Unterstützung des RK in Mödling (mehr Infos auf der FB Seite des RK MD, da habe ich selbst gerade zufällig entdeckt)
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Weiß jemand was mit dem BIT los ist schon fast eine Woche nicht im Dienst.
Unter Tags nur mehr 1 SNAW.
Es gab regelmäßig auch einen 2. SNAW unter Tags.
Am Wochenende überhaupt keine SNAW in der Nacht angemeldet gewesen.

noen.at/st-poelten/samarite … -156636423

So ein System in Betrieb zu nehmen, ohne vorher zu wissen ob es überhaupt bezahlt wird, ist halt auch ein Risiko.

Naja ich lese da in einem Nebensatz dass die Landesklinikenholding sehr wohl zahlt. Das werden also die ganzen Intensivüberstellungen sein. Für Hilfeleistungen bei Schwergewichtspatienten wird er ja auch genommen und da wird (werden) die KK eben wie immer nur die Transportkosten nach bekanntem Km-Zonen-Modell abrechnen wollen. Dann lässt man das halt, und setzt den BIT weiter so ein wie er betitelt ist und lässt sich eben nicht zu jedem schweren Patienten alarmieren.

Wie sie mit den SNAW’s angefangen haben hatten Sie auch keinen Vertrag für SNAW Transporte. Durch die Medien wurde das ganze hochgespielt (und dass der damalige Interhospitltransfer = Bertl alles bekommt). Und siehe da, auf einmal wurden die Transporte gezahlt und die Landesklinikenholding musste alles über 144NNÖ melden.

→ also wird’s nicht lange dauern bis sie eine Lösung zu dem Problem haben.

Na gut wenn ich zu jedem Schwergewichtspatienten mit einem Intensivmediziner und 2 Notfallsanitäter fahre auch kein Wunder.

ist zwar ein bisschen ein Luxus (bez. Spritverbrauch und Haltungskosten) - aber sie könnten den BIT ja als „normalen“ SNAW verwenden.

Oh, das ist kein Risiko aus Dummheit, sondern bewährte Taktik mancher Luft- und Bodenrettungsbetreiber in Österreich. Geht manchmal schief (siehe NAH Gänserndorf, Robin 5), aber immer wieder gut (SNAWs in St. Georgen, etliche ASB-Dienststellen).