Nachdem die autochtone Bevölkerung und die Staubmantelträgerinnen immer voluminöser werden - sagt die Statistik, so wundert mich dass doch.
In oö haben wir als Mittelding dazu die schwerlast Stryker in einigen Fahrzeugen.
Grundsätzlich, stellt sich auch die Frage nach der Indikation von so einem BIT. Wenn mit dem Fahrzeug wirklich nur schwer intensivpflichtige Patienten, die übergewichtig sind und an zahlreichen Maschinen hängen damit befördert werden, dann wird’s schwer mit der Auslastung vom BIT in St. Georgen.
Wenn man jene damit transportiert, wo man mit „ach und krach“ auch im Sprinter fahren kann, schaut’s natürlich auch wieder anders aus
Werden doch sicher auch „normale“ SNAW Transporte damit machen. Verbraucht vielleicht mehr Sprit, aber dafür ist er halt nicht so schnell → gut fürs Geschäft bei minutengenauer Abrechnung.
CPAP ohne ASB ist bei einem Oxygenierungsversagen (bzpw Lungenödem) absolut vertretbar. Bei einer hyperkapnischen Versagen (COPD - „Ermüdung“ der Atemmuskulatur) sollte man ASB nutzen. Ich weiß natürlich, dass NIV fast immer als CPAP+ASB verstanden und benutzt wird, aber das muss grundsätzlich nicht so sein.
Wäre CPAP bei der MA70 für Sanitäter freigegeben?
Grade zb beim Lungenödem ist es sicher besser als „nur O2 Gabe“.
Danke, das weiss ich, das war ja auch der Scherz der Aussage, abzielend auf die etwas übertriebene Sparsamkeit, auf einem Sekundärtransportmittel keinen ordentlichen Respirator vorzuhalten und nach der Logik „ist er nicht intubiert, braucht er keinen Respirator“ zu disponieren. Dann steht man auf einer Respiratory-Care-Station (sic!) für einen Sekundärtransport vor einem Patienten mit 15 Pressure Support und bekommt vom AIT einen Oxylog 2000 angeboten – soviel zum Standard. Ich habe dankend abgelehnt habe und damit war das NEF für 1 1/2 Stunden blockiert, bis dann doch der BIT mit dem Oxylog 3000 angerückt kam …
Kurzum, ein Transferfahrzeug auf „IMCU-Niveau“ (arterielle Druckmessung, Perfusoren, …) ohne anständiges Beatmungsgerät ist … sehr sparsam. Und „nicht-intubiert“ heisst eben nicht „nicht beatmet“.
Äpfel und Birnen und so…
Bei deinem Beispielvideo geht es um das abstrahlen von rotem Licht nach vorne, das tut der Bit ja auch nicht.
Und das Horn ist tatsächlich nicht verboten, es gibt keine Rechtsnorm, wie ein Folgetonhorn zu klingen hat. Außer bei Postbussen. Und das ist ja ein BIT wohl eher weniger.
(6) An den im § 20 Abs. 1 Z 4 angeführten Fahrzeugen, an denen Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht angebracht sind, dürfen Vorrichtungen zum Abgeben von Warnzeichen mit aufeinanderfolgenden, verschieden hohen Tönen außer der im Abs. 5 angeführten Tonfolge des Posthornes angebracht sein, wenn die Vorrichtungen sonst den Bestimmungen des Abs. 1 dritter und vierter Satz entsprechen
Und der 3. Satz des Absatzes 1 lautet:
Sie muß einen gut wahrnehmbaren, nicht auf- und abschwellenden, nicht schrillen Klang haben und auch wirksam betätigt werden können, wenn die Vorrichtung zum Abgeben von optischen Warnzeichen eingeschaltet ist.
Für die Unterscheidung zwischen den Einsatzorganisationen habe ich noch keine Vorschrift gefunden. Wail und Yelp sind aber ganz klar nach dem Gesetz verboten!