Zahl der Notarztstandorte könnte reduziert werden

Merkt man dann aber auch an der Qualität der NFS die dort am NEF sind.

Gibt auch im Steirerland so einige Bezirke wo das NEF alle heiligen Zeiten mal ausfährt und da spürte es schon extrem, wenn du als “frischer” NKV am Auto mehr kannst als der NEF-Chauffeur der das ganze schon 20 Jahre macht.

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Naja, ein NEF Wien oder RTW Wien, der rund 10 Rucker pro 12h macht… Klar haben die Leute dort eine Routine, die andere nicht haben. Am Wiener NEF fährtst Du am Tag 1-2x zu einer CPR. Und am RTW alle 3-4 Wochen mal. - Da bekommt man eine ganz andere Routine.

Es ist ein Patientenkontakt. Bedeutet, dass Du ein Primary assessment machst. Auch wenns dann Bauchweh seit 2 Wochen ist, Du untersuchst den Patienten. Schon alleine wegen der Möglichkeit der Belassung. Insofern ist es irrelevant ob indiziert oder nicht.

Das Land NÖ war leider auch zurückhaltend mit anderen Möglichkeiten die NFS Praxis zu bekommen und hat viel Überzeugungsarbeitet benötigt. Deshalb hat der Schritt Stundendokumentation am RTW-C eine Zeit gebraucht und ab Herbst dürfen auch Einsätze nach einem Triagemuster dokumentiert werden, auch wenn zu keinem Zeitpunkt ein Notarzt beim Paitenten war.

Das Land NÖ hat damit nix zu tun. Das ist im Bundesgesetz klar geregelt. Das ist das RK, also eine Organisationsinterne Regel.

Ja so kommt man auch auf Zahlen

In einem Praktikum geht es darum alles zu sehen, zu riechen, zu spüren und wahrzunehmen. Ich kann nur lernen, wenn ich Patientenkontakt habe. - Sonst eben lerne ich gar nix.

Also, jeder Patientenkontakt in einem Praktikum ist besser als herumsitzen auf der Dienststelle.

Können wir uns darauf einigen?

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Die Modulordnung muss durch den Landeshauptmann freigeben werden. Wenn der sagt nein, dann kannst als RK im Kreis tanzen, es ändert nix.

Die Modulordnung ist ein Rechtstext mit ca. 3-4 Seiten, in welchem die rechtlichen Rahmenbedingungen definiert werden. Und diese werden auf rechtmäßigkeit, nicht jedoch auf Inhalt geprüft.

Und nein, das ist keine “Ermessensentscheidung”. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Ausbildung zu genehmigen. - Selbst wenn der / die Landeshauptmann das nicht will.

Österreich ist immer noch ein Rechtsstaat. Und selbst bei einem negativen Bescheid hat man Rechtsmittel. Den VwGH.

Bitte erzähl mir nix von Bescheiden und wie man diese erlangt und wer das macht. Weil, da kenn ich mich dezent gut aus.

Es ändert nichts an der Tatsache, dass das Land NÖ den Text “eine praktische Ausbildung in Notarztsystemen einschließlich Notarzteinsatzfahrzeugen” bisher so gesehen hat, es muss immer ein Notarzt beim Einsatz dabei sein damit es als praktische Ausbildung zählt. Es gehen auch RTW Einsätze aber eben nur wenn der Notarzt vor Ort ist.

Nun wird das zum Glück geändert.

Und das solls von mir an der Stelle zum OT nun auch gewesen sein.

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Also bei FH-Studenten, welche die NFS-Ausbildung über die FH absolvieren war und ist keine Dokumentation von Einsätzen notwendig. Da zählen Stunden am RTW(-C) genau so, vollkommen egal was und wieviel davon gemacht wird (und ob ein NA dabei ist oder nicht).

Und die zuständige Behörde ist die selbe. Also kann es schonmal nicht “am Land” liegen, sonst müsste auch die FH das gleiche Problem haben (gehabt haben).

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Nochmals.

Du verwechselst das Land NÖ mit dem RK. Das ist eine Organisationsinterne Regelung des RK.

Beim ASB NÖ kannst Du auch am RTW dein Praktikum machen. Die haben auch Bescheide. Gleiches in OÖ. ASB erlaubt Praktika am RTW, RK nur am NEF.

Die Leute auf der FH St.Pölten machen die Praktika am RTW-C. Auch die FH hat einen Bescheid vom Land NÖ.

Und juristisch ist diese Sichtweise nicht haltbar und auch nicht wirklich argumentierbar, weil eben sehr eindeutig.

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BTT.

In Deutschland gab es eine Studie, welche den Benefit des NA beim ACS beleuchtet hat. Mit einem überraschenden Ergebnis.

Die Inzidenz notärztlicher Maßnahmen bei ACS-Patientinnen ist gering. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass nicht alle ACS-Fälle eine notärztliche Versorgung erfordern. Jedoch sollten Patient.innen mit reduzierter Bewusstseinslage, Zyanose oder Atemstillstand weiterhin zeitnah durch Notärztinnen behandelt werden.

Übersetzt heisst das: Wenn der Patient “im Eck” ist, dann NA. Ansonsten nicht indiziert.

Hier der Link zur Studie. Sample war über 10.000, ist also durchaus aussagekräftig.

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morgen ist Pressekonferenz

Keine Änderung zu den von Anfang kommunizierten Stützpunkten.

Presseaussendung der Landesregierung.

Das ist jetzt glaub ich die schriftliche Version vom Fernsehbeitrag. Da geht es fachlich doch etwas mehr in die Tiefe.

EDIT: Der Beitrag heißt jetzt “Mehr Kompetenzen für Notfallsanitäter”. Offenbar gibt es da einen neuen Inhalt unter der gleichen URL und die Vorschau im Forum zeigt noch den alten Inhalt an.