Weis dazu wer näheres?
noe.gv.at/Politik-Verwaltung … ation.html
Wird in paar Tagen Online kommen.
Und was soll das genau bedeuten? Kann mir das bitte mal jemand in die Praxis ausdeutschen ?
eigentlich gleich wie bisher außer das RK und ASB die alleinige Herrschaft über den Rettungsdienst haben und theoretisch ein anderer Anbieter dann nicht mehr fahren dürfte, sowie Notruf 144 jetzt fix im Gesetz verankert ist und somit noch mehr Macht erhält.
Denk ich halt mal …
Spannend wird all das, was nicht in der OTS steht. Und von dem gibt’s bisher nur Gerüchte…
Und zum vorigen Post: dafür braucht’s kein neues Gesetz - RK und ASB haben in NÖ schon lange nicht mehr die „Herrschaft“ über den RD. Das hat schon lange 144… Und der Einfluss von RK/ASB wird im neuen Gesetz sicher nicht steigen.
Irgendwie hab ich das komische Gefühl, dass wir auch wieder bald was von der NEF Ausschreibung hören werden,…
Irgendwie hab ich das komische Gefühl, dass wir auch wieder bald was von der NEF Ausschreibung hören werden,…
ich könnte mir vorstellen das die NEF Ausschreibung mit dem neuen Präsi recht spannend wird und viel. sogar mal produktives einfließen könnte …
Gesetzesentwurf, Motivenbericht, etc.
landtag-noe.at/service/polit … 9/1109.htm
Was mir auffällt:
Chance vertan bei den Fahrzeugdefinitionen - ich sehe ehrlich gesagt keinen Unterschied zwischen KTW und RTW. Wirklich wichtig wird die Verordnung mit der Mindestausstattung (die aktuelle Version sieht ja noch nichtmal einen Defi am RTW vor).
Strafbestimmung für Scherzberufungen und Behinderungen. Das kenne ich so nirgendwo anders, vielleicht bekommen die Gaffer in Zukunft alle anzeigen! Bin gespannt!
Mit fällt auf, dass es keinen bktw gibt!
Und dass rs am RTW auch ok sind, so die neue Verordnung nichts anderes sagt…
Chance vertan würde ich nicht sagen, viel (mehr) war nicht zu erwarten. Natürlich hätte man im Gesetz richtig große Sprünge machen können, aber es war absehbar, dass das nicht passiert.
Dass die Ausstattung und die Qualifikation nicht im Gesetz steht, sondern in der Verordnung ist absolut sinnvoll. So kann man schneller nachbessern. Dass das leider selten passiert, steht halt auf einem anderen Blatt… Aber bei der Mindestausstattungs-VO sollte sich einiges tun, was man so hört.
Strafbestimmung für Scherzberufungen und Behinderungen. Das kenne ich so nirgendwo anders, vielleicht bekommen die Gaffer in Zukunft alle anzeigen! Bin gespannt!
Nicht ganz, steht auch im Salzburger Landesrettungsgesetz
Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz – WRKG
§ 32. (1) Eine Verwaltungsübertretung begeht, sofern keine gerichtlich strafbare Handlung vorliegt, wer:
(…)
12. vorsätzlich den vergeblichen Einsatz eines Rettungs- oder Krankentransportdienstes veranlasst;
(…)
(3) Wer eine Verwaltungsübertretung nach Abs. 1 Z 1, 8 oder 12 begeht, ist mit einer Geldstrafe bis zu 4.000 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, zu bestrafen.
Gibt es in Wien also auch.
Jedes Gesetz hat ganz hinten die Strafbestimmungen.
Kann es sein, dass das Gesetz am 20.10.2016 in der Landtagssitzung nicht beschlossen wurde?
Ja. Zugewiesen Gesundheitsausschuss.
Man hört die Mindestaustattung von RTWs ziemlich angehoben wird… man wird sehen
Ebenfalls im Gesetz berücksichtigt werden die sogenannten „First Responder“, also professionelle Ersthelfer am Unfallort. Sie dürfen künftig Erste Hilfe leisten.
Na endlich dürfen wir Erste Hilfe leisten