Der Unterschied liegt darin, dass der eine eine „Ärztliche Transportanordnung“ (aka Transportschein) hat, und daher unbedingt die Rettung braucht, der andere nicht.
Und ich finde eben, dass bei ärztlich angeordnetem Transport auch ein Sanitäter dabei sein sollte.
Und für Privatfahrten (egal ob in die Oper oder zum Zahnarzt oder zur Physiotherapie) sind aus meiner Sicht nicht die HiOrgs zuständig.
Völlig korrekt und so wird das bei uns auch gemacht - gibt es günstige Gutacheinfahrten bei Vorhandensein eines Behindertenausweises und eigene BTW dafür. Das mit einem KTW zu bedienen wäre ja völliger Nonsens.
Mein Irrtum, ich habe nachrecherchiert, Flughafen Wien, April 2011, Flieger zu Flieger Transfer mit 2 Sanitäter und einem Flughafenrollstuhl. DIe Patientin hat ALS gehabt. Die Sendung dazu: Bürgeranwalt am 18.05.2013
Die Patientin wurde beim Umsetzten vom Flugzeugsitz auf den Rollstuhl verletzt. Grund: falsches Handling der Patientin;
War auf etwas anderes bezogen: Wenn es bei dem Beitrag nicht darum gehen soll dass Ausbildung nur durch mehr Ausbildung ersetzt werden kann.
Ehrliche Frage weil ich es wirklich nicht weiß: ist es legitim solche Personentransporte durchzuführen? Haben die HiOrgs dafür eine Taxi-Lizenz? Braucht man die überhaupt? Wie schaut’s mit den Steuern aus, gelten für RK/ASB die gleichen Abgaben wie für ein Unternehmen?
Geht aber auch nur wenn die entsprechenden Ressourcen vorhanden sind. In Salzbrug Stadt funktioniert das mit den BTWs, am Land werden wieder KTW/RTW mit solchen Fahrten disponiert und blockiert.