Ich finds unglaublich, wie hier Kraut und Rüben durcheinander geschmissen werden.
So, wie OÖ hier beschrieben wird, dürfte tatsächlich akuter Handlungsbedarf bestehen.
Das Behaupten von Rechtsbrüchen wird aber nicht weiterhelfen. Im Gegenteil, da ist man schnell einmal bei übler Nachrede oder ähnlichen Dingen…
Ich denke, dass es genau zwei Möglichkeiten gibt: entweder ist man überzeugt, dass hier wirklich Recht gebrochen wird, dann muss man sich eine Anwältin/einen Anwalt suchen, der sich mit sowas auskennt und einen langen, langen Weg durch diverse Instanzen beschreiten. Und vorher Geld sammeln.
Oder man ist überzeugt, dass es ein politisches Problem gibt, weil das Landesrettungsdienstgesetz nicht passt (oder die Verträge zwischen RK und Gemeinden). Dann sollte man Gleichgesinnte suchen und beginnen, politische Lobbyarbeit zu betreiben.
Aber hier wilde Behauptungen in teilweise rüdem Ton aufstellen - das halte ich persönlich für nicht sehr produktiv.
Ach ja. Meine Meinung. Weg 2. 
Und meine Rechtsmeinung. Oberösterreich hält sich als eines der wenigen Bundesländer wirklich genau so ans SanG, wie sich der Gesetzgeber das SanG vorgestellt hat, als es beschlossen wurde. Es wird nicht versucht, die Tätigkeit des NFS von der Notarztassistenz weg hin Richtung selbständige Notfallpatient*innenversorgung aufzublasen, sondern man hält sich einfach an das, was vorgesehen ist: Notarzt zu jedem Notfallpatienten, NFS mit Notfallkompetenzen maximal wirklich zur Überbrückung, daher auch bei jeder Anwendung Notarzt nachfordern. Nicht mich missverstehen: ich find das ziemlich gschissen, aber ich bin mir sehr sicher, dass sich der Gesetzgeber das genau so vorgestellt hat.