mich würde interessieren wie in euren Organisationen die Anwendung der AML abläuft. Wen, wie verständigt ihr? Was habts ihr da für Prozesse?
Bei RK Stmk ist das ganze ja noch nicht komplett gelöst und es gibt wohl recht viel Unsicherheit deswegen.
Möchte gern wissen wie es in den anderen LVs und Organisationen gemacht wird.
Vorangehende Verständigung des Notarztes bei Notfallkompetenzanwendung gem. SanG § 11 Abs. 3 Z 3
Die vom Gesetz in § 11 (1) SanG geforderte Verständigung des Notarztes ist von der Anforderung eines Notarztmittels zu unterscheiden. Die Verständigung ist jedenfalls gewährleistet, wenn zum Einsatz ein Notarztmittel primär von der Leitstelle entsendet wurde oder von der medizinisch verantwortlichen Einsatzkraft (z.B. NKV) nachalarmiert wurde. In diesem Fall ist vor der Notfallkompetenzanwendung keine Kontaktaufnahme mit dem anfahrenden Notarztmittel oder der Leitstelle erforderlich. Die Verständigung des Notarztes kann seit Dezember 2022 rechtssicher und korrekt dokumentiert über das Betätigen einer Schaltfläche in LeoDok und/oder ESApp erfolgen. Die Betätigung löst eine Nachricht an den ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) aus. Die Beiziehung eines Telenotarztes / einer Telenotärztin (TNA) kann ebenso als Verständigung des Notarztes iSd SanG betrachtet werden.
Zusammenfassend stehen im Roten Kreuz Niederösterreich folgende vier Möglichkeiten der Verständigung des Notarztes bei Notfallkompetenzanwendung zur Verfügung:
Ein Notarztmittel wird bei der initialen Einsatzalarmierung als Ressource entsendet
Ein Notarztmittel wird im Verlauf der Behandlung nachgefordert
Die Verständigung im digitalen Dokumentationssystem LeoDok des Leitstellenbetreibers Notruf NÖ GmbH
Durch Beiziehung eines Telenotarztes / einer Telenotärztin
Ob ein Notarztmittel angefordert wird, hängt vom Patient:innenzustand ab, nicht von einer Notfallkompetenzanwendung.
AML1 natürlich keine Verständigung da nicht notwendig, AML2 etliche Optionen die in der Praxis sehr gut und reibungslos funktionieren. Bei der Verständigung via App bekommt der Chefarzt/ein Mailverteiler eine Information und stichprobenartig werden Einsatz kontrolliert und Mannschaften kontaktiert.
Hach, das waren Zeiten, wo man bei Arzneimittelgabe und/oder Zugang primär daran gedacht hat, ob man dafür einen Notarzt aufwecken/holen soll und nicht, obs gut für den Patienten ist.
In NÖ: wenn du die nkv anwendest/ Medis der AML2 applizierst musst du via App den Notkompetenzanwendungsbutton anklicken, somit erhält der Chefarzt / Abteilung Ausbildung LV eine Mail und kann stichprobenartig oder gezielt die Einsatzdoku einsehen.
Ich hatte Jänner bis Juni 60 NK Anwendungen (also Solo RTW, kein NEF mitalarmiert, keines nachgefordert- sonst müsste ich ja die NK nicht auslösen), das war damals die zweithäufigste Anwendung in NÖ.
Einen Zugang bekommt übrigens fast jeder Notrufpatient den ich hospitalisiere, und jetzt mit Metamizol und Co schicken sie uns auch die ACN nicht mehr zur Schmerztherapie hinterher, ich denke das war auch unter anderem ein Beweggrund für das Vorpreschen beim Aufblasen der AML in Nö
Mir kommt vor jeder Bezirk hat so seine eigenen „Regeln“ konstruiert. Das Feedback zu den Anwendungen ist teilweise eigenartig. Persönlich hab ich bis jetzt für Fälle bei denen Methoxyfluran ausreichend zur Schmerzlinderung war einfach nachgefordert und storniert. Für alle anderen Fälle nie storniert, hab ich dann schon lieber jemanden beim Patient für den Transport bzw die Absegnung vom NA, dass es ohne ihn geht und RS für den Transport ausreichend ist, auch wenn eine Medikation vorliegt.
Über die Leitstelle nachfordern, man könnte dann erst das NEF informieren (also telefonisch direkt beim NEF anrufen), oder es halt kommen lassen. Die Verständigung, also die reine information, über die Leitstelle wird nicht gemacht, es kann nur nachgefordert und direkt informiert werden oder storniert. Ein Handlungsablauf der das alles definieren soll, wurde zwar versprochen und es wird auch in der aktuellen AML-Stmk auf einen Handlungsablauf verwiesen, dieser wurde aber noch nicht veröffentlicht.
Ktn: Anruf bei der Leitstelle „Hey ich leg einen Zugang und applizier dies und das“ - diese schickt dann dem diensthabenden Notarzt im Bezirk eine stille Pagermeldung mit der Anwendung. Verpflichtend nachfordern müssen wir nicht, wir könnten auch den NA stornieren und td NKV anwenden.
Eigendlich brauchst du auch garnicht sagen was du machst.
Einfach anrufen, sagen das du NKV anwendest und ob du das NEF brauchst oder nicht.
Das war es dann auch schon wieder.
Und nicht vergessen nacher das online Protokoll auszufüllen.
Meldung vor Notkompetenzanwendung via RK Tirol App → Mail an zuständige Ärzte/Personen im Hintergrund
Meldung via Status 5 bei Leitstelle → Mail an zuständige Ärzte/Personen im Hintergrund
Nachforderung Notarzt
Auch wenn wir uns jetzt alle freuen, dass man nicht mehr zwingend einen NA nachfordern muss, sollten wir eines nicht aus den Augen verlieren. Egal was die Organisationsrichtlinien vorgeben, im SanG steht immer noch folgender Satz:
Falls ein Einsatz vor Gericht landet, dann wir danach gemessen. Nur weil ich hier schon öfter gelesen habe „bei mir bekommt jeder Patient eine Leitung“. Ich versteh es eh und ich bin auch dafür, dass das grundsätzlich großzügiger gehandhabt wird. Das ändert aber nicht, was Momentan im SanG steht.
…, soweit das gleiche Ziel durch weniger eingreifende Maßnahmen nicht erreicht werden kann.
Zudem muss bedacht werden, dass die tatsächliche Rechtsprechung der Justiz obliegt. Ob sich die dann immer der Rechtsmeinung der jeweiligen Organisation 1:1 anschließt (besonders wenn man sich die OGH Entscheidung, genauer Absatz 14 ansieht), ist fraglich.
In den meisten Fällen wird das eh passen. Bei „Patient bekommt immer Leitung“ jedoch eher nicht.
Sehe ich auch so, bin von meinen 26jahren noch lange so gebrieft worden- früher load and Go, kaum Maßnahmen zu setzen, der Martin3 vom BMI flog noch, Zuckermessgeräte wurden in Schreinen gehalten etc…
jetzt bekommt halt fast jeder Notrufpatient einen Zugang- und wenn’s nur fürs Spital ist.
Der hüstelnde Copdler bekommt zur Abschirmung sein Kortison, der LSB de Novo mit Beschwerden seit vorgestern ein ASS (Telenotarzt im Hintergrund zb) und zur Enzymbestimmung ein Internes Ambulanzbett, oder der Schmerzpatient sein Novalgin. Dazwischen wird die patella reponiert und Esketamin tiritriert (wenn firm mit der Maßnahme) und manchmal fährt man einen klassischen Snaw Heimtransport (zn Nstemi) unter Monitoring ins Versender Spital retour Oder umgekehrt.
Heimtransporte, Dialysen etc. hat man de facto in der Stadtrettung am RtwC nicht mehr.
Vor ein paar Jahren ist man noch böse angerufen worden wenn man einen stabilen Insult selber auf die Stroke transportiert hat- also ja, wir sollten uns allen ein wenig mehr zutrauen bzw. zutrauen lassen.
Ich muss dir leider wieder in einem Bereich widersprechen. Beruflich oder Ehrenamt, hat beides nichts damit zu tun wie hochwertig die Behandlung sein wird. Es kommt hier immer auf die jeweilige Person an und ihren Willen zur Weiterbildung.
Vl sollte man einen Thread Ehrenamtlichen-Bashing aufmachen, da würden sich einige HA Kollegen sicher sehr wohl fühlen.
BTT: Rechtlich wirds nMn kein Thema sein wenn ein Notfallpatient einen Zugang bekommt - es hat sich mittlerweile auch bei den Notärzten schon so eingebürgert, dass die schon fragen „warum liegt keine Leitung?!“ - erkläre dann mal dass das SanG mittlerweile aus der Zeit gefallen ist und ich streng genommen keine Indikation hatte… Da mache ich lieber leitliniengerecht weiter und arbeite sauber zum Wohle des Patienten - das sollte nämlich an oberster Stelle stehen!