Ich denke schon dass die Bundesländer hier wesentlich mehr Einfluss und Mitspracherecht haben als nur Lobbying. Unglücklich ist es aber in Zeiten der Uneinigkeit zwischen den Ländern sowas in einen Länderplan zu formulieren, bevor man einen Gesetzesentwurf entschieden fertig hat, das führt dann eben dazu, dass andere Bundesländer blockieren.
Die Diskussion in NÖ gibts schon sehr lange, wurde 2014 sogar als „Paramedic“ tituliert. 114055_paramedic enquete - Land Niederösterreich so gesehen ist man schon lange „Vorreiter“, wie du aber auch gesagt hast ist das ein Bundesgesetz und hilft halt nix, wenn man das als Bundesland einführen möchte und die Bundesgesetzgebung da nicht mitspielt/mitspielen will.
Das Land Nö könnte aber ein eigenes Berufsbild außerhalb des Sangesetzes schaffen, es in ihren FHs selber ausbilden und es im Landesrettungsgesetz verankern. Oder sehe ich das falsch?
(Beitrag vom Verfasser gelöscht)
Nein, weil Berufsgesetze Bundessache sind.
Kompetenztatbestand „Gesundheitswesen“ in Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG
m.E. Auch deshalb nicht weil ja festgelegt ist, dass im Rettungsdienst nur Ärzt:innen und Sanitäter:innen tätig werden dürfen.
Und der Weg " Wenn du in Nö ab sofort Transportführer sein willst, musst du einen 1 Jährigen Kurs vom Land Nö machen, der auf NKI aufbaut. Im Landesrettungsgesetz wird dieser Kurs als Voraussetzung zum Transportführer am RTWC vorausgesetzt. " wäre rechtlich auch nicht möglich? Quasi eine höherqualifizierung nach dem NKI, lt. Gesetz aber trotzdem NKI.
Ein MA70 FISU hat ja auch weit mehr Ausbildung als ein normaler NKI zb und ist trotzdem vom Gesetz NKI.
Das hat die Ma70 ja bereits gemacht in Form „Diplom“ einer Fortbildung über mehrere Hundert Stunden und „Abschluss Fortbildungszeugnis mit Gesamtstunden“, wurde aber nicht weitergeführt ist mein Letztstand.
Das kann eine Organisation intern verlangen. Als RK, ASB, SMD, JUH und N144 intern - aber nicht das Land für die Teilnahme am RD - da sie damit Bundesrecht einschränken würden
m.E. Auch deshalb nicht weil ja festgelegt ist, dass im Rettungsdienst nur Ärzt:innen und Sanitäter:innen tätig werden dürfen.
DAS allerdings ist wiederum Sache des Bundeslandes selbst…