Also ganz so eindeutig, dass man da wirklich ansteht, ist es aber auch nicht. Laut AML-Sammelthread hat die Voest BTM freigegeben. Auch Halmich sieht das als durchaus möglich an (bzw. aktuell nicht definitiv ausgeschlossen), würde aber eine Klarstellung diesbezüglich anregen. Siehe Suchtmittelgabe durch Notfallsanitäter und Stellungnahme zum Rechtsrahmen der Arzneimittelgabe
durch SanitäterInnen nach SanG
Und bei den JUH ist der IO-Zugang im Zuge der Reanimation freigegeben (bei den ACN afaik auch, aber hier beruft man sich evtl. (auch zusätzlich) auf das GuKG.