Ich habe heute mit Benedict Grabner e-Mails ausgetauscht.
Die Kollegen in OOE sind nun auch schon dran und eruieren die „Lage“ in OOE.
Der Druck wird definitiv größer. Es wird einfach Zeit, dass die HiORGs, im speziellen das RK endlich das alte SAN-G mit Leben erfüllt.
Wir brauchen gar kein neues Gesetz. Einfach das was der Gesetzgeber damals wollte durchsetzen.
Ja, es wäre schön wenn das was im aktuellen SanG möglich ist flächendeckend umgesetzt werden würde. Dennoch wird an einer grundlegenden Überarbeitung / Neufassung des SanG kein Weg vorbei führen.
Selbst unsere best ausgebildeten Sanis sind durch den geringen formalen Ausbildungsstand immer am kürzeren Ast. Sei es beim Berufsschutz oder wenn einer vorm Richter steht und eine mögliche Fehlentscheidung rechtfertigen muss.
Die Diskussion hätte es schon vor 10 Jahren gebraucht. Dann würde man nämlich wissen dass die Ausbildungsdauer selbst zum NKI in keinem Verhältnis zu der hohen Verantwortung steht und auch weder eine Durchlässigkeit zu anderen Berufsgruppen, keine europäische Anerkennung und vorallem kein Berufsschutz gegeben ist.
Also wir brauchen unbedingt ein neues Gesetz !
Realistischerweise brauchts halt einen Schritt vor dem anderen. Die Politik wird sich nicht um ein neues Gesetz bemühen wenn man im alten noch nicht an die Grenzen anstößt.
Kommt schon noch alles…
Man braucht kein neues SanG. Man muss nur die entsprechenden Landesgesetze anpassen. Dadurch kann der „Auftraggeber“ (in den meisten Fällen das Land) dann mehr verlangen und die beauftragte Organisation muss liefern.
Das SanG als Bundesgesetz und ist mit der SanAV die Grundlage der Ausbildung von uns Sanitätern. Das ist ein Berufsgesetz wie das GuKG, was soll das Land hier beeinflussen können ? Und wenn du den unsäglichen Föderalismus noch fördern möchtest na gute Nacht.
Ja das wäre aber zu wenig. Dazu gabs 20 Jahre die Möglichkeit. Jetzt sind wir gscheiter und wissen dass wir Änderungen vorallem auch in der SanAV auf Bundesebene brauchen.
Schön dass sie schön langsam die Notwendigkeit von Fachkräften erkennen, aber dann nutzen wir die Gelegenheit und Machens gleich anständig. Und nein ein Studium ist nicht notwendig, aber ich möchte mit Berufsschutz in Pension gehen. Das ist das geringste was mir geboten werden sollte bei der Verantwortung die ich täglich trage.
Man braucht eine dreijährige Ausbildung um jemand die Haare schneiden zu dürfen.
Sich bei also bei Personal, dass eigenständig gewisse invasive Maßnahmen setzen soll und Medikamente verabreichen soll mit ca. einem halben Jahr Vollzeitäquivalent Ausbildung zufrieden zu geben ist schon etwas dürftig.
Ob es dafür ein „neues“ SanG oder nur eine grundlegende Überarbeitung des Aktuellen bedarf ist mir genauso egal wie ob bestehenden Ausbildungsstufen einfach deutlich aufgewertet werden oder ob sie im wesentlichen gleich bleiben und dafür ein Diplomsanitäter/Paramedic/Wunderwuzi als höchste Kompetenz dazu kommt. Wichtig ist das jemand mit einer fundierten Ausbildung beim Patienten steht.
Ich tendiere auch eher zu einer Aktualisierung/Neufassung des SanG.
Die Organisationen haben es in den letzten 20 Jahren nicht geschafft das aktuelle Gesetz voll auszunutzen und jetzt soll nur dieses Ziel erreicht werden?
Dann dauert es 5 Jahre bis wir das aktuelle SanG voll ausnutzen und wir werden dann trotzdem immer noch Meilenweit von den umliegenden Staaten entfernt sein
Ich möchte den unsäglichen Föderalismus nicht weiter fördern, er ist aber leider Realität in Ö und ich hab da noch ein paar andere Sachen auf Lager als den Rettungsdienst .
Das bestehende SanG reicht mMn aus. Wenn du einen Chefarzt hast, der dir als NFx Operationen erlauben würde, dann kann man das heutzutage auch schon machen.
Wenn du mehr Ausbildung in den NFS Kurs stecken willst kannst du das auch jetzt schon machen.
§ 13. Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen kann entsprechend dem Stand der medizinischen Wissenschaft weitere Notfallkompetenzen sowie Zusatzbezeichnungen (§ 22 Abs. 2) festlegen und bestimmen, welche Ausbildung für die jeweilige Anwendung erforderlich ist.