Lage in NÖ - alles, was darüber hinausgeht wird nicht gefordert und nicht bezahlt.
NÖ Rettungsdienstgesetz § 3 http://ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2002104/LRNI_2002104.html(1) Der Gemeinde-Rettungs- und Krankentransportdienst hat den medizinischen und technischen Anforderungen, die sich aus seinen Aufgaben ergeben, zu entsprechen. Es darf nur ausgebildetes Personal herangezogen werden.
(2) Die Landesregierung hat durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Mindestausstattung der bei der Ersten Hilfe und beim Krankentransport erforderlichen medizinischen und technischen Einrichtungen und Geräte sowie über die Mindestanforderungen und -kenntnisse der beim Gemeinde-Rettungs- und Krankentransportdienst tätigen Personen zu erlassen. […]
Verordnung über die Mindestausstattung und die Mindestanforderungen im Rettungs- und Krankentransportdienst http://ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2005085/LRNI_2005085.html
§ 4 Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal
(1) Das eingesetzte Personal in den Sanitätskraftfahrzeugen (§ 1) muss zumindest eine Ausbildung zum Rettungssanitäter gemäß Sanitätergesetz, BGBl. I Nr. 30/2002, abgeschlossen haben.
Anlage Ausstattungsliste RTW:
Trage mit Fuß- und Kopfteilverstellung, Tragsessel (Alternative zu Kombisessel/Nottrage), 1 Sessel für Sanitäter im Patientenraum (z.B. Klappsessel), Schaufeltrage, Vakuummatratze, Notarztkoffer (Inhalt ist nicht definiert!), Geburtenkoffer (Inhalt ist nicht definiert!), Sanitätskoffer (Inhalt ist nicht definiert!), Beatmungseinheit (kein automatisches Beatmungsgerät), 02-Anlage mit einer 10 l Flasche oder zwei 5 l Flaschen, 02-Gerät tragbar für externen Einsatz, Absauggerät (mind. 0,6 Bar Vakuum), Schienenmaterial (für Arme, Beine und Halswirbelsäule), Harnflasche/Leibschüssel, Augenspülflasche, Einmalnierenschale, Bergetuch/Schleiftuch, Infusionshalter, Schutzhandschuhe (Arbeitshandschuhe), Abfallbox mit Deckel, Feuerlöscher mind. 6 kg (Trockenlöscher-Pulver) P6, Handlampe, Schutzhelm, 2. Wärmetauscher, Standheizung, 2. Autobatterie, Trennwand zu Fahrerabteil, Hochdach Stehhöhe = 180 cm, Kommunikationseinrichtung