Kann mir jemand erklären welchen Hintergrund es hat extra dezidierte Ressourcen ala srtw und sktw vorzuhalten?
Gibt es in NÖ wirklich so viele Verlegungen, dass sich das rentiert?
Snaw sowiso und zum Teil auch ein Srtw lassen sich nachvollziehen.
Aber was ist der Unterschied von einem sktw zu einem „normalen“ ktw? Ktw fahrten sollten doch zu einem großen Anteil planbar und zeitunkritisch sein.
Gehts dem Land hier einfach darum einen Teil der Fahrten abzutrennen um Konkurrenz zu ermöglichen und günstiger zu fahren?
Kann nur für uns im Zentralraum sprechen. Wir haben tatsächlich sehr viel SEK (Sekundärüberstellungen) die bis dato von normalen KTWs abgewickelt werden. Problem halt, die fehlen oftmals wieder woanders. Auch kommt es gerne mal vor, das bei uns die kleineren Häuser Nachts auf die Idee kommen in maximal Versorger überstellen zu wollen. Da aber kaum bis keine KTWs Nachts vorhanden sind, müssen das dann oftmals die RTWs schupfen.
Naja, KH zu KH zahlt nicht die Krankenkasse sondern die LGA.
Vielleicht ist die Rechnung, dass es billiger ist die SKTW vorzuhalten als ständig diese Transporte zu zahlen (und die KTW als Teil des RDneu teilweise ja auch zu zahlen)
Fahrzeuge:
Etwa 25 KTWs
8 „ITWs“ - RTW und NAW - werden identisch sein.
1 BIT
Die KTWs kommen zum Teil von Dlouhy, zum Teil von AMZ Kutno. Alle mit elektrischer Trage. Flachdach, 419er Diesel
Die ITWs kommen alle von AMZ Kutno, da gibt es ja schon einige vom Grünen Kreuz. Hochdach, 419er Diesel.
Der BIT wird anfangs ein gemieteter IVECO aus DE, ein eigener ist in Planung.
Die Fahrzeuge werden ausschließlich für Sekundärtransporte disponiert, dementsprechend auch die Ausstattung angepasst, z.B: kein Spineboard.
Die elektrischen Tragen sollen übrigens bei allen Neufahrzeugen in Wien ebenso angeschafft werden.
Standorte:
es werden wohl erstmal 3, je nach Auslastung wird erweitert. Einer direkt anschließend an den Süden Wiens an der A2, einer im Bereich St. Pölten, sowie einer im Bezirk Korneuburg.
Personal:
wie schon geschrieben wird viel gesucht, ev. auch Quereinsteiger, Zivis werden dann auch so bald wie möglich eingestellt. Bewerbungen werden gerne angenommen, jedoch wird es dauern bis man eine Antwort bekommt. Es haben sich anscheinend schon einige beworben.
Aber alle Interessierten können & sollen sich gerne bewerben!
Besetzung:
KTWs: 2 RS
ITWs/BIT: RS Lenker + NKV. Im Idealfall aber immer 2 NKV+Arzt je nach Fahrzeug.
Start:
Ab Oktober, Vollbetrieb ab Jänner.
Ich glaube dass die ganze Aktion schon gut & intensiv geplant wurde. Fahrzeuge sind erledigt, Gebäude ebenso, Personal wird noch erhoben, dass ist der letzte große Punkt, aber wird auch kein großes Problem werden denke ich.
Das ist falsch…! Die Tätigkeit als Sanitäter darf ausschließlich im Dienstverhältnis bzw. ehrenamtlich ausgeübt werden (siehe § 23 (2) SanG). Freiberuflichkeit ist ausgeschlossen, ebenso Werkvertrag:
Nicht nur HiOrgs.
Laut SanG in jeder „Einrichtung“.
sofern die Aufsicht durch einen Notarzt oder einen sonstigen fachlich geeigneten Arzt mit mindestens jeweils fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung gewährleistet ist.
Wäre mir neu. Während Corona ist doch nur die Verplichtung für das Berufsmodul weggefallen und man konnte auch unter der Aufsicht eines DGKP arbeiten und nicht mehr nur unter der Aufsicht eines NA / Arzt.
Während Corona hast du bei jeder x-beliebigen Test oder Impfstraße arbeiten können. In meinem Fall wollte nicht mal irgendwer Zeugnisse oder so sehen.
Ok cool du bist Sani…wir zahlen 50 Euro die Stunde. Mach einfach. Fragen werden keine gestellt.
Ja ihr habts natürlich Recht, es kommt dabei halt auf die Weisungskette etc an (1151 abgb usw).
Man kann aber natürlich zb als Dienstnehmer stundenweise („freiberuflich“) tätig sein. Nennts es Tagesanstellung oder fallweise Beschäftigung. Jedenfalls maximale Flexibilität!
Nochmal: NEIN, dies geht nicht. Man kann als Ehrenamtlicher für „Aufwandsentschädigungen“ innerhalb der Tätigkeit als Sanitäter den Dienst verrichten. Dies kommt gerne bei fallweisen Aufträgen (zB. Ambulanzdienst oder auch RTW-Dienst) zur Anwendung. Ist aber eine Aufwandsentschädigung und kein Dienstverhältnis mit Entgelt. Man kann - wenn es nur gelegentliche Einsätze sind - auch „Geringfügig“ tätig sein.
Gemäß der Rechtsprechung sind Tätigkeiten des Sanitäters in Österreich auch nicht für ein „freies Dienstverhältnis“ geeignet. Da gibt es bereits Entscheidungen. Und Freiberuflichkeit (=Selbstständigkeit) ist sowieso ausgeschlossen.
Das Arbeitsrecht kennt da keine Ausnahme. Auch bei absoluter zeitlicher Flexibilität bleibt das Arbeitsrecht unnachgiebig.