BIT - ASBÖ St. Georgen

Ja, hat er (y)

Nachdem die autochtone Bevölkerung und die Staubmantelträgerinnen immer voluminöser werden - sagt die Statistik, so wundert mich dass doch.
In oö haben wir als Mittelding dazu die schwerlast Stryker in einigen Fahrzeugen. :unamused:

Grundsätzlich, stellt sich auch die Frage nach der Indikation von so einem BIT. Wenn mit dem Fahrzeug wirklich nur schwer intensivpflichtige Patienten, die übergewichtig sind und an zahlreichen Maschinen hängen damit befördert werden, dann wird’s schwer mit der Auslastung vom BIT in St. Georgen.
Wenn man jene damit transportiert, wo man mit „ach und krach“ auch im Sprinter fahren kann, schaut’s natürlich auch wieder anders aus :mrgreen:

Kannst Du kurz erklären, was der AIT ist bzw. wofür er eingesetzt wird - den kenn ich tatsächlich noch nicht

Danke!

Werden doch sicher auch „normale“ SNAW Transporte damit machen. Verbraucht vielleicht mehr Sprit, aber dafür ist er halt nicht so schnell → gut fürs Geschäft bei minutengenauer Abrechnung.

danke (da wäre der Danke-Button jetzt wieder praktisch) :wink:

Also wenn man Pech hat NIV mit Oxylog 2000 :smiley: :laughing:

CPAP ohne ASB ist bei einem Oxygenierungsversagen (bzpw Lungenödem) absolut vertretbar. Bei einer hyperkapnischen Versagen (COPD - „Ermüdung“ der Atemmuskulatur) sollte man ASB nutzen. Ich weiß natürlich, dass NIV fast immer als CPAP+ASB verstanden und benutzt wird, aber das muss grundsätzlich nicht so sein.

Wäre CPAP bei der MA70 für Sanitäter freigegeben?

Grade zb beim Lungenödem ist es sicher besser als „nur O2 Gabe“.

Danke, das weiss ich, das war ja auch der Scherz der Aussage, abzielend auf die etwas übertriebene Sparsamkeit, auf einem Sekundärtransportmittel keinen ordentlichen Respirator vorzuhalten und nach der Logik „ist er nicht intubiert, braucht er keinen Respirator“ zu disponieren. Dann steht man auf einer Respiratory-Care-Station (sic!) für einen Sekundärtransport vor einem Patienten mit 15 Pressure Support und bekommt vom AIT einen Oxylog 2000 angeboten – soviel zum Standard. Ich habe dankend abgelehnt habe und damit war das NEF für 1 1/2 Stunden blockiert, bis dann doch der BIT mit dem Oxylog 3000 angerückt kam …

Kurzum, ein Transferfahrzeug auf „IMCU-Niveau“ (arterielle Druckmessung, Perfusoren, …) ohne anständiges Beatmungsgerät ist … sehr sparsam. Und „nicht-intubiert“ heisst eben nicht „nicht beatmet“.

Da folgende Frage:

noch nicht beantwortet wurde (oder ich habe es übersehen):

NNÖ hat einen Beitrag zum Thema BIT verfasst.

Wobei die Angabe der SITS-Heavystar falsch ist, es sind 400kg Gesamtgewicht (Patient + Geräte) und nicht nur Patientengewicht.

heute.at/oesterreich/niedero … --46008115

auch die Heute berichtet über den BIT

Recht viel fährt er derzeit ja nicht :sunglasses:

Ist die Infinity V500 überhaupt für den mobilen Betrieb zugelassen?

ich kann mir nicht vorstellen, dass es explizit verboten ist.

Und nachdem es eine Halterung auf der Trage dafür gibt - geh ich mal davon aus.

hier gibt’s Fotos von Innen

notrufnoe.com/2015/06/01/bit/

notrufnoe.com/wp-content/upload … 18-BIT.pdf

youtu.be/1V_eM7y6MbU

Mit Wail Horn :astonished:

Wo sind die Hater Kommentare? :smiley:

Das hat nichts mit Hater zu tun. Es gibt dazu eine ganz klare gesetzliche Regelung.

Gelten übrigens auch für die Polizei:

youtu.be/a_SYWQ5ccq4

Solange es keiner anzeigt wirds jeden wurscht sein

Äpfel und Birnen und so…
Bei deinem Beispielvideo geht es um das abstrahlen von rotem Licht nach vorne, das tut der Bit ja auch nicht.
Und das Horn ist tatsächlich nicht verboten, es gibt keine Rechtsnorm, wie ein Folgetonhorn zu klingen hat. Außer bei Postbussen. Und das ist ja ein BIT wohl eher weniger.

§ 22 KFG:

(6) An den im § 20 Abs. 1 Z 4 angeführten Fahrzeugen, an denen Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht angebracht sind, dürfen Vorrichtungen zum Abgeben von Warnzeichen mit aufeinanderfolgenden, verschieden hohen Tönen außer der im Abs. 5 angeführten Tonfolge des Posthornes angebracht sein, wenn die Vorrichtungen sonst den Bestimmungen des Abs. 1 dritter und vierter Satz entsprechen

Und der 3. Satz des Absatzes 1 lautet:
Sie muß einen gut wahrnehmbaren, nicht auf- und abschwellenden, nicht schrillen Klang haben und auch wirksam betätigt werden können, wenn die Vorrichtung zum Abgeben von optischen Warnzeichen eingeschaltet ist.

Für die Unterscheidung zwischen den Einsatzorganisationen habe ich noch keine Vorschrift gefunden. Wail und Yelp sind aber ganz klar nach dem Gesetz verboten!