Rettung bringt Frau wegen Corona nicht ins Spital – tot

Wir wissen nicht wie sich die Situation tatsächlich beim Eintreffen der Rettungswagenbesatzung dargestellt hat und bevor wir über rechtliche Weiterbildungen diskutieren, sollten wir uns vielleicht auf die Grunderkrankung der Patientin berufen und dies war einen KHK und da sollte es sich unterdessen bis zum letzten Sani herumgesprochen haben, dass es erstens zwar eine Lehrbuch KHK gibt, dass diese aber zweitens fast nie vorkommt, sondern häufig andere Symptome auftreten oder erwartete Symptome nicht vorhanden sind.
Wenn eine Patientin nach eigenen Aussagen kurze synkopiale Ereignisse unbekannter Genese hat fahre ich und dann soll sich der Arzt seinen Kopf zerbrechen und dann melde ich im System mit V.a. Synkopiales Ereigniss, da die virtuelle EBA eine umfangreichere Beurteilung in den Meldecodes nicht zulässt.
Ein cardiales Geschehen könnte ich nur abschließend mittels EKG feststellen oder Troponintest und D - Dimer verifizieren oder eben anhand der Symptome.
@ Maximillian

Naja in der Steiermark stehen Ihnen dafür auch nur 2h im Jahr zu, weil alle anderen vom LV vorgegeben sind und das Fortbildungsthema ist zu genehmigen und wenn der BV schon nur vermutet, dass damit der Einsatzwille und die Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter gefähdet wird findet es nicht statt.
Aus dem medizinischen Kontext ist mir sehr wohl bekannt, dass wenn der Patient im Rahmen seines Patientenautonomie Massnahmen die Stand der medizinischen Wissenschaften sind ablehnt ist dies zu dokumentieren und am Besten durch den Patient gegenzuzeichnen und vorallem der Formsatz des ÖRK im Revers hat vor Gericht null komma null Aussagekraft, da er nicht belegt, dass die Rettungswagenbesatzung den Patienten ausführlich über die Folgen aufgeklärt hat. Da nach Medizinjuristen muss diese Aufklärung individuell und situationsabhängig erfolgen und das ist bei einem Formsatz nicht gegeben, sondern bedarf der handschriftlichen Ergänzung um die notwendige Sorgfalt vor Gericht glaubhaft zu machen. Somit wird den Sanis eine nicht bestehende Sicherheit vorgespiegelt, doch so häufig wie ich Revers im Funk höre darf man froh sein das bis dato sowenig geschehen ist.

Entweder ist mein Ironiedetektor schadhaft oder Sie haben das mit der Hws Stabilisierung die abgelehnt wurde :mrgreen: überlesen.

Naja wenn ich schon der Meinung bin die Wirbelsäule gehort immobilisiert dann hätte die hws schiene ja nicht ausgereicht. Insofern muss ich davon ausgehen dass er das ganze Programm angeraten hat :slight_smile:

Die option wird dich jetzt überraschen, da du daran nicht gedacht hast
schaufeltrage und vakuummatratze wurde nicht abgeleht… aufgrund des unfallmechanismus konnte die verletzung von HWS bis LWS nicht ausgeschlossen werden
Ergo: man nimmt was man kriegt. pat ohne HWS schiene soweit als möglich und so schonend wie möglich immobilisiert… :wink:

Das Thema driftet vom Medienbericht in eine rechtliche Diskussion ab.
Auch ok.
Wenn ich es könnte hätte ich den Pfad verlinkt …
Im Forumsbereich Recht gibt es schon seit längerer Zeit eine ausführliche und kompetente Betrachtung des Themas.
Recht - UBG, Revers und Belassung.
Lesenswert aber auch traurig die Erkentnis dass sich hier seither nichts :blush: geändert hat.

Ja das kann alles durchaus sein. Ich meine, es gibt sov iele Kollateralschäden des Lockdowns. Das wird sich alles erst noch zeigen und ist wirklich gar nicht schön.

Und. Der sprichwörtliche „Sturm im Wasserglas“ hat sich wieder gelegt oder gibts was neues dazu?

Durch einen Zufall hab ich heute den Zeitungsbericht in der ganzen Woche noch mal gelesen.
Was mir darin aufgefallen ist. Der RD ist schuld der hat nicht ins KH befördert! Ich kann nur von meiner Warte aus sagen, wenn es meiner Frau nicht gut geht und der RD kennt es nicht und nimmt nicht mit, dann packe ich halt meine Frau ins Auto und fahre selbst ins KH. Immer noch besser als zu Hause liegen lassen. Oder ich rufe den Ärztenotdienst usw.
Auf jeden Fall warte ich ohne Besserung nicht bis am späten Nachmittag.

Naja, aber da kann ich den medizinischen Laien schon verstehen, dass er das Vorgehen des RD weniger kritisch hinterfragt als der Durchschnittsposter dieses Forums. Wenn die Rettung sagt, muss/soll nicht ins Spital, kann ich mir als Bürger grundsätzlich erwarten, dass das richtig ist.

Aber ja, ich hätte sicher auch was unternommen.