Ihr habt natürlich bei vielen Punkten richtige Fragen gestellt. Man muss immer hinterfragen!
Leider sind die Ausbildungsstunden ein wesentlicher Bestandteil. Wir haben gerade von den Gewerkschaften die ersten Rückmeldungen erhalten, dass beim NFS MEHR Stunden nötig sind, damit ein Berufsschutz gegeben ist. Hier versuchen wir eine Lösung zu finden, damit die Ehrenamtlichkeit noch mitziehen kann. Sonst könnte man den Berufsschutz nur über den NFS-P erreichen.
Warum den NFS an der Gesundheits- und Krankenpflegeschule etablieren? Antwort: Damit es den Hilfsorganisationen nix kostet! (zumindest nur teilweise) Auch sind ja bereits jetzt Gespräche der Hilfsorganisationen am laufen mit dem Ministerium, damit eine verkürzte Ausbildung zum Pflegehelfer möglich ist (klar, Hauskrankenpflege, soziale Dienste). Damit verzahnt man das Ding gleich und hat auch schon die Lehrkräfte für einige Fächer (den Rest machen Lehrsanitäter wie gehabt - werden sich dann wohl an der GuK-Schule bewerben müssen).
Den NFS-P an die FH zu verfrachten ist halt auch wieder notwendig, da sonst die Ärztekammern gleich aufschreien, dass das Niveau in der Ausbildung nicht ausreicht. Ob der Lehrgang dann 2, 4 oder 6 Semester dauert, hängt jetzt von den derzeit geführten Verhandlungen ab.
Im Herbst werden wir einen überarbeiteten, und (nahezu) perfekten Vorschlag präsentieren müssen, damit ihn die Abänderungsanträge nicht zerstückeln. Die jetzige Veröffentlichung war deshalb notwendig, um die Öffentlichkeit auf das Problem aufmerksam zu machen. Der Gesetzesvorschlag ist auch nicht so schlecht. Wir müssen jetzt nur noch über Inhalte diskutieren!
Im Übrigen ist der Kompetenzkatalog (Inhalte statt Stunden) NUR in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung näher präzisierbar (zB. mind. 40 Intubationen, mind. 50 Venenpunktionen, etc.). Würde er doch das Gesetz „unlesbar“ machen.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass es heute schon klar ist, dass mal gut 1.500 Landärzte fehlen werden, es werden aber auch andere Ärzte fehlen, da NA-Dienst Arbeitszeit darstellt! Maximale Wochenarbeitszeit für Ärzte ist ein wichtiges Thema! Und im Krankenhaus fehlen ohnehin oftmals Ärzte.
Die Lösung ist diskutabel. Das Ministerium hat mit dem Vorschlag, DGKS/-P (künftig an der FH als Bakk.) in einem Masterlehrgang zum Paramedic auszubilden, den Hilfsorganisationen eh schon einen Schuss vor den Bug geknallt. Entweder es rührt sich was, oder der Bereich wird ver"Nurse"t! 
Nunmehr gilt es nur mehr für den Sanitäter-Paramedic eine akzeptable Ausbildungszeit und Inhalte zu verpassen. Beim schweizerischen diplomierten Rettungssanitäter sind viele Teile der Ausbildung Krankenhaus und Einsatzpraktikum. Allein für KTW (Transportsanitäter) benötigt man ein Jahr Ausbildung. Wir meinen, mit der modularen Struktur mithalten zu können (und wissen aus Erfahrung dass es geht). Wir wissen allerdings, das das SanG von den HiOrg’s bewusst nicht richtig umgesetzt worden ist, weshalb wir auch den NFS-NKV als Einheits-NFS definiert haben, um künftige Sabotagen zu vermeiden. Daher auch unter anderem eine einheitliche bundesweit gültige Arzneimittelliste 1 + 2.
Rechnen wir mal unsere Ausbildung nach: RS300 + 500 EP + 900 NFS + 110 NKI + 500 Anwärterschaft NFS-P = 2.310 Stunden mit bundesweiter Regel- und Notfallkompetenz. Dann käme noch das Studium (richtiger Weise 90 ECTS mit drei Semestern) dazu: 2.310 + 2250 = 4.560 Stunden (bzw. ohne NKI 4.450)
Harnkatheter könnte gebraucht werden (zB. Schwerverletzter, kann nicht gleich befreit werden, Infusionstherapie, etc., auch gut für Bilanzierung - oder das Lungenödem). Wird nicht oft vorkommen und ist aus Eventualitätsgründen mal mit aufgenommen worden.
Thoraxdrainage könnte ja auch durch eine Punktion mit einem großlumigen Venflon in der Medioclavicularlinie erfolgen. Aber ist daher trotzdem im Gesetz zu nennen.
Koniotomie mit Quicktrach würde ich lassen, da die Maßnahme nicht so kompliziert ist (can’t ventilate, can’t intubate).
Pacing würde ich drinnen lassen.
Notfallnarkose diskutieren wir gerade mit mehreren Primarii und Oberärzten der Anästhesie und Intensivmedizinern. Manche sagen bereits ja, manche nein.
ZVK ist natürlich ein heißes Thema. Wird vermutlich durch den intraossären Zugang hinfällig werden. Aber wurde einmal aus politischen Überlegungen mit rein genommen.
Aber im großen und Ganzen sehe ich - mit berechtigten Zweifeln an zwei oder drei Maßnahmen - den NFS-P durchwegs positiv (§11). Die spannende Frage wird aber sein, wie man sich zur Zukunft des Rettungsdienstes bekennt. Entscheidet man sich für ein berufliches System, dann wäre der Vorschlag hinfällig, und müsste man den Vorschlag 1 auf unserer Homepage näher verfolgen. Da gäbe es sicher auch ein fertiges Konzept aus dem Dunstkreis der MA70, könnte ich mir vorstellen.