wow, hat ja immerhin ca 10 Stunden gedauert bis bei der neuen Verordnung zum interpretieren angefangen wird…
Versteh mich nicht falsch, diese Verordnung ist wirklich schlecht geschrieben, aber wo jetzt gemessen wird und welcher Fahrzeugtyp damit ausgeschlossen wird, sagen keine Forumsmitglieder aus dem Internet…
Irgendjemand wird sich das wohl ausmessen müssen. Ich versteh zB den Teil nicht mit den Seitenabständen, an welcher Stelle die jetzt wie hineinragen dürfen und ob ein aufgehängter Corpuls3 da dann ein Problem ist…
Aber ich bin jetzt glücklicherweise nicht der, der diese fürchterlich geschriebene Verordnung Umsetzen muss (Ausbauer → Dlouhy)
EDIT: Ich glaube aber auch nicht, dass das RK oder der ASB versuchen werden da jetzt einen T6 rein zu reklamieren… spätestens dann scheitern sie beim Gesamtgewicht und ist nicht die Intention dann ein solches Fahrzeug zu habe. Ich glaube eher sie werden es versuchen es nicht zu brauchen… denn bis jetzt schreibt niemand vor wo man dieses braucht. Ich schätze sie werden lieber einen RTW kaufen als einen RTW-C, da sparen sie sich auch den NFS…
Abgesehen davon ist der liebe Dlouhy bei weitem nicht der einzige Ausbauer. Er lernt auch nicht jede Verordnung auswendig, sei es jetzt für NÖ, Wien, Salzburg, Bayern, oder irgendwo anders.
Der Auftraggeber muss also beim bestellen darauf achten, dass das alles passt. Bzw zumindest die richtigen Fragen/Anforderungen stellen können. Bei den Maßen und Erklärungen ist das aber wirklich ziemlich schwierig.
Ich nehme als Beispiel den Begriff Fahrzeugbreite her, für mich recht klar, da gibt es das entsprechende Verkehrsschild als Fahrverbot für über X breite Fahrzeuge. Nun nehme ich die 1500mm her und merke: ein „Volkswagen up!“ erfüllt die Forderung (1641mm ohne Spiegel). Nun ich hoffe nicht dass es die Intention war wirklich dieses Mindestmaß zu definieren aber ich habs nicht gelernt und vielleicht überlese ich einen wichtigen Passus.
Frage an die Juristen: gibt es zu so einer Verordnung auch Erklärungen wie bei Gesetzestexten?
Zu den Fakten für die Suderer.
Der T6 RTW ist auf maximal 3,2 Tonnen zugelassen, das wird aktuell schon fast erreicht bzw. teilweise sogar minimal überschritten…
Also Nein, ein T6 kann aufgrund der geforderten Sachen niemals ein RTW C werden.
Darüber hinaus tendiert der LV (RK)selbst schon zu großen Autos und es wird auch schon an einem Standard für NÖ gearbeitet, der LV ist langsam das wissen alle RKler aber es wird nicht um sonst in Schwechat ein Koffer Sprinter getestet.
(Und nein, der wurde nicht „einfach so“ von der Bezirksstelle bestellt.)
Kommunikation: Fahrzeugfunkgerät fix verbaut mit AVL2) oder alternativ ein zweites Handfunkgerät mit AVL2) in entsprechender Fahrzeughalterung mit Außenantenne und Zusatzlautsprecher
Ob diese Halterung des Handfunkgerätes an der Konsole am Armaturenbrett des NEF als „fix verbaut“ gilt?
das sehe ich vollständig anders.
er konstruiert das Fahrzeug und plant es im Ausbau - davon haben die bezirksstellen ja keine Ahnung - wenn ich ihm sage, das Auto muss diese Forderungen erfüllen, dann hat er einen klaren Auftrag und er muss sich ansehen ob er diese erfüllen kann/will.
ich muss ihm ja auch nur sagen ich brauche eine tragenhalterung gemäß norm - wie diese mit dem Boden verankert ist, ist mir als Auftraggeber dann relativ egal.
Daher sollen auch keine Bezirksstellen Autos bestellen, sondern zentral über den LV dann hast das Problem schon mal gar nicht. Der Auftraggeber muss liefern, was er braucht und der Ausbauer baut es dann so. Wenn Du ihm nur eine schwammige Durchführungsbestimmung lieferst, wird auch der Ausbau schwammig sein. Der Auftraggeber gibt vor, was wie vorgegeben ist und vom Ausbauen umzusetzen ist. Der versucht dann, das so umzusetzen - natürlich je nachdem Zivil der Auftraggeber dafür löhnen will.
Bei uns wurde der Ausbau einmal für die Fahrzeugtypen (T5/6, MB Sprinter kurze Version als KTW und Sprinter Hochdach als RTW) mit dem Ausbauen geplant und seitdem werden die Fahrzeuge so ausgebaut.
Wenn ich es jetzt nicht verwechsle dann ist ein rtw in nö ein Fahrzeug das rein rs besetzt ist und ein rtw-c ist ein rtw auf dem die san1 Position von einem nfs besetzt wird.
Die Fahrzeuge müssen der Ausrüstungsverordnung entsprechen.
RTW-C und RTW-CN ist das selbe. Wird nur in der Webansicht mit CN abgebildet.
Bitte nicht mit Ressourcen aus dem RK-Dienstplan verwechseln wo das C für die Führerscheinklasse steht.
Nein. Das N heißt er fahrt keine Krankentransporte (bis auf eine Ausnahme).
Er kann auch als RTW-C ohne N angemeldet werden.
Ein RTW wird automatisch zum RTW-C, indem das Fahrzeug grundsätzlich als RTW angemeldet ist und auf Grund der bei uns hinterlegten Stammdaten alle Vorraussetzungen als RTW TypC erfüllt und zumindest ein am Fahrzeug angemeldetes Teammitglied eine gültige Qualifikation als Notfallsanitäter hat.
Ein RTW-N wird automatisch zum RTW-CN, indem das Fahrzeug grundsätzlich als RTW-N angemeldet ist und auf Grund der bei uns hinterlegten Stammdaten alle Vorraussetzungen als RTW TypC erfüllt und zumindest ein am Fahrzeug angemeldetes Teammitglied eine gültige Qualifikation als Notfallsanitäter hat.
Frag mich dann nur, wieso 144 teilweise RTW-C Einsätze auf RTW’s alamiert, wo garkein NFS sitzt. Oder wird das dann einfach hinfällig, wenn nirgens einer verfügbar ist?
Was klassifiziert einen RTW Typ C Einsatz und wieso soll die Leitstelle keinen RTW schicken wenn kein C in der Nähe ist?
Wenn ich mir die Ausstattung vom En1789 TypB NÖ RTW TypC ansehe, bringt es für den Patienten keinen Vorteil, ausser das vl der NFS etwas besser ausgebildet ist (was aber bei einem Dienst/Monat nicht heißt, dass er es besser umsetzen kann)
Was genau einen RTW-C Einsatz klassifiziert, kann ich dir nicht sagen. Steht nur bei manchen Alamierungscodes dabei, dass es einer ist.
Prinzipiell ists mir ja wurscht, ob ich als normaler RTW auf einen RTW-C Einsatz fahr oder nicht. Frag mich halt nur wozu das ganze bei einem Alamierungscode als RTW-C Einsatz klassifizieren, wenns im Endeffekt eh wurscht ist, ob ein RTW mit oder ohne NFS hinfährt. Würd mich nur interessieren was der Hintergrundgedanke dazu ist, bzw was es bringt zu wissen ob ein NFS drauf sitzt oder nicht.
Die durchschnittliche Qualität wird angehoben im Vergleich zu einem RS.
Ich denke der Hintergrundgedanke ist, dass bei manchen Einsätzen ein RTW TypC (inkl. NFS) ausreichend sein kann, jedoch bei einem „normalen“ RTW ein NA mitgeschickt werden sollte.
Danke die Norm ist bestens bekannt, auch in der englischen Originalfassung in der Typ C als ITW deklariert ist, aber das Thema ist ausgelutscht und war auch nicht die Frage.
Die Frage war, was einen TypC Einsatz klassifiziert, da es offenbar in NÖ Stichwörter gibt, die hier zwischen RTW und RTW C (der gemäß EN1789 in NÖ mit Müh´ und Not Typ B darstellt, wurde hier aber auch schon ausreichend diskutiert - Motto C ist nicht gleich C) in der Alarmierung unterscheiden.
Habs mal 'n bisschen gestern hinterfragt - alle Einsätze die bei 144 als RTW-C klassifiziert sind, hängen mit dem Pilotprojekt in St. Pölten zusammen. Hat also wohl für alle RTWs rund herum in NÖ keine wirkliche Bedeutung.