SanG Reform

Wie gesagt…

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Bzgl. Variante A & B

Variante A ist genau was in Wien & anderen Bundesländern schon seit längerer Zeit mit der Aufteilung RTW, NKTW, KTW probiert wird. Eigentlich sollte das schon lange österreichweit Standard sein, aber das ist wieder ein anderes Thema.

Ja, die Abstufungen bringen eine Entlastung. Jedoch, wie Du sicher auch selber aus den Dienstschichten kennst, wenn viel los ist, ist viel los und jedes Fahrzeug fährt. Dass Fahrzeuge mit Dipl.-NFS ein paar Stunden in Wien auf der Wache stehen, während die Anderen durchfahren wird sich realistischerweise einfach nicht spielen. Für das wird es, zumindest in Wien, auch zu viele Dipl.-NFS geben.

Für Variante B schaut man am besten nach Deutschland. Dort sollte das Personal die zugesprochene Kompetenz besitzen. Das NotSanG ist aus juristischer Sicht nigelnagelneu. Nichtsdestotrotz scheiden immer mehr Leute aus dem Bereich wegen der Belastung aus dem Rettungsdienst aus. Die Arbeitssituation des Personals wurde dadurch nicht verbessert. Besser geregelte Kompetenzen im Vergleich zum Rettungsassistent, aber keine signifikant höhere Bezahlung in Kombination mit der gleichen Arbeitslast.

Gehaltsvergleich

Wer glaubt, dass sich das Gehalt in Österreich signifikant durch die zusätzliche Kompetenzstufe erhöht ist meiner Meinung nach sehr naiv. Die Länder werden sich hier Querstellen.

Es funktioniert jedenfalls nicht schlechter als in Österreich.

Stimmt das wirklich? Seine Kompetenz in anderen Bereichen in allen Ehren, aber im angesprochenen Bereich scheint in diesem wohl völlig zu fehlen. Wer ohne die üblichen Voraussetzungen für ein Studium zu haben den Umweg über die Studienberechtigungsprüfung nicht schafft, der wird auch kein Studium schaffen. Vorausgesetzt man möchte tatsächlich eine Ausbildung auf akademischem Niveau und keine Pseudo-Akademisierung.

Davon abgesehen sind die Prüfungsfächer einer Studienberechtigungsprüfung auf das jeweils anzustrebende Studium abgestimmt. Diese sind vorgegeben, man macht die Prüfung nicht in allen Schulfächern, was ja auch durchaus sinnvoll ist, d. h. wer eine Studienrichtung anstrebt, wo keine mathematischen Kenntnisse vonnöten sind, kommt erst gar nicht dazu, im Zuge der Studienberechtigungsprüfung eine Prüfung in Mathematik ablegen zu müssen oder es muss lediglich ein geringerer Stoffbereich beherrscht werden. Bei FH-Gesundheitsberufen wird meistens Deutsch, Englisch und Biologie sowie ein weiteres Pflichtfach geprüft sowie ein Wahlfach, das in engerem Zusammenhang mit dem angestrebten Studienfach steht. Und nein, ich habe das nicht irgendwo gehört und erzähle irgendetwas bloß weiter, sondern ich bin selbst als Studienberechtigungsprüfer tätig :wink:

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Ich schätze Herrn Redelsteiner und seine Sicht der Dinge sehr, aber es kann nicht die Lösung sein, dass man auf eine akademische Ausbildung besteht und da diese blöderweise Zugangsbeschränkungen besitzt, nivelliert man halt die Anforderungen herunter.

Zeitstempel 08:57

In diesem Fall wird die Mathematik angeführt, womit er natürlich recht hat aber was versteckt im Unterton mitläuft, ist dass man die Durchlässigkeit sicherstellen muss. Das heißt nichts anderes, als dass man auch mal ein Auge zudrückt wenn’s halt nicht so gut gelaufen ist.

Wenn man wirklich Wert auf Durchlässigkeit ohne Tricks legt, dann nimmt man, aus meiner Sicht der Dinge, keinen Ausbildungspfad der so etwas voraussetzt.

Spießt sich auch mit dem im Positionspapier angeführten Punkt Forschung als Tätigkeitsprofil des dipl. NFS. Wenn Forschung im medizinischen Bereich gemacht werden soll, die der Gesellschaft einen Mehrwehrt bietet, dann sollte ein dipl. NFS Student sehr wohl Mathematik auf Matura Niveau beherrschen um z.B. Statistikmodule gemeinsam mit Naturwissenschaftsstudenten absolvieren zu können.

Ich finde eine akademische Laufbahn für Sanitäter absolut verfolgenswert. Aber die Anforderungen hinunterzuschrauben, damit jede(r) BSc. werden kann bzw. damit auf jedem RTW eine(r) sitzt, halte ich, wie die vielen Vorposter, für kontraproduktiv.

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Danke für die Videoverlinkung! Ich sehe es genauso, dass - sofern eine tatsächliche Akademisierung angestrebt werden sollte - es nicht die Lösung sein kann, diese zuerst durchzuführen und dann die Zugangsvoraussetzungen soweit zu nivillieren, dass jeder nur mehr über die Messlatte stolpern muss und damit gleich alles geschafft hat (wohlgemerkt überspitzt formuliert) - das würde ein solches Vorhaben wieder entwerten. Über die vorgeschriebenen Fächer im Falle einer Studienberechtigungsprüfung kann man natürlich diskutieren, denn sie sollten schon möglichst passend sein - das ist bei vielen Studienrichtungen mehr der Fall, bei manchen weniger. Dass hier bei den Gesundheitsberufen so oft Mathematik vorgeschrieben ist, wusste ich nicht, insgesamt ist dies nämlich doch eher selten und steht mehr in technischen Studienrichtungen im Vordergrund, bei vielen geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern wird stattdessen oft ein anderes Fach geprüft.

Also: Nomenklatur gleichrangig (oder sogar höherrangig, nachdem Du dazu schon das zweite Statement lieferst?) zu Finanzierung, Übergangsphase, konkreter Ausbildung, volkswirtschaftlicher Modellrechnung? Verstehe ich Dich richtig?

ich halte von dem Namen „dipl.-NFS“ relativ wenig.

in österreich nennt sich ja sowieso schon jeder diplomiert, der einen 2h online-schwubbler Kurs gemacht hat.

dipl. Energetiker
dipl. Lebenscoach
dipl. Lebensberater
dipl. Kaulquappenzähler
… usw.

das Diplom in Österreich kennt keine Grenzen :smiley:

Ich halte von keiner der drei Berufsbezeichnungen etwas. Rettungshelfer, Rettungssanitäter (mit NK) Notfallsanitäter und fertig. Keep it simple.

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Für diese Bezeichnungen wäre ich auch dafür!

Verakademisierung hat ja bis jetzt alle Probleme im Gesundheitssystem gelöst /s
Wie Redelsteiner später sagt brauchen wir eine bessere Lenkung im System, da hilft ein Dipl-NFS auch nichts wenn du in der Nacht zu Bagatelleinsätzen fährst, und diese Bagatelleinsätze erkennt man jetzt auch schon als RS. Da wir aber keine Handhabe für eine Belassung haben, fahren wir die halt ins Krankenhaus.
Uns Spoiler, die im Krankenhaus schicken die auch nicht nach Hause, sondern fahren auch ihr gesamtes Programm

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Der Notfallsanitäter kann NACA 0 und 1 Patienten bereits heute schon belassen.

Naja so eindeutig ist das nicht. Da haben auch die Experten der ÖGERN Teils verschiedene Ansichten. Laut Mag. Koppensteiner z.B. besteht unter den aktuellen rechtlichen Gegebenheiten keine Möglichkeit einen Patienten ohne Revers zu belassen. Auch unabhängig davon ob das jetzt ein RS oder NKI ist.

Hast du da was schriftliches von Koppensteiner? Das würde mich genauer interessieren…

Leider nein, das war im Rahmen von NK Kursen bzw. Fortbildungen. Hab da nur mehr meine sehr unvollständigen Mitschriften. Er hat das damals aber sehr klar gesagt, dass die z.B. in Wien gelebte Praxis mit Belassung ohne Revers seiner Ansicht nach rechtlich nicht geht.

Ich will hier jetzt auch gar keine neue Diskussion zu dem Thema vom Zaun brechen, das ist hier im Forum ja eh schon mehrmals rauf und runter diskutiert worden.
Ging mir mehr darum, dass man angesichts der nicht ganz einstimmigen Expertenmeinungen mit solchen pauschalen Aussagen aufpassen sollte und, dass es im Falle einer SanG Reform auch auf jeden Fall eine rechtliche Klarstellung bzw Schaffung von klaren Rahmenbedingungen bezüglich Belassungen braucht.

Darf ich fragen, wo du das heraus liest, dass jede Tätigkeit eines Sanitäters in einem Transport enden muss?
Ich hätte es jetzt so beim Überfliegen nicht gelesen.
Bei Anwendung einer Notkompetenz ist es mir klar, allerdings bei einem Naca0 oder 1?
Wo steht, dass ich sobald ich ein Pflaster klebe Hospitalisieren muss oder bei einem Kollaps ohne jeglicher bleibender Symptome? Nicht einmal in einem EH Kurs wird noch gelehrt, dass man dafür den RD rufen soll.

SanG § 9 Abs. 1

usw. … Wenn man die Tätigkeitsbeschreibung liest hat man tatsächlich den Eindruck, da wäre keiner auf die Idee gekommen, dass es eine Behandlung ohne Transport geben könnte. (In dem Zusammenhang hab’ ich mich schon öfter gefragt, was die Rechtsgrundlage für den Einsatz von Sanitätern bei Ambulanzdiensten ist …)

Andererseits findet sich im SanG auch kein Passus, der den § 2 Abs. 2 Zz 1-2 ÄrzteG aus dem Ärztevorbeahlt herauslöst („Untersuchung auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen von körperlichen und psychischen Krankheiten oder Störungen“ bzw. „Beurteilung von in Z 1 angeführten Zuständen“).

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Ich glaub dass die Macher des SanG weder weitsichtig in die Zukunft geblickt haben noch viel medizinisch fachliche Kompetenz aufgewiesen haben. Sie haben die Komplexität des Ganzen sicher nicht erfasst.
Eine endotracheale Intubation, das Legen eines i.v. Zugangs+ Med.gabe ist nach Minimalausbildung zulässig aber eine Belassung nach Pflaster picken nicht. Das ist nicht schlüssig.

Daher hoffentlich geben sie Gas mit der Novellierung.

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Ja aber nein. Nur weil da steht dass Betreuung vor und während des Transports zu den Kompetenzen eines Sanitäters gehört, heißt das ja nicht explizit, dass diese Kompetenzen bei jedem Patienten anzuwenden sind. Ich mache ja auch nicht bei jedem Patienten eine Blutentnahme aus der Kapillare zur Notfalldiagnostik obwohl das im selben Rang zu lesen ist, sondern da wo es nötig scheint.
Alles kann, nix muss…