Aktuelles aus Wien

Schauen aus wie die Müllmänner bei uns.

Warum um solche Dinge immer so ein Aufsehen gemacht wird (vergleichbar mit Fahrzeugtyp und Beklebung vom NEF)

…Sichtbarkeit passt, halbwegs komfortabel und funktionell werden sie wohl auch sein…
Also versteh i die Aufregung net

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Vom Bild ausgehend ist es schwer zu unterscheiden: Ist das wirklich das „Straßenarbeiter-Orange“ oder doch eher Tagesleuchtrot?
http://www.nunda.de/shop/product_info.php?products_id=68 Qualitativ sicher gute Kleidung, und mit dem Tagesleuchtrot wird man glaub ich nicht so schnell mit einem MA48er verwechselt :wink:

Das ist (Tagesleucht) Rot - IMHO die selbe Farbe wie bei der JUH. Wir haben nämlich die 4002/Modell NRW von Niemöller&Abel.

Und wiedereinmal topaktuell in den Medien (ORF/PROFIL…)

Quelle: wien.orf.at

Quelle: Profil.at-Österreich

„…im Schnitt träfe die Berufsrettung innerhalb von acht bis zwölf Minuten am Einsatzort ein, was ein europäischer Spitzenwert sei.“ Und was hat diese Passage letztlich mit der Qualität der notärztlichen Versorgung zu tun?? Für mich klingt das wieder einmal nach dem Versuch, sich selbst die Scheuklappen anzulegen und so zu tun, als wäre ohnehin alles super. Gemäß dem allseits bewährtem Motto „Na aber bisher hat’s ja eh perfekt funktioniert, warum sollten wir jetzt was ändern?“. Und ich glaube ich kann für jeden hier sprechen, der im RD in Wien tätig ist, dass es kein Geheimnis und auch keine Neuheit ist, dass wir in Wien schlichtweg zu wenig Notärzte im Dienst haben. Der steigende Altersschnitt bei gleich bleibender oder gar schrumpfender Zahl an Ärzten wird diesem Konfliktpunkt wohl eher kaum förderlich zu Gute kommen…

Ich verstehe auch bis heute nicht, warum ein Pressesprecher der MA70 dazu genötigt wird, diese Dinge immer schön zu reden, bzw. zu dementieren, anstatt zu rufen: „Ja, stimmt! Gebt uns mehr Geld, damit wir die Notärzte endlich entsprechend bezahlen können, ansonsten bricht das Notarztsystem bald zusammen!“

Joa, wenn dann aber in jeder Pressemeldung mit dem mittlerweile bereits völlig ausgelutschtem „Wir sind in nur 8-12 Minuten an jedem Notfallort“ aufgewartet wird, muss das ja sogar jenen Personen, welche sich bisher nicht allzu intensiv mit dieser Materie befasst haben, ein wenig spanisch vorkommen. Ich meine, diese selbstbeweihräuchernde Aussage wird doch mittlerweile in jeder Meldung mindestens einmal in den Raum geworfen, egal ob sie, wie in diesem Beispiel, komplett aus dem Kontext fällt, oder wenigstens noch so halbwegs mit dem ursprünglichem Thema in Zusammenhang steht. Ich bin es halt irgendwie schon ziemlich leid, wenn in solchen Sachen immer nach politischem statt sozialem Interesse gehandelt wird, aber vielleicht bin ich ja auch einfach zu naiv um das zu verstehen…

So ist es wohl.

Angeblich hat die MA70 ja die Pläne für den dipl. NFS (als 3-jährige Ausbildung) in der Schublade liegen. Das wäre sicher gscheit - wird allerdings wohl am RK (beziehungsweise dem „Ehrenamtlichenwesen“) scheitern…

Bitte welche Turnusärze sollen dann Notarztdienst versehen? Turnus läuft ja auch aus!

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[Dampf ablassen]Die Wiener Politik (die führende Politik) hat ja jahrzehntelang getrommelt - „Jedem Wiener sein Notarzt“…
Daher sind wir mit dem NAW auch in der Vergangenheit zu Einsätzen gefahren, wo man an der Leitstelle schon zu zweifeln beginnen darf.
Zahnschmerzen um 03:00 oder gehende Patienten mit Grippe seit 1 Woche und natürlich die ständige und nie beseitigte Verwechslung mit
dem Ärztefunkdienst.
Schon auf den Notfallklebern in den Gemeindebauten am schwarzen Brett steht und stand immer Rettung- und Krankenbeförderung 144,
Notarzt 144, Ärztenotdienst 141… Wer bitte soll der Ärztenotdienst sein, der am Freitag Nachmittag kein Telefon abhebt…[/#Dampf ablassen]

Es wird nicht richtig, nur weil es immer wieder behauptet wird. Es steht der MA70 frei, jederzeit einen 3-jährigen NFS-Kurs abzuhalten. Das Gesundheitsministerium betont bei jeder Gelegenheit, dass die Vorgabe durch die SanAV Mindestanforderungen sind. Niemand hindert die MA70 daran, die Mindestanforderungen zu übertreffen und 50 Medikamente auf die Liste 1 zu schreiben. Alles kein Problem. Sie müssten den Kurs nur hinkriegen, das durch die Personalvertretung kriegen und überhaupt erst das Budget dafür freischaufeln.

Nicht an allem ist das RK schuld. :wink:

leibschüsselfahrer: Aber die Kompetenzen dürfen trotzdem nicht erhöht werden, à la Thoraxdrainage etc.? Was würde dann ein 3-jähriger NFS bringen? Nur damit wir keine Docs mehr brauchen oder wie?

Es müssen ja nicht gleich Thoraxdrainagen sein :wink:
aber zur Entlastung der Notärzte hätte so ein 3-Jahre-NFS mit erweiterten Arzeimittellisten schon was gutes, da bräucht man nicht mal eine Gesetzesänderung oder die Freigabe vom Minister

Na grundsätzlich habt ihr schon recht: eine Erweiterung der Maßnahmen wie z.B. Thorax-Entlastungspunktion würde wohl eine neue Notfallkompetenz erfordern (die übrigens vom BM f. Gesundheit im Verordnungsweg erlassen werden kann - keine Gesetzesänderung notwendig). Ich denke nur, dass auch ohne diese zusätzliche Verordnung im bestehenden System noch extrem viel drin wäre.

Wenn alles ausgereizt ist, was derzeit geht, dann lässt das Gesundheitsministerium sicher mit sich reden. Derzeit stehen sie am Standpunkt, dass eine Erweiterung nicht erforderlich ist, weil nicht einmal der bestehende Rahmen ausgenützt wird - auch nicht von der MA70.

Zum Beispiel? Ich kenn mich einfach zu wenig aus und frag jetzt so naiv.

Bräuchte man überhaupt eine SanG-Änderung für so „minimal“ invasive Maßnahmen wie die Entlastungspunktion (im Verhältnis zu Koniotomie/ Thoraxdrainage); würde das nicht zu „lebensrettende Sofortmaßnahmen“ zählen?

Meines Erachtens braucht man eine Änderung. Das ist nicht minimalinvasiv, das ist (Verhältnismäßig) sehr invasiv. Ist ja die Punktion einer Körperhöhle.

Ist eine klassische ärztliche Maßnahme - da braucht man sicherlich eine gesetzliche Änderung. Ist ja auch ein Größenschluss - wenn man sogar für einen PVK eine Kompetenz braucht, dann wird man jedenfalls für eine Thorxpunktion eine brauchen.

Also bitte nicht ausprobieren :wink:

Hab ich nicht vor :slight_smile:
Es gab das gerücht dass die ma 70 auch den io zugang für nkvs freigegeben hatte.
Frage 1: stimmt das?
Frage 2: war das rechtens?

  1. keine Ahnung
  2. man kann meinen wenns ned verboten ist ist es erlaubt. Ich wäre da anderer Meinung und würde es wieder mit den Größenschluss lösen. Man muss halz zwischen SanG und allgemeinen Zivilrecht unterscheiden. Eine Delegation (die dann rechtlich auf die Kappe des delegierenden Arztes - Gehilfenhaftung) geht ist immer möglich, auch wenn die konkrete Maßnahme vl verwaltungsrechtlich verboten ist. Würde dann aber wieder sagen, dass Gesetz über Weisung steht und es somit keine Konsequenz gibt, wenn sich ein Sani weigert (gesetzwidrige Weisung, kein Notstand).