"Treffpunkt Medizin" Notfallmedizin am Prüfstand

Worauf beruht diese Aussage/Annahme, bzw. gibts da irgendeine Vorschrift dazu? Denn meiner Beobachtung nach ist dies (zumindest derzeit noch) nicht der Fall. Siehe NEF Lengbach:
Hier gibt es 3 Dienststellen im Hauptversorgungsgebiet, davon hat nur eine immer einen Typ-C RTW angemeldet. RK Neulengbach: Hat meistens nur Wochentags einen Sprinter als RTW. Ansonsten, vor allem in der Nacht fährt in der Regel ein T5 RTW. ASB Altlengbach: Hat sowieso nur einen T5 RTW. ASB Eichgraben: Hat immer einen Typ-C RTW angemeldet (einer von 2 Ford Transit).
Die Besatzung ist natürlich auch wieder ein ganz anderes Thema :unamused:

Dass es im NEF-System so sein sollte wie du sagst ist eh unbestritten, aber ich seh nicht wirklich wo es dazu irgendeine Vorschrift gibt. Vor allem da nach Ö. Gesetzen ja Typ-B auch als „RTW“ gelten. Ist meines Wissens ja auch in OÖ so, dass trotz NEF-System hauptsächlich T5-RTWs fahren.

Dass alles irgendwie geht steht außer Frage. Wie gut ich dann tatsächlich die paar wirklichen, kritischen Notfallpatienten in einem T5-HD (N)KTW versorgen kann, darf jeder für sich selbst beurteilen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es möglich ist ohne das die Qualität darunter leidet.
Gesetzlich vorgeschrieben sind „richtige RTW“ soweit ich weiß leider nirgends, auch nicht dort wo es ausschließlich NEF-Systeme gibt.

In einigen Landesrettungsdienstgesetzen (zumindest in S) ist die EN1789 verankert und hier wird tatsächlich als RTW der Typ B vorgeschrieben). Daher fahren in S auch nur Sprinter als RTW - Typ B schreibt im Gegensatz zu C ja eine Größe vor (Größe fehlt beim C, da ohnehin aufgrund der Ausstattungsfülle die selbe Größe wie bei B angenommen wird).

Die Fahrzeuge in OÖ sind vermutlich Typ A2 - Typ B erreicht ein T5 HD von der Größe her glaube ich nicht (zumindest nicht in S)

Lage in NÖ - alles, was darüber hinausgeht wird nicht gefordert und nicht bezahlt.

NÖ Rettungsdienstgesetz § 3 http://ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2002104/LRNI_2002104.html(1) Der Gemeinde-Rettungs- und Krankentransportdienst hat den medizinischen und technischen Anforderungen, die sich aus seinen Aufgaben ergeben, zu entsprechen. Es darf nur ausgebildetes Personal herangezogen werden.
(2) Die Landesregierung hat durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Mindestausstattung der bei der Ersten Hilfe und beim Krankentransport erforderlichen medizinischen und technischen Einrichtungen und Geräte sowie über die Mindestanforderungen und -kenntnisse der beim Gemeinde-Rettungs- und Krankentransportdienst tätigen Personen zu erlassen. […]

Verordnung über die Mindestausstattung und die Mindestanforderungen im Rettungs- und Krankentransportdienst http://ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2005085/LRNI_2005085.html

§ 4 Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal
(1) Das eingesetzte Personal in den Sanitätskraftfahrzeugen (§ 1) muss zumindest eine Ausbildung zum Rettungssanitäter gemäß Sanitätergesetz, BGBl. I Nr. 30/2002, abgeschlossen haben.

Anlage Ausstattungsliste RTW:
Trage mit Fuß- und Kopfteilverstellung, Tragsessel (Alternative zu Kombisessel/Nottrage), 1 Sessel für Sanitäter im Patientenraum (z.B. Klappsessel), Schaufeltrage, Vakuummatratze, Notarztkoffer (Inhalt ist nicht definiert!), Geburtenkoffer (Inhalt ist nicht definiert!), Sanitätskoffer (Inhalt ist nicht definiert!), Beatmungseinheit (kein automatisches Beatmungsgerät), 02-Anlage mit einer 10 l Flasche oder zwei 5 l Flaschen, 02-Gerät tragbar für externen Einsatz, Absauggerät (mind. 0,6 Bar Vakuum), Schienenmaterial (für Arme, Beine und Halswirbelsäule), Harnflasche/Leibschüssel, Augenspülflasche, Einmalnierenschale, Bergetuch/Schleiftuch, Infusionshalter, Schutzhandschuhe (Arbeitshandschuhe), Abfallbox mit Deckel, Feuerlöscher mind. 6 kg (Trockenlöscher-Pulver) P6, Handlampe, Schutzhelm, 2. Wärmetauscher, Standheizung, 2. Autobatterie, Trennwand zu Fahrerabteil, Hochdach Stehhöhe = 180 cm, Kommunikationseinrichtung

Daher meine Frage - wenn die Gemeinden die „richtigen RTWs“ fürs NEF-System nicht zahlen wollen, dann impliziert das dass dies von irgendwem gefordert wird (Gesetzgeber, interne Richtlinien, …). Da dies aber nicht der Fall ist, ist es den Gemeinden wohl ziemlich egal und sie finanzieren auch im NEF-System nur Typ-B RTWs → damit auch keine Blockade gegenüber NEF. Oder steht so eine Regelung im Raum?

Wäre mir auch nicht bekannt dass da was neues kommen soll.

Ich kann zwar nur für NÖ sprechen, aber da schauts für Verbesserungen düster aus.
Aktuell ist mir z.B von meiner Dienststelle bekannt dass z.B kein Crafter-RTW mehr gekauft werden soll da dieser nicht kostendeckend eingesetzt werden kann.

Meiner Meinung nach kann sowas nur durch ein Gesetz gefordert werden, denn jeder andere hätte dadurch nur Nachteile da weder die Gemeinden noch die Krankenkassen mehr zahlen werden - vorallem nachdem es ja im Moment mit dem aktuellen Budget eh „funktioniert“.

Und bezüglich RK und Kosten - da muss man nur mal nach Tirol schauen…

Ok, Missverständnis. Es ist in NÖ nirgends gesetzlich gefordert, dass in einem NEF-System „richtige“ RTW vorhanden sein müssen. Allerdings denke ich, dass das die Linie ist, wo sich dann deutlicher Widerstand regen würde - vor allem seitens der Ärzteschaft. Und Ärzte haben - im Gegensatz zu Sanis - eine richtig gute Standesvertretung. :wink:

Selbstverständlich schreibt die EN1789 auch für Typ C Mindestgrößen vor, allerdings ist es ein bisschen anders beschrieben (Behandlungsbereich statt Abmessungen des Patientenraums). Ich hab zwar noch nie nachgemessen aber Typ B wird sich bei einem T5 ziemlich sicher nicht augehen.

doch, typB geht sich (leider) mit einem t5 aus! zumindest beim hochdach!

Jetzt bin ich neugierig geworden. Ich glaub ich werd in einem der nächsten Dienste mal mit Norm und Maßband nachmessen gehen :wink:

medicop.eu/de/medicop/2/21/7 … daten.html

Das ist eine gute Idee - mach das bitte. Ich glaub nämlich auch, dass sich Typ B ausgeht. Aber vermutlich nur mit einem Tragsessel… und das würd ich gerne bestätigt haben. :wink:

Geht sich nicht aus - das Fahrzeug im o.g. Link hat ein aufgesetztes Hochdach (zumindest sieht es so aus). Wenn ich mich recht erinnere, muss auch die Trage beim Typ B von 3 Seiten begehbar sein. Dürfte im T5 etwas eng sein …

was ich weiß muss das nur beim TypC sein

zumindest wird bei allen herstellern der t5 als TypB angegeben, und bein den Organisaitonen als solcher eingesetzt! also muss was drann sein!

Grundsätzlich würd sich in einem T5 wahrscheinlich auch Typ B ausgehen, genau kann ich es aber erst sagen wenn ich nachgemessen hab. Es kommt auf jeden Fall auch auf den Innenausbau an ob sich alles ausgeht. Beim Typ B reicht es wenn auf einer Seite und am Kopfende Platz ist. 3 Seiten müssen nur beim Typ C sein.

@Leitstelle: kannst du versuchen den Thread irgenwie aufzuteilen? Die Diskussion über die Fahrzeuge hat eigentlich nichts mehr mit der Sendung zu tun

Zur Fahrzeugbeschaffung wäre es mal vernünftig über die Grenzen hinaus zu schauen! Vgl. die Fahrzeugbeschaffung RTW in einigen
deutschen Bundesländern (z.B. Bayern,…).
Es sollte auch in Österreich möglich sein, zumindestens in den Bundesländern, wenn es schon im Bund nicht gehen sollte, Fahrzeuge
wie RTW und KTW einheitlich zu definieren.
Warum muss eigentlich jede kleine Bezirksstelle eigene Fahrzeuge beschaffen? Nicht jeder „Bezirkskaiser“ braucht da oder dort ein
eigenes Mascherl, weil es vielleicht schöner, toller oder gar billiger wäre…
Warum kann es keinen NÖ-RTW (bzw. NÖ-KTW) geben?
Was ein RTW können muss ist (glaube ich) im Grossen und Ganzen bekannt, bzw. kein Geheimnis. Hier sollte entweder relativ
leicht eine Übereinkunft der Organisationen möglich sein, oder wenn das nicht erreicht werden kann, dann muss das halt nach
Beratung duch Fachleute und NA (die Landesklinikenholding hat ja einen eigenen NA-Beauftragten) durch das Land verordnet
werden.
Dann kann die Finanzierung von den Gemeinden losgelöst bzw. in einen gemeinsamen Topf wandern (spricht Sobotka?) und die
erforderlichen Fahrzeuge dann zentral beschafft werden. Der Preis ist dann sicher kleiner als ein T5-Hochdach von einer
Bezirksstelle / Gemeinde finanziert/angeschafft.
Wien macht das mit der MA70 sowieso (die HiOrgs sind autark, kommen aber zumindest bei den KTWs auf vernünftige Beschaffungszahlen -
z.B. JUH die gleich auf vernünftige Fahrzeuggrößen gesetzt haben, aber auch die Neuanschaffungen ASB/RK haben die entsprechenden
Größenordnungen…) bzgl. Tirol bin ich mir nicht ganz sicher (muss erst wiedereinmal nachlesen), aber die sollten auch schon
entsprechende „Vorschriften“ haben (leider T5-Hochdach, glaube ich).
Aber da kann ich dzt. nicht weiter ins Detail gehen, muss zuerst mal die Zeit finden das alles wieder zusammenzusuchen. :unamused:

ja bitte - unbedingt aufteien - Fahrzeuge vielleicht in einen Thread „RTW-NÖ“ und NEF-NÖ und evt. KTW-NÖ verteilen.

Es gibt den NÖ-RTW und den NÖ-KTW. Die Zeiten der Autonomie sind im großen und ganzen vorbei, außer bei den NAW.
Auch in anderen Bundesländer werden Fahrzeuge zentral beschafft (OÖ z.B.). In Tirol gehören sowieso alle Fahrzeuge der GmbH und werden über das ganze Bundesland verteilt eingesetzt, also quasi so ähnlich wie in Bayern. Auch die anderen Bundesländer werden das ähnlich handhaben, da weiß ich es aber nicht so genau.

Genau. In Nö hat man die Wahl zwischen:

Sprinter 190ps
Crafter 160ps
T5 (6?) 140ps Allrad
Und Movano!?

Der Ausbau ist einheitlich, es gibt halt ein paar Extras die man nehmen könnte. Die Sosi gibts entweder vom Dlouhy oder man baut sie selbst (Mödling, Gloggnitz -->warnsysteme.at).

Danke, der Fehler liegt allso an der Bandbreite der Möglichkeiten.
Der T5 müsste aus dieser Liste heraus. Der Movano ist glaub ich ein Opel.
Welche Anforderungen/Spezifikationen stehen hinter der Liste, weil zwischen einem Sprinter und einem T5 ist doch ein gewaltiger Unterschied?
Am Allrad wird es ja hoffentlich nicht liegen.
Welche Extras gibts? Sind auch die NEFs einheitlich? Irgendwo habe ich gelesen, dass 2007/2008 einige baugleiche NEFs (VW) angeschafft wurde.

Die T5 sind halt einfach billiger, deswegen sind auch die meisten Autos T5. Beim Auto selbst ist der Unterschied ja eh noch relativ egal, aber der Ausbau ist bei den großen Autos dann klareweise teurer. Außerdem wird der T5 sicher immer drinnen bleiben solange gesetzlich nicht mehr für einen RTW vorgeschrieben ist und als KTW reicht ein T5 ja wirklich vollkommen aus.

Die NEF waren damals alle einheitlich (VW Touareg, aus einer BBG-Ausschreibung und deswegen angeblich sehr günstig). Mittlerweile sind einige dieser NEFs ersetzt worden/werden ersetzt durch Skoda Oktavia oder Superb da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher. Lengbach hat z. B. schon einen neuen Skoda Kombi.