Notarztdienst wird neu ausgeschrieben

→ aber zurück zum Thema :wink:

bin gespannt welche Stützpunkte der ASB vom RK bekommt bzw. teilt :smiley:

Die, die sie auch jetzt schon haben bzw. gemeinsam betreiben. Ich glaub nicht dass sich da großartig was ändern wird. Warum auch?

Auch wenn es OT ist kurz zur KTW Tragstuhlanzahl:
Beim RK ist ein Tragstuhl und ein Klappsessel im Patientenraum Standard für einen KTW, es gibt aber Bezirksstellen, die die KTW die dann auch wirklich fast nur KTW-B/KTW fahren mit 2 Tragstühlen ausstatten. Ich kenn das hauptsächlich von großen Bezirksstellen. In KO hat z.B. jeder KTW 2 Tragstühle und St. Pölten und Wr. Neustadt soweit ich weiß auch.
Von der Lst. ist vorgegeben, dass ein KTW/RTW 2 sitzende oder 1 sitzenden und 1 liegenden Patienten gleichzeitig transportieren kann. Dafür braucht man nicht zwangsläufig 2 Tragstühle. Es macht einem aber teilweise das Leben leichter, wenn man mal 2 Patienten hat, die wirklich nicht besonders gut gehen können, weil man sich das Umsetzen spart. Besonders wenn man auch in KH fährt wo es nicht gerade viele Rollstühle gibt…

Weil die RTW auch im Krankentransport eingesetzt werden und da dann eben auch 2 Patienten transportieren können sollen.
Wer es genau wissen möchte kann aber alles im Info-Center von 144NNÖ nachlesen: 144.at/homepage/fahrzeugtypen.html

Genau das ist eigentlich der Fehler im System. :confused:

Was Leistelle und disponieren angeht… die Dispos machen nur noch das was der Computer sagt, wenn sie davon abweichen weils real sinnvoller ist dann müssen sie sich rechtfertigen…
Erst jetzt am Wochenende erlebt… „ich weiß das da kein NA Notwendig ist aber das System hats gesagt“…

Ist halt immer so eine Sache: Man kauft sich ein Computersystem, füttert es mit Daten und programmiert es so, dass es meistens richtig liegt.
Meistens ist nicht immer, deswegen wird es immer den Fall geben wo der Mensch es besser gewusst hätte.

Nix neues und imho keine Diskussion wert.

das problem ist, dass man ein system gekauft hat, dass einen RD ohne NA und KTW’s vorsieht.

Zum x-Mal: das System sieht das nicht vor, sondern die dahinterliegende Ausrückeordnung und die liegt in der Hand der RD-Organisationen bzw. Halt den nationalen Gegebenheiten.
Und nein, ich bin kein AMPDS „Liebhaber“, aber alles kann man auch nicht darauf schieben :wink: nur weil das RK NÖ sagt, dass bspw. bei einem Apoplex ohne Bedrohung der Vitalwerte ein NA hin muss, dann kann das System da nix für :wink: (fiktives Beispiel, keine Ahnung, ob das in NÖ tatsächlich einen Na vorsieht)

NNÖ hat doch dafür eigene Ärzte angestellt die das Bestimmen!?

Wenn das System aus einem System kommt, wo die AAO eben keinen NA vorsieht, dann wird es auch schwierg dahingehend eine AAO mit NA hineinzuschnitzen. Klassisches Beispiel die 6DX Codes. Jeder von uns kennt die Einsätze, wo mit der Zusatzinfo klar ist, dass es ein Storno für den NA wird, gleichzeitig kennt jeder von uns auch die Einsätze, wo es nicht gut ausgegangen ist.
Hätten wir also keinen NA - wärs scheißegal ob der Code zutreffend war oder nicht. So ärgert sich der NA im Falle eines Stornos über die unnötige Alarmierung.

Wird man aber nicht ändern können, da das System eben dafür nicht geschaffen ist.

  1. Nein, bestimmen u.a. auch die Organisationen bzw. die LNA;
    über die 6D-Codes traut sich keiner drüber, weils (ab und zu) tatsächlich zutrifft und dann brauchst einen NA

  2. das System schlägt ja nur eine ALS-Unit vor, ob die jetzt NA oder Advanced Paramedic heißt, ist egal; also kann man das System schon zuschnitzen

Das AMPDS kann sich halt nicht wehren, deshalb ist es an allem Schuld. Ist wie mit Brüssel oder Washington… :wink:

Wie die Ausrückordnung genau festgelegt wird, ist sehr schwierig herauszufinden, weil sehr viele Stakeholder mitspielen dürften und irgendwie ein großes Staatsgeheimnis draus gemacht wird.

Ich denke, das Folgendes mitspielt:

-) Statistiken der Leitstelle und „Meinung“ der Leitstelle selbst
-) Landessanitätsdirektion
-) stützpunktleitende Notärzte/Notarztkoordinator Land NÖ (da schreien die Hochfrequenzstützpunkte nach Abwertungen und die Niedrigfrequenzstützpunkte nach Aufwertungen, weil sie Angst haben, dass sie zugesperrt werden → das vermute ich als das Hauptproblem!)
-) Rettungsorganisationen (haben recht wenig Einfluss, jedenfalls behaupten sie das)

Zu den Faktoren, die das Festlegen einer halbwegs NÖ-weit einheitlichen Ausrückordnung noch schwieriger machen gehören wohl auch (gefühlte oder tatsächliche) Unterschiede in Qualifikation/Ausstattung/Arbeitsweisen je nach Region in NÖ. Wenn der vollausgestattete RTW mit NKV kommt, brauch ich nicht zu jedem Asthma/COPD gleich einen NA mitschicken. Umgekehrt gibt’s genug Regionen, wo es keine NFS gibt oder keine gut ausgestatteten Autos (oder, richtig frustrierend: NFS, aber kein entsprechendes Material in den Autos…).

Ich denke/hoffe, dass mit der neuen Mindestausstattungsverordnung eine Unterteilung in BLS-Ambulance und ALS-Ambulance kommt (wie auch immer man das dann nennt) und dass die flächendeckende Vorhaltung von ALS-Ambulances vorangetrieben wird. Dann kann man was bei der Ausrückordnung tun.

kurz OT: ist bei den RTW-N eine Mindestaustattung/- qualifikation gefordert oder kann jeder einen anmelden sobald genug KTW im Dienst sind?

Derzeit kamm man alles, was ein RTW ist, auch als -N anmelden.

… und zwar unabhängig davon, ob KTWs in der Umgebung angemeldet sind.

Manche Ortstellen melden ebenfalls RTW-N an (VW T5), damit sie keine Krankentransporte für die Bezirksstelle fahren müssen ^^

noen.at/zwettl/zwettl-notarz … 32.202.482

„Sonderstellung für Groß Gerungs“ - was soll das heißen ?!

Pöggstall hätte verschoben werden sollen.

afaik 141 NEF

Vielleicht ist die Frage jetzt „blöd“ aber was kann ich mir unter 141 NEF vorstellen?
Ist das ein bereitschaftsarzt der zu den Bereitschaftszeitn (Nacht & Wochenende) NEF fährt?

ich glaub eher ein Primär-NEF welches in der einsatzfreien Zeit Hausbesuche a la 141 macht…

Korrekt, ein 141-NEF ist nicht nur als Notarztmittel im Dienst. Der dort diensthabende Arzt macht auch gleichzeitig die Visiten des Ärztenotdienstes bzw. ist der Ärztenotdienst für die jeweilige Region. Das gibt es jetzt aber auch schon in dieser Form in NÖ, z.B. Raabs an der Thaya.