Notarztdienst wird neu ausgeschrieben

Beim RK LV ist der Sprinter/Crafter Standard RTW schon in Diskussion… :wink:

Die neue Mindestausstattungsverordnung könnte dahingehend auch interessant werden.

Der asb Persenbeug hatte auf der Retter ein Fahrzeug ausgestellt, von Ambulanz mobile schönebeck. Soweit ich gehört habe soll das der neue Niederösterreich RTW vom asb werden.

??? Will uns der veraxxxxxx…??? Man kann nicht etwas wiederherstellen, was sowieso schon hergestellt war. Die Reduktion auf 22 Stützpunke im Angebot war anscheinend reines politisches Geplänkel.
Schade, denn auch wenns die Organisationen anders sehen,… eine sinnvolle „Entschlackung“ der Stützpunke hätte dem System gutgetan. Somit bleibt prinzipiell alles beim alten, was auch für den Status der Sanitäter gilt, bei dem man nun keinen wirklichen Druck hat nachzubessern.

…dafür hat es eine knapp halbe Million € teure (was man so munkelt) europaweite Auschreibung gebraucht ? … Traurig…
Meinen Infos nach hatte das Land eher keinen Plan seinen Plan umzusetzen,…
schade…

Das Land NÖ hat, obwohl es nun weniger Ärzte stellt, das selbe System wie vorher und vor allem gleich viele Stützpunkte, wären es weniger Stützpunkte geworden, so hätte man dem RK den schwarzen Peter zugeschoben und so wie es jetzt ist hat das Land es geschafft weiter einzusparen im Gesundheitswesen, das NEF System hat zwar sicher Vorteile gegenüber dem NAW System, für das Land war aber auch das eine reine Sparmaßnahme.
Unterm Strich ist die Vorgehensweise der Politik hier wieder einmal zum Kotzen.

… das darf man dann wohl als ein Österreichisches „Machts was wollts, is ma wuascht“ interpretieren…

das größte Problem liegt aber eigentlich ganz wo anders. Und zwar das die Damen und Herren der oberen Reihe eigentlich genau wissen wie das System abläuft und das eine Qualitätsaufwertung nicht schaden würde, dies aber einfach übergehen. Die Berater von denen sind nur die gleichen … Intern schreit jeder nach einer Qualitätserhöhung und wenns dann drum geht das es den Politikern klar gemacht gehört, gibt wieder jeder klein bei.

Wir alle würden wissen was sich gehört, nur wir sind „kleine Fische“. Solang nicht die obrigen mal den Fuß auf die Kohle setzen wird leider nix passieren …

Abwarten, in der neuen RK Sanitätsmappe vom RS Kurs steht schon so mancher interessanter Satz drinnen was „Notfallrettung“ angeht :wink:
Aber ich will mal nicht zu viel spoilern…

aso? die wär ma noch net untergekommen … aber Papier ist geduldig, das hat nix zum sagen :wink:

wichtiger wär mal die Fahrzeuge entsprechend aufzurüsten… klar die Qualität der Ausbildung gehört auch raufgeschraubt, aber da gehen viele Dienststellen mittlerweile eh schon eigene Wege bzgl. Zusatzausbildung „RTW Sani“ usw… das gehört halt vereinheitlicht …

Ja Fahrzeuge ausrüsten ist gut und schön, ich seh aber die Problematik viel eher darin, dass schlecht geschultes Personal im Dienst ist. Damit will ich garnicht sagen, dass man auf jedem Auto einen NKI PHTLS/PEEP/AMLS whatsoever sitzen haben muss der den SHT Patienten am besten gleich craniotomiert… Es würde schon reichen, wenn die Leute ihre Patienten einschätzen könnten. Nämlich in Notfall / kein Notfall bzw. wann brauch ich jetzt einen Arzt und wann nicht. Damit würde den Patienten gedient werden und dem NEF/NAW blieben viele völlig sinnfreie Einsätze erspart. Manchmal braucht’s einfach nur ein wenig Gespür und die eigenen Sinne um herauszufinden wies einem Patienten geht…

schon alles schön und gut, aber dann fang mal klein an und zwar bei der lieben Leitstelle … schau dir mal die Einsatzcodes an und gewisse Tages und Nachtzeiten… es wird soviel „Sch…“ alarmiert was absolut net nötig ist wo schon vom Alarmierungsgrund her weißt es wird ein Storno/Übergabe whatever …
Das sind die Punkte die man aktuell locker anderwertig machen kann und wo viel Fehlalarmierungen wegfallen würden …
die Ausbildungproblematik der Sanis stimmt, aber diese ist nicht so leicht umzusetzen wie die Ausrückeordnung etc.

Soweit ich weiß hängen bestimmte Dinge an den „Kunden“ namentlich dem RK. Die bestimmen wie der Dienstleister - Leistelle - den Kunden - Rettungsdienst alarmiert.

Ich hab schon von einigen gehört, dass NNö bestimmte Dinge ander machen würde, aber die können halt ned alleine bestimmen…

ja und nein … das was du meinst stimmt sicher, hab ich auch schon gehört …
ich weiß aber auch von sicherer seite das dinge die man anfragte nicht gemacht werden weil sie es ganz einfach nicht wollen …

unterschätze niemals „die macht“ der leitstelle … teils echt schlimm was die alles beeinflussen bzw. machen können …

Aluhüte für alle!

Früher hat es geheißen das alle ktw 2 Tragsessel haben müssen. Jetzt hat die erste asb Gruppe gesagt, nein bei uns nicht und auf einmal gibt es in allen Dienststellen auch ktw mit nur 1 Tragsessel. Es tut sich schon was aber es dauert halt, es muss immer erst einer sich finden der es probiert und dann ziehen alle anderen nach.
Das ist so wie mit dem Transportschein. Wieso brauchen wir in nö noch so viel zettelwirtschaft in Zeiten von EDV und Elga? Möglich ist viel, nur teilweise nicht gewollt.

Kraniotomie im Rettungsdienst - mal was Neues :slight_smile:

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Eines für jeden RTW!

Türöffnungen machen wir dann auch selber!

was heißt „nur 1 Tragsessel“ ? Soweit ich weiß fährt der Großteil des RK mit nur einem Tragesessel. Hinten sind halt dann noch der Sani-Sitz und ein weiterer Klappsessel.

Nein das sind die RTW/MZF.

Die als KTW bezeichneten (jetzt SEW) haben 2 Tragsessel. Das sind die, mit denen die Zivis KTW-B fahren.

Wobei, wenn ich so drüber nachdenke hab ich schon einige T5MHD mit nur einem Tragsessel gesehen (aber wohl 3 Sitzplätzen + Trage hinten). Die fahren auch regelhaft als KTW und KTW-B.

Verboten dürfte es nicht sein, es geht wohl hauptsächlich um die Sitzplätze hinten, damit man 2 Sitzende und einen liegenden transportieren kann.

Nicht die vom RK. Die KTW mit denen die Zivis KTW-B fahren, haben alle nur einen Tragsessel. Mir wär keiner mit 2, in der Umgebung, bekannt.

also die VW T5/T6 - KTW/KTW-B im Waldviertel (WT, ZT, HO…) die ich kenne, sind alle nur mit 1 Tragesessel ausgestattet.

Und sind wir uns ehrlich, die meisten Tragesesselpat. sind sowieso gehfähig bis zum Fahrzeug (steht teilweise sogar in der Alarmierung von NNÖ. Hinweis: bis zum Fahrzeug gehfähig → und dann auf einmal „sesselpflichtig“ :laughing: