mich würde interessieren wie in euren Organisationen die Anwendung der AML abläuft. Wen, wie verständigt ihr? Was habts ihr da für Prozesse?
Bei RK Stmk ist das ganze ja noch nicht komplett gelöst und es gibt wohl recht viel Unsicherheit deswegen.
Möchte gern wissen wie es in den anderen LVs und Organisationen gemacht wird.
Vorangehende Verständigung des Notarztes bei Notfallkompetenzanwendung gem. SanG § 11 Abs. 3 Z 3
Die vom Gesetz in § 11 (1) SanG geforderte Verständigung des Notarztes ist von der Anforderung eines Notarztmittels zu unterscheiden. Die Verständigung ist jedenfalls gewährleistet, wenn zum Einsatz ein Notarztmittel primär von der Leitstelle entsendet wurde oder von der medizinisch verantwortlichen Einsatzkraft (z.B. NKV) nachalarmiert wurde. In diesem Fall ist vor der Notfallkompetenzanwendung keine Kontaktaufnahme mit dem anfahrenden Notarztmittel oder der Leitstelle erforderlich. Die Verständigung des Notarztes kann seit Dezember 2022 rechtssicher und korrekt dokumentiert über das Betätigen einer Schaltfläche in LeoDok und/oder ESApp erfolgen. Die Betätigung löst eine Nachricht an den ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) aus. Die Beiziehung eines Telenotarztes / einer Telenotärztin (TNA) kann ebenso als Verständigung des Notarztes iSd SanG betrachtet werden.
Zusammenfassend stehen im Roten Kreuz Niederösterreich folgende vier Möglichkeiten der Verständigung des Notarztes bei Notfallkompetenzanwendung zur Verfügung:
Ein Notarztmittel wird bei der initialen Einsatzalarmierung als Ressource entsendet
Ein Notarztmittel wird im Verlauf der Behandlung nachgefordert
Die Verständigung im digitalen Dokumentationssystem LeoDok des Leitstellenbetreibers Notruf NÖ GmbH
Durch Beiziehung eines Telenotarztes / einer Telenotärztin
Ob ein Notarztmittel angefordert wird, hängt vom Patient:innenzustand ab, nicht von einer Notfallkompetenzanwendung.
AML1 natürlich keine Verständigung da nicht notwendig, AML2 etliche Optionen die in der Praxis sehr gut und reibungslos funktionieren. Bei der Verständigung via App bekommt der Chefarzt/ein Mailverteiler eine Information und stichprobenartig werden Einsatz kontrolliert und Mannschaften kontaktiert.
Rk Burgenland: Nachforderung des NAs über die Leitstelle. Das wars dann. Wobei angeblich ab 2025/26 ein 24/7 Telenotarzt kommen soll der das dann auch telefonisch übernimmt.
Die jetztige Lösung gefällt mir gar nicht, da mmn. viele NK-Anwendungen dadurch blockiert werden.
Hach, das waren Zeiten, wo man bei Arzneimittelgabe und/oder Zugang primär daran gedacht hat, ob man dafür einen Notarzt aufwecken/holen soll und nicht, obs gut für den Patienten ist.
Bei mir ist eher das Problem dass bei uns zu 99% der NAH kommt und wegen Penthrop und Paracetamol forder ich den nicht an. Inklusive Polizeieskorte und Aufruhr in der ganzen Nachbarschaft.
Dann halt wie früher Zähne zusammenbeißen beim Umlagern.
Wenns wirklich dramatisch ist, dann stellt sich die Frage aber eh nicht.
Es tut mir ja eh um die Patienten leid aber es gibt keine andere Lösung. Ich hab auch keine Telefonnummer wo ich eventuell den Notarzt anrufen könnte.
Versteh mich nicht falsch. Ich find es auch traurig. Aber ich kann es nicht ändern. Ich könnte bewusst gegen unsere Vorschriften verstoßen…dann wäre ich aber nicht mehr lange Sani bei uns im LV.
In NÖ: wenn du die nkv anwendest/ Medis der AML2 applizierst musst du via App den Notkompetenzanwendungsbutton anklicken, somit erhält der Chefarzt / Abteilung Ausbildung LV eine Mail und kann stichprobenartig oder gezielt die Einsatzdoku einsehen.
Ich hatte Jänner bis Juni 60 NK Anwendungen (also Solo RTW, kein NEF mitalarmiert, keines nachgefordert- sonst müsste ich ja die NK nicht auslösen), das war damals die zweithäufigste Anwendung in NÖ.
Einen Zugang bekommt übrigens fast jeder Notrufpatient den ich hospitalisiere, und jetzt mit Metamizol und Co schicken sie uns auch die ACN nicht mehr zur Schmerztherapie hinterher, ich denke das war auch unter anderem ein Beweggrund für das Vorpreschen beim Aufblasen der AML in Nö
Eh nicht, aber doch schon einige Jahre, ist eine wesentliche Grundlage fuer die Ausübung der jetzigen AML und Weiterentwicklung darf ja auch mal gelobt werden, gö
Mir kommt vor jeder Bezirk hat so seine eigenen „Regeln“ konstruiert. Das Feedback zu den Anwendungen ist teilweise eigenartig. Persönlich hab ich bis jetzt für Fälle bei denen Methoxyfluran ausreichend zur Schmerzlinderung war einfach nachgefordert und storniert. Für alle anderen Fälle nie storniert, hab ich dann schon lieber jemanden beim Patient für den Transport bzw die Absegnung vom NA, dass es ohne ihn geht und RS für den Transport ausreichend ist, auch wenn eine Medikation vorliegt.
Über die Leitstelle nachfordern, man könnte dann erst das NEF informieren (also telefonisch direkt beim NEF anrufen), oder es halt kommen lassen. Die Verständigung, also die reine information, über die Leitstelle wird nicht gemacht, es kann nur nachgefordert und direkt informiert werden oder storniert. Ein Handlungsablauf der das alles definieren soll, wurde zwar versprochen und es wird auch in der aktuellen AML-Stmk auf einen Handlungsablauf verwiesen, dieser wurde aber noch nicht veröffentlicht.
Ktn: Anruf bei der Leitstelle „Hey ich leg einen Zugang und applizier dies und das“ - diese schickt dann dem diensthabenden Notarzt im Bezirk eine stille Pagermeldung mit der Anwendung. Verpflichtend nachfordern müssen wir nicht, wir könnten auch den NA stornieren und td NKV anwenden.
Eigendlich brauchst du auch garnicht sagen was du machst.
Einfach anrufen, sagen das du NKV anwendest und ob du das NEF brauchst oder nicht.
Das war es dann auch schon wieder.
Und nicht vergessen nacher das online Protokoll auszufüllen.