Sammel-Berichte Rotes Kreuz Steiermark

Anscheinend kommt der Tele-Notarzt noch dieses Jahr.

Für mich mindestens gleich spannend wie der kommende Telenotarzt ist das Pilotprojekt „Medmobil 1450“ aus dem gleichen Bericht. Außerhalb von Graz hat es in den letzten Jahren ja praktisch keine Form des HÄND gegeben.

Wird interessant zu beobachten inwieweit hiermit eine Versorgungslücke geschlossen werden kann, und wie das zusammenspiel mit dem RD funktioniert.

Aber von einem Monitor ist nach wie vor nicht die Rede oder?

Noch nichts gehört bezüglich Monitor…

Mich würde eher interessieren wie das ganze aufgestellt werden soll?

Die Ärzte sind ja bis dato immer selbst zum Patienten gefahren. Jetzt wird Ihnen ein Fahrer + Fahrzeug zur Verfügung gestellt oder wie ist das ganze gemeint?

Das 1450-Medmobil gibt es ja schon in Graz (Als Ersatz für den ÄND) und wird von Mitarbeitern des GPS (Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice) besetzt. Früher waren es mal Fahrzeuge und Personal vom RK, anschließend vom ASB und dann von den Grünen.

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Viele Fahrten und ein Rückgang an Freiwilligen. Verdoppelung des Rettungseuro gefordert.

die Patienten mit intensivmedizinischer Betreuung werden also von zuhause ins Krankenhaus transportiert. Oder so.

und zuhause lassen darf man also auch nicht wenn man ihnen keine Alternative bietet. Also wenn das absolut kein Notfall ist dann lass ich den zuhause. Zählt auch laut SanG nicht zu meinen Aufgaben. Bin ja kein Taxi.

Was für ein dümmlicher Artikel.

Also wenn das absolut kein Notfall ist dann lass ich den zuhause. Zählt auch laut SanG nicht zu meinen Aufgaben.

Aha!? Ziemlich überheblich für solche durchaus inhaltlich fragwürdigen Aussagen.

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Der Tätigkeitsbereich des Rettungssanitäters umfasst:

die selbständige und eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung kranker, verletzter und sonstiger hilfsbedürftiger Personen, die medizinisch indizierter Betreuung bedürfen, […]

Darf also durchaus belassen. Das sehen auch Juristen so.

Dass ich an anderen Gesundheitsdienstleister verweisen MUSS, sehen die nicht so.

Hat jemand den gesamten Text? Immer lässig wenn man aus Bezahlzeitungen Infos bekommt anstatt im Verein selbst…







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reihenfolge leider etwas durcheinander

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Super gefährliche Aussage. Erst recht von jemanden mit Vollzeit 2 Monate Ausbildung.

Ob und wie sehr hier eine medizinische Indikation vorliegt, zu beurteilen traust du dir echt zu?
Ich nicht.
Ich weiß dass das in der Steiermark easy gesehen wird, aber so ein Verhalten geht in 90% sicher gut, die 10% sind das Problem…

Den toten Mitt40er aus Leoben habts wohl schon alle wieder vergessen.

Dass regelmäßig Tote von Überstellungen ausm Ktw ausgeladen werden, gibt mir auch zu denken.

Das RK is noch ganz weit weg von „healthcare professionals“ - also Schuster kenn deine Grenzen.

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Hier hast du geschickt einen wesentlichen Teil des Gesetzestextes weggelassen. Konkret heißt es nämlich:
„die selbständige und eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung kranker, verletzter und sonstiger hilfsbedürftiger Personen, die medizinisch indizierter Betreuung bedürfen, vor und während des Transports“
Mit Transport ist hier (geht aus den parlamentarischen Materialien zur Entstehung des Gesetzes hervor) der qualifizierte Krankentransport gemeint. Dieser ist durch die Ausstellung eines ärztlichen Transportscheines, der dir als Rettungssanitäter vor dem Transport vorgewiesen wird, medizinisch indiziert.
Notfallpatienten werden von Notfallsanitätern betreut. Das kannst du ebenfalls so im Gesetzestext nachlesen.

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nein. aber ich hab auch 4 jahre hochschulische ausbildung hinter mir.

Fakt ist aber dass es um belassungen geht. Und die finden statt und dürfen stattfinden.

na cool dann können wir ja jetzt alle RettOrg verklagen die jahrelang RS am RTW für Notfallpatienten eingesetzt haben :yawning_face:

Ja das wird aber sicherlich nix, weil jeder RS lernt: Ist der Pat kritisch und damit ein Notfallpatient muss er ein NEF nachfordern, und da sitzt da NFS drauf.

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Ich verstehe nicht warum man so auf Belassungen „steht“. Es gibt rechtlich abgesicherte Möglichkeiten (Revers, Verweisen an 1450, Tele NA in Zukunft vielleicht). Ich werde nie die medizinische Verantwortung von einem Patienten übernehmen können als RS oder NFS, wer das macht ist dann leider echt selbst schuld und das ist auch richtig so. Und leider manchmal tragisch und sowas von nicht notwendig. Das Niveau der Ausbildung (bis NFS/NKx eingeschlossen) spricht echt nicht dafür auch nur ansatzweise eine Belassung rechtfertigen zu können. Der Job ist Patienten Transport/Verweis auf andere Stelle. Eine definitive Versorgung und Belassung ist nicht im scope of practice von RS/NFS, zumindest hat mir das niemand bei gebracht…

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Weil ich kein Hausarztersatz bin. Beispiele?

Pat ruft am WE seinen Hausarzt an wegen einer Erkältung, HA sagt ihm er soll 144 anrufen. AMPDS spuckt Brustschmerzen aus. NEF und RTW kommt.

RTW-C fährt zu Zahnschmerzen, vor Ort ein junger Mann um die 30 der einem gehend entgegenkommt und einem erzählt dass er Zahnschmerzen hat, aber er hat schon kurz davor Schmerzmittel genommen.

Best Point of Service verweisen. Belassen. Ende. Ich seh den Unterschied zwischen Belassen und an den zahnärztlichen Notdienst verweisen nicht. Es ist nämlich keine Übergabe an ein anderes Einsatzmittel, das ist eine Info bzw. Aufklärung.

Ich verstehe schon was du meinst, aber das ist halt auch von der RLS Verantwortung an uns geben und warum soll ich die auf mich nehmen?