Sorry, aber ich habe nichts von dem behaupteten geschrieben.
Mein Punkt ist, dass jede weitere NK eine allgemeine oder eine besondere sein muss. Dh eine dir alle dürfen oder eine für die man die Mitarbeiter persönlich freigeben muss.
Das Problem ist dabei, dass man mit dem §13 keine „Regelkompetenz“ verordnen kann sondern eben nur weitere Notfallkompetenzen.
Und was es - wie oben vorgeschlagen - brauchen würde wäre eben eine Regelkompetenz. Dh im Prinzip den § 11 ohne den Abs 2. - und dafür braucht man eine Gesetzesänderung.
Wenn es um die „Regelkompetenzen“ geht stimme ich ihnen zu, aber wieso sollte man wo man doch den Lauf der Bürokratie kennt darüber arbeiten, wenn das Gesetz die Möglichkeit der beliebigen Ausweitung der Notfallkompetenzen kennt. Aus juristischer Sicht ist eine Regelkompetenz natürlich vorzuziehen, weil man aus sichereren Gebiet sich bewegt. Doch auch bei Regelkompetenzen können dieses durch den Arbeitgeber eingeschränkt werden.
noch kürzer zusammengefasst:
was man ohne notarztverständigung darf (arzneimittelliste 1 anwenden) ist im SanG abschließend definiert. wenn du das ändern willst, brauchst eine gesetzesänderung
für das was man nur mit notarztverständigung darf (notkompetenzen anwenden) gibt’s im SanG die möglichkeit Verordnungen zu erlassen. dafür brauchst du also nur eine verordnung.
gut zusammmengefasst würde ich sagen. Wobei zu obiger Diskussion anzumerken ist, dass das nicht wirklich eine richtigte Diskussion unter Juristen war. Das Problem bei juristischen Themen ist, dass alle glauben einfach so mitreden zu können. Wenn es so einfach wäre, müsste sich niemand mehr durch ein langes und forderndes Studium quälen. Es reicht einfach nicht aus, die Zauberformel „ich lege das Gesetz eben so aus…“ anzuwenden. Da gehört schon ein bissl mehr dazu.
Ich betrachte diese Diskussion mit gemischten Gefühlen.
Die „Wünsche“ nach mehr … Ich glaube, dass ist ein Anzeichen eines „Anfalles von einem Helfersyndrom“!
Je mehr ich mich im lauf der Jahre meiner Tätigkeit im RD mit der einschlägigen, fachlichen Bildung, sei es als Aufschulung zum NFS, sei es als allgemeine Fortbildung, was auch immer konsumiere, desto kritischer hinterfrage ich meine Handlungen und die möglichen Auswirkungen auf den Patienten.
Ja, es gibt möglicherweise einen Ärtzemangel in Österreich, aber warum soll ich, mit meinen unbestritten beschränkten Ausbildungs- und Kenntnisstand, mit meinem schlechten sozialem Image usw. diese Lücke füllen?
Zu den Wünschen an den Gesetzgeber, wenn ich schon bei einem Weihnachtswunsch bin, dann bitte die Regelung einführen, dass ein Nef ohne Arzt - weil eben dieser in einem Rettungsmittel sitzt legal mit Sondersignal vom Einsatzort wegfahren darf. Selbst bei so einfachen Umstellungen im System (vom Rettungswagen über den NAW zum Nef) hat der Gesetzgeber keinen Handlungsbedarf gesehen;
Zusammengefasst für mich heißt das,
Es gibt rs der darf bls und co, es gibt den nfs der darf ein bissl mehr.
Der nfs mit Nka darf das was auf der Liste 1 steht immer geben ohne wenn zu fragen.
Die Sachen auf der Liste 2 darf er nur dann geben wenn er einen Arzt informiert hat, da die Liste 2 mit der venenpunktion zusammen hängt welche er auch nur Nach Information eines Arztes machen darf.
Meine Frage ist jetzt, reicht Information für die Venenpunktion ala, ich mach das jetzt oder muss man eine Erlaubnis einholen ala, darf ich das jetzt?
neue Medikamente für Liste 1 & 2 bedarf einer Entscheidung der Chefärzte der Organisationen, soweit ich das verstehe. Neue Maßnahmen müssen im Gesetz festgelegt werden oder reicht hier eine ministeriale Anweisung bzw. Eine 15a Bund Länder Vereinbarung?
Und zu guter letzt meine 3 frage, lovenox kann ich auf Liste 1 oder Liste 2 geben?
Ne, die Medikamente auf der Liste 2 müssen nicht mit einem Venenzugang zusammenhängen.
Beim RK-Vorarlberg z. B. gibt es Stesolid-Rektiolen oder den Nitro-Spray auf der Liste 2. Für diese Medikamente brauchste jedoch keinen Venenzugang.
Da gibt es ganz unterschiedliche Herangehenweisen:
In Wien z. B. musste einen Journalarzt anrufen (Kann jetzt aber nicht sagen, ob du da die Erlaubnis einholst oder nur bescheid gibst)
Wenn ich mich recht erinnere, wurde es auch schon so gelebt, dass du einfach eine SMS an eine bestimmte Nummer schickts
In Vorarlberg war es Gerüchten zufolge bis vor kurzem sogar so, dass du den NA anrufen musstest und ihn fragen, ob du die NK-Anwendung machen darfst
(Bis jetzt konnte mir aber niemand eine Dienstvorschrift zeigen, wo das drinsteht)
Teilweise bedeutet es auch, dass du einfach ein NEF nachalarmieren musst
Der NFS (ohne alles) darf die Liste 1 geben. Der NFS mit NKA darf die Liste 2 geben. Auf der Liste 2 stehen oft Dinge die man nur i.v. geben kann, dann bringt die NKA ohne NKV nix, aber manchmal (bei manchen zb Stesolid rektiolen, Midazolam intranasal, Epi-Pen) stehen auch Dinge auf der Liste 2 die ein „NKA ohne NKV“ geben kann.
Man muss für alles den NA verständigen, dh es reicht wenn man anruft und sagt man macht das jetzt. Ende.
Die Gabe erfolgt immer eigenverantwortlich, dh der NA (am Telefon) kann es einem nicht verbieten. Manchmal kann man anrufen, in den meisten Bundesländern muss man den NA aber tatsächlich nachfordern/alarmieren. In der Schulung in NÖ sagen sie zb, man soll ihn alarmieren und dann halt wieder stornieren wenn sich der Patientenzustand soweit bessert, dass er nicht mehr NA-pflichtig ist (als Beispiel wird Hypo nach Glucosegabe oder Anaphylaxie nach Epi-Pen (nicht meine Beispiele - würde so nicht unbedingt zustimmen)).
Lovenox wird s.c. gespritzt, das ist eigentlich nicht im Gesetz genannt. Viele sind der Meinung, dass das (so wie i.m.) auch von der NKV umfasst wäre. Gedanke dabei ist, dass Venenpunktion invasiver ist und man somit vom größeren auf das kleinere schließen kann. Darüber kann man streiten, aber so sehen viele das. Wenn es ein Autoinjektor ist würde die Sache in meinen Augen nochmal anders aussehen (noch eher erlaubt).
Kurz gesagt, man kann es wie man lustig ist auf die Liste 1 oder 2 schreiben.
Ich sehe aber ehrlich gesagt nicht unbedingt die Indikation im Rettungsdienst. Einen Stellenwert hat das Lovenox in der Therapie des ACS, aber das sehe ich eher kritisch. Auch wenn - gerade mit dem NFS in Deutschland - einige Bereiche auf Loading mit (unfaktioniertem) Heparin und ASS durch Sanis gehen, sehe ich das doch eher als eine Arzt-Entscheidung.
ASS alleine sehe ich weniger kritisch und der Benefit (ISIS-2 Studie) ist eindeutig belegt, in Wien machen wir das ja auch schon lange.