Sammel-Berichte Rotes Kreuz Steiermark

Ich mache zb. gar keine Belassungen. Entweder die Patienten unterschreiben mir nach ausführlicher Aufklärung einen Revers oder es ist ein offensichtlicher Fehleinsatz. Dann nehm ich aber nicht einmal Daten auf und fahr wieder. Zb. Schafende Person oder VKU ohne Verletzte.

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Schaut nach einer ziemlich billigen Lösung aus. Einfach ein Handy und Videotelefonie. Kann man da wirklich ein EKG interpretieren? Hat das RK Stmk dann tatsächlich zusätzlich Medikamente mit, die nicht auf der AML stehen und nach Anordnung vom Telenotarzt gegeben werden?

Aber vielleicht ist auch einfach der Artikel schlecht geschrieben…wie meistens :wink:

Medikamente bleiben wie auf der Liste (oder werden weniger ;)). In der online Schulung wird ein Beispiel Hypertensiver Notfall nach Algorithmus ohne jegliche Abweichung gezeigt. Ist der mindset „der NA erlaubt es einem am Telefon“ kommt mir vor, keine Erwähnung von Adaptionen odgl. Es wird gezeigt, dass man den Corpus wenn vorhanden scannen soll (Hoffnung?).
Vorgehen ist dann so gedacht, dass man Fotos von den Befunden und dem handschriftlich ausgefüllten Einsatz Protokoll machen soll und dem Tele NA während der Konsultation schicken, alles ziemlich umständlich. Anscheinend gibt es in der Steiermark aber Bezirke die RTWs mit EKGs testen (hab ich aber nur von Hörensagen die Info).

Bin jedenfalls gespannt auf den ersten Einsatz und wie holprig das wird wenn man dann noch was zusätzlich zu tun hat…

" – österreichweit einzigartig –"

Recherche beruht beim ORF auf der Bruder vertrau mir Basis

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Naja so eine abgespeckte Variante ist wirklich einzigartig :wink:

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Peinliches NIH Syndrom in der Steiermark

war beim Intensivtransport das selbe…

Koordiniert und organisiert werden die Dienste des virtuellen Notarztstützpunkts analog zu den bodengebundenen im Auftrag des Landes Steiermark von der GVG (Gesundheitsversorgungs-GmbH). Das Land Steiermark hat auch die finanziellen Mittel für die Video-Telefonie-Software und die Mobilgeräte zur Verfügung gestellt.

Oh hat der Chefarzt schon teilweise die neue Uniform, dann geht’s wohl bald los ;).
Bin gespannt auf die erweiterten Kompetenzen und Arzneimittel???

Neues Notarzt-Konzept nur „Nebelgranate vor Wahl“?

:dizzy: Überraschung :dizzy:

Neue App in der Steiermark:

„…Verletzungen durch einen Brand sollten von Spezialisten innerhalb kürzester Zeit beurteilt werden. In Zukunft soll das eben auch via Telemedizin passieren. „Bis dato war es immer so, dass wir vor Ort gefahren sind, das geht gut in Graz, aber die Steiermark ist groß, und wir wollen die Leute vor Ort bestmöglich unterstützen“, sagte Lars-Peter Kamolz von der Abteilung Plastische Chirurgie am LKH Graz…“

Nichts neues. corpuls.mission wie in NÖ, dass eine Konferenzschaltung in Zukunft auch passieren kann wurde im ACS Update angekündigt, zB Kardiologie

Nur Vitalparameter werden die steirer nicht bekommen. Haben ja keine Monitore :joy:

In der Steiermark gibt es schon wieder einen Höhenflug. Dabei können die Notarzt-Dienste teilweise nicht einmal besetzt werden. Oder es stehen als Ersatz nur Rettungssanitäter für Notfallpatienten zur Verfügung.

Rechnungshof Prüfbericht des Rettungswesen Steiermarks:

Einige interessante Stellen aus der Zusammenfassung:

Die Experten-Studie kommt weiters zum Ergebnis, dass betreffend die Notarztdisposition eine erhebliche Anzahl von Einsätzen im bodengebundenen Notarztrettungsdienst auch mit geringerem Ressourceneinsatz bzw. einfacheren Rettungsmitteln bewältigt werden könnte. Durch die vermehrte Ausbildung und Bereitstellung von Notfallsanitätern mit den erforderlichen Kompetenzen könnte eine Entlastung der ärztlichen Ressourcen mit finanziellen Einsparungen ohne Qualitätsverlust erzielt werden.

Die Einsatzdisposition der Rettungsmittel im Rettungsdienstwesen erfolgte ausschließlich durch das Rote Kreuz und war somit nicht trägerneutral. Damit war weder eine Trennung von den wirtschaftlichen Interessen des Roten Kreuzes noch der Einsatz des am besten geeigneten Rettungsmittels gewährleistet.

Problematisch ist in diesem Zusammenhang die fehlende Kostentransparenz. Eine Doppelfinanzierung von Leistungen im allgemeinen Rettungsdienst einerseits durch die FA für Katastrophenschutz und Landesverteidigung und andererseits durch die Sozialversicherungsträger kann daher nicht ausgeschlossen werden.

Unterm Strich wird sich auch nach diesem Bericht nicht wirklich was ändern…

Vor allem der Punkt mit der Disposition ist eine Geschichte die sich wegen des Kantönligeist von vielen Bezirk niemals mehr ändern wird. Hauptaugenmerk ist immer möglichst viele Fahrten, egal wie viele und komme was wolle , durchzuführen.

Hört hört…! Wenn das politisch Mehrheiten findet, könnte ja doch noch ein professioneller Rettungsdienst entstehen!

Empfehlung 12:

Der Landesrechnungshof empfiehlt der FA für Katastrophenschutz und Landesverteidigung, eine Entscheidungsgrundlage über die Vor- und Nachteile des Mischsystems gegenüber einer Systemtrennung zwischen Kranken- und Rettungstransporten unter Berücksichtigung der Kosten darzulegen. Auf dieser Basis wäre eine bedarfsgerechte Nutzung der Einsatzmittel und daraus folgend eine der tatsächlichen Systemnutzung entsprechende Finanzierung sicherzustellen.

Empfehlung 14:

Der Landesrechnungshof empfiehlt der Landesregierung, durch eine zentrale Stelle des Landes für eine Gesamtplanung im Rettungsdienst unter Berücksichtigung aller anerkannten Rettungsorganisationen zu sorgen.

Empfehlung 17:

Der Landesrechnungshof empfiehlt der FA für Katastrophenschutz und Landesverteidigung, dass zur Gewährleistung einer optimalen Steuerung künftig der Gesamtkoordination im Rettungs- und Notarztwesen in personeller Hinsicht die gebührende Bedeutung beigemessen wird.

Empfehlung 23:

Der Landesrechnungshof empfiehlt der FA für Katastrophenschutz und Landesverteidigung, eine trägerneutrale Disposition der Einsätze im Rettungsdienstwesen sicherzustellen und im Rahmen der materiellen und personellen Ressourcenproblematik darauf zu achten, dass nur tatsächlich notwendige Leistungen und Transporte im Sinne der „Mustersatzung des Dachverbandes“ der Sozialversicherungsträger in Verbindung mit dem Steiermärkischen Rettungsdienstgesetz erbracht werden.

Empfehlung 33:

Der Landesrechnungshof empfiehlt der FA für Katastrophenschutz und Landesverteidigung, das historisch gewachsene Dienststellennetz des Roten Kreuzes einer Bedarfsplanung gegenüberzustellen.

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