Schmerztherapie durch Bergretter in Vorarlberg

Die Anwendung dieses Medizinprodukts ist derzeit nur Notfallsanitäter mit entsprechender Zusatzausbildung, sowie Notärzten der Bergrettung erlaubt, so Projektleiter und Landesarzt Dr. Christian Bürkle

da ist eindeutig von notfallsanitäter die rede. und sowas gibt es nur gemäß SanG

wo steht der im sang?

§3 Abs.4 (4) Hilfeleistungen durch Angehörige der Berg-, Wasser-, Höhlen- und Pistenrettung sowie der Feuerwehr werden durch dieses Bundesgesetz nicht berührt, sofern die technische Verbringung von Personen aus Gefahrenzonen samt allfälliger anschließender Übergabe zur sanitätsdienstlichen Versorgung im Zentrum der Tätigkeit steht.

Der „Bergrettungssanitäter“ ist nichts anderes als ein Bergretter mit verbesserter Erste-Hilfe Ausbildung (Schwerpunkt auf Schienung und Rettungstechnik). Bei der Bergrettung wird allerdings sehr wohl zwischen dem Bergrettungssanitäter und dem Rettungssanitäter (nach SanG) der Bergrettung bzw. dem Notfallsanitäter (nach SanG) der Bergrettung unterschieden. Begrifflich kann dies jedoch zu Verwirrungen führen. Ich nehme jedoch an der „Bergrettungssanitäter“ ist ein historisch gewachsener Begriff den es wohl schon lange vor dem SanG gab.

So, bin nun dazu gekommen mal nachzufragen.

Bei der Bergrettung Vorarlberg gibt bzw. gab es zwei Ausbildungsstufen für Sanitäter.
Das ist zum einen der Alpin-Sanitäter. Dieser Kurs dauert 2 Wochenenden und dreht sich, wie schon von RedTiger gesagt, hauptsächlich um Schienung/Lagerung von Patienten und Dinge wie Reanimation/Herzinfarkt „erkennen“ usw. Also keine „erweiterten Maßnahmen“ wie Sauerstoffgabe oder Blutzuckermessung.

Dann gab es noch den Bergrettungs-NFS. In diesem Kurs wurde hauptsächlich die Assistenz des Notarztes beübt.
Diese Bergrettungs-NFS und richtige NFS dürfen bei der Bergrettung das Lachgas verwenden.

Mittlerweile hat man aber den Bergrettungs-NFS abgeschafft und die einzige medizinische Ausbildung bei der Bergrettung ist der Alpin-Sanitäter.
Neue Leute können nur noch den Notfallsanitäter laut SanG beim hiesigen RK machen.

Hätte man unbennen müssen, denn laut SanG gibt es nur den RS und NFS.

Jede andere irreführende Bezeichnung ist nicht erlaubt.

Er heißt ja Bergrettungssanitäter und nicht Rettungssanitäter. Und nur letzteres oder eben Notfallsanitäter stehen im SanG. Da steht kein Bergrettungssanitäter, Betriebssanitäter, Schulsanitäter und was weiß ich was es noch so gibt.

Also völlig legitim, wenn auch irreführend. Gesetzlich aber meines Wissens gedeckt, da das SanG nur die Bezeichnung Rettungssaniäter und Notfallsanitäter anführt.

Außerdem spricht man ja auch häufig vom Flugrettungssanitäter (besser währe natürlich HCM), welcher eigentlich NFS ist…

Eine Schreibweise mit Bindestrichen könnte Klarheit schaffen woher das Wort Rettung kommt: Bergrettungs-Sanitäter vs. Berg-Rettungssanitäter.

AFAIK wurde mit Einführung des SanG der Feuerwehrmedizinische Dienst (FMD) „erfunden“, damit es nicht mehr „Feuerwehrsanitäter“ heißt. Auch gibt es in AT keine „Schulsanitäter“, eben weil „Sanitäter“ (und nicht nur explizit RS und NFS) durch das SanG geschützt ist.

Bei uns heißen die nach wie vor Feuerwehrsanitäter und das steht auch auf den Jacken. Explizit vorkommen tut im SanG nur der RS und der NFS. Das zerfetzt Dir jeder Jurist im Vorbeigehen …

HTL Salzburg hat Schulsanitäter - besser EH Ausbildung und mehr nicht. HTL Saalfelden glaube ich auch. Feuerwehrsanitäter hat fast jede geößere FF bei uns. Nur wenige sind tatsächlich auch RS.

Sanitäter
§ 1. (1) Sanitäter im Sinne dieses Bundesgesetzes sind:

  1. Rettungssanitäter und
  2. Notfallsanitäter.

§22

(4) Die Führung
1.
einer Berufs-, Tätigkeits-, Ausbildungs- oder Zusatzbezeichnung gemäß Abs. 1, 2 oder 3 durch hiezu nicht berechtigte Personen oder
2.
anderer verwechselbarer Berufs-, Tätigkeits-, Ausbildungs- oder Zusatzbezeichnungen durch hiezu nicht berechtigte Personen oder
3.
anderer als der gesetzlich zugelassenen Berufs-, Tätigkeits-, Ausbildungs- oder Zusatzbezeichnungen
ist verboten.

Also was soll jetzt ein Jurist genau zerreissen?

Ob die: http://findplace.at/Wien/Vienna/Bier-Rettung- auch Sanitäter beschäftigen? :question:

Hast du Den Bergrettungssanitäter oder Feuerwehrsanitäter in denem Zitat wo erspäht? Nö, und daher wird er auch verwendet.

„Wo kein Kläger, da kein Richter“ aus der generellen Verwendung einer Bezeichnung, eines Begriffes durch die Allgemeinheit (aber auch durch die Normunterworfnenen) kann die Rechtmäßigkeit der Führung derselben nicht abgeleitet werden.

anderer verwechselbarer Berufs-, Tätigkeits-, Ausbildungs- oder Zusatzbezeichnungen durch hiezu nicht berechtigte Personen

schwer zu verstehen oder!???

Wenn Du den Feuerwehr- oder Schulsanitäter leicht mit Rettungs- oder Notfallsanitäter verwechselst, dann magst Du für Dich ja recht haben. Ich verwechsle das jedenfalls nicht - sind ja wohl völlig verschiedene Ausbildungsbereiche und Tätigkeitsbereiche (bzw. Bezeichnungen)

Sie es wie es sei - Fakt ist, im Gesetz wird explizit als Sanitäter die Tätigkeitsbezeichnung Rettungssanitäter und Notfallsanitäter mit/ohne Notkompetenzen angeführt und darauf beziehen sich auch die von Dir zitierten Absätze.

Unabhängig davon, darf ich mir auch eine persönliche Anmerkung erlauben - dein „Ton“ gefällt mir nicht

Wie don.pedro schon sagte, wo kein Kläger da kein Richter und da das wohl mehr als „seichtes“ Gelände ist, wird sich auch ao schnell keiner finden :wink: ist eine Wortklaubereiei, aber alles was net schwarz auf weiß da steht, gehört erst mal ausjudiziert. (und so lange kann auch die Unrechtmäßigkeit der Bezeichnung oder Verwendung nicht festgestellt werden, wenn ich die Bemerkung von don.pedro ergänzen darf)

Thema erledigt und nun zurück zum Ausgangsthema :wink:

LIVOPAN bzw. N20 in der Alpinmedizin ist mMn so unnötig wie Cannabis als Notfallmedikament :laughing:

Hauptgrund : N2O ist ein relevantes Treibhausgas und vergrößert das Ozonloch. Es gibt mittlerweile etliche andere Medikamente die bei Anwendung keinen Umweltschaden hervorrufen. Die Firmen wollen lediglich ein Medikament, welches selbst aus der Anästhesie völlig verschwindet, nochmals pushen.

Weitere Gründe :

  1. Die analgetische Potenz ist im vgl. zu anderen Analgetika zu vergessen.

  2. Die meisten Studien zu diesem Thema sind allesamt zu vergessen, viele haben einen Interessenkonflikt mit einem Hersteller

  3. Medizinische Laien bzw. Ersthelfer sollen die Finger von Medikamentengaben lassen.

Jo eh.

Die Frage ist halt was die Alternative ist?

Es gibt Situationen in denen kein Arzt greifbar ist (Kein Flugwetter, ausgedehnte Suchaktionen, etc) und ein schneller Transport auch nicht stattfinden kann. Was sollte man da deiner Meinung nach machen?

Richtig lagern - behebt oder lindert 90% der Schmerzen :wink:

In vielen Situationen in der Alpinmedizin hat ausserdem die Bergung aus misslichen Situationen eine weit höhere Priorität als eine unmittelbare Schmerztherapie mittels Analgetika.

Ach ist das schön dass wir bald 2017 haben vielleicht hört das Standesdenken dann mal auf.
Wenns mit den ach so gefährlichen und ohne Studium unbeherrschbaren Nebenwirkungen nicht geht kommen wir mit Umweltschutz würg
Jeder der will dass seine eigene Mutter 2h lang vom Berg geholt wird und vor Schmerzen brüllt weil sich kein Arzt unter den Bergrettern findet, anstatt auch nur etwas weniger Schmerzen zu haben der diskutiert weiter!

Auch zum richtigen Lagern ist eine Analgesie sehr zum Vorteil des Patienten, wenn man mich vor die Wahl stellt „sie bekommen da A Maske ins Gesicht, atmen sie normal weiter“ oder „so jetzt beissen sie die Zähne zsam das wird jetzt weh tun“ na ich weiß was ich nehmen würde!

Ich hab das Thema schon beim organisierten Rettungsdienst nicht verstanden aber bei der Bergrettung jetzt auch noch fadenscheinig zu intervenieren ist das letzte, da sind äußere Bedingungen (Schnee, Eis, Wind, Kälte, Nässe, Gefälle) um ein vielfaches schlechter und Extremitätenverletzungen noch häufiger.