Uniform neu

Das mit der Warnweste ab 01.01.2017 und 2018 für die neue Uniform habe ich auch schon gehört, aber offiziell wird noch nicht gesagt.

Soll genau was bringen? Womöglich auch noch in gelb, dass an einer Einsatzstelle x Einsatzleiter herumlaufen …

Solange die Leute nicht die mit Reflektoren ausgestattete Oberbekleidung tragen, wird sowieso nichts besser. Letzens auf der Autobahn bei einem VU - kommst hin und die Hälfte der Sanis rennt mit einer Fleecejacke im Finsteren herum. …

das ist dann aber seine schuld, und kein organisationsverschulden

das nicht bereitstellen von Sicherheitskleidung nach EN20471 wäre ein Organisationsverschulden bei jedem zwischenfall, kein Individuelles

Die Gelbe Warnweste würde es bewirken, dass das Rotes Kreuz abgesichert ist… aussehen tut es natürlich scheiße! das wir in 2 Monaten aber keine Neue Uniform für wie viele? 45000 Mitarbeiter alles in allem? bekommen werden ist evident!

Nach dem es eine Norm ist, hat diese lediglich Empfehlungscharakter, aber keine gesetzliche Bindung.

Entscheiden tuts dann das Gericht nach eigenem Ermessen unter Zuziehung von x Gutachtern, von denen jeder seine eigene Meinung vertritt. Also wenns mit Reflektoren vollgepappt ist, wird dabei auch kein Organisationsverschulden rauskommen.

Fakt ist, eine gelbe Warnweste mit 2 Leuchtstreifen unterscheidet sich in der Nacht absolut nicht von einer roten Jacke mit Warnstreifen.

Nebenieb haben bei uns zumindest die NfS gelbe Reflektorstreifen - sieht man auch am Tag besser

Und wieder laufen x Einsatzleiter herum…

Nö bei uns nicht, weil bei uns EL eine komplett leuchtgelbe Jacke anhaben und nicht nur die mickrigen Streifen an der Jacke

Ist bei uns bei allen Organisationen so einheitlich geregelt (egal FW, Bergrettung, usw)

ja das ist korrekt, die Leuchtstreifen sind allerdings auch nur für die Sichtbarkeit in der Nacht zuständig. Es geht allerdings auch um die Sichtbarkeit untertags. Und dafür braucht es eine der drei in der EN20471 definierten Farben. Gerade bei schlechter Sicht oder wenig Licht (Dämmerung, Dunst, etc.) ist da ein erheblicher Unterschied z.B. zum Dunkelrot der RK-Uniform.

Wonach aber eine Uniform mit der NORM XY zu tragen ist,kann aber sehrwohl mittels Verordnung usw. geregelt werden.
Die NORM dient nur zur vereinfachten und einheitlichen Bezeichnung in der gesetzlichen Regelung

Das die EN - ISO 20471 in der Version von 2013 zur Umsetzung kommt ist dem RK seit 2013 bekannt und schon vorher erfüllte die Uniform des RK nicht die Vorgaben der EN. Also hatte das RK ausreichend Zeit sein Material auszuscheiden und durch neues zu ersetzen. Dieses wurde durch organisationsinterne Probleme verhindert, da sich ja daraus Mehrkosten ergeben würden und jetzt tut man überrascht :astonished: . Für die Hauptamtlichen Mitarbeiter stellt die Umsetzung der PSA in der Form der EN - ISO 20471 aber eine durch das Arbeitnehmerschutzgesetz sich ergebende Verpflichtung dar, da ansonsten schon ohne den Eintritt einer schwerwiegenden Folge (wie eines Unfalls) sich Regressansprüche ergeben. Bei ehrenamtlichen Mitarbeitern entsteht erst im Falle eines Unfalls dieses Haftungsrecht seitens der Organisation. Mit der Warnweste könnte man jetzt argumentieren, dass man die PSA komplett einstellt bei Ehrenamtlichen, da die Warnweste den gesetzlichen Vorgaben für den Schutz an einem Unfallort genügt und die Warnweste kostet 15€ beim RK die Uniform komplett um die 400€ :open_mouth:
Interessant ist auch, dass die Schutzbekleidung so oder so nach fünf Jahren entweder überprüft oder erneuert werden muss, wobei die Erneuerung billiger als die Überprüfung ist. Im Weiteren müsste die Uniform nach den Vorgaben der Firma gereinigt werden, da sonst die Garantie für die Hochsichtbarkeit entfällt, wenn nicht eins zu eins nach den Vorgaben der Herstellerfirma gereinigt wird. Beim RK und anderen wird fleißig zu hause gewaschen, womit die Haftung beim Nutzer liegt, da jeder Ehrenamtliche eigentlich die Reinigung zu hause unterlassen müsste, da er damit eine Einlassungsfahrlässigkeit begeht. Allerdings kann man hier auch die Organisation und sogar das Land / Bund in Haftung nehmen, da die Dienstvorschrift dies vorschreibt und diese Dienstvorschrift durch die Landespolizeidirektion genehmigt wurde.
Aber gut im Zweifel gibt es einen außergerichtlichen Vergleich in Österreich - anderswo in Europa wäre schon lange durchgegriffen worden, nur ist durch solche Maßnahmen das System so schön billig- :blush:

Eine Norm gibt einen aktuellen bspw. Technischen Standard als Empfehlung vor. Allerdings ohne einen gesetzlichen Bezug und vor Allem ohne einen gesetzlichen Charakter.

Grundsätzlich hast Du recht, es gibt aber leider keine entsprechende Verordnung mit gesetzlicher Bindung. Ich kenne zumindest keine, in welcher steht, dass die RK Uniform ENxyz zu entsprechen hat. Das wäre ein eindeutiges Organisationsverschulden. Steht auch in keinem der Arbeitnehmerschutzgesetze odgl.

Und solange es keine entsprechende Verordnung gibt, ist uns bleibt es eine Norm, die natürlich wenn was ist, u.U. heranzgezogen wird. Ist das selbe Theater mit der EN1789, wobei die zumindest bei uns im Landesrettungsgesetz angegeben wird und sich das RK somit auch daran zu halten hat.

In welchem Bundesland werden Dienstvorschriften von der Landespolizeidirektion unterzeichnet, außer den Vereinsstatuten?

Nicht falsch verstehen, ich hätte auch gerne eine sichtbarere Uniform, aber es ist halt nun mal so, dass es in Österreich kein Gesetz gibt, welches diese EN dezidiert einfordert und daher kommt es im Anlassfall nur durch ein Gericht und Sachverständigen an, ob es besser gewesen wäre oder eben nicht (auf Sichtbarkeit bezogen). Und solange es das nicht gibt, gibt es auch kein Organisationsverschulden ab 1.1.2017.

Hier gibt es mal wieder ein juristisch eindeutiges JEIN. Eine Norm stellt nicht nur eine Empfehlung dar, sondern kann auch als vorgezogenes Rechtsgutachten gewertet werden. Das heißt wenn der Arbeitgeber sich an die Norm gehalten und es geschieht ein Unfall, trifft ihn kein Verschulden, wenn er alle Maßnahmen gemäß des gegenwertigen Standes des Wissens getroffen hat. Wenn er dies aber nicht tat sind wir mit der Tat im Bereich der §3, §7, §70, §71 Arbeitnehmerschutzgesetz. Da der Arbeitgeber verpflichtet ist den Arbeitnehmer vor den Gefahren der Arbeit bestmöglich zu schützen, ist es schon allein im Interesse des Arbeitgebers, die Normen als Standard anzusehen. Denn wenn er dies nicht macht, kann der Arbeitnehmer bei Gericht argumentieren, dass nach gegenwärtigen Stand der Technik die Goldrandlösung umzusetzen ist und das ist dann noch teurer.

Es ist mir einfach unbegreiflich, mit welcher Vehemenz sich gegen die Etablierung von Tagesleuchtfarben in den Weg gestellt wird. Tagesleuchtfarben werden nicht die Welt im großen Maßstab ändern, aber sie sind einfach praktisch und mittlerweile ja auch überall wo es halbwegs sinnvoll ist in Verwendung. Warum investiert man soviel Energie in solche Justament-Aktionen, mit denen man sich dazu noch möglicherweise echte Probleme einhandeln kann?

Die Mehrkosten für eine „Neuanschaffung“ halte ich für ein windiges Argument, die Diskussionen verfolge ich schon seit bald 15 Jahren, in der Zeit ist der gesamte Uniform-Fundus rein durch Verschleiß (wohl schon mehrfach) erneuert worden. Als es um die Umstellung vom runden auf’s eckige Uniform-Abzeichen ging war das ja auch kein Problem …

Heißt es aber vonseiten des LV OÖ :wink:

Solltest Du mich meinen, ich bin nicht dagegen - ganz im Gegenteil. Wir haben bei uns bspw. immer schon Fahrzeuge mit tagesleuchtroter Beklebung (jahrelang als einiger LV, jetzt auch Tirol). Finds auch gut, wenn die Uniform angepasst wird. Als RKler gefällt mir bspw. die ASB Uniform sehr gut.

Wenn ich was nicht gut finde, ist dass hier gleich mit 1.1.2017 ein Organisationsverschulden per se manifestiert wird. Das ist es nämlich nicht.

Eine Norm hat lediglich einen Empfehlungscharakter und keine rechtliche Verbindlichkeit. Die Umsetzung einer Norm erfolgt freiwillig, ausser diese wird durch ein Gesetz in den Status „verbindlich“ gehoben. Das ist nun mal so und daran ändert auch ken Arbeitsschutzgesetz oder sonst jemand etwas daran, außer der Gesetzgeber, wenn er eine Norm vorschreibt.
Kann man auch gerne auf diversen Internetseiten nachlesen wie bspw. austrian-standards.at/produ … er-normen/ (inkl der gesetzlich verbindlichen Normen)

Daran ändert auch der Status „Stand der Technik“ nichts, solange dieser nicht wie bspw. „Gemäß Stand der Technik“ im Gesetz wiedergegeben wird. Steht das drin, dann kann diese Norm auch bei Verhandlungen herangezogen werden (Bspw. EN1789 in Salzburg, ist im LRG verankert). Ansonsten nein, kann sie nicht. Und ich habe lange genug mit Normen gearbeitet.

Also keiner verteufelt hier leuchtfarben, im Gegenteil. Aber man muss schon auch am Teppich bleiben.

Die oben von mir erwähnte „ich laufe nur mit Fleecejacke in der Nacht auf der A1 rum“ war eh im Lande dieses LV. Also vielleicht nicht die schlechteste Lösung, wenn man schon keine Jacke mit Reflexstreifen anziehen will …

Nein. Diese müßige Diskussion kenne ich persönlich im Prinzip schon seit dem Jahr 2002, war ja eines der Lieblingsthemen des Herrn Schneider im alten Rettungsforum (wenn den noch wer kennt … ).

Was soll’s, dann zieht man halt Warnwesten drüber an. Steht ja nirgends dass Lösungen praktisch oder durchdacht sein müssen.

Ja den kennen wir ja noch von dort …

Habe jetzt wieder erfahren aus höheren Quellen das es Anfang Mitte 2017 zu keiner neuen Uniform kommt…

Das war jetzt aber sowas von klar. Ich würde sagen - davon ausgehend, dass schön länger Gespräche laufen - das sich so eine Umstellung in der Gegend von 12-18 Monaten abspielen muss.

  1. Eine Neue wollen
  2. Sich auf ein Design einigen
  3. Anbote einholen
  4. Testen, Probetragen und Größen bestimmen
  5. Bedarf erheben
  6. Tatsächlich Bestellen - Produktionskapazität?
  7. Ausliefern (und zwar möglichst so, dass ein einheitlichen Auftreten zb auf Bezirksstellen gewährleistet werden kann).

Das ist nicht einfach!

Wird das jetzt so tatsächlich umgesetzt?